{"id":13905,"date":"2015-01-01T00:00:33","date_gmt":"2014-12-31T22:00:33","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=13905"},"modified":"2022-07-26T14:12:05","modified_gmt":"2022-07-26T12:12:05","slug":"dann-knackt-er-jeden-schaedel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2015\/01\/dann-knackt-er-jeden-schaedel\/","title":{"rendered":"&#8222;Dann knackt er jeden Sch\u00e4del&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>Das Amtsgericht verurteilte den Beamten zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bew\u00e4hrung. Auch in M\u00fcnchen stand k\u00fcrzlich ein Polizist wegen &#8222;K\u00f6rperverletzung im Amt&#8220; vor Gericht.<\/p>\n<p>In einer Gewahrsamszelle auf einer Polizeiwache hatte er eine bereits gefesselte junge Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Die Folgen f\u00fcr die 23-J\u00e4hrige: Eine gebrochene Nase und ein gebrochener Augenh\u00f6hlenbogen. In einer ersten Reaktion hatte der damalige M\u00fcnchner Polizeipr\u00e4sident das Handeln seines Beamten als &#8222;konsequente Vorgehensweise&#8220; bezeichnet.<\/p>\n<p>Der Amtsrichter sah das anders und verurteilte den Polizisten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bew\u00e4hrung und einer zus\u00e4tzlichen Geldstrafe. Der Beschuldigte hatte seine Tat zuvor als &#8222;Notwehr&#8220; zu rechtfertigen versucht.<\/p>\n<h3>Ann\u00e4herungen an das Schlagen<\/h3>\n<p>Die Ohrfeige, der Faustschlag oder der Hieb mit dem Stock: Die Art und Weise des Zuschlagens ist ebenso variabel wie dessen Intensit\u00e4t, die vom einfachen &#8222;Klaps&#8220; bis hin zum exzesshaften Erschlagen reichen kann. Das Schlagen stellt die unmittelbarste und allt\u00e4glichste Form physischer Gewalt dar.<\/p>\n<p>Diese Feststellung gilt auch f\u00fcr Polizisten. Zum einen geraten Polizeibeamte oft in Situationen, in denen ihnen die Anwendung physischer Gewalt unumg\u00e4nglich erscheint. Zum anderen sind es aber auch Polizeibeamte, die zu Zielfiguren gewaltt\u00e4tiger \u00dcbergriffe werden.<\/p>\n<p>Dieses Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen Schlagen und Geschlagen-Werden, zwischen Aktionsmacht und potentieller Verletzungsoffenheit des eigenen K\u00f6rpers pr\u00e4gt wesentlich die Wahrnehmungen und Verhaltensweisen von PolizistInnen.<\/p>\n<p>Ein simples, aber f\u00fcr die Aus\u00fcbung unmittelbarer Gewalt sehr funktionales Einsatzmittel ist der Schlagstock, der zudem die Autorit\u00e4t des staatlichen Gewaltmonopols am markantesten symbolisiert.<\/p>\n<h3>Streifz\u00fcge durch die Geschichte des Schlagstocks<\/h3>\n<p>Der Schlagstock setzte sich als charakteristische Polizeiwaffe und Symbol des staatlichen Gewaltmonopols erst nach 1945 durch. Die Polizei des Kaiserreichs hatte beim Einschreiten gegen DemonstrantInnen vor allem &#8222;Blankwaffen&#8220; wie etwa den S\u00e4bel zum Einsatz gebracht.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Niederschlagung von Unruhen stand das Milit\u00e4r als innenpolitische Ordnungsmacht bereit. Allerdings galt schon damals vor allem in Teilen der \u00d6ffentlichkeit die Anwendung quasi milit\u00e4rischer Gewalt als &#8222;barbarischer Skandal&#8220;.