{"id":12094,"date":"2004-11-13T00:00:37","date_gmt":"2004-11-12T22:00:37","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=12094"},"modified":"2022-07-26T13:31:30","modified_gmt":"2022-07-26T11:31:30","slug":"anklage-wegen-aufforderung-zur-befehlsverweigerung-zugelassen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2004\/11\/anklage-wegen-aufforderung-zur-befehlsverweigerung-zugelassen\/","title":{"rendered":"Anklage wegen Aufforderung zur Befehlsverweigerung zugelassen!"},"content":{"rendered":"<h3>Der Aufruf<\/h3>\n<p>In dem &#8222;Aufruf an alle Bundeswehrsoldaten des Jagdbombergeschwaders 33 (B\u00fcchel)&#8220; hei\u00dft es: &#8222;Verweigern Sie jegliche Beteiligung an der v\u00f6lker- und grundgesetzwidrigen nuklearen Teilhabe!&#8220;. Begr\u00fcndet wird dies wie folgt: &#8222;Es sind auf Ihrem Arbeitsplatz US-amerikanische Atombomben stationiert, und Sie stellen mit der Wartung, Instandhaltung, Einsatz\u00fcbung und Bereithaltung ihrer Tornado-Kampflugzeuge die Tr\u00e4germittel bereit, um im sog. Ernstfall jene Atombomben einzusetzen. Ein solcher Ernstfall k\u00f6nnte k\u00fcnftig auch ein Pr\u00e4ventivschlag sein, schenkt man dem Anfang des vergangenen Jahres vom Pentagon ver\u00f6ffentlichten Grundsatzdokument zur milit\u00e4rischen Nuklearstrategie Glauben, welches Planspiele f\u00fcr den pr\u00e4ventiven Einsatz von Atomwaffen gegen mindestens sieben L\u00e4nder, darunter Russland, China, Libyen, Syrien, bzw. die sogenannte &#8218;Achse des B\u00f6sen&#8216; &#8211; Irak, Iran und Nordkorea &#8211; enth\u00e4lt. Zudem entschied der US-Kongress im November 2003, das Verbot f\u00fcr den Bau von Mini-Atombomben aufzuheben, womit die \u00c4ra einer neuen Generation von Atomwaffen eingel\u00e4utet worden ist, und gleichzeitig h\u00e4lt die NATO weiterhin an der Ersteinsatzoption von Atomwaffen fest.<\/p>\n<p>Auf diesem Hintergrund sollten Sie Ihre Unterst\u00fctzung der nuklearen Teilhabe neu bewerten und dabei bedenken: A) Die Stationierung von Atomwaffen auf Ihrem Milit\u00e4rflugplatz steht nicht in \u00dcbereinstimmung mit dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes vom 8. Juli 1995. Sie ist v\u00f6lkerrechtswidrig. B) Die durch ihre berufliche T\u00e4tigkeit praktizierte nukleare Teilhabe verst\u00f6\u00dft (sp\u00e4testens im Kriegsfall) gegen die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 2 Nichtverbreitungsvertrag. Sie ist v\u00f6lkerrechtswidrig. C) Die Stationierung von Atomwaffen auf Ihrem Milit\u00e4rflugplatz und Ihre Einbindung in die nukleare Teilhabe versto\u00dfen gegen das Recht auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2, Satz 1 Grundgesetz). Beides ist verfassungswidrig.<\/p>\n<p>Eine Beteiligung und Unterst\u00fctzung der nuklearen Teilhabe ist somit nicht zu rechtfertigen! Deshalb rufen wir Sie auf:<\/p>\n<p>Verweigern Sie konsequent Ihre entsprechenden Einsatzbefehle!<br \/>\nLehnen Sie sich auf gegen jegliche Unterst\u00fctzung der nuklearen Teilhabe!<br \/>\nErmutigen Sie Ihre Kameraden, sich Ihrem Ungehorsam anzuschlie\u00dfen!&#8220;<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich folgt eine ausf\u00fchrliche Rechtshilfebelehrung sowie die Namen der bislang 48 Unterzeichner des Aufrufs (unter ihnen auch Konstantin Wecker und Prof.Dr. Joseph Weizenbaum).<\/p>\n<h3>Die Anklage<\/h3>\n<p>Die Staatsanwaltschaft Koblenz wertet die Verteilung des Aufrufs als Straftatbestand nach \u00a7 111 StGB (\u00d6ffentliche Aufforderung zu Straftaten) und begr\u00fcndet ihre Anklage folgenderma\u00dfen:<\/p>\n<p>Die Angeschuldigten &#8222;werden angeklagt, am 08.06.2004 in B\u00fcchel, gemeinschaftlich, \u00f6ffentlich und durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat, n\u00e4mlich der eigenm\u00e4chtigen Abwesenheit nach \u00a7 15 WStG, der Fahnenflucht nach \u00a7 16 WStG, des Ungehorsams nach \u00a7 19 WStG, der Gehorsamsverweigerung nach \u00a7 20 WStG, der Meuterei nach \u00a7 27 WStG und der Verabredung zur Unbotm\u00e4\u00dfigkeit nach \u00a7 28 WStG aufgefordert zu haben.