{"id":10225,"date":"2010-11-01T00:00:33","date_gmt":"2010-10-31T22:00:33","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=10225"},"modified":"2022-07-26T14:24:05","modified_gmt":"2022-07-26T12:24:05","slug":"kollaps-eines-asylsystems","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2010\/11\/kollaps-eines-asylsystems\/","title":{"rendered":"Kollaps eines Asylsystems"},"content":{"rendered":"<p>Griechenland ist f\u00fcr viele Fl\u00fcchtlinge das zentrale Tor nach                 Europa. <\/p>\n<p>Menschen aus Afghanistan, dem Irak, Iran und Somalia, die Schutz                 in Europa suchen, m\u00fcssen die Fluchtroute \u00fcber die T\u00fcrkei nach                 Griechenland nehmen. <\/p>\n<p>Das kleine EU-Mitgliedsland steht seit Jahren in der Kritik wegen                 der Verletzung von Fl\u00fcchtlings- und Menschenrechten. Reisen Fl\u00fcchtlinge                 weiter in ein anderes europ\u00e4ische Land, um dort Schutz und eine                 menschenw\u00fcrdige Aufnahme zu finden, droht ihnen auf Grund der                 europ\u00e4ischen Asylzust\u00e4ndigkeitsregelung &#8211; der sogenannten Dublin                 II-Verordnung &#8211; die R\u00fcck\u00fcberstellung nach Griechenland. <\/p>\n<p>Die dramatische Zuspitzung der Situation in Griechenland ist                 nicht nur hausgemacht, sondern vor allem auch ein Resultat fehlender                 Solidarit\u00e4t bei der Fl\u00fcchtlingsaufnahme innerhalb der Europ\u00e4ischen                 Union. Es ist zynisch, die Verantwortung f\u00fcr den Fl\u00fcchtlingsschutz                 den EU-Staaten an den Au\u00dfengrenzen zuzuschieben. Die Krise in                 Griechenland ist der dramatische Ausdruck eines ungerechten und                 dysfunktionalen Dublin-II-Systems.<\/p>\n<h3>Gerichte stoppen europaweit Abschiebungen nach Griechenland<\/h3>\n<p>In allen wichtigen europ\u00e4ischen Asyll\u00e4ndern werden aktuell Abschiebungen                 nach Griechenland durch nationalstaatliche Gerichte, den Europ\u00e4ischen                 Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte in Stra\u00dfburg und im Zuge sogenannter                 Vorlageverfahren beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof in Luxemburg gestoppt.               <\/p>\n<p>Die Niederlande haben am 6. Oktober 2010, Belgien am 10. Oktober                 2010, Norwegen am 12. Oktober 2010, England bereits am 17. September                 2010 Abschiebungen nach Griechenland auf der Grundlage der Dublin                 II-Verordnung eingestellt. <\/p>\n<p>In D\u00e4nemark wurden seit Sommer 2010 \u00fcber 200 Abschiebungen nach                 Interventionen des Menschenrechtsgerichtshofes gestoppt.<\/p>\n<p>In einem Schreiben vom 30. September 2010 forderte der Europ\u00e4ische                 Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte u.a. Belgien, Finnland, die Niederlande                 und Norwegen auf, bis auf Weiteres von \u00dcberstellungen Asylsuchender                 nach Griechenland abzusehen. Der Gerichtshof informierte, dass                 er bis zu einer Entscheidung in einem anh\u00e4ngigen Verfahren (M.S.S.                 gegen Belgien und Griechenland) auch bei allen zuk\u00fcnftigen Verfahren                 \u00dcberstellungen nach Griechenland stoppen werde.<\/p>\n<\/p>\n<h3>Karlsruhe vor der Grundsatzentscheidung <\/h3>\n<p>In Deutschland verhinderten die Verwaltungsgerichte in \u00fcber 300                 F\u00e4llen \u00dcberstellungen nach Griechenland. Das Bundesverfassungsgericht                 hat seit dem 8. September 2009 mittlerweile 13 Abschiebungen nach                 Athen im Eilverfahren gestoppt. <\/p>\n<p>Am 28. Oktober 2010 findet die &#8222;M\u00fcndliche Verhandlung in Sachen                 \u201aDublin II Verordnung'&#8220; vor dem Bundesverfassungsgericht statt.                 Erwartet wird eine Grundsatzentscheidung u. a. zur Frage des effektiven                 Rechtsschutzes bei drohenden Dublin-\u00dcberstellungen in andere EU-Staaten.               <\/p>\n<p>L\u00e4sst Europarecht den vollst\u00e4ndigen Ausschluss des Eilrechtsschutzes                 gegen \u00dcberstellungen von Asylsuchenden an andere Mitgliedstaaten                 zu, wie es die aktuelle deutsche Gesetzeslage vorsieht? <\/p>\n<p>Darf Deutschland blindlings abschieben, ohne zu pr\u00fcfen, ohne                 eine Klagem\u00f6glichkeit mit aufschiebender Wirkung? Darf man Schutzsuchende                 \u00fcberstellen, wenn das Asylsystem in dem betreffenden Mitgliedsstaat                 zusammengebrochen ist? <\/p>\n<h3>Deutschland und die EU-Mitgliedsstaaten wollen nach Griechenland                 \u00fcberstellen und an Dublin II festhalten<\/h3>\n<p>2009 stellten die anderen Dublin-Staaten 10.083 R\u00fcck\u00fcbernahmegesuche                 an Griechenland &#8211; 1.211 Asylsuchende wurden tats\u00e4chlich \u00fcberstellt.               <\/p>\n<p>\u00dcber acht Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland sollen nach                 Auffassung des Bundesinnenministeriums ihr Verfahren in Griechenland                 absolvieren. Die \u00dcbernahmeersuchen an Griechenland stiegen von                 512 im Jahr 2007 (2008: 800) auf 2.288 im Jahr 2009. <\/p>\n<p>Auch im 1. Halbjahr 2010 ist diese Quote unver\u00e4ndert hoch. Bei                 15.579 Asylerstantr\u00e4gen in Deutschland gab es insgesamt 4.541                 \u00dcbernahmeersuchen an andere europ\u00e4ische L\u00e4nder, davon 1.252 an                 Griechenland.<\/p>\n<p>Diese Zahlen zeigen, dass das Dublin II-Verfahren unsolidarisch                 ist.<\/p>\n<p>Zwar hat das zust\u00e4ndige Bundesamt in \u00fcber 1.500 F\u00e4llen seit Januar                 2009 von \u00dcberstellungen aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden abgesehen und                 die Asylverfahren in Deutschland durchgef\u00fchrt &#8211; 2009 gab es 871                 Selbsteintritte, im 1. Halbjahr 2010 664 &#8211; dennoch wird nach den                 Vorgaben des Bundesinnenministeriums weiterhin an den Abschiebungen                 nach Griechenland festgehalten.<\/p>\n<h3>Zur Situation in Griechenland: Null Prozent Asylanerkennungen,                 keine Unterk\u00fcnfte, die Haftanstalten sind voll<\/h3>\n<p>Nach jahrelangen Auseinandersetzungen \u00fcber die dramatische Situation                 von Schutzsuchenden in Griechenland, fortlaufenden, umfangreichen                 und detaillierten Dokumentationen zu den Menschenrechtsverletzungen                 dort ist der Befund eindeutig: Das rudiment\u00e4re Asylsystem in Griechenland                 ist mittlerweile v\u00f6llig kollabiert. <\/p>\n<p>Das EU-Mitgliedsland verletzt die verbindlichen europ\u00e4ischen                 Mindeststandards f\u00fcr ein Asylverfahren, f\u00fcr die soziale Aufnahme                 von Schutzsuchenden und die internationalen Standards der Fl\u00fcchtlingsschutzgew\u00e4hrung.<\/p>\n<p>Selbst die Rechte von Asylsuchenden, die in griechischen Pr\u00e4sidialerlassen                 und Gesetzen normiert sind, sind in der Realit\u00e4t nicht gew\u00e4hrleistet.               <\/p>\n<p>Die Defizite oder das Fehlen von rechtsstaatlichen Garantien                 sind in Griechenland nicht nur auf den Asylbereich begrenzt, aber                 in diesem haben sie existenzielle Folgen. Griechenland gew\u00e4hrt                 kein faires Asylverfahren, bereits der Zugang zu diesem ist nicht                 sichergestellt. Schutzsuchenden droht die erneute Inhaftierung                 und m\u00f6glicherweise die Abschiebung, ohne dass ihr Schutzgesuch                 geh\u00f6rt w\u00fcrde. <\/p>\n<p>Die Asylanerkennungsquote in der ersten Instanz liegt in Griechenland                 seit Jahren nur wenig \u00fcber null Prozent, ein Aufnahmesystem f\u00fcr                 Asylsuchende ist nicht vorhanden. Die zweite Instanz wurde im                 Sommer 2009 abgeschafft. Aktuell existiert ein R\u00fcckstand von fast                 50.000 anh\u00e4ngigen Asylverfahren. Die Folgen f\u00fcr die in Griechenland                 gestrandeten Schutzsuchenden: Rechtlosigkeit, Gefahr der willk\u00fcrlichen                 Inhaftierung, Obdachlosigkeit und Hunger.