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Weimarer Republik unternahm vor allem das preu\u00dfische Innenministerium Anstrengungen, die Polizei zu &#8222;zivilisieren&#8220;. Bis zum Beginn der 1930er Jahre geh\u00f6rten &#8222;Blankwaffen&#8220; zwar weiterhin zu den polizeilichen Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nden, denen allerdings vorwiegend repr\u00e4sentative Bedeutung zukam.<\/p>\n<p>In Preu\u00dfen wurden seit 1924 die Polizeidienststellen f\u00fcr den Einsatz &#8222;auf der Stra\u00dfe&#8220; mit Gummikn\u00fcppeln ausgestattet.<\/p>\n<p>Das Innenministerium erhoffte sich davon die Auswirkungen polizeilicher Gewaltanwendung abzumildern. Die Beurteilung des Schlagstocks durch die Polizei selbst fiel jedoch ambivalent aus. Das &#8222;Waffentechnische Unterrichtsbuch f\u00fcr den Polizeibeamten&#8220; vermerkte: &#8222;Besonders beim Einsatz geschlossener Verb\u00e4nde findet der Polizeischl\u00e4ger in der vordersten Linie vorteilhaft Verwendung&#8220;. Zahlreiche &#8222;Praktiker&#8220; hingegen sch\u00e4tzten dessen Einsatzwert als eher gering ein. Die ultima ratio f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung von Unruhen stellte weiterhin die Schusswaffe dar.<\/p>\n<p>Daran konnten die Nationalsozialisten nahtlos ankn\u00fcpfen, als sie nach der Macht\u00fcbernahme im Januar 1933 daran gingen, die bestehenden Polizeikonzepte zu beseitigen. Schon bald setzte ein gezielter Militarisierungsprozess ein. Nationalsozialistische Polizeitheoretiker beabsichtigten die Trennungslinien zwischen Polizei und Armee aufzul\u00f6sen. Zum polizeilichen Leitbild avancierte der &#8222;Polizei-Soldat&#8220;.<\/p>\n<p>Der Gummikn\u00fcppel galt als Symbol der demokratischen &#8222;Systemzeit&#8220;. Das Reichsinnenministerium untersagte bereits im Juli 1933 dessen Gebrauch im Stra\u00dfendienst. Die Ma\u00dfnahmen verdeutlichten die Abkehr vom polizeilichen Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzip. In den &#8222;Grunds\u00e4tzen f\u00fcr die Polizei&#8220; hie\u00df es: &#8222;Tiefe symbolische Bedeutung hatte es daher, als der Polizeibeamte den Polizeikn\u00fcppel ablegen durfte: Nicht Schlagen ist Art des deutschen Mannes, sondern wenn es sein muss, K\u00e4mpfen. [\u2026] Wer sich gegen F\u00fchrer, Volk und Vaterland stellt, den trifft die Waffe, dann aber auch bis zur Vernichtung.&#8220;<\/p>\n<p>Die Abschaffung des Schlagstocks bedeutete keineswegs das Ende physischer Gewaltaus\u00fcbung. Ob in den Konzentrationslagern oder bei der Gestapo: Allenthalben wurde Ge- und Erschlagen. Sei es durch den Einsatz der F\u00e4uste, sei es unter Verwendung von Hilfsmitteln wie der Stahlrute, die zu den polizeilichen Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nden geh\u00f6rte.<\/p>\n<p>Das Ende des NS-Regimes hatte in mehrfacher Hinsicht Konsequenzen f\u00fcr die deutsche Polizei. Deren Selbstverst\u00e4ndnis stand den britisch-amerikanischen Vorstellungen einer entmilitarisierten &#8222;B\u00fcrgerpolizei&#8220; entgegen. F\u00fcr Unmut in Polizeikreisen sorgte die von den Alliierten zun\u00e4chst vorgenommene Entwaffnung der Beamten. Die Ausstattung mit Schusswaffen wurde streng reglementiert. Stattdessen f\u00fchrten die Besatzungsm\u00e4chte den im Nationalsozialismus abgeschafften Schlagstock wieder ein.