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stern / zerbrochenes gewehr
anti-akw 18.9.2002 

Atomkraftgegner erhielt Ladung zum Haftantritt

Grundrechte - Nein danke? / 72 Menschen überweisen einen Protest-Euro

Das Amtsgericht Bruchsal hat gegen den Atomkraftgegner Jan Stehn aus dem Wendland eine dreitägige Haft verhängt, um ihn zu zwingen, ein Bußgeld wegen einer friedlichen Versammlung zu zahlen. Er und weitere 110 AtomkraftgegnerInnen nahmen im Oktober 2000 an einer Demonstration zum AKW Philippsburg teil, wo abfahrbereite Castorbehälter standen. Die Polizei stoppte diese Demo, und alle Demonstranten, die friedlich auf der Strasse sassen wurden in Polizeigewahrsam genommen.

Dabei ist das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eines der grundlegensten und wichtigsten Grundrechte in einer Demokratie. Denn erst Versammlungen ermöglichen die ständige geistig Auseinandersetzung mit verschiedenen Meinungen, auf die eine demokratische Staatsordnung aufbaut. Aus diesem Grunde ist das Recht auf Versammlung durch Art. 8 GG geschuetzt und auch Sitzblockaden geniessen diesen Grundrechtsschutz. Das Recht sich ohne Erlaubnis zu versammeln, gilt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers.

Jetzt aber erhielt Jan Stehn die Aufforderung sich in der Justizvollzugsanstalt Lüneburg einzufinden. Mit 72 Überweisungen in Höhe von einem Euro wollen AtomkraftgegnerInnen ihren Protest Ausdruck geben und 'Versammlungs-FREIHEIT für Jan Stehn' fordern. Damit verbindet sich die Forderung, dass wenn im Herbst erneut Castortransporte ins Wendland rollen, der Protest und die Versammlungen von BürgerInnen nicht mit polizeistaatlichen Mitteln be- oder verhindert werden.

Sinnvoll ist, zuerst den aktuellen Stand der Überweisungen abzufragen, dann den einen Euro überweisen (wir wollen ja nicht zuviel zahlen). WICHTIG ist den Beleg (Durchlag) eurer Überweisung an Jan zu schicken, damit er, wenn die Polizei mit dem Haftbefehl vor der Tür steht, die 72 Überweisungen nachweisen kann.

Jans Kontaktadresse, die Bankverbindung für das Bußgeld sowie die Adresse der zuständigen Staatsanwaltschaft für Protestbriefe oder -faxe findet ihr unten.

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Jan Stehn
Dorfstr. 30
29462 Blütlingen
Tel.: 05843/986900
maja@jpberlin.de

Kreiskasse
Konto-Nr 43 70 758
Postgiroamt Karlsruhe
BLZ 660 100 75
Stichwort 'VersammlungsFREIHEIT für Jan Stehn'

Protestbriefe/-faxe an:

Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Akademiestr.6-8
76133 Karlsruhe
Fax 0721/926 5005


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