{"id":10259,"date":"2010-11-01T00:00:45","date_gmt":"2010-10-31T22:00:45","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=10259"},"modified":"2022-07-26T14:14:33","modified_gmt":"2022-07-26T12:14:33","slug":"der-kampf-um-menschenrechte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2010\/11\/der-kampf-um-menschenrechte\/","title":{"rendered":"Der Kampf um Menschenrechte"},"content":{"rendered":"<p>&#8222;Der Kampf um Menschenrechte im Zeitalter kapitalistisch entfesselter Globalisierung &#8211; seine Ambivalenzen, Grenzen und Perspektiven&#8220; lautete der Titel der Veranstaltung.<\/p>\n<p>Mit dieser Tagung beabsichtigte das Grundrechtekomitee erstens, in den aktuellen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen gemeinsam mit anderen nach menschenrechtlich tragf\u00e4higen Orientierungen f\u00fcr die politische Arbeit zu suchen.<\/p>\n<p>Und zweitens, gemeinsam mit anderen menschenrechtlich Aktiven auszuloten, inwieweit der Begriff der Menschenrechte f\u00fcr eine politische Praxis taugt angesichts dessen, dass die den Menschen gem\u00e4\u00dfen Normen heute vielfach zu herrschenden Propagandaformeln verkommen sind.<\/p>\n<p>Die Tagung, an der rund f\u00fcnfzig Interessierte einschlie\u00dflich der eingeladenen Referentinn\/en aus verschiedenen menschenrechtsorientierten &#8222;Hilfs&#8220;organisationen teilnahmen, er\u00f6ffnete Wolf-Dieter Narr (Grundrechtekomitee).<\/p>\n<p>Er argumentierte, dass erstens in den Menschenrechten zentrale Bed\u00fcrfnisse, M\u00f6glichkeiten und Strebungen des Menschseins Form gewonnen haben und diese insofern vorstaatlich seien. Und dass zweitens die Menschenrechte jedoch durch die Durchkapitalisierung und Durchstaatung der Welt von anderen Interessen \u00fcberlagert und pervertiert werden. Der Staat als Schutzinstanz der Menschenrechte gef\u00e4hrde sie heute zuallererst.<\/p>\n<p>Die im 18. Jahrhundert begrenzt konzipierten Menschenrechte als individuelle Abwehrrechte hatten die Wirklichkeit des globalen Kapitalismus noch nicht im Blick.<\/p>\n<p>Werden Menschenrechte als Ausdruck basaler menschlicher Bed\u00fcrfnisse und Erfordernisse gefasst, dann sei die Konzeption der Menschenrechte als individuelle Abwehrrechte zu kurz gefasst.<\/p>\n<p>Vielmehr gehe es wesentlich um die gesellschaftliche Verwirklichung von Selbst- und Mitbestimmung jedes Einzelnen, so dass die Gesellschaften, ihre Institutionen und sozialen Einrichtungen insgesamt entsprechend diesen Bed\u00fcrfnissen und Erfordernissen demokratisch organisiert werden m\u00fcssten.<\/p>\n<p>Menschenrechte stellten das gesellschaftspolitische Ma\u00dfverh\u00e4ltnis dar. Das setze aktive B\u00fcrgerInnen voraus. Menschenrechte als Ma\u00dfverh\u00e4ltnis aller den Menschen betreffenden sozialen und politischen Angelegenheiten sei in der ausged\u00fcnnten Form repr\u00e4sentativer Demokratie sowie einer allgegenw\u00e4rtigen Dominanz Ungleichheit produzierender kapitalistischer \u00d6konomie beinahe unm\u00f6glich. Gleichwohl seien ein allt\u00e4gliches Handeln und ein allt\u00e4glicher Kampf, orientiert an Demokratie und Menschenrechten, um der von Ausschluss betroffenen Menschen (FRONTEX, Roma) willen unabdingbar.<\/p>\n<h3>Menschenrechte als Ma\u00dfstab der Kritik<\/h3>\n<p>Albert Scherr (PH Freiburg | Grundrechtekomitee) leitete zum n\u00e4chsten Tagungsabschnitt \u00fcber, indem er kritische und methodische Aspekte zu den Menschenrechten kurz darstellte.<\/p>\n<p>Erstens, Menschenrechte seien der Ma\u00dfstab der Kritik, der zwar umstritten, aber allgemein anerkannt sei. Selbst die formelle Anerkennung der Menschenrechte sei ein Feld politischer Auseinandersetzungen und deshalb nicht unbedeutend.<\/p>\n<p>Zweitens, die Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erkl\u00e4rung der Menschenrechte deklariert worden sind, erkennen die politische Gestaltung des Gemeinwesens an (Art. 21 &#8211; Art. 26), problematisch seien dessen Umsetzung und die unterschiedliche und umk\u00e4mpfte gesellschaftliche Interpretation der dort getroffenen Teilhaberechte.