<\/p>\n<h3>Die Regierung verbessert die Problembeschreibung, aber nicht                 die Asylpraxis<\/h3>\n<p>Trotz zahlreicher Willensbekundungen und der Einrichtung von                 Kommissionen mit Beteiligung der Zivilgesellschaft hat die Regierung                 von Andreas Papandreou es bis jetzt vers\u00e4umt, die notwendigen                 Asylreformen umzusetzen. <\/p>\n<p>Die PASOK-Regierung ist seit dem 4. Oktober 2009 &#8211; mittlerweile                 \u00fcber ein Jahr &#8211; im Amt. <\/p>\n<p>In Statements des Ministeriums f\u00fcr B\u00fcrgerschutz wurde verk\u00fcndet,                 dass sich die Situation schnell sp\u00fcrbar verbessern werde. Zum                 heutigen Zeitpunkt kann nur festgestellt werden, dass sich bisher                 einzig die Zustandsbeschreibungen der griechischen Regierung bez\u00fcglich                 der real existierenden Defizite im Asylbereich und der Menschenrechtsverletzungen                 deutlich verbessert haben. <\/p>\n<p>Griechenland steht vor einer Herkulesaufgabe: Es geht darum,                 ein v\u00f6llig neues Asylsystem aufzubauen und zwar in Zeiten der                 gr\u00f6\u00dften Wirtschafts- und Finanzkrise in der j\u00fcngeren Geschichte                 des Landes.<\/p>\n<p>Nicht akzeptabel ist, dass sich in den letzten zw\u00f6lf Monaten                 die Situation f\u00fcr Asylsuchende in Griechenland sogar noch verschlechtert                 hat.<\/p>\n<h3> UNHCR spricht von einer humanit\u00e4ren Krisensituation <\/h3>\n<p>Der Fl\u00fcchtlingskommissar der Vereinten Nationen hat mehrfach                 in j\u00fcngster Zeit die Europ\u00e4ische Union aufgefordert, unverz\u00fcglich                 zu handeln und Griechenland zu helfen, die wachsende Zahl potenzieller                 Fl\u00fcchtlinge, die sich in den Stra\u00dfen des Landes aufhalten, in                 den Griff zu kriegen &#8211; dies auch angesichts wachsender Feindlichkeit                 in der griechischen Bev\u00f6lkerung. &#8222;<i>Dies ist eine humanit\u00e4re                 Krisensituation, wie sie in der Europ\u00e4ischen Union nicht vorkommen                 darf&#8220;,<\/i> teilte der Pressesprecher des UNHCR, Adrian Edwards,                 Journalisten am 21. September 2010 in Genf mit.<\/p>\n<h3> Zugang zur Athener Asylbeh\u00f6rde v\u00f6llig willk\u00fcrlich <\/h3>\n<p>Am 21. April 2010 informierte ein Verantwortlicher der Asylabteilung                 Demonstrierende vor den Toren der Beh\u00f6rde \u00fcber die &#8222;St\u00f6rung der                 Asylverfahren&#8220;. W\u00e4hrend der letzten sechs Monate h\u00e4tten pro Woche                 nur 20 Personen die M\u00f6glichkeit gehabt, Asyl zu beantragen.<\/p>\n<p>Zuvor waren es \u00fcber 300 Personen gewesen (ANA-MPA vom 21. April                 2010). <\/p>\n<p>Am 17. Juni 2010 stellte der griechische Fl\u00fcchtlingsrat in einem                 Bericht fest, dass es weiterhin faktisch keinen Zugang zum Asylverfahren                 gebe. Lediglich zehn Asylantr\u00e4ge pro Woche w\u00fcrden noch angenommen.<\/p>\n<p>Die Bed\u00fcrfnisse besonders schutzbed\u00fcrftiger Gruppen wie schwangerer                 Frauen und unbegleiteter Fl\u00fcchtlingskinder w\u00fcrden ignoriert. Asylanh\u00f6rungen                 f\u00e4nden weiterhin ohne Dolmetscher statt.<\/p>\n<p>Dublin-\u00dcberstellte sind verpflichtet, sich innerhalb von drei                 Tagen in der zentralen Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde in der Petrou Ralli-Stra\u00dfe                 zu melden und registrieren zu lassen. In einer Stellungnahme vor                 dem Europ\u00e4ischen Menschenrechtsgerichtshof in Stra\u00dfburg vom 1.                 