{"id":14201,"date":"2015-04-01T00:00:00","date_gmt":"2015-03-31T22:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/2015\/04\/was-gilt-schon-die-freiheit-der-person-wenn-man-fluechtling-ist\/"},"modified":"2022-07-26T13:56:35","modified_gmt":"2022-07-26T11:56:35","slug":"was-gilt-schon-die-freiheit-der-person-wenn-man-fluechtling-ist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2015\/04\/was-gilt-schon-die-freiheit-der-person-wenn-man-fluechtling-ist\/","title":{"rendered":"Was gilt schon die Freiheit der Person, wenn man Fl\u00fcchtling ist?"},"content":{"rendered":"<p>Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Rechtsstellung f\u00fcr langj\u00e4hrig geduldete Fl\u00fcchtlinge zu verbessern und repressive Ma\u00dfnahmen gegen jene Fl\u00fcchtlinge auszuweiten, die \u00fcber keinen legalen Aufenthalt verf\u00fcgen und zur Ausreise verpflichtet wurden. Mit den Worten des Innenministers de Maizi\u00e8re: &#8222;Dieses Gesetz enth\u00e4lt zwei klare Botschaften: Bleiberecht f\u00fcr gut integrierte und rechtstreue Ausl\u00e4nder einerseits und Aufenthaltsbeendigung f\u00fcr diejenigen, die nicht schutzbed\u00fcrftig sind, andererseits.&#8220; So in der Bundestagsdebatte am 6. M\u00e4rz.<\/p>\n<p>Das Gesetz k\u00f6nne die &#8222;Akzeptanz f\u00fcr legale Zuwanderung und f\u00fcr die Aufnahme von Fl\u00fcchtlingen in Deutschland&#8220; st\u00e4rken. Und de Maizi\u00e8re f\u00e4hrt fort: &#8222;Gegen eine gro\u00dfe Mehrheit der Bev\u00f6lkerung l\u00e4sst sich Fl\u00fcchtlingspolitik nicht machen.<\/p>\n<p>Deswegen m\u00fcssen wir um diese Mehrheit in der Bev\u00f6lkerung \u2026 werben und f\u00fcr sie eintreten. Diese Mehrheit ist da. Sie ist aber immer gef\u00e4hrdet. Nur wenn wir klarmachen: \u201aWir sch\u00fctzen die wirklich Schutzbed\u00fcrftigen, und diejenigen, die nicht schutzbed\u00fcrftig sind und tricksen und t\u00e4uschen, werden mit Schutzbed\u00fcrftigen nicht gleichbehandelt&#8216;, dann gewinnen wir die Herzen und die K\u00f6pfe der Mehrheit unserer Bev\u00f6lkerung.&#8220;<\/p>\n<p>Dabei wiederholt der Innenminister in der parlamentarischen Debatte eben jene Vorurteile \u00fcber massenhaften Asylmissbrauch, wie sie in den rassistischen und ausl\u00e4nderfeindlichen Aufm\u00e4rschen der letzten Monate von einem ressentimentgeladenen Teil der Gesellschaft vorgebracht worden sind.<\/p>\n<p>Die Regierung signalisiert, dass sie die von Abstiegs\u00e4ngsten getriebenen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger verstanden hat und markiert zugleich die gesellschaftlichen &#8222;Ersatzobjekte f\u00fcr eine akkumulierte Feindseligkeit&#8220; (G\u00f6tz Eisenberg): Diejenigen, die den staatlichen Schutz missbr\u00e4uchlich in Anspruch nehmen. So m\u00fcsse es nach dem Innenminister ein &#8222;zentrales Anliegen aller staatlichen Stellen&#8220; sein, &#8222;das erhebliche Vollzugsdefizit in der Aufenthaltsbeendigung abzubauen&#8220;. Das bedeutet im Klartext: mehr Abschiebungshaft, mehr zwangsweise Abschiebungen aus Deutschland. F\u00fcr die meisten Asyl- und B\u00fcrgerrechtsorganisationen hingegen stellt der Gesetzesentwurf einen weiteren massiven Eingriff in das ehedem schon gesetzlich entkernte Asylgrundrecht dar. ((1))<\/p>\n<h3>Ma\u00dflose Ausweitung der Abschiebungshaft<\/h3>\n<p>Um den europarechtlichen Anspr\u00fcchen der Abschiebungshaft f\u00fcr ausreisepflichtige Ausl\u00e4nderInnen (&#8222;illegaler