{"id":12952,"date":"2011-01-16T00:00:17","date_gmt":"2011-01-15T22:00:17","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=12952"},"modified":"2022-07-26T14:12:30","modified_gmt":"2022-07-26T12:12:30","slug":"zensus-2011-ist-missbrauchsanfaellig-und-verstoesst-gegen-informationelle-selbstbestimmung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2011\/01\/zensus-2011-ist-missbrauchsanfaellig-und-verstoesst-gegen-informationelle-selbstbestimmung\/","title":{"rendered":"Zensus 2011 ist missbrauchsanf\u00e4llig und verst\u00f6\u00dft gegen Informationelle Selbstbestimmung"},"content":{"rendered":"<p>In diesem Jahr wird bundesweit eine neue Volksz\u00e4hlung &#8211; der Zensus 2011 &#8211; durchgef\u00fchrt. Die Umsetzung l\u00e4uft in Bund und L\u00e4ndern auf Hochtouren. Nach Auffassung der Liga ist dieses Vorhaben verfassungs- und datenschutzrechtlich hochproblematisch. Dazu erkl\u00e4rt Liga-Vizepr\u00e4sident Rolf G\u00f6ssner:<\/p>\n<p>&#8222;Der Zensus 2011 ist nicht nur aufw\u00e4ndig und teuer, sondern f\u00fchrt den verh\u00e4ngnisvollen Trend zur Verdatung der Bev\u00f6lkerung fort. Dabei wird diese Volksz\u00e4hlung &#8211; entgegen den Werbebotschaften aus Politik und Wirtschaft &#8211; keine politischen und wirtschaftlichen Fehlplanungen verhindern, denn aus aktuellen Zahlen erfolgt nicht zwangsl\u00e4ufig eine bessere und gerechtere Politik. Vor allem aber ist der Zensus 2011 in hohem Ma\u00dfe missbrauchsanf\u00e4llig und d\u00fcrfte in wesentlichen Punkten gegen das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung versto\u00dfen.&#8220;<\/p>\n<p>Mit dem registergest\u00fctzten Zensus ist eine umfangreiche Erfassung und Zusammenf\u00fchrung von pers\u00f6nlichen Daten der gesamten Bev\u00f6lkerung aus diversen staatlichen Registern verbunden &#8211; ohne Einwilligung der Betroffenen. Ein erheblicher Bev\u00f6lkerungsanteil wird dar\u00fcber hinaus verpflichtet, Fragen aus dem pers\u00f6nlichen Lebensbereich zu beantworten &#8211; bundesweit sollen etwa acht Millionen Menschen betroffen sein, die von rund 80.000 Erhebungsbeauftragten &#8222;interviewt&#8220; werden sollen. Au\u00dferdem m\u00fcssen alle rund 18 Millionen Haus- und Wohnungseigent\u00fcmer sowie alle Bewohner sensibler Sonderbereiche (Seniorenheime, Psychiatrische Krankenh\u00e4user, Kasernen, Gef\u00e4ngnisse etc.) detaillierte Ausk\u00fcnfte geben. Im Falle der Verweigerung kann die Auskunftsbereitschaft aller Betroffenen auch mit Zwangs- und Bu\u00dfgeldern erzwungen werden.<\/p>\n<p>Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die gegen den Zensus gerichtete Verfassungsbeschwerde von B\u00fcr-gerrechtlern, die von \u00fcber 13.000 Menschen unterst\u00fctzt wurde (<a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\">www.vorratsdatenspeicherung.de<\/a>), Ende September vorigen Jahres nicht zur Entscheidung angenommen. Doch die Liga h\u00e4lt auch danach ihre rechtlichen Bedenken und ihre rechtspolitische Kritik aufrecht &#8211; zumal dieser Gerichtsbeschluss letztlich aus formalen, nicht aus inhaltlich-verfassungsrechtlichen Gr\u00fcnden erfolgt ist. Proteste gegen die Volksz\u00e4hlung 2011, die bundesweit \u00fcber 700 Mio. Euro kosten wird, sind auch weiterhin gerechtfertigt.<\/p>\n<p>Rolf G\u00f6ssner fasst die Kritik am Zensus 2011 und am zugrunde liegenden Gesetz so zusammen:<\/p>\n<ul>\n<li>&#8222;Mit den zweckentfremdeten Informationen aus diversen staatlichen Datenbanken, angereichert mit sensiblen Daten einer Zwangsbefragung, entstehen hoch problematische Personenprofile.