September 2010 betonte UNHCR, dass Dublin-F\u00e4lle wie alle anderen                 Asylsuchenden der &#8222;willk\u00fcrlichen Auswahl durch Sicherheitsleute                 am Grundst\u00fcckseingang der Beh\u00f6rde ausgesetzt&#8220; sind.<\/p>\n<h3> Asylbeh\u00f6rde stellt Arbeit ein <\/h3>\n<p>Die Athener Anwaltskammer teilte am 14. Oktober 2010 mit, dass                 der Zugang f\u00fcr Asylantragssteller gar nicht mehr gew\u00e4hrleistet                 sei. Die Asylbeh\u00f6rde habe die Arbeit eingestellt und warte nunmehr                 auf die neuen Reformen des Asylsystems. Tausende Schutzsuchende                 warten in Athen vergeblich, einen Asylantrag stellen zu k\u00f6nnen.                 Sie m\u00fcssen unter erb\u00e4rmlichen Bedingungen leben, ohne Hilfe vom                 Staat. Diese Praxis steht nach Auffassung der Rechtsanwaltskammer                 &#8222;im direkten Widerspruch zur Achtung der Menschenrechte und der                 Rechtsstaatlichkeit&#8220;.<\/p>\n<h3><i> <\/i>Keine Informationen, keine Dolmetscherdienste <\/h3>\n<p>Informationen \u00fcber ihre Rechte und zum Asylverfahren sind Asylsuchenden                 nicht verf\u00fcgbar. Derzeit werden ihnen keine schriftlichen Informationen                 \u00fcber das Verfahren ausgeh\u00e4ndigt. Die offizielle Brosch\u00fcre, die                 wenigen Asylsuchenden in der Vergangenheit zur Verf\u00fcgung gestellt                 wurde, ist seit Juli 2009 aufgrund zahlreicher Gesetzes\u00e4nderungen                 veraltet. Sie enth\u00e4lt keine wesentlichen Informationen, auch nicht                 zu den Mitwirkungspflichten von Dublin II-F\u00e4llen. Dolmetscherdienste                 f\u00fcr r\u00fcck\u00fcberstellte Asylsuchende sind am Athener Flughafen nicht                 verf\u00fcgbar.<\/p>\n<h3> Keine Chance auf eine Asylanerkennung <\/h3>\n<p>Zur Qualit\u00e4t der Asylanh\u00f6rungen stellt UNHCR fest, dass die Art                 und der Umfang der Interviews sowie die anschlie\u00dfende Protokollierung                 nicht mit den internationalen Standards eines fairen Asylverfahrens                 vereinbar sind. Dies ist u.a. auf ungelerntes und unqualifiziertes                 Personal zur\u00fcckzuf\u00fchren. Hinzu kommt der Mangel an Verfahrensgarantien.                 Dolmetscherdienste bei der Anh\u00f6rung sind meist \u00fcberhaupt nicht                 vorhanden.<\/p>\n<p>Es ist daher nicht verwunderlich, dass nahezu alle Asylantr\u00e4ge                 in Griechenland in erster Instanz abgewiesen werden.<\/p>\n<p>2007 wurden von 20.692 Asylentscheidungen in der ersten Instanz                 8 positiv beschieden &#8211; das entspricht einer Anerkennungsquote                 von 0,04%. <\/p>\n<p>2008 wurden bei 29.573 Antr\u00e4gen 14 (0,05%) Personen Schutz gew\u00e4hrt.               <\/p>\n<p>2009 wurden 15.928 Asylantr\u00e4ge verzeichnet und insgesamt 29.501                 Entscheidungen getroffen. 0,04 Prozent der AsylantragstellerInnen                 (30 Fl\u00fcchtlingen) wurde 2009 eine Form von Schutz in der ersten                 Instanz gew\u00e4hrt. In den ersten acht Monaten dieses Jahres wurden                 nur 9.195 Entscheidungen in der ersten Instanz gef\u00e4llt &#8211; die Schutzquote                 liegt bei 0,58 Prozent (54 Personen).<\/p>\n<h3> Kein wirksamer Rechtsschutz <\/h3>\n<p>Im Rahmen des Asylverfahrens haben Asylsuchende keinen Zugang                 zu einem wirksamen Rechtsschutz, um gegen eine Ablehnungsentscheidung                 in erster Instanz vorzugehen. <\/p>\n<p>Im Juli 2009 wurde durch einen Pr\u00e4sidialerlass die Beschwerdeinstanz                 abgeschafft. Infolgedessen bleibt als einziges Rechtsmittel gegen                 eine negative erstinstanzliche Entscheidung die Klage vor dem                 Staatsrat. Ein solches Rechtsmittel hat jedoch keine automatisch                 aufschiebende Wirkung.