WRI-Bericht zu KDV in Finnland
Im Oktober 2004 hat die War Resisters' International einen Bericht an das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen veröffentlicht, mit dem Titel "Inhaftierung von Kriegsdienstverweigerern in Finnland". Die wichtigsten Bedenken der WRI sind:
- Das Recht auf KDV ist nur in Friedenszeiten anerkannt. D.h. das zu einer Zeit, wenn es am meisten benötigt wird - zu Kriegszeiten - Kriegsdienstverweigerer nicht in der Lage sein werden, ihrem Gewissen entsprechend zu handeln. Da das Recht auf KDV von Artikel 18 des Internationalen Paktes über zivile und politische Rechte abgeleitet ist, und dieser nationale Sicherheit nicht als Grund aufführt, die in Artikel 18 garantierten Rechte einzuschränken, stellt die Nichtanerkennung von KDV in Kriegszeiten eine Verletzung des Artikel 18 dar.
- Die Inhaftierung von Totalverweigerern (Verweigerern sowohl der Wehr- als auch des Ersatzdienstes) stellt einen Versuch dar, da Justizsystem zu nutzen, um die Überzeugung eines Kriegsdienstverweigerers zu ändern oder zu brechen, und steht daher im Widerspruch zum Geiste der Resolution der UN-Menschenrechtskommission 2002/45.
- Die Länge des Ersatzdienstes in Finnland hat Strafcharakter und widerspricht den Standards, die in zahlreichen Resolutionen der Menschenrechtskommission aufgestellt wurden, und steht auch im Widerspruch zur Entscheidung des Europäischen Kommittees zu sozialen Rechten zur Kollektivbeschwerde 8/2000 zu Griechenland, wo die Situation mit der in Finnland verglichen werden kann.
- In der Praxis werden KDVer ökonomisch während ihrer
Dienstzeit diskriminiert, im Widerspruch zu zahlreichen Resolutionen
der UN-Menschenrechtskommission.