<\/p>\n<p>Am 08.06.2004 verteilten die Angeschuldigten vor dem Haupttor des Fliegerhorstes in B\u00fcchel Abdrucke eines Flugblattes an ankommende bzw. abfahrende Soldaten und klemmten Abdrucke des Flugblattes unter die Scheibenwischer der dort parkenden Fahrzeuge. Das Flugblatt enthielt einen &#8218;Aufruf an alle Bundeswehrsoldaten des Jagdbombergeschwaders 33, B\u00fcchel; Verweigern Sie jegliche Beteiligung an der v\u00f6lker- und grundgesetzwidrigen nuklearen Teilhabe!&#8216;. Weiter wurde ausgef\u00fchrt, auf dem Bundeswehrst\u00fctzpunkt seien US-amerikanische Atombomben stationiert. Bundeswehrsoldaten w\u00fcrden mit der Wartung, Instandhaltung, Einsatz\u00fcbung und Bereithaltung der Tornado-Kampflugzeuge die Tr\u00e4germittel bereitstellen, um im sog. Ernstfall jene Atombomben einzusetzen. In dem Flugblatt, f\u00fcr dessen Inhalt der Angeschuldigte Theisen presserechtlich verantwortlich zeichnete, wurden die Bundeswehrsoldaten aufgefordert: &#8218;Verweigern Sie konsequent Ihre entsprechenden Einsatzbefehle!&#8230;.Ermutigen Sie Ihre Kameraden, sich Ihrem Ungehorsam anzuschlie\u00dfen!&#8216;.&#8220;<\/p>\n<p>Bereits zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz einen Strafbefehlsantrag gestellt, der nahezu identisch begr\u00fcndet worden ist.<\/p>\n<p>Erstaunlich hieran ist, dass sich die Staatsanwaltschaft darauf beschr\u00e4nkt, lediglich im Konjunktiv zu formulieren, ohne auch nur im Ansatz zu pr\u00fcfen, ob denn etwa die nukleare Teilhabe der Bundeswehr vielleicht den Hauch einer Rechtswidrigkeit haben k\u00f6nnte. Eine Anklage derart zu konstruieren, also dabei die Sachpr\u00fcfung v\u00f6llig au\u00dfen vor zu lassen, ist schlechterdings juristisch abstrus und wird so &#8211; zumindest vor den Obergerichten &#8211; nicht haltbar sein.<\/p>\n<h3>Bevorstehende Gerichtsverhandlung<\/h3>\n<p>Nachdem das Amtsgericht Cochem bereits vor einigen Wochen den Strafbefehl (30 Tagess\u00e4tze \u00e0 30 Euro) erlassen hat, wurde inzwischen auch die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Diese wird vor dem Amtsgericht Cochem am Dienstag, 23.11.2004, 14:00 Uhr, Sitzungssaal 100 (Ravenestra\u00dfe 39, 56812 Cochem) stattfinden.<\/p>\n<p>Damit wird die Frage der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der nuklearen Teilhabe der Bundeswehr erstmals zum zentralen Gegenstand eines Strafverfahrens vor einem deutschen Gericht werden. Eigentlich geht es ja um die Frage, ob sich die Beschuldigten mit ihrer Aufforderung zur Befehlsverweigerung strafbar gemacht haben, oder eben nicht. Eine Antwort auf jene Frage kann aber nur dann gefunden werden, wenn zuvor die Frage beantwortet ist, ob die Beteiligung an der nuklearen Teilhabe selbst gegen das V\u00f6lkerrecht (und somit Grundgesetz) verst\u00f6\u00dft. Wenn ja, dann w\u00fcrde sich kein Soldat strafbar machen, wenn er die auf die nukleare Teilhabe ausgerichteten Befehle verweigern w\u00fcrde und dann bliebe folglich auch ein Aufruf zu einer solchen Befehlsverweigerung straffrei&#8230;<\/p>\n<p>Insofern verspricht die Gerichtsverhandlung spannend zu werden, ist doch deren Ausgang in keiner Weise vorhersehbar.<\/p>\n<p>Besucher der Verhandlung sollten sich unmittelbar vorher den Termin noch einmal best\u00e4tigen lassen &#8211; 02671\/9880-0.<\/p>\n<h3>Bitte um Unterst\u00fctzung<\/h3>\n<p>Das Strafverfahren wird sich wahrscheinlich auf mehrere Instanzen erstrecken. Die Verteidigung wird Rechtsanwalt Otto J\u00e4ckel (IALANA) \u00fcbernehmen. Im Falle einer Verurteilung ist eine Verfassungsbeschwerde geplant. Deshalb ist von hohen Kosten auszugehen, weshalb um Spenden gebeten wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Aufruf In dem &#8222;Aufruf an alle Bundeswehrsoldaten des Jagdbombergeschwaders 33 (B\u00fcchel)&#8220; hei\u00dft es: &#8222;Verweigern Sie jegliche Beteiligung an der v\u00f6lker- und grundgesetzwidrigen nuklearen Teilhabe!&#8220;. 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