{"id":12945,"date":"2009-12-07T00:00:32","date_gmt":"2009-12-06T22:00:32","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=12945"},"modified":"2022-07-26T13:31:14","modified_gmt":"2022-07-26T11:31:14","slug":"dresdner-zapfenstreichgegner-vor-gericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2009\/12\/dresdner-zapfenstreichgegner-vor-gericht\/","title":{"rendered":"Dresdner Zapfenstreichgegner vor Gericht"},"content":{"rendered":"<p>Am Montag, dem 14.12.2009 wird um 09:00 Uhr am Amtsgericht Dresden gegen den Antimilitaristen J\u00f6rg Eichler die Hauptverhandlung in einem Strafverfahren wegen &#8222;Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen&#8220; (\u00a7 86a StGB) stattfinden; einen ersten Termin im Juli 2009 hatte die zust\u00e4ndige Richterin am Amtsgericht, Fahlberg, platzen lassen.<\/p>\n<p>Anlass des Verfahrens ist ein Aufkleber, der sich auf einer Website zur Organisation von Protestaktionen gegen den &#8222;Gro\u00dfen Zapfenstreich&#8220; der Bundeswehr befand. Auf diesem waren mehrere Soldatenk\u00f6pfe mit Helmen aus verschiedenen Zeiten abgebildet. Auf einem der Helme befand sich auch eine SS-Rune, um auf die furchtbarste Epoche des deutschen Militarismus zu verweisen, in dessen Tradition sich die Bundeswehr mit der Abhaltung derartiger Milit\u00e4rrituale bewusst stellt.<\/p>\n<p>Der Ausgangspunkt dieses Verfahrens geht zur\u00fcck auf Ereignisse des Jahres 2006. Zum 800-j\u00e4hrigen Bestehen der Landeshauptstadt Dresden &#8222;schenkte&#8220; die Bundeswehr der Stadt am 12. Oktober &#8217;06 einen &#8222;Gro\u00dfen Zapfenstreich&#8220; auf dem zentral gelegenen Altmarkt. Wie auch sonst bei \u00e4hnlichen milit\u00e4rischen Auftritten in der \u00d6ffentlichkeit regte sich Protest, ein B\u00fcndnis &#8222;Wider die Militarisierung des \u00f6ffentlichen Raumes&#8220; rief auf zu Kundgebung und Demonstration.<\/p>\n<p>Das Landeskriminalamt Sachsen \u2013 Abteilung &#8222;Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t links, Verratsdelikte, Kriegsverbrechen&#8220; \u2013 stie\u00df im Internet auf der Mobilisierungsseite der ZapfenstreichgegnerInnen auf eine Grafik, die sie f\u00fcr gef\u00e4hrlich hielt: Dort waren unter den \u00dcberschriften &#8222;Vergangenheit und Gegenwart \u2013 Den Zapfenstreich-en! \u2013 Wider der Militarisierung des Alltages&#8220; mehrere Soldatenk\u00f6pfe mit Helmen verschiedener Epochen abgebildet, darunter auch ein Helm, auf dem zur Verdeutlichung des ebenfalls gemeinten historischen Kontextes eine sogenannte &#8222;Doppelsigrune&#8220; abgebildet war, das Emblem der SS (welche in der Form der Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg k\u00e4mpfende Truppe war; nur die Waffen-SS durfte \u2013 neben der Wehrmacht \u2013 den Gro\u00dfen Zapfenstreich durchf\u00fchren).<\/p>\n<p>Daraufhin sah das LKA dringenden Handlungsbedarf: Nur zwei Tage nach Auffinden der Grafik im Internet wurde die Wohnung des f\u00fcr die Internet-Domain Verantwortlichen, J\u00f6rg Eichler, mit acht BeamtInnen knapp vier Stunden lang durchsucht. S\u00e4mtliche Rechentechnik wurde per Spiegelung der Festplatten beschlagnahmt, gefunden wurde schlie\u00dflich \u2013 nichts.