<\/p>\n<p>Die in der britischen Zone ausgegebenen Holzkn\u00fcppel stie\u00dfen bei deutschen Polizisten oft auf Ablehnung. Seit Beginn der 1950er Jahre kn\u00fcpfte die Polizei in der Bundesrepublik jedoch wieder an die Ausbildungs- und Ausr\u00fcstungsstandards der Weimarer Zeit an. Im Zentrum polizeilicher Bedrohungsanalysen bis zur Mitte der 1960er Jahre standen vermeintlich drohende bewaffnete (kommunistische) Umsturzversuche. Die seit 1951 aufgestellten Bereitschaftspolizeien wiesen daher paramilit\u00e4rische Z\u00fcge auf.<\/p>\n<p>Die &#8222;Schwabinger Krawalle&#8220; im Juni 1962 sowie die &#8222;Beatkrawalle&#8220; der Jahre 1965\/66 verdeutlichten jedoch, dass die auf die Bew\u00e4ltigung von B\u00fcrgerkriegsszenarien fixierten polizeilichen Einsatztaktiken und Ausr\u00fcstungsstandards der Wirklichkeit in der Bundesrepublik nicht entsprachen. Auch die Demonstrationen und Aktionsformen der 68er-Bewegung, bei denen es zwar zu teils gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen gekommen war, konnten kaum als Umsturzversuche &#8222;bewaffneter Banden&#8220; bezeichnet werden.<\/p>\n<p>Auf administrativer Ebene leiteten die Notstandsgesetze im Jahr 1968 eine strukturelle Entmilitarisierung der Polizei ein. Die Gesetze, die seither in Krisenf\u00e4llen den Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren erm\u00f6glichen, f\u00fchrten zu einem Funktionswandel der Bereitschaftspolizeien und des Bundesgrenzschutzes (BGS), die ihre Bedeutung als potentielle &#8222;B\u00fcrgerkriegsarmeen&#8220; verloren. Die milit\u00e4rischen Waffen verschwanden allm\u00e4hlich aus den Arsenalen der Polizei. Die Beamten wurden nunmehr mit Helmen, Schildern und langen Schlagst\u00f6cken aus Holz oder Plastik ausstaffiert.<\/p>\n<p>Die Entmilitarisierung der Polizeiverb\u00e4nde seit dem Ende der 1960er Jahre war auch Ausdruck eines neuen Leitbildes, das die Polizei als einen Bestandteil des expandierenden Sozialstaates definierte. Polizeiliches Einschreiten sollte pr\u00e4ventiv und weniger repressiv erfolgen, Gewalt bei Demonstrationseins\u00e4tzen minimiert werden.<\/p>\n<p>Die Reformeuphorie innerhalb der Polizei verlor jedoch angesichts der &#8222;bleiernen Zeit&#8220; der &#8222;Terrorismusbek\u00e4mpfung&#8220; an Elan. Nun wurde wieder die Frage nach Bedeutung und Notwendigkeit des &#8222;&#8218;Milit\u00e4rischen&#8216; im polizeilichen Handeln&#8220; intensiver diskutiert.<\/p>\n<p>Zudem kam es gerade bei Protesten w\u00e4hrend der 1970er Jahre zu heftigen Zusammenst\u00f6\u00dfen zwischen Polizei und Demonstrationsteilnehmern. Schaupl\u00e4tze f\u00fcr Konfrontationen gab es viele: etwa der &#8222;Frankfurter H\u00e4userkampf&#8220; in den Jahren 1971-1974 oder die Proteste gegen die Atomkraftwerke in Brokdorf, Grohnde oder Kalkar.<\/p>\n<p>Den seit 1968 vorgenommenen Reformen folgten weitere Umbr\u00fcche in den 1980er Jahren. W\u00e4hrend dieser Zeit flammten erneut Diskussionen \u00fcber polizeiliche Einsatzphilosophien auf. Gro\u00dfe Bedeutung kam hier dem &#8222;Brokdorf-Urteil&#8220; des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 1985 zu, das den Grundrechtscharakter der Versammlungsfreiheit betonte. Das polizeiliche Einschreiten sollte sich gegen &#8222;St\u00f6rer&#8220;, nicht aber gegen die gesamte Versammlung richten. Die vom Bundesverfassungsgericht erhobene Forderung