Aufenthalt&#8220;) gerecht zu werden, werden im Regierungsentwurf nun vermeintlich &#8222;objektive Kriterien&#8220; festgelegt, die die Annahme der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde best\u00e4tigen k\u00f6nnten, ein\/e Ausl\u00e4nderIn k\u00f6nne sich der Abschiebung oder \u00dcberstellung durch Flucht entziehen wollen. Aber alle diese vermeintlich objektiven Kriterien sind v\u00f6llig ungeeignet, um einem Fl\u00fcchtling eine &#8222;erhebliche Fluchtgefahr&#8220; zu unterstellen und damit der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde die M\u00f6glichkeit einzur\u00e4umen, Abschiebungshaft richterlich anordnen zu lassen. Der Begriff der &#8222;erheblichen Fluchtgefahr&#8220; bleibt auch unter den gesetzlichen Kriterien dehnbar und unbestimmt und er\u00f6ffnet damit weite Ermessensspielr\u00e4ume der Fl\u00fcchtlingsverwaltung, den politischen Tagesanforderungen entgegenzukommen.<\/p>\n<p>Denn diese nun normierten Verdachtskriterien &#8211; wie &#8222;Vernichtung von Identit\u00e4ts- oder Reisedokumenten&#8220;, Finanzierung von Fluchthelfern mit erheblichen Mitteln oder die Erkl\u00e4rung, sich einer Abschiebung entziehen zu wollen &#8211; werden bei vielen Fl\u00fcchtlingen vorliegen. Menschen, die sich unter Einsatz ihres Lebens auf die Flucht begeben, m\u00fcssen nicht nur Fluchthilfe in Anspruch nehmen und diese finanzieren, sondern oftmals auch ihre Identit\u00e4t verschleiern, um zur\u00fcckgebliebene Familienangeh\u00f6rige, FreundInnen und Bekannte nicht zu gef\u00e4hrden. Die begr\u00fcndete Angst, in das Land wieder abgeschoben zu werden, dem man entflohen ist, kennzeichnet viele Fl\u00fcchtlingsschicksale. Abschiebungshaft dagegen dient allein dazu, einen Verwaltungsakt, den der Abschiebung, vorzubereiten oder seine beh\u00f6rdliche Durchf\u00fchrung sicherzustellen, wie es gesetzlich hei\u00dft. Allein auf der Grundlage willk\u00fcrlicher Verdachtsmomente, wie sie jetzt normiert werden sollen, um eine &#8222;erhebliche Fluchtgefahr&#8220; zu unterstellen, in die Unverletzlichkeit der Freiheit einer Person (GG Art. 2.2.) einzugreifen, ist unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und nicht grundrechtskonform. Flucht ist kein strafbares Vergehen.<\/p>\n<p>Mit dem Kriterienkatalog der Bundesregierung werden nicht nur der allgemeine Verdacht, ein\/e Ausl\u00e4nderIn wolle sich der Abschiebung entziehen, sondern naheliegend auch das Instrument der Abschiebungshaft und die damit einhergehende Zwangsgewalt gegen Ausl\u00e4nderInnen ausgeweitet. Damit wird allein zur Erleichterung von hoheitlichem Verwaltungshandeln, n\u00e4mlich die Beschleunigung und Durchsetzung von Abschiebungen, in Form der zwangsweisen Freiheitsentziehung massiv in Grund- und Menschenrechte von Fl\u00fcchtlingen eingegriffen.<\/p>\n<p>In die Aussichtslosigkeit getrieben, haben sich in den letzten zwanzig Jahren viele Fl\u00fcchtlingen in Abschiebehaft das Leben genommen (vgl. GWR Nr. 389, Mai 2014)<\/p>\n<p>Zugleich werden die M\u00f6glichkeiten zur Inhaftierung von Fl\u00fcchtlingen im &#8222;Dublin-Verfahren&#8220; erheblich ausgeweitet. Das betrifft diejenigen Fl\u00fcchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Staat, zumeist im Ersteinreiseland, registriert worden sind. Nicht nur werden f\u00fcr diese Asylsuchenden die Kriterien f\u00fcr die Unterstellung von &#8222;Fluchtgefahr&#8220;, also fluchtgef\u00e4hrliche Fl\u00fcchtlinge, angewandt, obwohl sie sich als Asylsuchende nicht illegal aufhalten.