77 Tage Arrest für Totalverweigerer
Bundeswehr im rechtsfreien Raum
Der 19-jährige Berliner Totalverweigerer Malik S. ist am 03.01.2002 erneut für 21 Tage in Arrest genommen worden. Malik S. wurde zum 1. November 2001 in die 8. Kompanie des Sanitätsregiments 6 einberufen. Er hat sich am 3. November bei "seiner" Einheit in Breitenburg bei Itzehoe gemeldet und seither alle Befehle konsequent verweigert. Bisher wurden gegen ihn drei Disziplinararreste mit einer Gesamtdauer von 56 Tagen vollstreckt. Das militäreigene Truppendienstgericht Nord hat einem entsprechenden Antrag des Regimentskommandeurs, Oberfeldarzt Hohmann, zugestimmt.
Die Bundeswehr weicht hier deutlich von der üblichen Praxis ab, keinen über 63 Tage andauernden Arrest zu verhängen. Mit dieser vierten Arrestierung wird er 77 Tage in einer Zelle von einer Größe von sechs Quadratmeter weggesperrt gewesen sein. Malik S. hat einmal täglich in Begleitung von Wachsoldaten Ausgang. Lediglich eine Stunde Besuchszeit wird ihm gestattet. Die Bundeswehr versucht mit diesen übermäßigen und rechtsbeugenden Mitteln, den Willen des Kriegsdienstverweigerers zu brechen. Zusätzlich stellt die Bundeswehr Strafanzeige, in Maliks Fall wegen Gehorsamsverweigerung. Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren kann in diesem Fall ausgesprochen werden.
Malik S. ist Pazifist. Er lehnt aus Gewissensgründen grundsätzlich jeden Kriegsdienst ab. Da der Zivildienst fester Bestandteil der zivil-militärischen Kriegsplanung ist, bietet die staatliche Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer für ihn keine Alternative. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können nach Verkündung des Verteidigungsfalles für unbegrenzte Zeit zu kriegsunterstützenden Einsätzen einberufen werden. Der Zivildienst ist ein waffenloser Kriegsdienst, den Malik konsequenter Weise ebenfalls verweigern muss. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen darf eine Arrestierung allerdings keinen Strafcharakter annehmen. Arrestierung soll die "Bereitschaft" fördern, die "soldatische Pflicht zu erfüllen." Da die bisherigen 56 Tage Arrest weder die Gewissensentscheidung noch den Willen Maliks gebrochen haben, werden die weiteren 21 Tage Arrest ihn nicht dazu bringen, sich dem Militär unterzuordnen. Diese erneute Arrestierung ist ungesetzlich, weil sie ausschließlich einen Strafcharakter hat.
Wir fordern die sofortige Entlassung von Malik S. aus dem Arrest. Die brachiale Durchsetzung des totalen Machtanspruchs gegenüber konsequenten Kriegsdienstverweigerern mittels Arrestierung ist rechtswidrig. Dieses Mittel ist bei totalen Kriegsdienstverweigerern völlig untauglich, da ihre Entscheidung nicht zu brechen ist.
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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