{"id":12864,"date":"2006-10-16T00:00:16","date_gmt":"2006-10-15T22:00:16","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=12864"},"modified":"2022-07-26T14:24:23","modified_gmt":"2022-07-26T12:24:23","slug":"tuerkischer-kriegsdienstverweigerer-zu-25-monaten-haft-verurteilt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2006\/10\/tuerkischer-kriegsdienstverweigerer-zu-25-monaten-haft-verurteilt\/","title":{"rendered":"T\u00fcrkischer Kriegsdienstverweigerer zu 25 Monaten Haft verurteilt"},"content":{"rendered":"<p>Der am 9. M&auml;rz 2006 nach elf Monaten aus der Haft entlassene                 t&uuml;rkische Kriegsdienstverweigerer Mehmet Tarhan wurde am                 12. Oktober vom Milit&auml;rgericht in Sivas zu insgesamt 25 Monaten                 Haft verurteilt. Damit revidierte das Gericht seine im August                 2005 getroffene Entscheidung, die vom Berufungsgericht aufgehoben                 worden war.<\/p>\n<p> Die Anw&auml;ltin Suna Coskun legte Berufung gegen das Urteil                 ein. Mehmet Tarhan selbst war nicht zum Prozess erschienen und                 entging somit einer weiteren Inhaftierung.<\/p>\n<p> Nach Bekanntwerden des Urteils erkl&auml;rte Rudi Friedrich                 von Connection e.V.: &quot;Angesichts der Bereitschaft der Europ&auml;ischen                 Union, Beitrittsverhandlungen mit der T&uuml;rkei aufzunehmen,                 zeigt die erneute Verurteilung von Mehmet Tarhan, dass die T&uuml;rkei                 nicht gewillt ist, die Menschenrechte anzuerkennen.&quot;<\/p>\n<p> Mit dem Urteil verst&ouml;&szlig;t die T&uuml;rkei gegen wiederholte                 Empfehlungen internationaler Gremien, wie dem Menschenrechtsausschuss                 der Vereinten Nationen oder der Parlamentarischen Versammlung                 des Europarates. Zuletzt hatte das Europ&auml;ische Parlament                 am 28. September 2006 seine Besorgnis &uuml;ber die Urteile gegen                 Kriegsdienstverweigerer in der T&uuml;rkei ausgesprochen und darauf                 hingewiesen, dass &quot;das Recht auf Kriegsdienstverweigerung                 in der Europ&auml;ischen Charta der Grundrechte anerkannt ist&quot;.<\/p>\n<p> Das Gericht ignorierte mit der Entscheidung auch ein im Januar                 2006 ergangenes Urteil des Europ&auml;ischen Gerichtshofes f&uuml;r                 Menschenrechte, mit dem die t&uuml;rkische Praxis als &quot;unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig&quot;                 angesehen wurde, Kriegsdienstverweigerer wiederholt einzuberufen,                 bis zu acht Mal wegen Befehlsverweigerung oder Desertion zu verurteilen                 und nicht aus dem Milit&auml;rdienst zu entlassen.<\/p>\n<p> Connection e.V. verurteilt aufs Sch&auml;rfste die Strafverfolgung                 von KriegsgegnerInnen in der T&uuml;rkei. &quot;Die T&uuml;rkei                 muss das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung unverz&uuml;glich                 und uneingeschr&auml;nkt anerkennen&quot;, erg&auml;nzte Rudi                 Friedrich. &quot;Die Kriminalisierung von Kriegsdienstverweigerern,                 AntimilitaristInnen und Deserteuren muss beendet werden.&quot;<\/p>\n<h3>Zum Hintergrund<\/h3>\n<p>Mehmet Tarhan hatte im Jahre 2001 seine Kriegsdienstverweigerung                 &ouml;ffentlich erkl&auml;rt. Er hatte auch deutlich gemacht,                 dass er nicht wegen seiner Homosexualit&auml;t ausgemustert werden                 m&ouml;chte, da er dies als einen &quot;faulen Kompromiss&quot;                 ansieht. Die T&uuml;rkei erkennt das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung                 nicht an.<\/p>\n<p> Am 8. April 2005 war Mehmet Tarhan festgenommen und einberufen                 worden. Da er jede Zusammenarbeit mit dem Milit&auml;r verweigert                 hatte, klagte ihn das Milit&auml;r wegen &quot;Ungehorsam vor                 versammelter Mannschaft&quot; an. Am 9. Juni 2005, dem dritten                 Prozesstag, wurde Mehmet Tarhan aus der Haft entlassen, jedoch                 sofort den Milit&auml;rbeh&ouml;rden &uuml;berstellt und erneut                 einberufen. Damit begann eine zweite Runde von Einberufung, Verweigerung,                 Anklage wegen Befehlsverweigerung und Haft. Zudem war Mehmet Tarhan                 im Milit&auml;rgef&auml;ngnis in Sivas mehrmals misshandelt worden.<br \/>                 Am 10. August 2005 wurde Mehmet Tarhan vom Milit&auml;rgericht                 in Sivas wegen zweimaliger Befehlsverweigerung zu insgesamt vier                 Jahren Haft verurteilt.               <\/p>\n<p> Das Milit&auml;rberufungsgericht hob diese Entscheidung am 9.                 M&auml;rz 2006 auf und entlie&szlig; Mehmet Tarhan aus der Haft.                 Bei einem endg&uuml;ltigen Urteil sei mit gro&szlig;er Wahrscheinlichkeit                 keine h&ouml;here Haftstrafe zu erwarten, als er bis dahin verb&uuml;&szlig;t                 hatte. Zugleich wies das Gericht darauf hin, dass Mehmet Tarhan                 weiter Milit&auml;rdienst ableisten m&uuml;sse. Es gab das Verfahren                 zur Urteilsfindung erneut an das Milit&auml;rgericht in Sivas                 zur&uuml;ck.<\/p>\n<p> Die Behandlung und Verurteilung von Mehmet Tarhan hatte eine                 internationale Unterst&uuml;tzungskampagne f&uuml;r Kriegsdienstverweigerer                 in der T&uuml;rkei ausgel&ouml;st. Viele Organisationen, Gruppen                 und Einzelpersonen setzten sich f&uuml;r bessere Haftbedingungen                 und die sofortige Freilassung von Mehmet Tarhan ein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der am 9. M&auml;rz 2006 nach elf Monaten aus der Haft entlassene t&uuml;rkische Kriegsdienstverweigerer Mehmet Tarhan wurde am 12. Oktober vom Milit&auml;rgericht in Sivas zu insgesamt 25 Monaten Haft verurteilt. Damit revidierte das Gericht seine im August 2005 getroffene Entscheidung, die vom Berufungsgericht aufgehoben worden war. 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