{"id":12868,"date":"2002-01-09T00:00:49","date_gmt":"2002-01-08T22:00:49","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=12868"},"modified":"2022-07-26T13:33:53","modified_gmt":"2022-07-26T11:33:53","slug":"77-tage-arrest-fuer-totalverweigerer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2002\/01\/77-tage-arrest-fuer-totalverweigerer\/","title":{"rendered":"77 Tage Arrest f\u00fcr Totalverweigerer"},"content":{"rendered":"<p>Der 19-j&auml;hrige Berliner Totalverweigerer Malik S. ist am                 03.01.2002 erneut f&uuml;r 21 Tage in Arrest genommen worden.                 Malik S. wurde zum 1. November 2001 in die 8. Kompanie des Sanit&auml;tsregiments                 6 einberufen. Er hat sich am 3. November bei &quot;seiner&quot;                 Einheit in Breitenburg bei Itzehoe gemeldet und seither alle Befehle                 konsequent verweigert. Bisher wurden gegen ihn drei Disziplinararreste                 mit einer Gesamtdauer von 56 Tagen vollstreckt. Das milit&auml;reigene                 Truppendienstgericht Nord hat einem entsprechenden Antrag des                 Regimentskommandeurs, Oberfeldarzt Hohmann, zugestimmt. <\/p>\n<p>Die Bundeswehr weicht hier deutlich von der &uuml;blichen Praxis                 ab, keinen &uuml;ber 63 Tage andauernden Arrest zu verh&auml;ngen.                 Mit dieser vierten Arrestierung wird er 77 Tage in einer Zelle                 von einer Gr&ouml;&szlig;e von sechs Quadratmeter weggesperrt                 gewesen sein. Malik S. hat einmal t&auml;glich in Begleitung von                 Wachsoldaten Ausgang. Lediglich eine Stunde Besuchszeit wird ihm                 gestattet. Die Bundeswehr versucht mit diesen &uuml;berm&auml;&szlig;igen                 und rechtsbeugenden Mitteln, den Willen des Kriegsdienstverweigerers                 zu brechen. Zus&auml;tzlich stellt die Bundeswehr Strafanzeige,                 in Maliks Fall wegen Gehorsamsverweigerung. Eine Freiheitsstrafe                 bis zu drei Jahren kann in diesem Fall ausgesprochen werden. <\/p>\n<p>Malik S. ist Pazifist. Er lehnt aus Gewissensgr&uuml;nden grunds&auml;tzlich                 jeden Kriegsdienst ab. Da der Zivildienst fester Bestandteil der                 zivil-milit&auml;rischen Kriegsplanung ist, bietet die staatliche                 Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer f&uuml;r ihn keine Alternative.                 Anerkannte Kriegsdienstverweigerer k&ouml;nnen nach Verk&uuml;ndung                 des Verteidigungsfalles f&uuml;r unbegrenzte Zeit zu kriegsunterst&uuml;tzenden                 Eins&auml;tzen einberufen werden. Der Zivildienst ist ein waffenloser                 Kriegsdienst, den Malik konsequenter Weise ebenfalls verweigern                 muss. Nach den einschl&auml;gigen gesetzlichen Bestimmungen darf                 eine Arrestierung allerdings keinen Strafcharakter annehmen. Arrestierung                 soll die &quot;Bereitschaft&quot; f&ouml;rdern, die &quot;soldatische                 Pflicht zu erf&uuml;llen.&quot; Da die bisherigen 56 Tage Arrest                 weder die Gewissensentscheidung noch den Willen Maliks gebrochen                 haben, werden die weiteren 21 Tage Arrest ihn nicht dazu bringen,                 sich dem Milit&auml;r unterzuordnen. Diese erneute Arrestierung                 ist ungesetzlich, weil sie ausschlie&szlig;lich einen Strafcharakter                 hat. <\/p>\n<p>Wir fordern die sofortige Entlassung von Malik S. aus dem Arrest.                 Die brachiale Durchsetzung des totalen Machtanspruchs gegen&uuml;ber                 konsequenten Kriegsdienstverweigerern mittels Arrestierung ist                 rechtswidrig. Dieses Mittel ist bei totalen Kriegsdienstverweigerern                 v&ouml;llig untauglich, da ihre Entscheidung nicht zu brechen                 ist. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der 19-j&auml;hrige Berliner Totalverweigerer Malik S. ist am 03.01.2002 erneut f&uuml;r 21 Tage in Arrest genommen worden. Malik S. wurde zum 1. November 2001 in die 8. Kompanie des Sanit&auml;tsregiments 6 einberufen. Er hat sich am 3. November bei &quot;seiner&quot; Einheit in Breitenburg bei Itzehoe gemeldet und seither alle Befehle konsequent verweigert. 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