{"id":12761,"date":"2011-11-20T00:00:51","date_gmt":"2011-11-19T22:00:51","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=12761"},"modified":"2022-07-26T14:22:34","modified_gmt":"2022-07-26T12:22:34","slug":"aegypten-militaer-verschleppt-verfahren-gegen-militaerkritiker-maikel-nabil-sanad","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2011\/11\/aegypten-militaer-verschleppt-verfahren-gegen-militaerkritiker-maikel-nabil-sanad\/","title":{"rendered":"\u00c4gypten: Milit\u00e4r verschleppt Verfahren gegen Milit\u00e4rkritiker Maikel Nabil Sanad"},"content":{"rendered":"<p>Im Fall des &auml;gyptischen Milit&auml;rkritikers Maikel Nabil                 Sanad hat das Milit&auml;rgericht am vergangenen Sonntag (13.                 November) das Verfahren erneut vertagt. Der Rechtsanwalt, der                 Maikel Nabil Sanad vom Milit&auml;rgericht als Verteidiger zugewiesen                 wurde, beantragte die Vertagung. Unterdessen ist Maikel Nabil                 Sanad immer noch in Haft und befindet sich aus Protest gegen das                 Verfahren seit dem 23. August 2011 in Hungerstreik. Das Verfahren                 soll am 27. November 2011 fortgesetzt werden.<\/p>\n<p> &quot;Das Gericht wies den vom Gericht bestellten Anwalt an,                 das zu tun, was das Gericht wollte&quot;, erkl&auml;rte die Solidarit&auml;tsgruppe                 <i>Free Maikel Nabil!<\/i> in Kairo, &quot;und er beantragte erneut                 die Vertagung, um vier Zeugen vorzuladen und einen Bericht des                 milit&auml;rischen Geheimdienstes &uuml;ber den Blog von Maikel                 Nabil Sanad zu erhalten. Das alles ist nur eine Farce. Es soll                 nur so aussehen, als ob es ein richtiges Verfahren ist.&quot;<\/p>\n<p> Nach dem Berufungsverfahren, in dem am 11. Oktober 2011 das                 Urteil von drei Jahren gegen den Kriegsdienstverweigerer und Milit&auml;rkritiker                 f&uuml;r &quot;null und nichtig&quot; erkl&auml;rt wurde, hatte                 Maikel Nabil Sanad deutlich gemacht, dass er das Verfahren boykottieren                 werde: &quot;Ich bin ein Zivilist. Ich verweigere mich einer Verhandlung                 vor dem Milit&auml;rgericht&quot;. Er hatte auch seine Rechtsanw&auml;lte                 und seine Familie aufgefordert, nicht mehr mit dem Gericht zusammenzuarbeiten.<\/p>\n<p>Connection e.V. und die Deutsche Friedensgesellschaft &#8211; Vereinigte                 KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hessen sehen die erneute Vertagung                 des Verfahrens als zus&auml;tzliche Strafma&szlig;nahme gegen                 Maikel Nabil Sanad an. &quot;Maikel Nabil Sanad h&auml;tte nie                 wegen seiner kritischen &Auml;u&szlig;erungen gegen das Milit&auml;r                 verurteilt werden d&uuml;rfen&quot;, so heute Gernot Lennert von                 der DFG-VK Hessen. &quot;Das Berufungsgericht h&auml;tte ihn unverz&uuml;glich                 aus der Haft entlassen m&uuml;ssen. Alles weist daraufhin, dass                 das &auml;gyptische Milit&auml;r auf Zeit spielt und damit auch                 mit dem Leben von Maikel Nabil Sanad.&quot; Die Organisationen                 fordern die Einstellung aller Milit&auml;rgerichtsverfahren und                 die unverz&uuml;gliche Freilassung von Maikel Nabil Sanad.<\/p>\n<h3> Zum Hintergrund<\/h3>\n<p> Maikel Nabil Sanad hatte 2010 als erster in &Auml;gypten und                 in der arabischen Welt &ouml;ffentlich seine pazifistisch motivierte                 Kriegsdienstverweigerung erkl&auml;rt. Er wurde f&uuml;r untauglich                 erkl&auml;rt, von der Milit&auml;rpolizei allerdings gewarnt,                 dass er mit gesteigerter Repression rechnen m&uuml;sse, wenn er                 seine politische und publizistische T&auml;tigkeit fortsetzt.<\/p>\n<p> Am 8. M&auml;rz 2011 ver&ouml;ffentlichte er auf seinem Blog                 <a href=\"http:\/\/www.maikelnabil.com\">http:\/\/www.maikelnabil.com<\/a>                 einen Beitrag, in dem er &uuml;ber die Rolle des Milit&auml;rs                 w&auml;hrend und nach der Revolution berichtete. Er schilderte                 darin ausf&uuml;hrlich die fortw&auml;hrenden Menschenrechtsverletzungen                 und politischen Einflussnahmen des &auml;gyptischen Milit&auml;rs                 in dieser Zeit ((1))<\/p>\n<p> Ein Milit&auml;rgericht verurteilte ihn daraufhin am 10. April                 2011 wegen Beleidigung des Milit&auml;rs, Verbreitung falscher                 Informationen und St&ouml;rung der &ouml;ffentlichen Ordnung zu                 drei Jahren Haft.