nach gezieltem Eingreifen stellte neue Anspr\u00fcche im Hinblick auf polizeiliche Taktik und Ausr\u00fcstung. Seit Ende der 1980er Jahre riefen daher nahezu alle Bundesl\u00e4nder sowie der BGS &#8222;Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten&#8220; (BFE) ins Leben. Diese besonders geschulten Einheiten sollten ein schnelles Einschreiten gegen &#8222;St\u00f6rer&#8220; erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Die Ambivalenz der neuen Einsatzkonzepte, die Forderung nach &#8222;Deeskalation&#8220; einerseits, die Androhung massiver H\u00e4rte gegen &#8222;St\u00f6rer&#8220; andererseits, spiegelte sich in einem neuartigen Schlagstockmodell, dem Tonfa, wider, mit dem seit Mitte der 1980er Jahre zun\u00e4chst die polizeilichen Spezialeinheiten ausgestattet wurden. Um die mit den Begriffen &#8222;Schlagstock&#8220; und &#8222;Kn\u00fcppel&#8220; verkn\u00fcpften Assoziationen zu vermeiden, erhielt der urspr\u00fcnglich aus dem Fernen Osten stammende Ausr\u00fcstungsgegenstand die Bezeichnung &#8222;Mehrzweckeinsatzstock&#8220; (MES). Der ca. 61 cm lange Stock aus Hartplastik verf\u00fcgt auf einem Viertel der L\u00e4nge \u00fcber einen 14 cm langen Griff. Im Gegensatz zu konventionellen Schlagst\u00f6cken, mit denen der Polizist im Grunde &#8222;nur&#8220; schlagen konnte, erlaubt der MES flexible Anwendungen.<\/p>\n<p>So kann der Stock wie eine Schiene am Unterarm mitgef\u00fchrt werden. Diese Trageweise ist unauff\u00e4llig und erscheint kaum bedrohlich. Zudem k\u00f6nnen mit Hilfe des durch den MES verst\u00e4rkten Unterarm Schl\u00e4ge oder Wurfgeschosse abgewehrt werden.<\/p>\n<p>Polizeitechniker betonten vor allem dessen defensive Eigenschaften. In einem Trainingshandbuch hei\u00dft es entsprechend: &#8222;Seine Handhabung basiert weitestgehend auf Techniken, die aus dem Bereich Selbstverteidigung \/ Ju-Jutsu stammen.&#8220; An gleicher Stelle wird jedoch betont: &#8222;Der MES ist, eine fundierte Ausbildung vorausgesetzt, eine sehr wirksame Waffe.&#8220;<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich bedeutete die Einf\u00fchrung des MES eine Versch\u00e4rfung des Gewaltpotentials. Der Stock erlaubt \u00fcber den seitlichen Griff Drehschl\u00e4ge, die mit ungemein gr\u00f6\u00dferer Wucht ausgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen als Schl\u00e4ge mit einem normalen Kn\u00fcppel. Ein Vertreter der Polizeigewerkschaft GdP konstatierte demnach: &#8222;Wenn der Stock bei Dreh- und Schleuderbewegungen einen Kopf trifft, dann knackt er jeden Sch\u00e4del.&#8220;<\/p>\n<h3>Schlagstock und &#8222;Cop Culture&#8220;<\/h3>\n<p>Neben seiner &#8222;praktischen&#8220; Funktion sind dem Ausr\u00fcstungsgegenstand offenkundig auch kulturelle bzw. subkulturelle Bedeutungsebenen eingeschrieben. Vor allem der Soziologe Rafael Behr hat in seinen Arbeiten \u00fcber den &#8222;Alltag des Gewaltmonopols&#8220; auf die Existenz polizeispezifischer Subkulturen aufmerksam gemacht. Diese oft von der offizi\u00f6sen Polizeikultur abweichende &#8222;Cop Culture&#8220; entsteht und reproduziert sich im allt\u00e4glichen Dienst. In ihr kommen die durch Einsatzerfahrungen gepr\u00e4gten Wahrnehmungsmuster und Ressentiments zum Ausdruck, die Selbstverst\u00e4ndnis und Habitus der Polizisten mitbestimmen. Innerhalb polizeilicher Subkulturen sind k\u00e4mpferisch aufgeladene M\u00e4nnlichkeitsvorstellungen weit verbreitet, die ihre spezifischen Stilmittel hervorbringen. Der Schlagstock k\u00f6nnte ein solches sein.