{"id":12943,"date":"2009-06-30T00:00:07","date_gmt":"2009-06-29T22:00:07","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=12943"},"modified":"2022-07-26T13:31:15","modified_gmt":"2022-07-26T11:31:15","slug":"dresdner-zapfenstreich-gegner-vor-gericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2009\/06\/dresdner-zapfenstreich-gegner-vor-gericht\/","title":{"rendered":"Dresdner Zapfenstreich-Gegner vor Gericht"},"content":{"rendered":"<p>Am Montag, dem 06.07.2009 wird um 13:30 Uhr am Amtsgericht Dresden gegen den Antimilitaristen J\u00f6rg Eichler die Hauptverhandlung in einem Strafverfahren wegen &#8222;Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen&#8220; (\u00a7 86a StGB) stattfinden. Anlass des Verfahrens ist ein Aufkleber, der sich auf einer website zur Organisation von Protestaktionen gegen den &#8222;Gro\u00dfen Zapfenstreich&#8220; der Bundeswehr befand. Auf diesem waren mehrere Soldatenk\u00f6pfe mit Helmen aus verschiedenen Zeiten abgebildet. Auf einem der Helme befand sich auch eine SS-Rune, um auf die furchtbarste Epoche des deutschen Militarismus zu verweisen, in dessen Tradition sich die Bundeswehr mit der Abhaltung derartiger Milit\u00e4rrituale bewusst stellt.<\/p>\n<p>Der Ausgangspunkt dieses Verfahrens geht zur\u00fcck auf Ereignisse des Jahres 2006. Zum 800j\u00e4hrigen Bestehen der Landeshauptstadt Dresden &#8222;schenkte&#8220; die Bundeswehr der Stadt am 12. Oktober &#8217;06 einen &#8222;Gro\u00dfen Zapfenstreich&#8220; auf dem zentral gelegenen Altmarkt. Wie auch sonst bei \u00e4hnlichen militaristischen Spektakeln in der \u00d6ffentlichkeit regte sich Protest, ein B\u00fcndnis &#8222;Wider die Militarisierung des \u00f6ffentlichen Raumes&#8220; rief auf zu Kundgebung und Demonstration &#8211; gegen den erkl\u00e4rten Widerstand des Ordnungsamtes der Landeshauptstadt. Frau Bley, Leiterin der Abteilung &#8222;Grundsatzangelegenheiten&#8220;, wollte die GegnerInnen per Auflagenbescheid au\u00dfer H\u00f6r- und Sichtweite der Veranstaltung verbannen: &#8222;Bereits die blo\u00dfe Anwesenheit von Demonstranten gegen die Bundeswehr unmittelbar gegen\u00fcber dem Veranstaltungsort w\u00fcrde den Sinn und die W\u00fcrde des Gro\u00dfen Zapfenstreichs als Geschenk der Bundeswehr an das 800j\u00e4hrige Dresden in nicht hinnehmbarer Weise beeintr\u00e4chtigen.&#8220; Weiterhin, so erkannte das Ordnungsamt besonders scharfsinnig, seien auch die Grundrechte in Gefahr &#8211; aber nicht etwa die der VersammlungsteilnehmerInnen auf Demonstrationsfreiheit, sondern die &#8222;religi\u00f6sen Gef\u00fchle der Soldaten, der G\u00e4ste und Zuschauer&#8220; &#8211; wenn es hei\u00dft: Helm ab zum Gebet!<\/p>\n<p>Doch das Verwaltungsgericht Dresden hob den entsprechenden Auflagenbescheid des Ordnungsamtes zumindest in gro\u00dfen Teilen auf: &#8222;Eine v\u00f6llige &#8211; auch optische &#8211; Ausgrenzung der Versammlung des Antragstellers, wie sie von der Antragsgegnerin mit dieser Auflage auch bezweckt wird, wird dem Wesen der Versammlungsfreiheit jedoch nicht gerecht und ist durch den feierlichen Charakter des Gro\u00dfen Zapfenstreiches auch nicht geboten. W\u00e4hlt die Bundeswehr f\u00fcr diesen Anlass einen Ort, der sich mitten im Zentrum der Landeshauptstadt Dresden und damit des \u00f6ffentlichen Lebens dieser Stadt befindet, muss sie sich mit anderen, im \u00f6ffentlichen Leben vertretenen, Auffassungen zu ihrer Institution und ihren Veranstaltungen abfinden.&#8220; Der Zapfenstreich fand statt, der (wahrnehmbare) Protest ebenso.