{"id":11178,"date":"2012-03-01T00:00:38","date_gmt":"2012-02-29T22:00:38","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=11178"},"modified":"2022-07-26T13:18:04","modified_gmt":"2022-07-26T11:18:04","slug":"neu-im-handel-euthanasie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2012\/03\/neu-im-handel-euthanasie\/","title":{"rendered":"Neu im Handel: Euthanasie!"},"content":{"rendered":"<p>Die entsprechenden Entscheidungen werden &#8211; wie in den anderen Fragen auch &#8211; auf europ\u00e4ischer Ebene getroffen.<\/p>\n<p>Derzeit im Gespr\u00e4ch sind die \u00c4nderung des Transplantationsgesetzes, ebenso wie die Regelungen zur medizinischen Praxis am Lebensende &#8211; beides Auftragsarbeit aus Br\u00fcssel!<\/p>\n<h3>Euthanasie<\/h3>\n<p>Der internationale Terminus f\u00fcr die in der BRD als Sterbehilfe bezeichneten Verfahren ist &#8222;Euthanasie&#8220;. Unter diesem, bei uns belasteten Begriff, diskutierte das &#8222;Komitee f\u00fcr soziale, gesundheitliche und famili\u00e4re Angelegenheiten&#8220; des Europarates bereits im September 2003 europ\u00e4ische Praxis am Lebensende ((1)). Ausl\u00f6ser war die zunehmende Bereitschaft von europ\u00e4ischen \u00c4rzten und medizinischem Personal, das Leben ihrer Patienten unter bestimmten Bedingungen zu beenden.<\/p>\n<p>Dazu z\u00e4hlen unheilbare Krankheiten oder st\u00e4ndige, unertr\u00e4gliche Schmerzen ohne Aussicht auf Besserung und der daraus resultierende Patientenwunsch nach Euthanasie.<\/p>\n<p>Auf dieser Grundlage erschien es dem Komitee geboten, f\u00fcr Europa eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Praxis am Lebensende anzustreben und diese durch Legalisierung zu kontrollieren. Daher erfolgte 2003 ein konkreter Aufruf an die europ\u00e4ischen Mitgliedstaaten:<\/p>\n<p>Die Mitgliedsstaaten sollen empirische Daten sammeln und analysieren \u00fcber die jeweiligen Entscheidungen am Lebensende, wie: freiwillige, aktive Euthanasie, \u00e4rztlich assistierter Selbstmord, passive Euthanasie und verwandte Praktiken.<\/p>\n<p>Zu dem Ergebnis soll die \u00d6ffentlichkeit sowie MedizinerInnen und JuristInnen geh\u00f6rt werden.<\/p>\n<p>Sie sollen eine \u00f6ffentliche Diskussion \u00fcber diese Themen in ihren L\u00e4ndern anregen, um gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Transparenz in diesem Bereich zu erzielen.<\/p>\n<p>Da er bisher unkontrolliert den \u00c4rzten \u00fcberlassen wird.<\/p>\n<p>Gleichzeitig soll die Diskussion \u00fcber diese Fragen auf europ\u00e4ischer Ebene gef\u00f6rdert werden und die Erfahrungen aus den Niederlanden und Belgien ausgewertet werden.<\/p>\n<p>Im Lichte der genannten \u00f6ffentlichen Diskussion soll abschlie\u00dfend \u00fcberlegt werden, ob die Fragen des Lebensendes nicht in ein gesetzliches Regelwerk \u00fcberf\u00fchrt werden sollten.<\/p>\n<p>Dem Aufruf folgend wurde in Deutschland zun\u00e4chst die rechtsverbindliche Einf\u00fchrung der Patientenverf\u00fcgung vorangetrieben und inzwischen installiert.<\/p>\n<p>Dies war in allen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern der erste bahnbrechende Schritt vor Einf\u00fchrung der Euthanasie.<\/p>\n<h3>&#8222;Sterbebegleitung&#8220;<\/h3>\n<p>In den &#8222;Grunds\u00e4tzen der Bundes\u00e4rztekammer zur \u00e4rztlichen Sterbebegleitung&#8220;, die seit 1979 fortlaufend aktualisiert werden, ist parallel zu der skizzierten europ\u00e4ischen Initiative eine Ausweitung der sog. Sterbebegleitung zu vermerken, auf Menschen, die noch gar nicht im Sterben liegen! Ab 1998 ist diese Entwicklung manifest.