<\/p>\n<p>Diese Annahme scheint vor allem auf die Angeh\u00f6rigen der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten zuzutreffen.<\/p>\n<p>Im Zentrum der Erwartungshaltungen, die viele BFE-Beamte vor oder w\u00e4hrend ihrer Eins\u00e4tze entwickeln, steht der Wille, sich in der Konfrontation zu bew\u00e4hren. Die &#8222;hohe Motivation&#8220;, die diesen Polizisten regelm\u00e4\u00dfig bescheinigt wird, ist demnach nicht nur auf die Durchsetzung bestimmter polizeilicher Ziele hin ausgerichtet. Sie resultiert vielmehr auch aus pers\u00f6nlichen oder gruppenspezifischen Befindlichkeiten. Gewaltt\u00e4tige Konfrontationen mit Demonstranten oder Hooligans bieten die Gelegenheit, die kriegerisch-m\u00e4nnlichen Selbstentw\u00fcrfe zu reproduzieren und sich der Leistungsf\u00e4higkeit des eigenen K\u00f6rpers zu vergewissern.<\/p>\n<p>Die Selbstbilder der Beamten sind aber nicht nur vom Vertrauen auf die eigene Aktionsmacht gepr\u00e4gt, sondern auch von dem Bewusstsein, dass sich ihr K\u00f6rper gleichzeitig als verletzlich erweisen kann. Im Verlauf gewaltt\u00e4tiger Konfrontationen liegen diese Wahrnehmungen eng beieinander.<\/p>\n<p>Die Praktiken, mit denen sich die Beamten zu polizeilichen &#8222;K\u00e4mpfern&#8220; stilisieren oder zu solchen stilisiert werden, greifen auf mythische Bilder vom vormodernen Krieger ebenso zur\u00fcck, wie auf futuristisch gepr\u00e4gte Vorstellungen vom Cyborg. Der Helm, der Einsatzanzug, oftmals auch die Motorradmaske, die dem Beamten \u00e4hnlich wie dem autonomen Stra\u00dfenk\u00e4mpfer einen &#8222;Nimbus der Militanz&#8220; verleiht &#8211; all diese Utensilien weisen demnach \u00fcber ihre reine Funktionalit\u00e4t hinaus.<\/p>\n<p>Sie stellen Requisiten dar, die den kampfbereiten K\u00f6rper inszenieren. Diese Praktiken sind jedoch ambivalent. Mit dem Anlegen der Schutzausr\u00fcstung nehmen die Beamten die Rolle des &#8222;gepanzerten Kriegers&#8220; an, zugleich erinnert aber genau jener &#8222;Panzer&#8220; die Polizisten st\u00e4ndig an die eigene Verletzbarkeit.<\/p>\n<p>Zentrale Bedeutung kommt der Waffe zu. Sie ist Werkzeug der eigenen Aktionsmacht, wie auch ein Gegenstand, mit dem der &#8222;K\u00e4mpfer&#8220; seinen K\u00f6rper in konfrontativen Situationen sch\u00fctzen kann. Der Schlagstock tr\u00e4gt entscheidend zur martialischen Selbstdarstellung bei. Er wirkt bedrohlich auf das Publikum und reproduziert gleichzeitig das k\u00e4mpferische Selbstbild des Polizeibeamten. Von Beginn an wurden die BFEs mit Tonfas ausgestattet. Der Ausr\u00fcstungsgegenstand verdeutlichte deren exklusiven Charakter, blieb er doch zun\u00e4chst diesen Formationen vorbehalten. Das F\u00fchren des MES erfordert besondere F\u00e4higkeiten, \u00e4hnlich wie in fr\u00fcheren Zeiten das Schwert.