<\/p>\n<p> Seine Verurteilung verletzt das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit.                 Am 21. Juli 2011 hatte der Menschenrechtsausschuss der Vereinten                 Nationen in der Allgemeinen Erkl&auml;rung 34 zum Menschenrecht                 auf Rede- und Meinungsfreiheit Stellung bezogen: &quot;Staatliche                 Beh&ouml;rden d&uuml;rfen Kritik an Institutionen wie dem Milit&auml;r                 oder Verwaltung nicht untersagen.&quot; Damit stellt die Verurteilung                 und Inhaftierung von Maikel Nabil Sanad eine klare Verletzung                 des Artikels 19 des Internationalen Paktes f&uuml;r b&uuml;rgerliche                 und politische Rechte dar. Auch die im Juni 2011 in Kraft getretene                 &Uuml;bergangsverfassung &Auml;gyptens garantiert das Recht auf                 Meinungs- und Pressefreiheit.<\/p>\n<p> Das Urteil wurde zudem von einem Milit&auml;rgericht gegen&uuml;ber                 einer Zivilperson ausgesprochen und erging in Abwesenheit der                 Familie, Freunde und des Anwalts von Maikel Nabil Sanad. Damit                 verletzt das Verfahren gegen Maikel Nabil Sanad auch das Recht                 auf ein gerechtes Verfahren nach Artikel 14 des Internationalen                 Paktes f&uuml;r b&uuml;rgerliche und politische Rechte.<\/p>\n<p> Maikel Nabil Sanad hatte am 23. August 2011 einen Hungerstreik                 begonnen. Mehrmals hatte er seine Forderung auf sofortige Freilassung                 mit einem Durststreik bekr&auml;ftigt. Durch den Durststreik versagten                 seine Nieren und er fiel wiederholt ins Koma.<\/p>\n<p> Ein von Maikel Nabil Sanad angestrengtes Berufungsverfahren                 begann am 4. Oktober 2011. In der ersten Sitzung entschied das                 Gericht, das Verfahren um eine Woche zu vertagen, weil die Akten                 nicht vollst&auml;ndig vorl&auml;gen. Am 11. Oktober hob das Berufungsgericht                 das Urteil als &quot;null und nichtig&quot; auf, lie&szlig; Maikel                 Nabil Sanad aber nicht frei, sondern verwies das Verfahren zur                 erneuten Urteilsfindung an das untergeordnete Milit&auml;rgericht                 zur&uuml;ck.<\/p>\n<p> Zum erneuten Verfahren vor dem Milit&auml;rgericht wies Maikel                 Nabil Sanad seine Anw&auml;lte und seine Familie an, das Verfahren                 zu boykottieren, da dies Verfahren einer &quot;Seifenoper&quot;                 gleich k&auml;me. Am ersten Verhandlungstag des Wiederholungsverfahrens,                 dem 18. Oktober 2011, wies das Milit&auml;rgericht daraufhin Maikel                 Nabil Sanad einen Verteidiger zu und entschied, Maikel Nabil Sanad                 zur Untersuchung in eine psychiatrische Klinik zu &uuml;berstellen.                 Das Krankenhaus lehnte aber den Versuch ab, einen politischen                 Dissidenten zu pathologisieren und sandte ihn als &quot;gesund&quot;                 zur&uuml;ck.<\/p>\n<p> Das Verfahren vor dem Milit&auml;rgericht wurde am 1. November                 fortgesetzt. Maikel Nabil Sanad wurde zwangsweise vorgef&uuml;hrt,                 verweigerte aber die Zusammenarbeit mit dem Gericht, wie auch                 seine Rechtsanw&auml;lte. Der vom Milit&auml;rgericht zugewiesene                 Rechtsanwalt, der von Maikel Nabil Sanad abgelehnt wird, beantragte                 die Vernehmung von vier Zeugen. Daraufhin wurde das Verfahren                 auf den 13. November vertagt.<\/p>\n<p> Am 13. November wurde vom Milit&auml;rgericht das Verfahren                 erneut vertagt, auf den 27. November 2011. Maikel Nabil Sanad                 ist immer noch in Haft und in Hungerstreik.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Fall des &auml;gyptischen Milit&auml;rkritikers Maikel Nabil Sanad hat das Milit&auml;rgericht am vergangenen Sonntag (13. November) das Verfahren erneut vertagt. Der Rechtsanwalt, der Maikel Nabil Sanad vom Milit&auml;rgericht als Verteidiger zugewiesen wurde, beantragte die Vertagung. 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