{"id":12178,"date":"2009-03-06T00:00:52","date_gmt":"2009-03-05T22:00:52","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=12178"},"modified":"2022-07-26T13:31:17","modified_gmt":"2022-07-26T11:31:17","slug":"diehl-erhalt-vor-landgericht-munchen-recht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2009\/03\/diehl-erhalt-vor-landgericht-munchen-recht\/","title":{"rendered":"Diehl erh\u00e4lt vor Landgericht M\u00fcnchen recht"},"content":{"rendered":"<p>Die R\u00fcstungsfirma wollte damit Orwellsches Neusprech gerichtlich und bei einem vermeintlich schwachen Gegner durchsetzen. Aigner beruft sich auf das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung. Ein Ordnungsgeld in H\u00f6he von 250.000 Euro stand im Raum. Die Anw\u00e4ltin des Journalisten, Britta Sch\u00f6n, bezeichnete das Vorgehen der Firma Diehl als &#8222;eklatanten Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit.&#8220; Sie verweist darauf, da\u00df selbst im Bundestag zur Sprache kam, was alles unter dem Begriff Streumunition zu verstehen sei und da\u00df dabei auch der N\u00fcrnberger R\u00fcstungs-Konzern namentlich genannt wurde. Mit der \u00f6sterreichischen Regierung kann sie sich auf eine kaum zu ignorierende Zeugin berufen: Diese hat die fraglichen Diehl-Produkte als Streumunition gewertet und verboten.<\/p>\n<p>Die Verhandlung dauerte nur eineinhalb Stunden. &#8222;Die Sache ist erledigt&#8220;, meint Tobias Pichlmaier, Pressesprecher des Landgerichts M\u00fcnchen I. Durchaus als spannend d\u00fcrfte es sich aber in Zukunft erweisen, ob gerichtlich gegen Formulierungen wie etwa Folgende vorgegangen werden kann: &#8222;Die vom R\u00fcstungs-Konzern Diehl produzierte Munition SMArt 155 wird zwar sowohl von Fachleuten als auch von der \u00f6sterreichischen Regierung als &#8218;Streumunition&#8216; angesehen, darf aber in Deutschland nach einem M\u00fcnchner Gerichtsurteil nicht mehr als solche bezeichnet werden.&#8220; Ob sich also der zynische Journalisten-Spruch &#8222;Good news is bad news&#8220; f\u00fcr den Diehl-Konzern auf ganz \u00fcberraschende Weise erf\u00fcllen wird, mu\u00df sich erst noch zeigen.<\/p>\n<p>Falsch ist in jedem Fall die in den Medien kolportierte Behauptung, SMArt 155 m\u00fcsse in Zukunft als &#8218;Punktzielmunition&#8216; bezeichnet werden. Bis heute ist jedenfalls nicht untersagt, SMArt 155 als Puderzucker zu bezeichnen und auch gegen die Aussage &#8218;Krieg ist Frieden&#8216; ist noch niemand gerichtlich vorgegangen.<\/p>\n<p>Beachtlich ist allerdings, da\u00df mit dem gef\u00e4llten Urteil die Ausbreitung von Orwellschem Neusprech ein kleines St\u00fcck vorangetrieben werden konnte &#8211; ohne da\u00df sich das Gericht auch nur die M\u00fche machte, f\u00fcr die Behauptungen des Diehl-Konzerns Beweise zu fordern. Nach wie vor kann &#8211; noch ohne gerichtliche Androhung eines Ordnungsgeldes &#8211; festgestellt werden, da\u00df vom Diehl-Konzern keine Beweise vorgelegt wurden, da\u00df es sich bei SMArt 155 nicht um Streumunition handelt.<\/p>\n<p>Der Journalist Stefan Aigner konnte nach eigenen Aussagen wegen mangelnder finanzieller Unterst\u00fctzung keine Revision gegen das Urteil einlegen. Er mu\u00df nun die Kosten f\u00fcr das einstweilige Verf\u00fcgungsverfahren in H\u00f6he von 1.400 Euro und das Honorar f\u00fcr seine Anw\u00e4ltin tragen.<\/p>\n<h3>Hintergrund: Streumunition und solche, die es nicht sein soll<\/h3>\n<p>Was vor dem Landgericht M\u00fcnchen I verhandelt wurde, ist f\u00fcr die gesamte Friedensbewegung bedeutsam, so sie denn auch in Zukunft Kampagnen gegen Streumunition f\u00fchren will. Im Dezember 2008 unterzeichneten zwar fast 100 Staaten den Vertrag von Oslo. Dieser Vertrag sollte Streumunition umfassend verbieten, da diese Waffenart besonders f\u00fcr die Zivilbev\u00f6lkerung gro\u00dfe Gefahren birgt. Der Vertrag, der bisher noch nicht in Kraft getreten ist, nimmt allerdings bestimmte Munition vom Verbot aus.