Libertärer Kommunalismus
Die Wiederbelegung des politischen Raumes gegen die Gewalt des
Staates
"Politik ist die Kunst, die Leute daran zu hindern sich
um das zu kümmern, was sie angeht", so schrieb einst Paul Valéry
und würde damit von Janet Biehl und Murray Bookchin wohl entschiedenen
Widerspruch ernten. In Janet Biehls neuem Buch, das in diesem Herbst
bei Black Rose Books in Kanada erscheint, geht es gerade um eine
Wiederbelebung der Politik in Abgrenzung zur Staatsraison. "Politik,
so wie wir sie normalerweise verstehen, ist eine grundlegende Komponente
repräsentativer Regierungssysteme. Sie ist die Summe der Prozeduren
und Praktiken, durch die 'das Volk' eine kleine Gruppe von Individuen
- PolitikerInnen - wählt, um für es zu sprechen und es
in einer gesetzgebenden oder regierenden Körperschaft zu vertreten."
(S. 2, Seitenzahlen beziehen sich auf das Manuskript) "Dieses System
als
Politik zu bezeichnen, ist eine grob unzutreffende
Bezeichnung. Es sollte treffender als Staatsraison bezeichnet werden."
(S. 4f)
In Abgrenzung zur Staatsraison bezeichnet für Biehl (und
Bookchin) Politik die Aktivität der BürgerInnen
in einem öffentlichen Gremium, in direkt-demokratischen,
partizipativen Institutionen. Auch hierbei meint "direkte Demokratie"
nicht die Einführung angeblich "direkt-demokratischer" Elemente
in das System der Staatsraison - meist wird hier der Volksentscheid
genannt - sondern eine Demokratie, in der "die BürgerInnen
in Gemeinschaften ihre eigenen Angelegenheiten in einem face-to-face-Prozeß
der Beratung und Entscheidungsfindung regeln, anstatt den Staat
dies für sie tun zu lassen." (S. 1)
The Politics of Social Ecology ist eine gute Zusammenfassung
der wesentlichen Grundlagen und Theorien des Konzepts "Libertärer
Kommunalismus", wie es vor allem von Murray Bookchin seit Jahren
vertreten und ausführlich z.B. in "Die Agonie der Stadt"
dargestellt wurde. Die Stärke des Buches liegt gerade in
seiner Kürze. Dadurch gelingt es Biehl, die wichtigsten Punkte
deutlich herauszuarbeiten: Politik vs. Staatsraison, Demokratie
in der Stadt des Altertums und des Mittelalters, Staat und Urbanisierung,
die Kommune/Stadt, Aufbau und Politik einer kommunalistischen
Bewegung.
Grob gesagt meint Libertärer Kommunalismus die direkt-demokratische
Verwaltung der dezentralisierten Kommune durch BürgerInnenversammlungen,
bei denen alle erwachsenen BürgerInnen in freier Diskussion
mit Mehrheit Entscheidungen treffen. Die dezentralisierten Kommunen
(bzw. Gemeinden/Städte) föderieren sich wiederum mit anderen
Kommunen, um übergeordnete Aufgaben zu koordinieren und Austausch
untereinander zu pflegen. Entsprechend einem libertären föderativen
System erfolgt die Vertretung in der Föderation über Delegierte
mit imperativem Mandat, die jederzeit rückholbar sind.
Auf wirtschaftlichem Gebiet bedeutet libertärer Kommunalismus
die Kommunalisierung der Wirtschaft, d.h. die Produktionsmittel
sind nicht in Besitz der Arbeitenden oder ihrer Kooperativen,
sondern der Kommune; Entscheidungen werden daher auf den BürgerInnenversammlungen
getroffen. ArbeiterInnenselbstverwaltung gibt es daher im wesentlichen
für die inneren Angelegenheiten der Betriebe, nicht aber
in einem anarchosyndikalistischen Sinne. Damit soll einer Konkurrenz
unterschiedlicher Kollektivbetriebe vorgebeugt werden, wie sie
z.B. im anarchosyndikalistischen Spanien 1936 vielfach auftrat
und nur über eine sich bürokratisierende CNT unter Kontrolle
gebracht werden konnte.
Im groben finde ich das Konzept des Libertären Kommunalismus
sehr überzeugend, und es ist Biehls Verdienst, es einfach
und verständlich dargestellt zu haben. Allein, einige Unzulänglichkeiten
möchte ich hier nicht verschweigen:
Entscheidungen in den BürgerInnenversammlungen sollen per
Mehrheitsentscheid getroffen werden, da Biehl (und Bookchin) das
Konsensprinzip als undurchführbar ablehnen. Dabei scheint
es mir, daß Biehl das Konsensprinzip nicht ganz verstanden
hat. Auch wenn in ihrer Auseinandersetzung mit dem Konsens-Prinzip
nicht mehr Bookchins Vorwurf von Konsens als "Einstimmigkeit"
und damit "Gleichmacherei" vorkommt, so wird bei ihr die Option
des "Beiseite-Stehens" als "Auslöschung der Person mit Dissenz
als politisches Wesen" (S. 62) beichnet. Beiseite- Stehen "löst
das Problem des Dissenz im wesentlichen durch die Beseitigung
der Personen mit Dissenz aus der politischen Sphäre - und
Auslöschung der Sicht des Dissenz aus dem Forum der Ideen."