<\/p>\n<h3> Drohende Zur\u00fcckweisung von Dublin-F\u00e4llen <\/h3>\n<p>Dublin-Abgeschobene sind mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert,                 wenn sie eine Beschwerde gegen eine negative Entscheidung einlegen                 wollen, die vor oder w\u00e4hrend ihrer Abreise aus Griechenland zugestellt                 worden war. <\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit dem Abschiebungsverfahren ist die Klage,                 obwohl gesetzlich vorgesehen, ohne rechtlichen Beistand de facto                 nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Das Klageverfahren besteht ausschlie\u00dflich aus einem schriftlichen                 Verfahren mit strikten Fristen und ohne automatisch aufschiebende                 Wirkung. Damit kann der Schutzsuchende zu jedem Zeitpunkt abgeschoben                 werden. Aufgrund dieser strukturellen Defizite vertritt UNHCR                 weiterhin die Ansicht, dass das griechische System nicht ausreichend                 vor Zur\u00fcckweisungen sch\u00fctzt.<\/p>\n<h3> UN- Sonderberichterstatter warnt vor Kettenabschiebungen <\/h3>\n<p>Der UN-Sonderberichterstatter f\u00fcr Folter, Hans Nowak, ver\u00f6ffentlichte                 am 20. Oktober 2010 die vorl\u00e4ufigen Ergebnisse seiner Fact Finding                 Mission in Griechenland. Die Haftbedingungen beschreibt er als                 &#8222;unmenschlich und erniedrigend&#8220;.<\/p>\n<p>Das R\u00fcck\u00fcbernahmeprotokoll zwischen Griechenland und der T\u00fcrkei                 erm\u00f6gliche die Weiterabschiebung von Schutzsuchenden bis in die                 Nachbarl\u00e4nder Iran, Irak und Syrien &#8211; ohne dass ihr Schutzgesuch                 geh\u00f6rt w\u00fcrde. Nowak sieht die Gefahr der Verletzung des Grundsatzes                 der Nicht-Zur\u00fcckweisung gem\u00e4\u00df der UN-Antifolterkonvention.<\/p>\n<h3> Kein Schutz- und Aufnahmesystem f\u00fcr unbegleitete Fl\u00fcchtlingskinder               <\/h3>\n<p>In Griechenland fehlen aktuell Tausende Aufnahmepl\u00e4tze f\u00fcr Asylsuchende.                 F\u00fcr allein fl\u00fcchtende Kinder und Jugendliche existieren momentan                 405 Schlafpl\u00e4tze. In den letzten zwei Jahren strandeten jedoch                 \u00fcber 10.000 unbegleitete Minderj\u00e4hrige &#8211; der gr\u00f6\u00dfte Teil aus Afghanistan                 &#8211; in dem kleinen EU-Mitgliedsland. <\/p>\n<p>Die wenigen Einrichtungen, die noch funktionieren, sind aufgrund                 der Finanznot ebenfalls gef\u00e4hrdet. Seit dem 10. Juli 2010 ist                 eine Unterkunft f\u00fcr Minderj\u00e4hrige auf der Insel Lesbos &#8211; sie bot                 Platz f\u00fcr 96 unbegleitete Fl\u00fcchtlingskinder &#8211; offiziell geschlossen.                 Die Vertr\u00e4ge der MitarbeiterInnen wurden vom zust\u00e4ndigen Gesundheitsministerium                 nicht verl\u00e4ngert. Das Personal arbeitet seitdem unentgeltlich                 weiter, damit ihre Sch\u00fctzlinge nicht zur\u00fcck auf die Stra\u00dfe m\u00fcssen.<\/p>\n<h3> Keine Unterk\u00fcnfte f\u00fcr Asylsuchende <\/h3>\n<p>Es sind lediglich 865 Aufnahmepl\u00e4tze f\u00fcr Asylsuchende in Griechenland                 vorhanden.<\/p>\n<p>Nimmt man nur die 16.000 Asylantr\u00e4ge, die im Jahr 2009 (2008                 19.884 Asylantr\u00e4ge), und die 4.701, die im ersten Halbjahr 2010                 gestellt wurden, so wird deutlich, dass diese Aufnahmekapazit\u00e4ten                 nicht ausreichend sind.<\/p>\n<p>Die rund 800-1.000 Asylsuchenden, die j\u00e4hrlich von anderen europ\u00e4ischen                 L\u00e4ndern im Rahmen der Dublin II-Verordnung zur\u00fcckgeschoben werden,                 erleiden das gleiche Schicksal wie alle anderen Schutzsuchenden                 in Griechenland.