<\/p>\n<p>Zu vermuten ist, dass das intensive Training mit dem Stock und dessen &#8222;gekonnte&#8220; Verwendung im Einsatz die Herausbildung einer kriegerisch-m\u00e4nnlichen &#8222;Cop Culture&#8220; f\u00f6rdert und entsprechende Handlungsmuster evoziert. Der Soziologe Wolfgang Sofsky konstatiert: &#8222;Wie jedes technische Artefakt pr\u00e4gt auch die Waffe ihren Gebrauch vor und bestimmt dadurch die Tat. [\u2026] Die Waffe tr\u00e4gt auch Bedeutungen, sie hat Kulturwert. Sie ist inkorporierte Gewalt und symbolische Gewalt in einem. Die Waffe demonstriert Macht und St\u00e4rke. Sie ermutigt ihren Besitzer und sch\u00fcchtert den Gegner ein.&#8220;<\/p>\n<p>Gernort Piestert, der ehemalige Leiter der Berliner Schutzpolizei, wies bereits vor einigen Jahren auf den seiner Meinung nach nicht zu untersch\u00e4tzenden Einfluss der Bewaffnung auf die Psyche der Beamten hin.<\/p>\n<p>Im Hinblick auf eine k\u00fcnftige standardm\u00e4\u00dfige Ausstattung der geschlossenen Polizeieinheiten Berlins mit dem MES betonte er: &#8222;Mit dem Mehrzweckstock kann aus dem gewollten Gef\u00fchl der \u00dcberlegenheit leicht ein Gef\u00fchl von Macht entstehen, das sich negativ auswirken kann. Eine \u00e4u\u00dfere Aufr\u00fcstung f\u00fchrt auch zu einer inneren.&#8220;<\/p>\n<p>Insgesamt scheint jedoch der Schlagstock in j\u00fcngster Zeit an Bedeutung eingeb\u00fc\u00dft zu haben. Stattdessen greifen Polizeibeamte verst\u00e4rkt auf Pfefferspray oder die eigenen F\u00e4uste zur\u00fcck.<\/p>\n<h3>Die Sinnlichkeit des Schlagens<\/h3>\n<p>Wenig Beachtung gefunden haben bislang die Emotionen, die die Aus\u00fcbung unmittelbarer physischer Gewalt bei T\u00e4terInnen, Opfern und ZuschauerInnen hervorruft. So enth\u00e4lt das Schlagen in den Wahrnehmungen der Geschlagenen, wie auch bei denjenigen, die das Schlagen beobachten, immer die Angst vor der Hemmungslosigkeit des Schlagenden.<\/p>\n<p>Existentielle Bedrohungsgef\u00fchle werden nicht nur durch den Anblick des Schlagstocks, die Ungewissheit \u00fcber die Dauer der Tortur oder zugef\u00fcgte Verletzungen hervorgerufen, sondern auch durch die dumpfen Ger\u00e4usche, die entstehen, sobald der Schlagstock den K\u00f6rper des Geschlagenen trifft. Das Schlagen stellt demnach eine \u00e4u\u00dferst sinnliche Erfahrung dar.<\/p>\n<p>Die \u00c4ngste, ge- oder erschlagen zu werden, resultieren nicht nur aus eigenen k\u00f6rperlichen Erfahrungen. Es bedarf lediglich der Drohung, dass etwas passieren k\u00f6nnte. Demnach entstehen existentielle \u00c4ngste bereits durch die allgegenw\u00e4rtigen Berichte, in denen vom Schlagen die Rede ist.<\/p>\n<p>Wenige Bilder rufen \u00e4hnliche Emotionen hervor, wie die des Schlagens. Heftige Reaktionen l\u00f6sten etwa die Videoaufnahmen der polizeilichen \u00dcbergriffe in Los Angeles im Jahr 1991 aus. Die Aufnahmen, die eine Gruppe von Polizeibeamten zeigten, die mit Schlagst\u00f6cken auf den am Boden liegenden Rodney King einpr\u00fcgelten, sorgten weltweit f\u00fcr Emp\u00f6rung. Als die beteiligten Polizisten im April 1992 von einem Gericht freigesprochen wurden, kam es zu tagelangen Ausschreitungen.<\/p>\n<p>Bemerkenswerterweise waren es nicht die regelm\u00e4\u00dfig von B\u00fcrgerrechtlern erhobenen Vorw\u00fcrfe, die den unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Schusswaffengebrauch der vorwiegend &#8222;wei\u00dfen&#8220; Polizei von Los Angeles gegen Schwarze anprangerten, sondern die Bilder vom &#8222;Schlagen&#8220;, die dazu beitrugen, eine erneute Gewaltspirale in Bewegung zu setzen.