(S. 62) Warum denn das? Beiseite-Stehen heißt doch nicht,
daß die Argumente, die dazu führen, in der Diskussion
nicht gehört werden. Das wäre dann wohl kaum im Sinne
des Konsens-Verfahrens. Es heißt im Gegenteil, daß
die Argumente zwar in der Entscheidung nicht berücksichtigt
werden, aber zur Kenntnis genommen werden müssen.
Es geht hier nicht darum, aus dem Konsens-Prinzip ein Dogma
zu machen. Sicherlich können Entscheidungen von Fall zu Fall
auch anders getroffen werden. Doch die einfache Abbügelung
des Konsens-Prinzips durch Biehl dient meines Ermessens dem Konzept
des libertären Kommunalismus nicht.
Libertärer Kommunalismus soll durch eine libertär-kommunalistische
Bewegung, die sich als revolutionär versteht, erkämpft
werden. Soweit, so gut. Klar auch, daß eine solche Bewegung
von unten aufgebaut wird, und sich nicht in der Tyrannei der Strukturlosigkeit
verstricken soll, sondern eine klare Struktur - entsprechend den
Strukturen einer kommunalisierten Gesellschaft - haben soll. Soweit
kann ich Biehl folgen. Die Taktik der Bewegung scheint mir jedoch
noch sehr unklar. Eine der wesentlichen Forderungen einer kommunalistischen
Bewegung ist die nach Einführung direkt-demokratischer Instrumente
im kommunalistischen Sinne: BürgerInnenversammlungen. Hier
schlägt Biehl vor, daß die Bewegung die Einführung
dieser Elemente von den bestehenden Institutionen durch eine Änderung
der Verfassung der Kommune einfordern sollte. Mir fehlt der Einblick
in das amerikanische Kommunalrecht, um dazu für die Verhältnisse
der USA etwas zu sagen, für die BRD scheint mir dies illusorisch
und als Strategie bzw. Taktik unangemessen.
Und problematisch ist auch der Vorschlag der Beteiligung kommunalistischer
KandidatInnen an Kommunalwahlen, "so daß sie schließlich
die Stadtverfassung ändern können, um auf Kosten des
Staates voll mit Entscheidungsbefugnis ausgestattete BürgerInnenversammlungen
zu schaffen." (S. 74) Dies mag für die USA funktionieren
(s.o.), in der BRD funktioniert es mit Sicherheit nicht. Zumindest
ab der Größe von Kleinstädten ist auch die Stadtpolitik
in der BRD durch staatsorientierte Parteistrukturen dominiert,
eine direkt- demokratische, mehr auf Sachlösungen orientierte
und über Parteigrenzen hinweggehende Politik ist kaum in
Sicht. Eine soziale Kontrolle der Politik findet ebenfalls nicht
mehr statt, wovon der Filz in vielen Kommunalverwaltungen Bände
spricht. Ein Vergleich mit den USA ist mir hier nicht möglich,
für die BRD läßt sich aber - aus meiner Sicht
- sagen, daß auch die Sphäre der Stadt so vom Staat
durchzogen ist, daß ein wesentlicher Unterschied zwischen
der derzeitigen Stadtpolitik und Staatsraison nicht mehr auszumachen
ist - zumindest nicht, was den Stadtrat angeht. Das bedeutet nicht,
daß ich die Existenz einer politischen Sphäre
in der Stadt nicht sehen würde. Ich sehe aber nicht, wie
sie sich im Stadtrat Ausdruck verschaffen sollte,
denn diese Institution gehört in den Städten der BRD
weit mehr zum Bereich des Staates als zur politischen Sphäre.
Als Alternative bleibt aus meiner Sicht das, was Biehl mit Bookchin
als zweitbeste Alternative vorschlägt, wenn sich auf institutionellem
Weg durch die Bewegung BürgerInnenversammlungen als Instrumente
nicht durchsetzen lassen: der Aufbau extralegaler
BürgerInnenversammlungen (S. 83). Diese schöpfen zunächst
ihre Macht zwar lediglich aus ihrem moralischen Vertretungsanspruch,
können dadurch im Bund mit einer starken Bewegung aber durchaus
die legale Macht der etablierten Institutionen in Frage stellen.
Ihr Ziel sollte natürlich sein, diese etablierten Institutionen
abzulösen und an ihre Stelle zu treten.
Eine Buchbesprechung bietet nicht den Raum, sich mit allen im
Buch aufgeworfenen Fragen auseinanderzusetzen. Es gäbe durchaus
noch mehr Punkte, an denen ich im Detail Kritik zu üben hätte.
Dennoch: Biehls Buch, das ergänzt wird durch ein ausführliches
Interview mit Murray Bookchin, bietet einen guten Einstieg in
die Idee des Libertären Kommunalismus. Erfreulich, daß
sich der Trotzdem Verlag schon jetzt entschieden hat, eine deutsche
Übersetzung auf den Markt zu bringen. Diese würde jedoch
an Gebrauchswert gewinnen, wenn zu einigen problematischen Diskussionssträngen
in ausführlichen Anmerkungen auf Unterschiede zwischen dem
amerikanischen und deutschen System der Kommunalverfassungen eingegangen
wird, um eine fundierte - aber auch streitbare - Diskussion zu
ermöglichen. Ich bin gespannt.
Andreas Speck
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