<\/p>\n<h3> Europ\u00e4ische Abschiebungen in die Obdachlosigkeit <\/h3>\n<p>Nach Angaben der griechischen Menschenrechtsorganisation Aitima,                 die ein siebenw\u00f6chiges Projekt zur rechtlichen und sozialen Unterst\u00fctzung                 Asylsuchender auf dem Athener Flughafen durchf\u00fchrte, waren \u00fcber                 die H\u00e4lfte der im Zeitraum 22. Februar bis 14. April 2010<i> <\/i>zur\u00fcckgeschobenen                 173 Personen Schutzsuchende aus B\u00fcrgerkriegsgebieten. <\/p>\n<p>79 stammten aus Afghanistan und 13 aus dem Irak.<\/p>\n<p>Sch\u00e4tzungsweise 30 bis 50 Prozent waren Frauen, Kinder, Folteropfer                 und kranke Menschen. 31 Personen der Dublin-\u00dcberstellten befanden                 sich in einem gesundheitlich kritischen Zustand. Im Bericht von                 Aitima hei\u00dft es: &#8222;Trotz der gro\u00dfen Bem\u00fchung unsererseits und von                 Seiten des Gesundheitsministeriums war es w\u00e4hrend unseres zweimonatigen                 Projekts nicht m\u00f6glich, alle besonders gef\u00e4hrdeten Personen mit                 einer Unterkunft zu versorgen.&#8220; <\/p>\n<p>Aitima erw\u00e4hnt zwei F\u00e4lle, in denen Schutzsuchende mit schweren                 gesundheitlichen Problemen &#8211; eine Person, die kurz zuvor operiert                 worden war und noch unter Schmerzen litt, und eine zweite Person                 mit einer schweren Herzerkrankung &#8211; auch am Ende des Projekts                 obdachlos blieben.<\/p>\n<h3> Haftanstalten sind berstend voll <\/h3>\n<p>Seit Jahren sind die Haftlager f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge und MigrantInnen                 \u00fcberf\u00fcllt und die Lebensbedingungen dort unertr\u00e4glich. <\/p>\n<p>Nach Angaben des B\u00fcrgerschutzministeriums vom 9. Juni 2010 wurden                 allein in den ersten vier Monaten des Jahres 32.411 Fl\u00fcchtlinge                 und MigrantInnen von der Polizei und den Hafenbeh\u00f6rden aufgegriffen                 und inhaftiert. <\/p>\n<p>Bemerkenswert sei die geographische Verschiebung im Vergleich                 zum Vorjahr: Die Zahl der Bootsfl\u00fcchtlinge ist um 50 % in der                 Nord-\u00c4g\u00e4is und um 65 % in der s\u00fcdlichen \u00c4g\u00e4is zur\u00fcckgegangen.               <\/p>\n<p>Gleichzeitig hat sich die Zahl der Einreisen an der Landgrenze                 zur T\u00fcrkei drastisch erh\u00f6ht. 25.000 Menschen wurden im Evros-Gebiet                 von Januar bis August 2010 aufgegriffen. <\/p>\n<p>&#8222;Es ist eine tragische Situation&#8220;, sagte der Chef der \u00f6rtlichen                 Polizeigewerkschaft laut<i> Eleftherotypia <\/i>vom 20. August                 2010<i>. <\/i>Die Haftbedingungen im Haftlager Fylakio seien inakzeptabel.                 Bis zu 650 Fl\u00fcchtlinge seien inhaftiert in einem Lager, das nur                 f\u00fcr 374 Personen ausgelegt sei. Dar\u00fcber hinaus entst\u00fcnden aufgrund                 der schlechten Hygienebedingungen und des Mangels an \u00c4rzten und                 an Medikamenten schwerwiegende gesundheitliche Probleme.<\/p>\n<h3>Katastrophale Lebensbedingungen &#8211; Schutzgesuch unm\u00f6glich <\/h3>\n<p>Die Rechtsanw\u00e4ltinnen Marianna Tzeferakou (Athen) und Natassa                 Strachini (Chios) haben im Auftrag von PRO ASYL im Evros-Gebiet                 recherchiert und am 6. September 2010 eine Dokumentation vorgelegt.               <\/p>\n<p>Die Ergebnisse: Alle Neuank\u00f6mmlinge, die von der Polizei aufgegriffen                 werden, werden in einem der zahlreichen Haftlager inhaftiert.               <\/p>\n<p>Die Lebensbedingungen in diesen sind katastrophal, die Haftzellen                 \u00fcberf\u00fcllt, Hofgang wird kaum gew\u00e4hrt, die sanit\u00e4ren Bedingungen                 sind gesundheitsgef\u00e4hrdend und eine medizinische Versorgung ist                 nicht gew\u00e4hrleistet. Die Fl\u00fcchtlinge werden nicht einmal \u00fcber                 die Gr\u00fcnde der Inhaftierung in einer ihnen verst\u00e4ndlichen Sprache                 informiert. So wissen viele nicht, dass sie unmittelbar von einer                 Zur\u00fcckschiebung in die T\u00fcrkei bedroht sind. Die einzigen DolmetscherInnen,                 die in diesen Lagern vorhanden sind, arbeiten f\u00fcr die europ\u00e4ische                 Grenzagentur Frontex. <\/p>\n<p>Die beiden Rechtsanw\u00e4ltinnen haben F\u00e4lle dokumentiert, in denen                 durch falsche Altersangaben von Frontex Minderj\u00e4hrige zu Erwachsenen                 gemacht werden. Des weiteren wurden Fl\u00fcchtlingen falsche Herkunftsl\u00e4nder                 zugeordnet. Asylantr\u00e4ge sind unter diesen Bedingungen unm\u00f6glich.                 Zudem werden Schutzsuchende durch Einsch\u00fcchterung und bewusste                 Fehlinformationen davon abgehalten, Asylantr\u00e4ge zu stellen.<\/p>\n<h3> UNHCR spricht von Notsituation im Evros-Gebiet <\/h3>\n<p>UNHCR Griechenland appellierte am 15. Oktober 2010 an die Regierung,                 \u00c4rzte, Dolmetscher und Sozialarbeiter in die Haftlager an die                 t\u00fcrkische Landgrenze zu schicken. M\u00e4nner, Frauen und Kinder seien                 unter schlimmen hygienischen Bedingungen zusammengepfercht auf                 engstem Raum, Hofgang werde nicht gew\u00e4hrt. &#8222;Wir sind zutiefst                 besorgt \u00fcber die Haftbedingungen &#8230; es ist eine echte Notsituation                 und erfordert schnelles Handeln&#8220;, so UNHCR-Sprecherin Ketty Kehayioylou.<\/p>\n<h3> Der Tonfall wird martialischer<\/h3>\n<p>In einer gemeinsamen Sitzung von Polizei und Armee wurde am 30.                 September 2010 festgestellt, dass die verst\u00e4rkte Einwanderung                 das Sicherheitsrisiko Nummer Eins f\u00fcr Griechenland darstelle.                 Die Zahl der Einreisen im Evros-Gebiet habe sich um 584 Prozent                 erh\u00f6ht. Als Gegenma\u00dfnahme wurde die Ausweitung der entlang der                 gesamten griechisch-t\u00fcrkischen Landgrenze verlaufenden Anti-Panzer-Gr\u00e4ben                 im Evros-Gebiet diskutiert. Diese sollen als &#8222;nat\u00fcrliche Barriere&#8220;                 irregul\u00e4re Einreisen verhindern (Pontiki vom 7. Oktober 2010).<\/p>\n<h3>Rassistische Gewalt nimmt zu <\/h3>\n<p>In den vergangenen Wochen ist es im Athener Stadtteil Agios Panteleimon                 zu zahlreichen \u00dcbergriffen auf Fl\u00fcchtlinge und MigrantInnen gekommen.                 Dabei wurde ein Dolmetscher der Organisation \u00c4rzte ohne Grenzen                 schwer verletzt. <\/p>\n<p>Die Situation sei &#8222;aufr\u00fchrerisch und au\u00dfer Kontrolle&#8220;, hei\u00dft                 es in einer Erkl\u00e4rung des griechischen B\u00fcros des UNHCR vom 17.                 Oktober 2010. <\/p>\n<p>Die Nationale Kommission f\u00fcr Menschenrechte (NCHR) hat am 12.                 Oktober 2010 ihre Besorgnis \u00fcber die wachsende rassistische Gewalt                 bekundet.<\/p>\n<p>Sie verurteilte die rassistischen Vorf\u00e4lle und forderte die Regierung                 auf, unverz\u00fcglich Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um den Schutz der k\u00f6rperlichen                 Unversehrtheit aller Personen mit Wohnsitz in Griechenland unabh\u00e4ngig                 von ihrer Nationalit\u00e4t zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<h3> Razzien in den Elendsquartieren von Fl\u00fcchtlingen <\/h3>\n<p>In zahlreichen Razzien werden Orte, die von obdachlosen Fl\u00fcchtlingen                 besetzt wurden, mit der Begr\u00fcndung ger\u00e4umt, diese Orte seien ein                 Gesundheitsrisiko f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung. Es wurden jedoch keine                 Vorkehrungen getroffen, menschenw\u00fcrdige Unterk\u00fcnfte zur Verf\u00fcgung                 zu stellen. <\/p>\n<p>Diejenigen, die dort gelebt hatten, wurden vertrieben und der                 Obdachlosigkeit \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>Unter ihnen befanden sich Asylsuchende, auch Familien mit kleinen                 Kindern. Nach Beh\u00f6rdenangaben, die in einem Zeitungsbericht von                 Rizospastis vom 21. August 2010 zitiert wurden, sind innerhalb                 eines Monats allein in der Region Attika 1.478 Fl\u00fcchtlinge und                 MigrantInnen verhaftet worden.