<\/p>\n<p>Seither werden unter Sterbebegleitung etwa auch &#8222;Neugeborene mit schwersten Fehlbildungen oder schweren Stoffwechselst\u00f6rungen&#8220; und &#8222;Wach-Koma-Patienten&#8220;, also nicht Sterbende, genannt. Geht es bei Sterbenden um die Verk\u00fcrzung des bereits unaufhaltsam begonnen Sterbeprozesses, so geht es bei diesen nicht todgeweihten Patientengruppen jedoch um die Verk\u00fcrzung des Lebensprozesses durch einen Behandlungsabbruch. ((2))<\/p>\n<p>Bei weniger schwer gesch\u00e4digten Neugeborenen votierte die \u00c4rzteschaft 1998 noch f\u00fcr lebenserhaltene Ma\u00dfnahmen selbst gegen den Elternwillen. ((3))<\/p>\n<p>Diese Position wird in den B\u00c4K Grunds\u00e4tzen von 2011 durch die Betonung des Elternwillens aufgegeben.<\/p>\n<p>Ersatzlos gestrichen wurde gleichzeitig auch der \u00e4rztliche Standpunkt, dass PatientInnen, die nicht in absehbarer Zeit zwangsl\u00e4ufig sterben, ein Recht auf Behandlung, Pflege und Ern\u00e4hrung haben. ((4))<\/p>\n<h3>Der Aufbruch in Richtung Euthanasie wird sp\u00fcrbar<\/h3>\n<p>Die rechtsverbindliche Patientenverf\u00fcgung und der darin postulierte Patientenwille entlassen den Arzt schlie\u00dflich aus der Behandlungspflicht.<\/p>\n<p>So erfahren wir gleich in der Pr\u00e4ambel der B\u00c4K Neufassung von 2011: &#8222;Die \u00e4rztliche Verpflichtung zur Lebenserhaltung besteht daher nicht unter allen Umst\u00e4nden.&#8220; ((5))<\/p>\n<p>Diese \u00e4rztliche Neuorientierung in der sog. Sterbebegleitung wird durch die Kopplung der folgenden drei Ph\u00e4nomene brisant: mit der Ausweitung von Behandlungsabbruch auf immer mehr Patientengruppen geht eine Ausdehnung dieser Praxis auf Nicht-Sterbende einher bei gleichzeitig m\u00f6glichem R\u00fcckgriff auf den nur mutma\u00dflichen ((6)) Patientenwillen.<\/p>\n<p>So wird gedanklich und praktisch Euthanasie vorbereitet &#8211; sprachlich sch\u00f6ngef\u00e4rbt als &#8222;Sterbebegleitung&#8220;.<\/p>\n<h3>Die politisch gewollte Einf\u00fchrung von Euthanasie in Europa ist auch bei uns in Vorbereitung<\/h3>\n<p>Ob sich die \u00d6ffentlichkeit in vom Europarat gew\u00fcnschten Umfang in den Diskurs eingebunden f\u00fchlt und ausreichend informiert wird, ist die Frage.<\/p>\n<p>Bei meinen Veranstaltungen zum Thema sto\u00dfe ich meist auf Verwunderung und Ahnungslosigkeit und eben nicht auf informierte \u00d6ffentlichkeit, die sich in einem demokratischen Diskurs \u00fcber m\u00f6gliche Euthanasie-Ma\u00dfnahmen am Lebensende befindet.<\/p>\n<p>Politik und Medizin jedenfalls haben die Richtung schon markiert, in die es gehen soll. Und es wird wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis (wahrscheinlich evangelische) Theologen und Kirchenleitungen Euthanasie bef\u00fcrworten. Denn die ethische Legitimation einer anerkannten Institution wie der Kirche wird f\u00fcr diesen Dammbruch n\u00f6tig sein.<\/p>\n<p>Auch in den Niederlanden konnte die Euthanasie erst eingef\u00fchrt werden, als protestantische Theologen diesem Kurs zustimmend folgten.<\/p>\n<p>Wie es ehemals Hofprediger gab, so scheint sich auf diesem Gebiet eine &#8222;Hofethik&#8220; zu konstituieren. Sie stellt bei Bedarf ein ethisches &#8222;Unbedenklichkeits-Siegel&#8220; f\u00fcr politische und medizintechnische Vorgaben ((7)) aus. Solche Hofethik dient dazu, die real existierenden politischen Verh\u00e4ltnisse und ihre Bestrebungen zu flankieren.