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich verst\u00f6rend wirkten die Berichte von den Vorf\u00e4llen in Genua w\u00e4hrend des G8-Gipfels im Juli 2001. Betroffenheit und Entsetzen entz\u00fcndeten sich am deutlichsten an jenen Bildern, die die blutigen W\u00e4nde der Diaz-Schule zeigten, in der dutzende GlobalisierungsgegnerInnen von PolizistInnen verpr\u00fcgelt worden waren.<\/p>\n<h3>&#8222;Paralyse&#8220; statt &#8222;Fragmentierung&#8220;?<\/h3>\n<p>Die Entwicklungen im Bereich der polizeilichen Ausr\u00fcstung stellen keinen linearen Prozess hin zu einer Minimierung physischer Gewalt dar. Gleichwohl sind die Ver\u00e4nderungen innerhalb der Polizei seit den Zeiten des Kaiserreichs unverkennbar.<\/p>\n<p>Die Polizei begreift sich nunmehr als zivilgesellschaftliche Instanz. Ein Anspruch, der auch im polizeilichen Sprachgebrauch seinen Ausdruck findet.<\/p>\n<p>Potentielle Konfliktsituationen bei Protestereignissen sollen durch kommunikatives &#8222;Konfliktmanagement&#8220; bew\u00e4ltigt werden.<\/p>\n<p>Im Kontext dieser Transformationsprozesse haben sich auch die Gewaltpraktiken ver\u00e4ndert. Der Historiker Thomas Lindenberger hat auf den Wandel der kulturellen Codes hingewiesen, die entscheidend die Formen von Gewaltaus\u00fcbung beeinflussen. So waren am Beginn des 20. Jahrhunderts f\u00fcr die Disziplinierung (polizeilich) m\u00e4nnlicher Aggressionsbereitschaft milit\u00e4rische Muster pr\u00e4gend.<\/p>\n<p>Der Gebrauch des S\u00e4bels bezweckte nicht nur die physische Unterdr\u00fcckung Protestierender, er war gleichzeitig Ausdruck einer sozial-kulturellen Distanzierung.Heute weisen Konfrontationen zwischen PolizistInnen und DemonstrantInnen oft sportlich hedonistische Z\u00fcge auf. In den Projektionen, mit denen zumindest ein Teil der Protagonisten in die Auseinandersetzungen geht, scheint die Figur des Einzelk\u00e4mpfers eine zentrale Rolle zu spielen.<\/p>\n<p>Auf den &#8222;sportlichen&#8220; Aspekt dieser Gewaltpraktiken verweist nicht zuletzt der Tonfa, der als Requisit fern\u00f6stlicher Kampfsporttechniken vermarktet wird. Diese neuen Formen der Konfliktaustragung, so res\u00fcmiert Lindenberger, gr\u00fcnden in einer Gesellschaft, die &#8222;nicht nur den umfassenden Gewaltverzicht zwischen Individuen, sondern auch ein Gesundheits- und Fitnessideal [fordert und f\u00f6rdert], das jeden und jede einschlie\u00dfen soll, zugleich jedoch unter dem Label des &#8218;Sports&#8216; den legitimen Rahmen f\u00fcr die Kultivierung neuer, hybridisierter Formen des ritterlich-m\u00e4nnlichen Kampfes abgibt.&#8220;<\/p>\n<p>Andererseits repr\u00e4sentieren die zivileren, &#8222;sportlichen&#8220; Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde weiterhin ein erhebliches Gewaltpotential. Ob und in welchem Ausma\u00df Gewaltpraktiken zur Anwendung kommen, h\u00e4ngt von den PolizeibeamtInnen selbst ab, deren Handlungen ebenfalls von unterschiedlichsten Emotionen gepr\u00e4gt sind.<\/p>\n<p>Individuelle wie kollektive Aggressionen und Ressentiments, aber auch \u00c4ngste bedingen eigensinnige Verhaltensweisen, die sich offizi\u00f6sen Leitbildern oftmals entziehen. Pr\u00fcgelexzesse wie der geschilderte auf dem M\u00fcnchner Polizeirevier geh\u00f6ren in der Bundesrepublik verglichen mit anderen Regionen der Welt zu den Ausnahmen.