{"id":12230,"date":"2007-05-21T00:00:44","date_gmt":"2007-05-20T22:00:44","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=12230"},"modified":"2022-07-26T14:24:18","modified_gmt":"2022-07-26T12:24:18","slug":"demonstrationsverbot-zum-g8-gipfel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2007\/05\/demonstrationsverbot-zum-g8-gipfel\/","title":{"rendered":"Demonstrationsverbot zum G8-Gipfel"},"content":{"rendered":"<p>Am 16. Mai 2007 hat die Polizeidirektion Rostock eine Allgemeinverf&uuml;gung                 erlassen, mit der das Versammlungsrecht &quot;aus Anlass des G-8-Gipfeltreffens                 in Heiligendamm&quot; r&auml;umlich und zeitlich &quot;beschr&auml;nkt&quot;                 wird. Auch au&szlig;erhalb des 12 km langen Zauns &#8211; der &quot;technischen                 Sperre&quot; &#8211; rund um Heiligendamm werden die Grundrechte auf                 Versammlungs- und Meinungsfreiheit au&szlig;er Kraft gesetzt.                 Innerhalb des Zauns sind die Grundrechte noch weitgehender au&szlig;er                 Kraft gesetzt. Von den Grundrechten auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit                 wird auch das Gebiet um den Flughafen Rostock-Laage ab dem 2.6.2007                 ausgenommen. <\/p>\n<p>Einer solchen vorauseilenden Verbotsverf&uuml;gung m&uuml;ssten                 gegenw&auml;rtige, konkrete Erkenntnisse &uuml;ber eine unmittelbare                 Gef&auml;hrdung anderer hochrangiger Rechtsg&uuml;ter zu Grunde                 liegen. Alle Vermutungen sprechen dagegen, dass solche Erkenntnisse                 vorliegen. Auch nach den bisherigen Aussagen der Polizei geht                 man von einem friedlichen Protest aus. Ihre nun die Allgemeinverf&uuml;gung                 begr&uuml;ndenden Erkenntnisse macht die Polizei jedoch der &Ouml;ffentlichkeit                 nicht zug&auml;nglich. Die Begr&uuml;ndung kann nach dem Willen                 der Polizei nur in der Polizeidirektion Rostock eingesehen werden.                 Ein Pressesprecher versuchte dies telefonisch damit zu erkl&auml;ren,                 dass die meisten B&uuml;rgerInnen rund um Rostock keinen Internet-Zugang                 haben. Tats&auml;chlich er&ouml;ffnet erst die Ver&ouml;ffentlichung                 die M&ouml;glichkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit den                 angef&uuml;hrten Belegen. So besteht die ver&ouml;ffentlichte                 Allgemeinverf&uuml;gung aus einer d&uuml;rren Aufz&auml;hlung                 der Verbotszonen zu Land und zu Wasser. Zudem ist die Allgemeinverf&uuml;gung                 nun so kurzfristig erlassen worden, dass eine gerichtliche &Uuml;berpr&uuml;fung                 &#8211; n&ouml;tigenfalls durch die verschiedenen Instanzen &#8211; nur unter                 Zeitdruck m&ouml;glich ist. Die Pr&uuml;fung der Beweislage durch                 die Gerichte ist erschwert.<\/p>\n<p>                 Da die Begr&uuml;ndung der Allgemeinverf&uuml;gung inzwischen                 auf der Internetseite von &quot;gipfelsoli&quot; zug&auml;nglich                 gemacht ist, wollen wir unseren Protest gegen diese Allgemeinverf&uuml;gung                 mit ersten wenigen Gegenargumenten belegen: <\/p>\n<ul>\n<li>\n<p> Durchg&auml;ngig wird zur Begr&uuml;ndung eines Demonstrationsverbots                     die Angst vor (islamistischem) Terror, f&uuml;r den es keine                     konkreten Anhaltspunkte gibt, vermischt mit Bef&uuml;rchtungen,                     dass schon die reine Inanspruchnahme des Versammlungsrechts                     den Ablauf des G-8-Gipfels auch nur begrenzt st&ouml;ren k&ouml;nnte.                     Folglich schreibt die Polizeidirektion, dass &quot;es nicht                     auf konkrete Anhaltspunkte f&uuml;r einen etwa geplanten Anschlag&quot;                     ankommt. Die m&ouml;gliche St&ouml;rung der &quot;Infrastruktur&quot;                     der Gipfelkonferenz kann aber nicht als Gef&auml;hrdung hochrangiger                     Rechtsg&uuml;ter angesehen werden. Wer schreibt, dass die                     &quot;&Ouml;rtlichkeiten&quot; nicht geeignet sind, &quot;mehrere                     tausend Personen aufzunehmen, ohne dass es zu Blockadesituationen                     kommen w&uuml;rde&quot;, macht deutlich, dass nicht m&ouml;gliche                     Gewalttaten, sondern der Protest selber das Verbot begr&uuml;nden.                     Jede Spekulation &uuml;ber Gef&auml;hrdungen beruht nicht                     auf Erkenntnissen, sondern dient nur der Begr&uuml;ndung eines                     nicht legitimierbaren Ausnahmezustands.                    <\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>\n<p> Neben der abstrakten Gef&auml;hrdung durch islamistischen                     Terror werden Brandanschl&auml;ge aus der Vergangenheit aufgelistet,                     die alle nicht aus Versammlungen heraus geschehen sind. <\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p> Zutiefst undemokratisch ist die Argumentation, dass manche                     Vertreter anderer Staaten in Demonstrationen ge&auml;u&szlig;erte                     Kritik &quot;als unfreundlichen Akt empfinden&quot; und ausw&auml;rtige                     Beziehungen dadurch belastet werden k&ouml;nnten. Deshalb                     soll das Versammlungsrecht beschr&auml;nkt werden. Die &quot;au&szlig;enpolitischen                     Belange&quot; der Bundesrepublik k&ouml;nnen jedoch nicht                     eine Anpassung an die Erwartungen von Polizeistaaten rechtfertigen,                     sondern machen es im Gegenteil notwendig, einen demokratischen                     Umgang mit Protest beispielgebend vorzumachen. <\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p> Der zul&auml;ssige Schusswaffengebrauch der Bundeswehr auf                     dem Flughafen Rostock-Laage, auf dem Mehrzweckkampfflugzeuge                     vom Typ &quot;Eurofighter\/Typhoon&quot; stationiert sind,                     kann nicht ein Versammlungsverbot au&szlig;erhalb dieses Gel&auml;ndes                     rechtfertigen. <\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p> Die Verbotsverf&uuml;gung richtet sich insbesondere gegen                     die angemeldeten Proteste am Flughafen Rostock-Laage und den                     Sternmarsch zum Zaun um Heiligendamm. Diesbez&uuml;glich aber                     l&auml;sst die Begr&uuml;ndung jeden konkreten Hinweis auf                     eine unmittelbare Gef&auml;hrdung der &ouml;ffentlichen Sicherheit                     und Ordnung vermissen. Aus der Aufz&auml;hlung, dass &quot;Umweltaktivisten,                     Globalisierungsgegner, Kriegsgegner sowie Gegner der Todesstrafe&quot;                     auch die Politik der USA kritisieren, l&auml;sst sich dies                     nicht ableiten. Bunt gemischte Zitate aus dem Internet und                     symbolische Spr&uuml;che k&ouml;nnen dies ebenfalls nicht                     belegen. PolitikerInnen m&uuml;ssen als gew&auml;hlte VolksvertreterInnen                     bereit sein, sich mit der Kritik, die die B&uuml;rger und                     B&uuml;rgerinnen vorbringen, auseinanderzusetzen. <\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Polizeidirektion setzt somit international das Zeichen, dass                 angesichts des Treffens hochrangiger PolitikerInnen Grund- und                 Menschenrechte au&szlig;er Kraft gesetzt werden k&ouml;nnen. Das                 Versammlungsrecht &#8211; nicht nur durch Art. 8 GG, sondern auch durch                 die Europ&auml;ische Menschenrechtskonvention und die Menschenrechtscharta                 gesch&uuml;tzt &#8211; gilt in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Gerade                 weil die internationale Aufmerksamkeit in dieser Zeit auf den                 Themen liegt, die von den hochrangigen PolitikerInnen verhandelt                 werden, muss auch die Kritik eine Chance haben, international                 wahrgenommen zu werden. Demonstrationen leben davon, dass sie                 &ouml;ffentlich vernommen und medienwirksam vorgebracht werden                 k&ouml;nnen. Sie m&uuml;ssen zu Zeiten und an Orten vorgebracht                 werden k&ouml;nnen, die den Inhalten gem&auml;&szlig; sind. Nur                 so k&ouml;nnen sie die Politik vor Erstarrung in gesch&auml;ftiger                 Routine bewahren (Brokdorf-Beschluss des BVerfG).<\/p>\n<p> Die Polizei und die hinter ihr stehende Politik diskreditieren                 und kriminalisieren den Protest jedoch Schritt f&uuml;r Schritt.                 Mit den Ermittlungsverfahren nach &sect;129 a wurden erste Zeichen                 der Kriminalisierung gesetzt, die mit den Hausdurchsuchungen fortgesetzt                 wurden. Die Verbote schaffen die Grundlage f&uuml;r eine weitere                 Kriminalisierung des Protestes. Camps liegen am Rande der neuen                 Demonstrationsverbotszone. Grenzkontrollen und die Behinderung                 der Anreise werden weitere Fakten schaffen, die das Versammlungsrecht                 selbst dort aush&ouml;hlen, wo es formal noch gew&auml;hrleistet                 ist. <\/p>\n<p>B&uuml;rger und B&uuml;rgerinnen k&ouml;nnen sich gegen diese                 Form der Kriminalisierung und Abschreckung nur zur Wehr setzen,                 indem sie massenweise ihr Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit                 in Anspruch nehmen. Das Komitee f&uuml;r Grundrechte und Demokratie                 wird ab dem 2. Juni mit ca. 30 DemonstrationsbeobachterInnen vor                 Ort sein und die Demonstrationen beobachtend begleiten. Zum Schutz                 des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 16. Mai 2007 hat die Polizeidirektion Rostock eine Allgemeinverf&uuml;gung erlassen, mit der das Versammlungsrecht &quot;aus Anlass des G-8-Gipfeltreffens in Heiligendamm&quot; r&auml;umlich und zeitlich &quot;beschr&auml;nkt&quot; wird. Auch au&szlig;erhalb des 12 km langen Zauns &#8211; der &quot;technischen Sperre&quot; &#8211; rund um Heiligendamm werden die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit au&szlig;er Kraft gesetzt. 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