<\/p>\n<p>Zugleich soll die Weiterflucht vor Abschluss eines laufenden Verfahrens in einem anderen EU-Staat bereits zur Inhaftierung berechtigen. Damit k\u00f6nnten alle sogenannten Dublin-Fl\u00fcchtlinge, f\u00fcr die ein anderer EU-Staat formal zust\u00e4ndig ist, in Haft genommen werden, um ihre &#8222;\u00dcberstellung&#8220; zwangsweise sicherzustellen. Aber es gibt gute Gr\u00fcnde, weiter zu fliehen, weil in einigen Mitgliedsstaaten der EU allgemeine Verfahrensstandards nicht eingehalten werden (k\u00f6nnen), weil Fl\u00fcchtlinge in Obdachlosigkeit und ohne die notwendigen Lebensmittel sich selbst \u00fcberlassen bleiben oder weil sie einem gewaltt\u00e4tigen Rassismus ausgesetzt sind. In einigen EU-L\u00e4ndern werden Schutzsuchende in unertr\u00e4glichen Lagern eingesperrt.<\/p>\n<p>Ein inhumanes europ\u00e4isches Zust\u00e4ndigkeitssystem (Dublin III-Verordnung), das Fl\u00fcchtlinge in Europa wie Frachtgut hin und her verschiebt, kann offensichtlich nur mit einem menschenrechtsverletzenden Inhaftierungsprogramm ungeheuren Ausma\u00dfes umgesetzt werden.<\/p>\n<p>Mit dem Gesetzesentwurf soll dar\u00fcber hinaus ein maximal viert\u00e4giger &#8222;Ausreisegewahrsam&#8220; nach richterlicher Anordnung eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Dieser soll m\u00f6glichst im Transitbereich der Flugh\u00e4fen oder in zugriffsnahen Unterk\u00fcnften vollzogen werden. Er kann angeordnet werden, wenn die Ausreisefrist \u00fcberschritten worden ist und die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde vermutet, dass der\/die Ausl\u00e4nderIn die Abschiebung erschweren oder vereiteln werden wird.<\/p>\n<p>F\u00fcr den schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Freiheit der Person muss wiederum als Begr\u00fcndung die Erm\u00f6glichung eines Verwaltungsaktes herhalten, allein weil dieser mit einem erheblichen organisatorischen Aufwand, wie bei Sammelabschiebungen \u00fcblich, einhergeht.<\/p>\n<p>In diesem Kontext droht der freiheitsentziehende Eingriff zum grundrechtswidrigen Regelfall zu werden.<\/p>\n<h3>Massive Ausweitung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes<\/h3>\n<p>Bisher konnten bereits ausgewiesene, zwangsweise zur\u00fcck- oder abgeschobene Fl\u00fcchtlinge mit einem auf maximal f\u00fcnf Jahre befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbot sanktioniert werden. Mit dem Gesetzentwurf kann dieses Verbot auf Asylsuchende ausgedehnt werden, deren Asylgesuche als &#8222;offensichtlich unbegr\u00fcndet&#8220; abgelehnt oder deren Asylfolge- oder Zweitantr\u00e4ge nicht zur &#8222;Durchf\u00fchrung&#8220; angenommen worden sind. Das Verbot kann bis zu drei Jahren EU-weit vom Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge angeordnet werden. Insbesondere dann, wenn eine &#8222;missbr\u00e4uchliche&#8220; Inanspruchnahme des Asylverfahrens vorzuliegen scheint, so hei\u00dft es in der Begr\u00fcndung zum neuen Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes. Das wird beispielsweise f\u00fcr jene Asylgesuche aus sogenannten &#8222;sicheren Herkunftsstaaten&#8220; regelm\u00e4\u00dfig angenommen. Mit der Ausweitung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes sollen \u00fcber den generalpr\u00e4ventiven, also abschreckenden Effekt hinaus Verwaltungskapazit\u00e4ten f\u00fcr die &#8222;tats\u00e4chlich schutzbed\u00fcrftigen Fl\u00fcchtlinge&#8220; frei werden, hei\u00dft es. Aber das Ergebnis eines Asylverfahrens sagt noch nichts \u00fcber das subjektive Schutzbed\u00fcrfnis eines Menschen aus, der m\u00f6glicherweise ohne Kenntnis der komplizierten Rechtslage ein Asylgesuch gestellt hat.