<\/p>\n<p>Einige Monate sp\u00e4ter, am 30. Mai 2007, erhob die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage. Nur gute zwei Monate vorher hatte der BGH in seiner sehr bekannt gewordenen &#8222;Hakenkreuz-Entscheidung&#8220; (Gegenstand war ein durchgestrichenes Hakenkreuz) vom 15.03.2007 noch einmal klargestellt, dass das Verwenden derartiger Kennzeichen nicht strafbar sei, wenn der Inhalt der Darstellung &#8222;in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organistion und die Bek\u00e4mpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt&#8220;. Auch hatte der BGH bereits seit 1972 wiederholt betont, dass die Strafbarkeit gem. \u00a7 86a StGB sich an dem Schutzzweck der Norm orientieren muss: Was sich erkennbar gegen die betroffenen verfassungswidrigen Organisationen und das dahinter stehende Gedankengut richte, falle nicht unter diese Vorschrift. Die Staatsanwaltschaft Dresden jedoch scheint von diesen h\u00f6chstrichterlichen Erkl\u00e4rungen v\u00f6llig unbeeindruckt \u2013 die Anklage beruft sich sogar noch ausdr\u00fccklich auf die j\u00fcngste BGH-Entscheidung.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend geschah zwei Jahre nichts mehr. Es schien fast, als habe das Gericht die Sache verj\u00e4hren lassen wollen, um sich inhaltlich nicht \u00e4u\u00dfern zu m\u00fcssen. Doch am 18.05.2009 wurde die Anklage zugelassen. Ein erster Hauptverhandlungstermin im Juli 2009 endete nach 20 Minuten: Als der Angeklagte seine Einlassung im Stehen abgeben wollte, meinten Richterin Fahlberg und Staatsanwalt Muck, dies unterbinden zu m\u00fcssen. Nach einer gut zehnmin\u00fctigen Diskussion hier\u00fcber wurde das Stehen schlie\u00dflich &#8222;akzeptiert&#8220; (tats\u00e4chlich steht es dem Angeklagten frei, seine Erkl\u00e4rung im Sitzen oder Stehen abzugeben, dies ist ausdr\u00fccklich in den &#8222;Richtlinien f\u00fcr das Straf- und Bu\u00dfgeldverfahren&#8220; so geregelt). Als Eichler dann seine Einlassung mit einem kurzen Zitat Kurt Tucholskys er\u00f6ffnete, bekam er auch schon keine M\u00f6glichkeit mehr, fortzufahren: Die Richterin erkl\u00e4rte, dass Zitate und &#8222;politische Erkl\u00e4rungen&#8220; nicht zul\u00e4ssig seien. Durch die Verhandlungsf\u00fchrung des Gerichts hatte sich im Publikum inzwischen eine gewisse Unruhe ergeben &#8211; die Richterin lie\u00df daraufhin einen Zuschauer, der erkl\u00e4rt hatte, die Einlassung nun h\u00f6ren zu wollen, aus dem Saal entfernen. Dann brach Fahlberg die Verhandlung ab.<\/p>\n<p>Ein Ablehnungsantrag des Angeklagten wegen Befangenheit der Richterin wurde vom AG Dresden verworfen &#8211; das vorgeworfene Verhalten sei &#8222;Ausdruck der Souver\u00e4nit\u00e4t der abgelehnten Richterin&#8220;! F\u00fcnf Monate nach dem geplatzten ersten Termin \u2013 und \u00fcber drei Jahre nach Einleitung des Verfahrens \u2013 findet also am 14.12.09 ein neuer Anlauf statt, die Hauptverhandlung vor dem AG Dresden unter Leitung der Richterin Fahlberg durchzuf\u00fchren. &#8222;Dieses Verfahren ist von Beginn der Ermittlungen an, \u00fcber die Anklageerhebung und -zulassung, bis hin zum Gebaren der Dresdner Justiz im Rahmen der Hauptverhandlung im Juli derma\u00dfen grotesk und zugleich unverfroren, dass einem schon der Atem stocken kann&#8220;, erkl\u00e4rt Verteidiger Detlev Beutner (Frankfurt a.M.).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am Montag, dem 14.12.2009 wird um 09:00 Uhr am Amtsgericht Dresden gegen den Antimilitaristen J\u00f6rg Eichler die Hauptverhandlung in einem Strafverfahren wegen &#8222;Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen&#8220; (\u00a7 86a StGB) stattfinden; einen ersten Termin im Juli 2009 hatte die zust\u00e4ndige Richterin am Amtsgericht, Fahlberg, platzen lassen. 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