<\/p>\n<p>Derzeit erleben wir einen sich ausweitenden Zugriff auf das Leben der Bev\u00f6lkerung, der sich gerade auch in der Euthanasie zeigt. Diese Entwicklung ist systemischer Teil einer sich ver\u00e4ndernden Gesellschaft, die immer st\u00e4rkere Z\u00fcge eines ungebremsten Kapitalismus tr\u00e4gt. Darin wird alles zur Ware und unter dem Aspekt von Kosten und Nutzen organisiert: auch das Leben. Wurde zun\u00e4chst und klassisch nur auf die Arbeitskraft des Menschen rekurriert, so ger\u00e4t unter medizinischem Kompetenzzuwachs und medizinischer Dominanz mehr und mehr der gesamte Mensch, alle menschlichen Lebensphasen in den Focus.<\/p>\n<p>Mittels Pr\u00e4nataldiagnostik (PND) und Pr\u00e4implantationsdiagnostik (PID) ist bereits eine gesellschaftliche Bewertung von Leben implementiert worden. Denn diese Verfahren suchen vorgeburtlich auch gezielt nach Krankheiten und Beeintr\u00e4chtigungen. Werden Ver\u00e4nderungen entdeckt, die unerw\u00fcnscht sind (die gesellschaftlichem Nutzen und Verwertung zuwiderlaufen, weil sie etwa Pflege und Kosten verursachen werden), so wendet sich diese medizinische Praxis von einer bis dahin \u00f6ffentlich etablierten zur &#8222;rein privaten&#8220;. Denn nun sollen pl\u00f6tzlich die Eltern \u00fcber das Schicksal des bereits medizinisch als &#8222;unwert&#8220; definierten ungeborenen Lebens entscheiden. Sie sollen Tod oder Weiterleben verantworten.<\/p>\n<p>Durch dieses Setting verwandelt sich ein von der Krankenkasse bezahltes medizinisches Angebot in eine private Einzelentscheidung.<\/p>\n<p>Andererseits aber hat das Verfahren gerade durch die Standardisierung und den allgemeinen Zugang zu dieser medizinischen Leistung gesellschaftliche Bedeutung.<\/p>\n<p>Daher kann nicht unreflektiert bleiben, dass PND (und PID) Selektion und pr\u00e4natale Euthanasie intendiert und insofern eine moderne Form der Eugenik darstellt. Als solche hat diese Praxis bev\u00f6lkerungspolitische und sozialethische Relevanz und m\u00fcsste demokratischem Diskurs und Kontrolle unterworfen sein und sich eben nicht als Privatsache im medizinischen Alltag vollziehen.<\/p>\n<p>Dass eine eugenische Entscheidung heutzutage keiner diktatorischen Politik mehr bedarf, ist das Ergebnis kapitalistischer Vergesellschaftung. Sie sichert die individuelle \u00dcbernahme der leistungsorientierten Wertmuster durch Angleichung der Identit\u00e4tsstruktur des Einzelnen an das objektive Anspruchsniveau.<\/p>\n<p>Denn: &#8222;Personale Identit\u00e4t entwickelt sich im Prozess der individuellen Vergesellschaftung als Vermittlung subjektiver Bed\u00fcrfnisse und Erwartungshaltungen mit den gesellschaftlichen Anspr\u00fcchen und Normen, zu denen die Leistungsbereitschaft als zentrales Element geh\u00f6rt.&#8220; ((8)) In dem Ma\u00dfe wie die Leistungsf\u00e4higkeit abnimmt, verliert das Leben an Wert.<\/p>\n<p>Das vermittelt auch das soziale Umfeld, das ma\u00dfgeblich zur sozialen und pers\u00f6nlichen Identit\u00e4t beitr\u00e4gt, indem es durch seine Interessen und Definitionen den anderen determiniert.<\/p>\n<h3>Bev\u00f6lkerungspolitische Lenkung<\/h3>\n<p>Diese Art sublimer Fremdbestimmung und bev\u00f6lkerungspolitischer Lenkung des Menschen durch die kapitalistische Logik des medizinisch-technischen Machtblocks wird begleitet und verst\u00e4rkt durch einen Prozess gesellschaftlicher Ent-Solidarisierung und fand schon fr\u00fch Eingang in kirchliches Gedankengut.