<\/p>\n<p>Drittens, die Verrechtlichung der Menschenrechte beinhalte wichtige Rechtsgarantien, die damit auch der gesellschaftlichen Kontrolle unterworfen seien.<\/p>\n<p>Die Grundlage der Kritik an den vereinseitigt als (Staats) b\u00fcrgerrechte gew\u00e4hrten Menschenrechten bildeten selbst wieder die Menschenrechte.<\/p>\n<p>Die abstrakten Menschenrechte m\u00fcssten in den jeweiligen Gesellschaftskontexten umgesetzt werden. Scheer sehe eine Differenz zwischen den Gerechtigkeitsma\u00dfst\u00e4ben und dem Begriff der Menschenrechte.<\/p>\n<h3>&#8222;Ohne uns fehlt Farbe&#8220;<\/h3>\n<p>Claudia Lohrenscheit (Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte) referierte \u00fcber den Kampf um kodifizierte Menschenrechtspositionen am Beispiel des staatlichen Diskriminierungsverbotes.<\/p>\n<p>Zuerst zeichnete sie die g\u00e4ngige Kritik an den Menschenrechten nach (kultureller Relativismus\/Imperialismus; blo\u00dfe Abwehrrechte; Utopievorbehalt; Sicherheitsvorbehalt).<\/p>\n<p>Dann wies sie auf Fortschritte der 1948er Deklaration hin: die Ausdehnung der Menschenrechte auf alle Menschen, die Verbindung von unver\u00e4u\u00dferlicher W\u00fcrde und Rechten, der Schutz vor Diskriminierung als Folgerung aus Gleichheit und Freiheit aller Menschen.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend skizzierte sie die differenzierten internationalen \u00dcberwachungsmechanismen der Menschenrechtsabkommen: vom Staatenberichtsverfahren \u00fcber die Individualbeschwerde bis zum Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte.<\/p>\n<p>Am Beispiel zweier Urteile des EGMR auf Grundlage der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention im Kontext von Klagen transsexueller Menschen machte sie den Fortschritt in der Rechtsprechung anschaulich und damit die St\u00e4rkung des Diskriminierungsverbotes.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend machte sie deutlich, dass auch die Rechtsentwicklungen der Dynamik gesellschaftlicher Auseinandersetzungen unterworfen seien und sich die Instrumente des Menschenrechtsschutzes zur Durchsetzung menschenrechtlicher Anspr\u00fcche bew\u00e4hrt haben. Es bleibe, so Claudia Lohrenscheit in der Diskussion, die Ambivalenz, dass der Staat die Menschenrechte einerseits zu gew\u00e4hrleisten habe, andererseits gleichzeitig selbst oft Normen setze, die diskriminierten (Intersexualit\u00e4t, &#8222;Ausl\u00e4ndergesetzgebung&#8220;, Recht auf Bildung &#8211; Mu\u00f1os-Report).<\/p>\n<p>In der Arbeitsgruppenphase wurde der Frage nachgegangen, wie menschenrechtsorientierte Organisationen mit den Widerspr\u00fcchen um gehen, die sich aus den staatsvermittelten internationalen Menschenrechts\u00fcbereinkommen und der Notlage derer ergeben, denen das Menschenrecht auf Leben, Gesundheit oder Asyl vorenthalten bleibt.<\/p>\n<p>Die Arbeitsgruppe zu den Auseinandersetzungen um soziale Gerechtigkeit in Deutschland (Peter Grottian vom Aktionsb\u00fcndnis Sozialproteste und Corinna Genschel vom Grundrechtekomitee) kam in einer n\u00fcchternen Bestandsaufnahme zu dem Ergebnis, dass die Menschrechte kein mobilisierendes Moment in den Auseinandersetzungen um ein menschenrechtlich angemessenes Existenzminimum seien, auch nicht auf die Form, wie dieses staatlich gew\u00e4hrt werde (Sanktionierungspraxis).<\/p>\n<h3>Widerspr\u00fcche, Grenzen und Perspektiven praktischer Menschenrechtsarbeit<\/h3>\n<p>\u00dcber die politische Menschenrechtsarbeit, die Rechte von Fl\u00fcchtlingen und Asylsuchenden in Europa durchzusetzen, berichtete Karl Kopp von Pro Asyl in einer weiteren Arbeitsgruppe. Anhand der Dublin-Verordnung und dem daraus resultierenden asylpolitischen europ\u00e4ischen Verschiebebahnhof (Griechenland) sowie der EU-Au\u00dfengrenzsicherung (FRONTEX und Tausende Tote) diskutierte sie, wie die rechtlichen Entscheidungen einerseits auf EU-Ebene getroffen werden, die Umsetzung aber jeweils auf nationalstaatlicher Ebene geschehe. In dieser institutionellen Arbeitsteilung werden die Menschenrechte zuhauf verletzt.