<\/li>\n<li>Die Daten werden in einer Zentraldatenbank zusammengef\u00fchrt und k\u00f6nnen \u00fcber eindeutige Ordnungsnummern verkn\u00fcpft bzw. zugeordnet werden &#8211; obwohl das Bundesverfassungsgericht eine solche Identifikations- oder Personenkennziffer bereits in fr\u00fcheren Urteilen untersagt hatte.<\/li>\n<li>Die erhobenen und verkn\u00fcpften Daten werden nicht etwa unmittelbar nach ihrer Auswertung gel\u00f6scht, sondern bleiben bis zu vier Jahre lang gespeichert und \u00fcber die Ordnungsnummern zu heiklen Personenprofilen verkn\u00fcpfbar.<\/li>\n<li>Diese mangelhafte Anonymisierung ist eine gro\u00dfe Gefahr f\u00fcr Informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz und Datensicherheit. So entsteht f\u00fcr einen langen Zeitraum eine riesige, schwer kontrollierbare zentrale Datensammlung mit erheblichem Missbrauchspotential, wie es allen gro\u00dfen Datenbanken eigen ist.&#8220;<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Hintergrundinfos: Zensus 2011 &#8211; eine neue Volksz\u00e4hlung mit verfassungsrechtlichen T\u00fccken<\/h3>\n<p>I. Der bundesdeutsche Zensus 2011 geht auf eine EU-Vorgabe zur\u00fcck, die erstmals gemeinschaftsweit eine Z\u00e4hlung der Bev\u00f6lkerung, der Haushalte sowie Wohnungen in allen Mitgliedsstaaten zwingend f\u00fcr 2011 vorschreibt. Ziel ist es, in allen EU-Mitgliedsstaaten nach gleichen Kriterien erzielte, vergleichbare Ergebnisse zu gewinnen, um f\u00fcr k\u00fcnftige Planungen gewappnet zu sein. Der Bundestag hat zur Umsetzung das Zensusgesetz vom 8.07.2009 (BGBl. I S. 1781) beschlossen. Die Durchf\u00fchrung des Zensus obliegt weitgehend den Bundesl\u00e4ndern, die daf\u00fcr eigens Ausf\u00fchrungsgesetze erlassen mussten bzw. noch m\u00fcssen. Die Umsetzung l\u00e4uft auf Hochtouren. Stichtag der Erhebung ist der 9.05.2011. Erhebungszeitraum zwischen Mai und Dezember 2011 (bis sp\u00e4testens Mitte 2012). Erste Ergebnisse aus dieser Erhebung werden erst 18 Monate nach dem Stichtag erwartet. Bundesweit wird der Zensus \u00fcber 700 Mio. Euro kosten.<\/p>\n<p>Der Zensus soll Basis- und Strukturdaten liefern \u00fcber Bev\u00f6lkerung, Migration, Alter, Familienstand, Erwerbst\u00e4tigkeit, Wohnsituation etc., auf denen dann politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Planungsprozesse bei Bund, L\u00e4ndern und Kommunen aufbauen sollen. Es geht dabei u. a. um den demografischen Wandel, um Infrastrukturplanung und den L\u00e4nder- und kommunalen Finanzausgleich. Doch auch mit neueren Zahlen und Statistiken aus dem Zensus 2011 sind politische und wirtschaftliche Fehlplanungen nicht auszuschlie\u00dfen, zumal diese in der Regel nicht auf fehlenden oder veralteten Daten beruhen, sondern auf einer falschen Bewertung oder auf einer verfehlten und interessegeleiteten Verteilungspolitik.<\/p>\n<p>II. Ablauf und Besonderheiten des Zensus 2011:<\/p>\n<p>1. Anders als bei fr\u00fcheren Volksz\u00e4hlungen werden mit dem registergest\u00fctzten Zensus zun\u00e4chst personenbezogene Informationen aus zahlreichen staatlichen Registern zusammengef\u00fchrt &#8211; allerdings ohne Einwilligung der Betroffenen, wie die Liga kritisiert, und unter Zweckentfremdung der urspr\u00fcnglich f\u00fcr andere Ziele erfassten Daten. Die teils sensiblen Daten werden etwa bei Meldebeh\u00f6rden, Liegenschaftskatastern, den Agenturen f\u00fcr Arbeit sowie aus \u201aallgemein zug\u00e4nglichen Quellen\u2018 abgefragt. Dazu geh\u00f6ren neben den Grundmeldedaten etwa auch Angaben zu Schulabschluss und Ausbildung, Eheschlie\u00dfungen und -scheidungen, Religion, Wohnungsstatus, Anschrift des Wohnungsgebers, Beruf, Arbeitsort und -st\u00e4tte, Branche und Arbeitslosenstatus (etwa &#8222;nicht zu aktivierende Person&#8220;) etc.