<\/p>\n<p>Dennoch ist Skepsis gegen\u00fcber jenen Prognosen angebracht, die behaupten, eine k\u00fcnftige Ausstattung der Polizei mit Einsatzmitteln wie etwa dem MES, dem Pfefferspray oder der Elektroschockwaffe &#8222;Taser&#8220; werde zu polizeilichen (Gewalt)praktiken f\u00fchren, die nicht mehr die wom\u00f6glich irreversible &#8222;Fragmentierung&#8220;, sondern eine lediglich tempor\u00e4re &#8222;Paralysierung&#8220; des K\u00f6rpers bezwecken.<\/p>\n<p>Der Fall Rodney King verdeutlicht, dass der Gebrauch &#8222;moderner&#8220; Polizeiwaffen keineswegs zu einer Zivilisierung (polizeilicher) Gewaltaus\u00fcbung f\u00fchren muss. King wurde, bevor die Beamten auf ihn einschlugen, mit einem Taser bewegungsunf\u00e4hig geschossen. Auf den Einsatz von &#8222;moderner&#8220; paralysierender Gewalt folgten die &#8222;traditionellen&#8220; Praktiken unmittelbarer physischer Gewalt.<\/p>\n<p>Die Begriffe &#8222;Tradition&#8220; und &#8222;Moderne&#8220; stehen hier nicht in einem Widerspruch zueinander, sondern erg\u00e4nzen und verst\u00e4rken sich gegenseitig.<\/p>\n<p>Zwei verbreitete Auffassungen stehen demnach zur Diskussion. Zum einen die Vorstellung, mit der Durchsetzung der verrechtlichten, arbeitsteiligen und ausdifferenzierten Industriegesellschaft habe die Bedeutung unmittelbarer physischer Gewalt zugunsten anderer &#8222;rationalerer&#8220; Formen der Konfliktaustragung an Bedeutung verloren.<\/p>\n<p>Zum anderen die Feststellung, dass in diesem Prozess auch die Gewaltpotentiale der Polizei eine Minimierung erfahren h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Die Auffassung, s\u00e4mtliche Machtbeziehungen seien letztendlich durch Gewaltaus\u00fcbung oder durch die Androhung von Gewalt fundiert, greift wiederum zu kurz. Die Erscheinungsformen und Spielarten der Macht sind mannigfaltig.<\/p>\n<p>Die Angebote, Versprechungen und Hoffnungen, die sich etwa an &#8222;Gratifikations-&#8220; oder &#8222;Partizipationsmacht&#8220; kn\u00fcpfen, gr\u00fcnden nicht zwangsl\u00e4ufig auf gewaltt\u00e4tigem Handeln. Dennoch hie\u00dfe es einer &#8222;Lebensl\u00fcge&#8220; der &#8222;Moderne&#8220; aufzusitzen, wollte man die Allt\u00e4glichkeit unmittelbarer Gewaltpraktiken \u00fcbersehen. Diese Feststellung gilt nicht nur, aber auch f\u00fcr das polizeiliche Handeln. Der Blick auf den erhobenen Schlagstock m\u00f6ge daran erinnern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Amtsgericht verurteilte den Beamten zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bew\u00e4hrung. Auch in M\u00fcnchen stand k\u00fcrzlich ein Polizist wegen &#8222;K\u00f6rperverletzung im Amt&#8220; vor Gericht. In einer Gewahrsamszelle auf einer Polizeiwache hatte er eine bereits gefesselte junge Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Die Folgen f\u00fcr die 23-J\u00e4hrige: Eine gebrochene Nase und ein &hellip; <a href=\"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2015\/01\/dann-knackt-er-jeden-schaedel\/\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"slim_seo":{"title":"\"Dann knackt er jeden Sch\u00e4del\" - graswurzelrevolution","description":"Das Amtsgericht verurteilte den Beamten zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bew\u00e4hrung. 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