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226 februar 1998
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>> 226 februar 1998

1300 auf die Türme!

Öffentliche Wiederbesteigung der Endlager-Schachttürme

Zum Antritt der damaligen rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen - am 21. Juni 1990 - wurden in einer direkten Aktion die beiden Türme des Endlagers in Gorleben besetzt. Auf diese Aktion folgte ein langwieriges juristisches Tauziehen, das nun mit dem Aufruf zu einer neuen Aktion und einer Verfassungsbeschwerde in die wohl letzte Runde geht. (Red.)

Gegen 8:00 Uhr am 21. Juni 1990 überwanden mehrere BesetzerInnen mit selbstgebastelten Holzleitern die Mauern zum Endlagerbergwerk in Gorleben. Von den beiden erklommenen Fördertürmen des "Erkundungsbergwerks" wurden Transparente mit den Forderungen "Letzte Schicht - Schacht dicht" und "Gorleben stop - Alle AKWs abschalten" herabgelassen.

Während Schacht 1 - entsprechend der Planung - bis 13:00 Uhr besetzt blieb, verweilten die BesetzerInnen des Turmes von Schacht 2 ganze 24 Stunden in luftiger Höhe. Als Folge der Besetzungsaktion ruhte der "Erkundungsbetrieb" für volle 24 Stunden!

Was zunächst folgte, war bekannt und wurde erwartet: ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch. Die BesetzerInnen ließen sich im wesentlichen auf das Angebot der Einstellung der Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes ein.

Was dann kam, war neu und unerwartet. Die Bundesrepublik Deutschland als Betreiberin des "Erkundungsbergwerks" verschickte an die TurmbesetzerInnen Zahlungsaufforderungen in Höhe von 126 901,10 DM, die ihr angeblich aufgrund des 24-stünden Stillstandes entstanden seien. Auf zivilrechtlichem Wege sollten die TurmbesetzerInnen somit endgültig finanziell ruiniert werden.

Nachdem alle Gerichtsinstanzen durchlaufen sind, wurde von den TurmbesetzerInnen kürzlich Verfassungsbeschwerde gegen die Zahlungsaufforderung - bzw. juristisch exakt: gegen die Ablehnung der Revision - eingelegt.

"Verhandlungsangebot" der BesetzerInnen

Gleichzeitig erfolgte jedoch ein weiterer Schritt: ganz im Trend der derzeit in Mode gekommenen außergerichtlichen Schlichtungen wie beispielsweise dem Kniefall der niedersäschischen Umweltministerin Griefahn mit der Atomwirtschaft, nun zügig zu genehmigen, legten auch die TurmbesetzerInnen der Bundesrepublik ein Schlichtungsangebot vor, das ganz in der Tradition des wendländischen Widerstandes steht: "Falls die BRD, als Klägerin, vollständig auf die Ersetzung der angeblich bei unserer Aktion entstandenen Stillstandskosten von 130 000 DM verzichtet, verzichten wir im Gegenzug auf eine neuerliche Besetzung des Endlagergeländes mit 1 300 TeilnehmerInnen pünktlich zum Regierungsantritt der neu zu wählenden Landesregierung in diesem Frühjahr", - so die TurmbesetzerInnen.

1 300 auf die Türme!

Handeln statt verhandeln ist das Motto der sich daraus ergebenden Aktion "1 300 auf die Türme!" Im Rahmen einer größeren Kampagne mit öffentlichen Veranstaltungen, Anzeigen in Zeitungen usw. soll eine Aktion vorbereitet werden, die um so wirkungsvoller sein wird, je mehr sich daran beteiligen. Der Charakter der Turmbesetzung ist dabei eine deutliche Aktion Zivilen Ungehorsams, bei der es nicht darum gehen wird, die Anlagen einzureißen, sondern nachdrücklich zu demonstrieren.

Nebenwirkungen

Während sich die strafrechtlichen Folgen einer neuerlichen Turmbesteigung in Grenzen halten werden - zu erwarten sind Geldbußen oder -strafen wegen Hausfriedensbruch und öffentlichem Aufruf zu Straftaten - so sind vor allem die zivilrechtlichen Folgen von Belang: 130 000 DM. Bei 1 300 Menschen verteilen sich diese aber auf alle TeilnehmerInnen, so daß 100 DM/Person überbleiben.

Wie mitmachen?

Menschen, die mitmachen wollen, können die abgedruckte Absichts- oder Solidaritätserklärung unterzeichnen und/oder sich an der Vorbereitung beteiligen.

Außerdem werden Spenden und Ausfallbürgschaften benötigt, um das Risiko für die TeilnehmerInnen an der Aktion möglichst gering zu halten.

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