<\/p>\n<p>2. Dar\u00fcber hinaus wird ein erheblicher Teil der Bev\u00f6lkerung &#8211; bundesweit bis zu zehn Prozent oder acht Millionen B\u00fcrger\/innen &#8211; gezwungen, Fragen aus dem pers\u00f6nlichen Lebensbereich zu beantworten. Ein Widerspruch oder eine Klage gegen die bu\u00df-\/zwangsgeldbewehrte Heranziehung als zu befragende Person hat keine aufschiebende Wirkung, das hei\u00dft: Die Fragen sind dennoch unmittelbar, also auch schon vor einer gerichtlichen Entscheidung \u00fcber die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahme zu beantworten. F\u00fcr diese Haushaltsstichproben werden bundesweit rund 80.000 Erhebungsbeauftragte (Interviewer) ben\u00f6tigt, die zu diesem &#8222;Ehrenamt&#8220; auch verpflichtet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Erhebungsbeauftragten fragen im Verlaufe ihrer Befragungsaktionen und Hausbesuche nach Geschlecht, Geburtsort und -land, Alter, Staatsangeh\u00f6rigkeit, Ausbildung, Familienstand, nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Haushaltsgr\u00f6\u00dfe, Familientyp, ausge\u00fcbtem Beruf, Berufsstellung und Erwerbsstatus. Auch sensible und diskriminierungstr\u00e4chtige Fragen nach dem Migrationshintergrund sind vorgesehen sowie &#8211; anders als es die EU-Vorgabe vorschreibt &#8211; nach der Religionszugeh\u00f6rigkeit; insbesondere Muslime sollen differenzierte Angaben machen, so etwa, ob sie sich dem sunnitischen, schiitischen oder alevitischen Islam zugeh\u00f6rig f\u00fchlen.<\/p>\n<p>3. \u00dcber diese Stichprobenerhebungen hinaus sind alle rund 18 Millionen Haus- und Wohnungseigent\u00fcmer verpflichtet, postalisch Ausk\u00fcnfte \u00fcber ihre Immobilien zu erteilen &#8211; etwa \u00fcber Gr\u00f6\u00dfe und Alter der Geb\u00e4ude, wie sie genutzt werden, wie viele Leute dort wohnen und wie die Wohnungen ausgestattet sind; \u00fcber Wohnungseigentumsverh\u00e4ltnisse, Heizungsart, Zahl der Wohnungen und R\u00e4ume, WC, Badewanne oder Dusche, Art der Nutzung. Auch alle Bewohner sensibler Sonderbereiche werden erfasst, ob in Gemeinschaftsunterk\u00fcnften, (Senioren-) Wohnheimen, Krankenh\u00e4usern, Psychiatrie, Kasernen oder Gef\u00e4ngnissen &#8211; diese Vollerhebung birgt die Gefahr sozialer Stigmatisierung und Diskriminierung.<\/p>\n<p>III. Die zweckentfremdeten Informationen aus diversen staatlichen Datenbanken, angereichert mit sensiblen Daten einer Zwangsbefragung werden zentral gespeichert. Sie k\u00f6nnen \u00fcber eindeutige Ordnungsnummern zugeordnet und zu Personenprofilen verdichtet werden &#8211; obwohl das Bundesverfassungsgericht eine solche Identifikations- oder Personenkennziffer bereits fr\u00fcher untersagt hatte.<\/p>\n<p>Die gesammelten und zentral zusammengef\u00fchrten Daten werden nicht etwa unverz\u00fcglich nach ihrer Auswertung gel\u00f6scht, sondern sollen bis zu vier Jahre lang gespeichert und \u00fcber die Ordnungsnummern zu heiklen Personenprofilen verkn\u00fcpfbar bleiben. So entsteht f\u00fcr einen langen Zeitraum eine riesige, schwer kontrollierbare zentrale Datensammlung mit hohem Missbrauchspotential, wie es allen gro\u00dfen Datenbanken eigen ist. Die damit verbundene mangelhafte Anonymisierung ist eine gro\u00dfe Gefahr f\u00fcr Informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz und Datensicherheit.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In diesem Jahr wird bundesweit eine neue Volksz\u00e4hlung &#8211; der Zensus 2011 &#8211; durchgef\u00fchrt. Die Umsetzung l\u00e4uft in Bund und L\u00e4ndern auf Hochtouren. Nach Auffassung der Liga ist dieses Vorhaben verfassungs- und datenschutzrechtlich hochproblematisch. 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