<\/p>\n<p>Im Jahre 1973 legt der \u00d6kumenische Rat der Kirchen (\u00d6RK) ((9)) eine Expertise vor zum Thema: &#8222;Bev\u00f6lkerungspolitik, soziale Gerechtigkeit und die Qualit\u00e4t des Lebens&#8220;. ((10))<\/p>\n<p>Darin bef\u00fcrwortet der \u00d6RK vor allem die durch genetische Beratung m\u00f6gliche Selektion von Menschen so wie die pr\u00e4natale Euthanasie (nach PND oder PID). Beides will er ausdr\u00fccklich in die Entscheidungsfreiheit der betroffenen Eltern gestellt sehen.<\/p>\n<p>Jedoch diskutiert er &#8222;verantwortliche Elternschaft&#8220; ((11)) unter den Pr\u00e4missen der &#8222;Wahrscheinlichkeit eines sinnvollen Lebens&#8220; f\u00fcr das erwartete Kind mit Behinderung, der &#8222;physischen, emotionellen und wirtschaftlichen Folgen f\u00fcr die Eltern&#8220; so wie der &#8222;Anh\u00e4ufung sch\u00e4dlicher Gene in der Bev\u00f6lkerung und der wirtschaftlichen Folgen f\u00fcr die Gesellschaft&#8220;. ((12))<\/p>\n<p>Dass die Interessen der Gesellschaft Vorrang haben k\u00f6nnen vor privaten, wird &#8211; abgeleitet von ansteckenden Krankheiten &#8211; vorsichtig auch auf genetische \u00fcbertragen. ((13))<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend appelliert der \u00d6RK an die Kirchen, &#8222;das Bewusstsein der \u00d6ffentlichkeit zu sch\u00e4rfen f\u00fcr die impliziten sittlichen Fragen und f\u00fcr die Notwendigkeit, sich ernsthaft mit Dingen auseinanderzusetzen, die wir bisher der Natur \u00fcberlassen haben, wobei wir auch schlechte Entwicklungen in Kauf nahmen&#8220;. ((14))<\/p>\n<p>Damit stimmt auch die \u00d6RK Expertise auf ein marktkonformes Menschenbild ein. Es manifestiert sich gegenw\u00e4rtig in der Selbstverst\u00e4ndlichkeit von pr\u00e4nataler Euthanasie (mittels PND und PID), der Selbstwertanalyse durch Patientenverf\u00fcgungen ((15)) sowie den Euthanasiebestrebungen und zeigt sich darin interessengeleitet und stigmatisierend.<\/p>\n<p>Ein solches Menschenbild verweigert sich einer ganzheitlichen Wahrnehmung und der Prozesshaftigkeit von menschlichem Leben und widerspricht der Vorstellung von zweckfreiem menschlichen Dasein. Damit entspricht es jedoch den an der Markt\u00f6konomie orientierten Differenzierungs- und Ausgrenzungsprozessen, die beginnend mit den 1970er Jahren gesellschaftlich relevant werden und nachweisbar sind. ((16))<\/p>\n<p>Die gro\u00dfen Linien sind schon lange entschieden und vorbereitet. Im aktuellen Prozess bleibt nur noch die M\u00f6glichkeit, die juristische Auspr\u00e4gung von Euthanasie in der BRD zu beeinflussen.<\/p>\n<p>Wir k\u00f6nnen von den niederl\u00e4ndischen Erfahrungen profitieren und daraus Konsequenzen ziehen. Dort n\u00e4mlich werden die Regularien von den \u00c4rzten dominiert. Durchf\u00fchrung und Kontrolle der Euthanasiepraxis h\u00e4ngen vom Arzt ab.<\/p>\n<p>Einer Patientent\u00f6tung in den Niederlanden muss die \u00e4rztliche Dokumentation folgender Kriterien vorausgehen: das wiederholte, ausdr\u00fcckliche Verlangen, eventuell eine schriftliche Erkl\u00e4rung des Betroffenen muss vorliegen; selbstverst\u00e4ndlich auf Basis einer nach medizinischer Erkenntnis unheilbaren Krankheit, die der Patient \u00fcberdies als unertr\u00e4glich und sinnlos empfunden haben muss. \u00dcber m\u00f6gliche Alternativen muss er aufgekl\u00e4rt worden sein; andererseits darf es keine M\u00f6glichkeit mehr geben, die Situation des Patienten wirksam zu verbessern. Wenn das alles zutrifft, muss der Arzt die Entscheidung zur Euthanasie im Einvernehmen mit einem \u00e4rztlichen Kollegen treffen. Dann kann der Patient get\u00f6tet werden.