<\/p>\n<p>Gesetzlich jedoch wird damit das Vorurteil festgeschrieben, diese Menschen, aktuell vor allem Roma aus den Westbalkanstaaten, seien nur gekommen, um \u00f6ffentliche soziale Leistungen beziehen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Sie werden systematisch der missbr\u00e4uchlichen Inanspruchnahme des Asylrechts bezichtigt und dadurch stigmatisiert.<\/p>\n<p>Die blo\u00dfe Inanspruchnahme des Grundrechts auf Asyl wird durch den Gesetzesentwurf f\u00fcr diese Fl\u00fcchtlingsgruppe sanktioniert und mit EU-weiten Einreiseverboten bestraft.<\/p>\n<h3>Das Freiheitsgrundrecht wird der Abschiebemaschinerie geopfert<\/h3>\n<p>Der repressive Teil des Gesetzentwurfes ist allein unter dem Vorsatz geschrieben worden, Abschiebungen mittels Freiheitsentzug zwangsweise durchsetzen und beschleunigen, sowie Ausgrenzungen unerw\u00fcnschter Fl\u00fcchtlinge vornehmen zu k\u00f6nnen. Dabei hat man in der CDU und SPD offensichtlich jegliches menschenrechtliche und humane Ma\u00df verloren. Denn die Inhaftierung von Fl\u00fcchtlingen und Asylsuchenden wird mit diesem Gesetzesentwurf und seinen Eingriffsrechten extrem erleichtert. In das Grundrecht der Freiheit der Person wird allein aus Gr\u00fcnden schwerwiegend eingegriffen, die Arbeit der Fl\u00fcchtlingsverwaltung zu optimieren. Das Gesetz best\u00e4tigt die Vorurteile derjenigen, die der Hass auf alles Fremde einigt und daf\u00fcr Begr\u00fcndungen wie vermeintlichen Asylmissbrauch suchen. Es wird insofern nicht der rassistischen Stra\u00dfengewalt entgegenwirken, sondern es ist zu bef\u00fcrchten, dass es diese durch die extreme Ausweitung staatlicher Zwangsgewalt bei Abschiebungen und Abschiebehaft eher best\u00e4tigen wird. Mehr als die H\u00e4lfte der Fl\u00fcchtlinge, die keinen Aufenthalt erhalten und illegalisiert werden, reisen sowieso freiwillig aus. Und bislang hat sich ein nicht unerheblicher Teil der Haftanordnungen als rechtswidrig erwiesen und die Abschiebeh\u00e4ftlinge mussten irgendwann entlassen werden.<\/p>\n<p>Dennoch ist nicht zu erwarten, dass die Regierungsparteien das wohl einer liberalen Demokratie und menschenrechtlich allein Angemessene beschlie\u00dfen werden, n\u00e4mlich endlich die Abschiebehaft, die eine blo\u00dfe Verwaltungshaft ist, abzuschaffen und m\u00f6gliche &#8222;mildere Mittel&#8220; zu ergreifen, um die Pflicht zur Ausreise durchzusetzen.<\/p>\n<p>Darum rufen verschiedene Initiativen dazu auf, gegen dieses Inhaftierungsprogramm, das schon im Juni 2015 in Kraft treten soll, zu protestieren.<\/p>\n<p>Am 18. April 2015 wird auf dem Berliner Oranienplatz mit einer gro\u00dfen Kundgebung die Protest- und Aktionswoche er\u00f6ffnet werden. Informationen unter: migrationsgesetze.info sowie stopasyllaw.blogsport.eu\/<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Rechtsstellung f\u00fcr langj\u00e4hrig geduldete Fl\u00fcchtlinge zu verbessern und repressive Ma\u00dfnahmen gegen jene Fl\u00fcchtlinge auszuweiten, die \u00fcber keinen legalen Aufenthalt verf\u00fcgen und zur Ausreise verpflichtet wurden. 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