<\/p>\n<p>Es komme in diesem Kontext wesentlich auf die politischen Bewegungen an, die Potentiale und die institutionellen Barrieren der Menschenrechte im EU-Rahmen zu thematisieren und das tausendfache Sterbenlassen im Mittelmeer und Atlantik zu skandalisieren.<\/p>\n<p>In der dritten Arbeitsgruppe berichtete Thomas Gebauer \u00fcber die entwicklungspolitische Arbeit von &#8222;medico international&#8220; und das Recht auf Gesundheit.<\/p>\n<p>Als medizinische Hilfsorganisation h\u00e4tten sie eine bewusst menschenrechtliche Orientierung. Das Recht auf Zugang zu Gesundheitssystemen (Primary Health Care Strategy) tangiere viele weitere Menschenrechte wie Recht auf Bildung, Ern\u00e4hrung, Befriedigung von Grundbed\u00fcrfnissen.<\/p>\n<p>Sie verteidigten in ihren Projekten die notwendige Hilfe, die Menschen in Not erhalten m\u00fcssten, kritisierten dieselben, wo sie an den Bedingungen nichts \u00e4nderten, sondern verfestigten und ersetzten diese durch andere demokratische, selbst- und mitbestimmte sowie auf grundlegende Ver\u00e4nderung zielende Formen solidarischer Unterst\u00fctzung. Es gehe darum, Bedingungen von Gesundheit zu realisieren (Peoples Health Movement). Sie n\u00e4hmen in ihrer Arbeit die Perspektive der Schw\u00e4chsten ein.<\/p>\n<p>Ein Teil ihrer Arbeit bestehe auch darin, \u00fcber die Instrumentalisierung der Menschenrechte wie im Konzept der &#8222;vernetzten Sicherheit&#8220; aufzukl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Dort werden die Menschenrechte unter das Diktat der Sicherheit subsumiert.<\/p>\n<h3>&#8222;Die (Re)-Politisierung der Menschenrechte im Kampf sozialer Bewegungen&#8220;<\/h3>\n<p>Bernd Dr\u00fccke (Soziologe, Redakteur der Graswurzelrevolution) brachte in seinem Referat &#8222;Die (Re)-Politisierung der Menschenrechte im Kampf sozialer Bewegungen&#8220; zum Tagungsausgang verschiedene Beispiele aus Geschichte und Gegenwart, wie der utopische Gehalt der Menschenrechte in unterschiedlichen Bewegungen und K\u00e4mpfen wachgehalten wurde (z.B. Kriegsdienstverweigerung\/Gewissensfreiheit, Anti-Atom-Bewegung, Anti-Gentechnik-Bewegung), auch wenn diese sich nicht immer explizit auf diese bezogen, ihr Engagement aber mit einem &#8222;h\u00f6heren Recht&#8220; als dem staatlichen legitimiert h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Die in Anschluss an die Beitr\u00e4ge entfachten Diskussionen erhellten den Zusammenhang, dass die Rechtsform der menschenrechtlichen Deklarationen die Form staatlichen Rechts ann\u00e4hme oder als V\u00f6lkerrecht Staatenrecht sei und damit immer in Verbindung mit dem staatlichen Gewaltmonopol zur Durchsetzung von Sanktionsm\u00f6glichkeiten stehe, also Instrumente des Zwangs bis zur Akzeptanz des Krieges damit einhergingen. Darum sei die Kritik des Staatenrechts aus der Perspektive eines externen Menschenrechtsbegriffs immer wieder notwendig.<\/p>\n<p>Dort, wo zentrale Bed\u00fcrfnisse des Menschen in ihrem historischen Kontext missachtet werden, tr\u00e4fen sich die unterschiedlichen auf der Tagung dargestellten Ans\u00e4tze &#8211; werden Menschenrechte nicht in ihrer verdinglichten Form aufgefasst. Insofern ist die Verrechtlichung der Menschenrechte in innerstaatliches Recht als Ansatzpunkt f\u00fcr Kritik ernst zu nehmen. Gegen den vermeintlichen Sachzwang der Herrschaft k\u00f6nnen Menschenrechte tagt\u00e4glich in Stellung gebracht werden. Der Kampf um den Begriff der Menschenrechte und um ihre Durchsetzung d\u00fcrfe um der schw\u00e4chsten und verletzlichsten Glieder der Gesellschaft nicht aufgegeben werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8222;Der Kampf um Menschenrechte im Zeitalter kapitalistisch entfesselter Globalisierung &#8211; seine Ambivalenzen, Grenzen und Perspektiven&#8220; lautete der Titel der Veranstaltung. Mit dieser Tagung beabsichtigte das Grundrechtekomitee erstens, in den aktuellen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen gemeinsam mit anderen nach menschenrechtlich tragf\u00e4higen Orientierungen f\u00fcr die politische Arbeit zu suchen. 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