<\/p>\n<h3> Die EU-Kommission droht mit Sanktionen <\/h3>\n<p>Seit Oktober 2009 l\u00e4uft ein umfassendes Vertragsverletzungsverfahren                 gegen Griechenland &#8211; laut EU-Kommission weitgehend ausgel\u00f6st durch                 Berichte von PRO ASYL. Das Land steht mittlerweile auch im Fl\u00fcchtlingsbereich                 unter Dauerbeobachtung durch Br\u00fcssel. <\/p>\n<p>Die EU-Kommissarin Cecilia Malmstr\u00f6m stellte am 28. September                 2010 w\u00e4hrend eines Aufenthaltes in Athen fest<i>:<\/i><\/p>\n<p><i>&#8222;Die Aufnahme von Asylbewerbern funktioniert nicht, Menschen                 werden unter schrecklichen Bedingungen gehalten, und es gibt fast                 50.000 Menschen, die seit Jahren darauf warten, dass ihre Asylantr\u00e4ge                 bearbeitet werden.&#8220;<\/i><\/p>\n<p>Malmstr\u00f6m betonte, dass die Europ\u00e4ische Kommission mehrere so                 genannter Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland eingeleitet                 habe, da das Land EU-Recht verletze. <\/p>\n<p>PRO ASYL fordert:<\/p>\n<p>Abschiebungen nach Griechenland stoppen: Die Dublin-\u00dcberstellungen                 nach Griechenland m\u00fcssen in Deutschland und Europa eingestellt                 werden.<\/p>\n<p>Um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihrer menschen-                 und europarechtlichen Verpflichtung nachkommen, bietet die sogenannte                 Souver\u00e4nit\u00e4tsklausel der Dublin II-Verordnung die M\u00f6glichkeit,                 die Verantwortung f\u00fcr die Bearbeitung von Asylantr\u00e4gen zu \u00fcbernehmen.                 Angesichts der dramatischen Situation f\u00fcr Schutzsuchende in Griechenland                 besteht in dieser Frage kein Ermessen mehr.<\/p>\n<p>Besonders Schutzbed\u00fcrftige aufnehmen: Um die besonders Schutzbed\u00fcrftigen                 aus dem Elend, der Obdachlosigkeit und Schutzlosigkeit in Griechenland                 zu holen, bedarf es jetzt gemeinsamer Anstrengungen der EU. Insbesondere                 f\u00fcr die unbegleiteten Fl\u00fcchtlingskinder in Griechenland muss schnell                 und unb\u00fcrokratisch eine humanit\u00e4re und kindgerechte L\u00f6sung gefunden                 werden. <\/p>\n<p>Im Rahmen eines EU-Aktionsplanes sollten diese alleinfl\u00fcchtenden                 Minderj\u00e4hrigen kurzfristig, orientiert am Kindeswohl, in andere                 EU-Staaten verteilt werden.<\/p>\n<p>Hilfe beim Aufbau eines Aufnahmesystems: Griechenland muss ein                 Asyl- und Aufnahmesystem aufbauen. Dies wird ohne umfassende Unterst\u00fctzung                 durch zus\u00e4tzliche EU-Fonds und solidarische Ma\u00dfnahmen der EU-Mitgliedstaaten                 nicht gelingen.<\/p>\n<h3>Dublin II abschaffen! <\/h3>\n<p>PRO ASYL setzt sich mit vielen anderen Organisationen und Institutionen                 in Europa f\u00fcr eine Abschaffung der Dublin II-Verordnung ein. Europa                 braucht eine Verantwortungsteilung bei der Fl\u00fcchtlingsaufnahme                 und ein gemeinsames Asylsystem. Ein k\u00fcnftiger europ\u00e4ischer Solidarmechanismus                 sollte sich an den Bed\u00fcrfnissen der Schutzbed\u00fcrftigen orientieren.                 Humanit\u00e4re, famili\u00e4re, sprachliche und kulturelle Verbindungen                 zu einem EU-Aufnahmestaat sollten zwingend beachtet werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Griechenland ist f\u00fcr viele Fl\u00fcchtlinge das zentrale Tor nach Europa. 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