Töten im Krieg erlaubt - Aufruf zur Fahnenflucht verboten?
Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen Graswurzelredakteure
und AntimilitaristInnen
Anfang November 1999 teilte die politische
Polizei Münster dem Münsteraner Soziologen Dr. Bernd
Drücke mit, dass gegen ihn strafrechtlich ermittelt wird.
Er habe sich als presserechtlich verantwortlicher Redakteur der
Graswurzelrevolution und als Mitunterzeichner von Blockade- und
Desertionsaufrufen während des Kosovokriegs strafbar gemacht
(Red.Münster).
Die bundesweit mit einer Auflage von 30.000 Exemplaren verbreitete
GWR-Aktionszeitung Nr. 2/99 "Stoppt den Krieg! Nein zu Bomben, Krieg,
Vertreibung!" und der im Mai in der GWR Nr. 239 veröffentlichte
"Aufruf an alle Soldaten: Verweigern Sie Ihre Beteiligung an diesem
Krieg!" sei eine "öffentliche Aufforderung zu Straftaten" (§
111 StGB). In dem Aufruf, der sich an die Soldaten aller Kriegsparteien
richtet, heißt es u.a.: "Eine Beteiligung an diesem Krieg
ist nicht zu rechtfertigen. Verweigern Sie deshalb Ihre Einsatzbefehle!
Entfernen Sie Sich von der Truppe! Lehnen Sie Sich auf gegen diesen
Krieg! Es gilt: Aktive Soldaten sind potentielle Mörder. Und
Opfer eines mörderischen Krieges. Deserteure und Kriegsdienstverweigerer
jedoch sind Friedensboten." Gegen mehr als 90 UnterzeichnerInnen
des Aufrufs, darunter Graswurzelmitarbeiter Andreas Speck (Oldenburg),
GWR-Gründungsmitglied Dr. Wolfgang Hertle (Archiv Aktiv), und
Prominente wie Professor Wolf-Dieter Narr (TU Berlin), Clemens Ronnefeld
(Versöhnungsbund) und Professor Roland Roth, wird ebenfalls
strafrechtlich nach § 111 StGB ermittelt. Gegen einige UnterzeichnerInnen
ergingen bereits Strafbefehle zwischen 2.500 und 7.000 DM. In den
bisher angelaufenen Prozessen haben unterschiedliche Richter unterschiedliche,
sich zum Teil widersprechende Urteile gefällt. In einem ersten
Prozess gegen einen der Erstunterzeichner am 4. November in Berlin
wurde Dr. Wilfried Kerntke aus Offenbach freigesprochen, da der
Aufruf zur Befehlsverweigerung und Fahnenflucht während des
auch von vielen JuristInnen und PolitikerInnen als völkerrechtswidrig
eingeschätzten Krieges der NATO vom Recht auf Meinungsfreiheit
gedeckt gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft Berlin geht in Berufung.
Am 17. November 1999 fand ein Prozeß gegen den Theologen Martin
Singe (Pax Christi/Komitee für Grundrechte und Demokratie)
statt. Er wurde wegen Unterzeichnung und Verteilung des Aufrufes
zu einer Geldstrafe von 4.000 Mark verurteilt. Der Richter schloß
sich eher der Argumentation der Staatsanwältin an, dass Soldaten
auch völkerrechtswidrigen Befehlen folgen müssten. Er
meinte, dass Soldaten die Gewissensentscheidung vor Eintritt in
die Bundeswehr träfen, danach aber nicht mehr über "das
Große und Ganze" nachdenken sollten. Die Armee liefe nun einmal
über Befehlsstrukturen und da dürfe der einzelne Soldat
nicht einzelne Befehle verweigern. Im übrigen sei es die freie
Entscheidung der Soldaten gewesen, sich an dem Krieg zu beteiligen.
Deshalb hätte es keine einzeln zu benennende Befehle mehr gegeben,
die zu verweigern gewesen wären. Bezüglich des Grundrechts
auf freie Meinungsäußerung sah er dieses Grundrecht begrenzt
durch die Rechtsordnung insgesamt. Diese aber sei im Strafrecht
niedergelegt. Folglich sei der Aufruf zu einer Straftat nicht durch
die Meinungsäußerung gedeckt. Am 19. November endete
der erste Prozess gegen Wolfgang Kaleck (Republikanischer AnwältInnenverein)
vor dem Amtsgericht Berlin mit einem Freispruch. Sein Richter beklagte,
dass dies nur ein Durchlaufverfahren sei, da - gleichgültig
wie er entscheide - das Verfahren die nächsten Instanzen durchlaufen
werde. Tatsächlich rollt in den nächsten Monaten wegen
der Desertionsaufrufe eine Prozesslawine auf die antimilitaristische
Bewegung zu (siehe Anhang). Daß auch das von der gleichen
Staatsanwaltschaft geführte Ermittlungsverfahren gegen Bernd
Drücke zu einem Prozess führen wird, ist wahrscheinlich.
Drücke sieht das Verfahren auch als Angriff auf die Presse-
und Meinungsfreikatastrophe in Tschernobyl und während des
Golfkriegs 1991 hat es § 111- Verfahren gegen RedakteurInnen der
Graswurzelrevolution gegeben, u.a. wegen Blockadeaufrufen gegen
Atomtransporte und militärische Einrichtungen." Er vermutet,
dass es bei den Ermittlungsverfahren "primär um Einschüchterung"
gehe: antimilitaristische Menschen sollen mundtot gemacht werden."
Der § 111 StGB sei auch bei kritischen Juristen und Juristinnen
umstritten und werde als "verfassungswidriger Schnüffel- und
Gummiparagraph" kritisiert. Viele Verfahren würden eingestellt,
bevor es zu einem Prozess kommt. "Die Betroffenen können allerdings
rund um die Uhr observiert und abgehört werden. Aber weder
solche Überwachungsstaatsmethoden noch ein vielleicht folgender
Prozess können mich davon abhalten auch weiterhin öffentlich
gegen alle Kriege und für eine gewaltfreie, herrschaftslose
Konfliktlösung und Gesellschaft einzutreten", so Bernd Drücke.
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