<\/p>\n<p>Gleichzeitig aber hatte sich im Vorfeld das Landeskriminalamt Sachsen &#8211; Abteilung &#8222;Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t links, Verratsdelikte, Kriegsverbrechen&#8220; &#8211; im Internet auf der Mobilisierungsseite der ZapfenstreichgegnerInnen umgesehen, und war dabei auf eine Grafik gesto\u00dfen, die sie f\u00fcr gef\u00e4hrlich hielt: Dort waren unter den \u00dcberschriften &#8222;Vergangenheit und Gegenwart &#8211; Den Zapfenstreich-en! &#8211; Wider der Militarisierung des Alltages&#8220; mehrere Soldatenk\u00f6pfe mit Helmen verschiedener Epochen abgebildet, darunter auch ein Helm, auf dem zur Verdeutlichung des ebenfalls gemeinten historischen Kontextes eine sogenannte &#8222;Doppelsigrune&#8220; abgebildet war, das Emblem der SS (welche in der Form der Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg k\u00e4mpfende Truppe war; nur die Waffen-SS durfte &#8211; neben der Wehrmacht &#8211; den Gro\u00dfen Zapfenstreich durchf\u00fchren).<\/p>\n<p>Daraufhin sah das LKA dringenden Handlungsbedarf: Nur zwei Tage nach Auffinden der Grafik im Internet wurde die Wohnung des f\u00fcr die Internet-Domain Verantwortlichen, J\u00f6rg Eichler, mit acht BeamtInnen knapp vier Stunden lang durchsucht. S\u00e4mtliche Rechentechnik wurde per Spiegelung der Festplatten beschlagnahmt, gefunden wurde schlie\u00dflich nichts.<\/p>\n<p>Einige Monate sp\u00e4ter, am 30. Mai 2007, erhob die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage. Nur gute zwei Monate vorher hatte der BGH in seiner sehr bekannt gewordenen &#8222;Hakenkreuz-Entscheidung&#8220; (Gegenstand war ein durchgestrichenes Hakenkreuz) vom 15.03.2007 noch einmal klargestellt, dass das Verwenden derartiger Kennzeichen nicht strafbar sei, wenn der Inhalt der Darstellung &#8222;in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organistion und die Bek\u00e4mpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt&#8220;. Auch hatte der BGH bereits seit 1972 wiederholt betont, dass die Strafbarkeit gem. \u00a7 86a StGB sich an dem Schutzzweck der Norm orientieren muss: Was sich erkennbar gegen die betroffenen verfassungswidrigen Organisationen und das dahinter stehende Gedankengut richte, falle nicht unter diese Vorschrift. Die Staatsanwaltschaft Dresden jedoch scheint von diesen h\u00f6chstrichterlichen Erkl\u00e4rungen v\u00f6llig unbeeindruckt &#8211; die Anklage beruft sich sogar noch ausdr\u00fccklich auf diese BGH-Entscheidung.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend geschah zwei Jahre nichts mehr. Es schien fast, als habe das Gericht die Sache verj\u00e4hren lassen wollen, um sich inhaltlich nicht \u00e4u\u00dfern zu m\u00fcssen. Nun aber hat das Amtsgericht Dresden am 18.05.2009 die zwei Jahre alte Anklage doch zugelassen und eine Hauptverhandlung anberaumt; die Verhandlung ist \u00f6ffentlich. Allein die Zulassung der Anklage trotz klar entgegenstehender BGH-Rechtsprechung l\u00e4sst vermuten, dass das Amtsgericht einen hohen Verurteilungswillen besitzt &#8211; denn die Rechtsauffassung, die hier zu einem Freispruch f\u00fchren w\u00fcrde, h\u00e4tte bereits im Vorfeld zwingend zur Zur\u00fcckweisung der Anklage f\u00fchren m\u00fcssen. Es steht daher zu bef\u00fcrchten, dass in diesem &#8211; bereits jetzt \u00fcberlangen &#8211; Verfahren mit einem schnellen Ende nicht gerechnet werden kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am Montag, dem 06.07.2009 wird um 13:30 Uhr am Amtsgericht Dresden gegen den Antimilitaristen J\u00f6rg Eichler die Hauptverhandlung in einem Strafverfahren wegen &#8222;Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen&#8220; (\u00a7 86a StGB) stattfinden. Anlass des Verfahrens ist ein Aufkleber, der sich auf einer website zur Organisation von Protestaktionen gegen den &#8222;Gro\u00dfen Zapfenstreich&#8220; der Bundeswehr befand. 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