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend aber darf der Euthanasie-Arzt keinen Totenschein ausstellen, sondern muss den Leichenbeschauer informieren, der wiederum den Staatsanwalt einschaltet.<\/p>\n<p>Der Staatsanwalt \u00fcberpr\u00fcft sodann, ob der Euthanasie-Arzt wirklich alle (oben genannten) Sorgfaltskriterien erf\u00fcllt hat.<\/p>\n<p>Wenn nicht, so wird gegen den Arzt ein gerichtliches Verfahren eingeleitet.<\/p>\n<p>Alles h\u00e4ngt nun an der Zuverl\u00e4ssigkeit des Arztes. Ist er bereit in diesen aufwendigen Prozess einzutreten? Hat er die Zeit dazu? Oder stellt er nach der Euthanasie einfach einen Totenschein aus?<\/p>\n<p>Der sog. Remmelink-Ausschuss ((17)) stellte fest, dass 70 % der niederl\u00e4ndischen \u00c4rzte, die Euthanasie geleistet hatten, einfach selbst den Totenschein ausstellten. Eine gute M\u00f6glichkeit f\u00fcr Euthanasie-\u00c4rzte, der staatlichen Kontrolle zu entgehen.<\/p>\n<p>Nach Legalisierung der Euthanasie in den Niederlanden sind zudem neue Patientengruppen ins Visier genommen worden.<\/p>\n<p>Neugeborene mit Behinderung und Menschen mit Demenz k\u00f6nnen nun bei \u00e4hnlicher Rechtslage auch get\u00f6tet werden. ((18))<\/p>\n<p>Wenn das T\u00f6ten beginnt, dehnt sich der Kreis der Betroffenen offenbar unweigerlich aus. Gleichzeitig ist die Kontrolle der \u00c4rzte nur eingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich.<\/p>\n<h3>Daraus zu lernen, bedeutet m.E. vor allem, Euthanasie nicht den \u00c4rzten zu \u00fcberlassen!<\/h3>\n<p>Heilen und T\u00f6ten geh\u00f6ren nicht zusammen. Das T\u00f6ten entspricht nicht dem Hippokratischen Eid.<\/p>\n<p>Und so w\u00e4re es sicher klug, mit Einf\u00fchrung der Euthanasie in der Bundesrepublik einen Berufsstand vorzusehen, der diese T\u00f6tungen ausf\u00fchrt. \u00c4rztliche Gutachten zur Euthanasie m\u00fcssen vom Vollzug derselben abgekoppelt sein.<\/p>\n<p>Wer Unheilbarkeit, nahenden Tod oder schwere Behinderung attestiert, darf nicht gleichzeitig derjenige sein, der den Tod vollstreckt und bei der Krankenkasse abrechnet.<\/p>\n<p>\u00c4rztliche Euthanasie kann zudem das Arzt-Patienten-Verh\u00e4ltnis belasten. Bei schwerer unheilbarer Krankheit wird der Patient unsicher sein, ob der Arzt an seinem Bett als Helfer oder Exekutor kommt &#8211; vor allem wenn sich der Betroffene aufgrund der Krankheit nicht mehr deutlich artikulieren kann.<\/p>\n<p>Die bereits in Rede stehende Kombination der Euthanasiepraxis mit Organspende ist ein weiterer wesentlicher Grund, die Dinge zu trennen.<\/p>\n<p>In Belgien wurde erstmals am 29.01.2005 Euthanasie bei einer 43-J\u00e4hrigen mit zeitgleicher Entnahme von Nieren, Leber und Bauchspeicheldr\u00fcse gekoppelt. ((19)) Vieles wird denkbar, wenn menschliches Leben kapitalistischen Prinzipien unterstellt und T\u00f6ten zum \u00e4rztlich-medizinischen Gesch\u00e4ft wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die entsprechenden Entscheidungen werden &#8211; wie in den anderen Fragen auch &#8211; auf europ\u00e4ischer Ebene getroffen. 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