<\/p>\n<p>&#8218;Handicap International&#8216;, eine Organisation der Friedensbewegung, die sich besonders f\u00fcr die \u00c4chtung von Streumunition und Minen einsetzt, kritisierte diese Ausnahme-Regelung bereits w\u00e4hrend der Vertragsverhandlungen in Oslo &#8211; ohne Erfolg. &#8222;Interessant ist, da\u00df die Ausnahmeregelung recht genau die deutsche SMArt-Munition und die franz\u00f6sische BONUS beschreibt. Es gibt bisher jedoch keine \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Testergebnisse, die beweisen k\u00f6nnten, da\u00df die ausgenommenen Waffen f\u00fcr die Zivilbev\u00f6lkerung keine Gefahr darstellen,&#8220; erkl\u00e4rt Eva Maria Fischer, Kampagnensprecherin von Handicap International.<\/p>\n<p>Bis vor einigen Jahren war Diehl noch an der Produktion klassischer Streumunition beteiligt, die nun durch den Vertrag von Oslo ge\u00e4chtet werden sollte. Nun will die R\u00fcstungsfirma nichts mehr mit dem in die \u00f6ffentliche Diskussion geraten Begriff &#8222;Streumunition&#8220; zu tun haben. &#8222;Eigentlich k\u00f6nnen wir ja zufrieden sein, wenn Diehl sich durch die Behauptung, der Betrieb produziere Streumunition, angegriffen f\u00fchlt,&#8220; meint Fran\u00e7ois De Keersmaeker, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer von &#8218;Handicap International&#8216;. Es stelle sich aber zugleich die Frage, warum Diehl gerade gegen einen eher unbekannten Journalisten aus Regensburg prozessiert und nicht gegen gr\u00f6\u00dfere Medien, die bei ihrer Berichterstattung zum Oslo-Verbotsproze\u00df die von Diehl produzierte SMArt-Munition ebenfalls als Streumunition bezeichneten.<\/p>\n<p>Streumunition und Streubomben verteilen nach ihrem Abschu\u00df oder ihrem Abwurf eine Vielzahl kleinerer Geschosse auf einer gr\u00f6\u00dferen Fl\u00e4che. Statt einem einzelnen Ziel kann mit ihnen die gesamte erreichte Fl\u00e4che in eine Todeszone verwandelt werden. Ein betr\u00e4chtlicher Teil der mit Streumunition eingesetzten verteilten Geschosse bleibt im Kriegseinsatz erfahrungsgem\u00e4\u00df liegen, ohne zu explodieren. So blieb rund eine Million der 4,25 Millionen Geschosse vom Typ M85, die die israelische Luftwaffe im Sommer 2006 auf Ziele im Libanon abfeuerte, im Gel\u00e4nde und gef\u00e4hrdet ZivilistInnen und insbesondere Kinder. \u00c4hnlich wie Minen bedrohen sie auch noch lange nach dem Ende eines Krieges Leben und Gesundheit der Zivilbev\u00f6lkerung.<\/p>\n<p>Diehl schuf f\u00fcr die Produktion technisch weiterentwickelter Streumunition zusammen mit dem R\u00fcstungs-Konzern Rheinmetall das Kooperationsunternehmen &#8218;Gesellschaft f\u00fcr intelligente Wirksysteme&#8216; (GIWS). Diese &#8222;alternative Streumunition&#8220; sei f\u00fcr die GIWS ein Milliardengesch\u00e4ft, sagt Thomas K\u00fcchenmeister, Leiter des &#8218;Aktionsb\u00fcndnisses Landmine&#8216;. Die &#8222;Intelligenz&#8220; dieser vom deutschen &#8222;Verteidigungs&#8220;-Ministerium gerne als &#8222;Punkt-Ziel-Munition&#8220; bezeichneten weiterentwickelten Streumunition sei \u00e4u\u00dferst fragw\u00fcrdig.<\/p>\n<p>Ihre angebliche &#8222;Ungef\u00e4hrlichkeit&#8220; f\u00fcr Zivilisten sei unter Milit\u00e4rfachleuten sehr stark umstritten und bis heute nicht nachgewiesen, kritisiert K\u00fcchenmeister. Unter dem Druck der deutschen Bundesregierung wurden w\u00e4hrend der Verhandlungen \u00fcber den Vertrag von Oslo Weiterentwicklungen, die von ExpertInnen als &#8222;intelligente Streumunition&#8220; bezeichnet werden, in letzter Minute von der Verbotsliste gestrichen. Die deutsche Regierung hatte damit gedroht, die Unterschrift unter die Konvention andernfalls zu verweigern. So k\u00f6nnte die Wirkung des Vertrags von Oslo in Zukunft statt in der \u00c4chtung von Streumunition darin bestehen, da\u00df technisch r\u00fcckst\u00e4ndige Konkurrenz auf dem R\u00fcstungsmarkt ausgeschaltet und der Marktanteil von R\u00fcstungs-Konzernen wie Diehl ausgeweitet wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die R\u00fcstungsfirma wollte damit Orwellsches Neusprech gerichtlich und bei einem vermeintlich schwachen Gegner durchsetzen. Aigner beruft sich auf das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung. Ein Ordnungsgeld in H\u00f6he von 250.000 Euro stand im Raum. 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