{"id":12866,"date":"2006-03-11T00:00:41","date_gmt":"2006-03-10T22:00:41","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=12866"},"modified":"2022-07-26T14:24:25","modified_gmt":"2022-07-26T12:24:25","slug":"mehmet-tarhan-aus-der-haft-entlassen-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2006\/03\/mehmet-tarhan-aus-der-haft-entlassen-2\/","title":{"rendered":"Mehmet Tarhan aus der Haft entlassen"},"content":{"rendered":"<p>Das Milit&auml;r-Berufungsgericht in Ankara hat gestern die                 Haftentlassung des t&uuml;rkischen Kriegsdienstverweigerers Mehmet                 Tarhan verf&uuml;gt. Das Gericht entschied, dass er bei einem                 endg&uuml;ltigen Urteil mit gro&szlig;er Wahrscheinlichkeit keine                 h&ouml;here Haftstrafe zu erwarten habe, als er bisher verb&uuml;&szlig;t                 hat. Diese Entscheidung ist insofern bemerkenswert, da das Berufungsgericht                 an sich keine Kompetenz hat, selber Haftentlassungen zu verf&uuml;gen.<\/p>\n<p> Mehmet Tarhan wurde vom Berufungsgericht gleichwohl erneut zur                 Ableistung des Milit&auml;rdienstes aufgefordert. Er entschied                 sich jedoch, dieser Aufforderung nicht nachzukommen. Er ist in                 guter Verfassung und besucht derzeit seine Familie. Am 8. April                 2005 war Mehmet Tarhan festgenommen worden. Er befand sich seitdem                 im Milit&auml;rgef&auml;ngnis in Sivas, wo er mehrmals misshandelt                 wurde. Am 10. August 2005 wurde er vom Milit&auml;rgericht in                 Sivas zu vier Jahren Haft verurteilt. Das war bislang die l&auml;ngste                 Haftstrafe, die gegen einen Kriegsdienstverweigerer in der T&uuml;rkei                 ausgesprochen wurde. Mehmet Tarhan hatte gegen diese Entscheidung                 Berufung eingelegt.<\/p>\n<p> Die T&uuml;rkei erkennt das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung                 nicht an. In einem k&uuml;rzlich ergangenen Urteil des <i>Europ&auml;ischen                 Gerichtshofes f&uuml;r Menschenrechte<\/i> wurde allerdings die                 t&uuml;rkische Praxis, Kriegsdienstverweigerer wiederholt einzuberufen,                 bis zu acht Mal wegen Befehlsverweigerung oder Desertion zu verurteilen                 und nicht aus dem Milit&auml;rdienst zu entlassen, als &quot;unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig&quot;                 angesehen.<\/p>\n<p> <i>Connection e.V.<\/i> sieht in der Entlassung von Mehmet Tarhan                 einen gro&szlig;en Erfolg der internationalen Kampagne. Viele                 Menschen, Gruppen und Organisationen hatten sich weltweit mit                 Aktionen, Postkarten, Protestschreiben und anderem mehr f&uuml;r                 die Freilassung von Mehmet Tarhan eingesetzt. Rudi Friedrich von                 Connection e.V. erkl&auml;rte heute: &quot;Wir sind froh, dass                 Mehmet Tarhan endlich aus der Haft entlassen wurde und damit unsere                 dringendste Forderung erf&uuml;llt worden ist. Dennoch kann dies                 nur ein erster Schritt sein: Die T&uuml;rkei muss das Menschenrecht                 auf Kriegsdienstverweigerung anerkennen. Die Verfolgung aller                 Kriegsdienstverweigerer, wie auch eine m&ouml;gliche weitere Verfolgung                 von Mehmet Tarhan, muss f&uuml;r alle Zukunft ausgeschlossen sein.&quot;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Milit&auml;r-Berufungsgericht in Ankara hat gestern die Haftentlassung des t&uuml;rkischen Kriegsdienstverweigerers Mehmet Tarhan verf&uuml;gt. Das Gericht entschied, dass er bei einem endg&uuml;ltigen Urteil mit gro&szlig;er Wahrscheinlichkeit keine h&ouml;here Haftstrafe zu erwarten habe, als er bisher verb&uuml;&szlig;t hat. Diese Entscheidung ist insofern bemerkenswert, da das Berufungsgericht an sich keine Kompetenz hat, selber Haftentlassungen zu verf&uuml;gen. 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