{"id":12475,"date":"2007-09-27T00:00:01","date_gmt":"2007-09-26T22:00:01","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=12475"},"modified":"2022-07-26T14:24:18","modified_gmt":"2022-07-26T12:24:18","slug":"beihilfe-zum-mord-abschiebung-einer-lesbischen-iranerin-beschlossen-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2007\/09\/beihilfe-zum-mord-abschiebung-einer-lesbischen-iranerin-beschlossen-2\/","title":{"rendered":"Beihilfe zum Mord: Abschiebung einer lesbischen Iranerin beschlossen"},"content":{"rendered":"<p>Ein Berliner Gericht hat die Abschiebung der 31j\u00e4hrigen lesbischen Iranerin Jasmin K. beschlossen, obwohl diese von einem iranischen Gericht in Abwesenheit wegen Homosexualit\u00e4t zum Tode verurteilt worden war, was ihre Anw\u00e4ltin dem Gericht beweisen konnte. Im Iran erwartet sie nun die Steinigung, so die 31j\u00e4hrige gegen\u00fcber dem Online-Magazin queer.de. Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung absurderweise auf ein Gespr\u00e4ch, das Mitarbeiter des deutschen Au\u00dfenministeriums im Iran mit der Mutter von Jasmin K. gef\u00fchrt h\u00e4tten. In diesem Gespr\u00e4ch habe die verzweifelte und ver\u00e4ngstigte Mutter abgestritten, dass ihre Tochter lesbisch sei. Auf Grund dieser &#8222;Beweisf\u00fchrung&#8220; soll nun die Asylbewerberin &#8211; trotz des Todesurteils &#8211; abgeschoben werden.<\/p>\n<p>Auf queer.de wird inzwischen gemeldet, dass sich der Menschenrechtsbeauftragte der Bundestagsfraktion der Gr\u00fcnen, MdB Volker Beck f\u00fcr das Leben der Frau einsetzen will: &#8222;In Schreiben an den Regierenden B\u00fcrgermeister, an den Innensenator K\u00f6rting und die Landesh\u00e4rtefallkommission habe ich mich f\u00fcr eine Aufenthaltserlaubnis f\u00fcr die Iranerin eingesetzt. Wenigstens eine Duldung m\u00fcsste sie erhalten&#8220;, so Volker Beck, den besonders die Begr\u00fcndung der Abschiebung entsetzte: &#8222;Diesem iranischen Fl\u00fcchtling wurde der Fl\u00fcchtlingsstatus von der Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgrund einer Aussage ihrer Mutter im Iran gegen\u00fcber Mitarbeitern des Ausw\u00e4rtigen Amtes, dass sie nicht homosexuell sei, der Verfolgtenstatus verweigert. Diese Beweisfindung ist f\u00fcr mich haarstr\u00e4ubend. Wer wird im Iran schon die Homosexualit\u00e4t einer Person best\u00e4tigen, wenn dies einem Todesurteil gleichkommt?&#8220;. Beck wies zudem auf die aktuelle Hinrichtungswelle im Iran hin, der auch viele Homosexuelle zum Opfer gefallen sein sollen &#8211; immer wieder werden auch Lesben und Schwule wegen ihrer Homosexualit\u00e4t im Iran hingerichtet, so wurden etwa im Juli 2005 wurden laut Berichten aus dem Iran zwei Jugendliche wegen homosexueller Beziehungen im Norden des Landes geh\u00e4ngt. Auch vor diesem Hintergrund sei eine Ausweisung unmenschlich.<\/p>\n<p>Das iranische Strafrecht ist eindeutig:<\/p>\n<ul>\n<li>\u00a7 110: Die Strafe f\u00fcr homosexuelle Handlunmgen ist die Todesstrafe. Die T\u00f6tungsart steht in Ermessen des religi\u00f6sen Richters.<\/li>\n<li>\u00a7 111: Der homosexuelle Verkehr wird dann mit dem Tode bestraft, wenn der aktive und der passive T\u00e4ter m\u00fcndig und geistig gesund sind und aus freiem Willen gehandelt haben.<\/li>\n<li>\u00a7 129: Die Strafe f\u00fcr die lesbische Liebe sind 100 Peitschenhiebe f\u00fcr jede.<\/li>\n<li>\u00a7 131: Wenn die lesbische Liebe drei Mal wiederholt und jedes Mal mit Peitschenhieben bestraft worden ist, ist die Strafe beim vierten Mal die Todesstrafe.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Todesgefahr kann nicht einfach mit dem Hinweis verneint werden, dass im Iran nur die homosexuelle Praxis bestraft wird, nicht die Homosexualit\u00e4t als solche. Das hat das Bundesverwaltungsgericht schon 1988 festgestellt (BVerwGE 79, 143 = InfAuslR 1988, 230). Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu in seinem Urteil auf den Erfahrungssatz verwiesen, dass es Homosexuellen &#8211; genauso wie Heterosexuellen &#8211; unm\u00f6glich ist, auf Dauer asexuell zu leben.<\/p>\n<p>Das j\u00fcdische Internetportal haGalil forderte den Innensenator bzw. den Regierenden B\u00fcrgermeister zu einer Stellungnahme auf, wie es denn grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich sei, dass man mit dem Gedanken spiele, Menschen in ein Land auszuliefern, dessen Regierungschef immer wieder die Ausrottung der israelischen Bev\u00f6lkerung ank\u00fcndigt. Dies auch vor dem Hintergrunds der immer wieder betonten besonderen Verbundenheit Deutschlands mit Israel. Immerhin bedeute es doch, dass man einem Staat, den man als Auslieferungsziel anerkenne, ein Mindestma\u00df an zivilisatorischem Standard attestiert. Dies k\u00f6nne im Fall des Iran aber l\u00e4ngstens nicht mehr der Fall sein. Auch vor dem Hintergrund zahlreicher Prozesse und Hinrichtungen, die noch nicht einmal den Regeln der Scharia gen\u00fcgen w\u00fcrden. Der Iran ist damit eindeutig ein gesetzloses Terrain mit einer menschenverachtenden F\u00fchrung und einer rechtlosen Bev\u00f6lkerung.<\/p>\n<p>Es ist davon auszugehen, dass Jasmin K. im Iran um ihr Leben f\u00fcrchten muss, sollte sie dorthin abgeschoben werden. Wir rufen deshalb dazu auf, Protestschreiben an den Berliner Innensenator Dr. K\u00f6rting zu schicken.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Berliner Gericht hat die Abschiebung der 31j\u00e4hrigen lesbischen Iranerin Jasmin K. beschlossen, obwohl diese von einem iranischen Gericht in Abwesenheit wegen Homosexualit\u00e4t zum Tode verurteilt worden war, was ihre Anw\u00e4ltin dem Gericht beweisen konnte. 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