{"id":15497,"date":"2016-11-01T00:00:00","date_gmt":"2016-10-31T22:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/2016\/11\/krawattenverbot\/"},"modified":"2022-07-26T13:56:32","modified_gmt":"2022-07-26T11:56:32","slug":"krawattenverbot","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2016\/11\/krawattenverbot\/","title":{"rendered":"Krawattenverbot"},"content":{"rendered":"<h3>I.<\/h3>\n<p>Art. 4 GG garantiert die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religi\u00f6sen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Dies scheint zun\u00e4chst auch die Krawatte unter die Grundrechtegarantie zu stellen, so dass ein Verbot verfassungswidrig w\u00e4re, wie es die Rechtsprechung anhand der geltenden Grundrechtsdogmatik auch immer wieder behauptet hat.<\/p>\n<p>&#8222;Jemand, der sich an Konventionen h\u00e4lt, w\u00fcrde niemals jemandem auf den Schlips treten: Er bindet einen Four-in-Hand-Knoten oder einen Einfachen Windsor. Eine volumin\u00f6se Krawatte mit passendem Doppeltem Windsor verr\u00e4t dagegen einen Tr\u00e4ger mit gro\u00dfer Strahlkraft. Er nimmt sich Zeit f\u00fcr sein Styling und bleibt trotz einer Tendenz zur Egozentrik auf dem Boden.&#8220; ((1)) lautet etwa eine beliebte Argumentation, die darstellen will, dass Krawatten sozialvertr\u00e4glich sind.<\/p>\n<h3>Aber greift diese Argumentation nicht zu kurz?<\/h3>\n<p>Stark verharmlosend erscheint auch eine Aussage wie: &#8222;Braune Krawatten vermitteln etwas Bodenst\u00e4ndiges und Zur\u00fcckgewandtes. Meist hat man einen \u00e4lteren Herrn vor sich, &#8230;&#8220; ((2))<\/p>\n<p>Zweifellos handelt es sich beim Tragen von Krawatten um eine Meinungs\u00e4u\u00dferung. Dies gilt selbst dann, wenn auf explizite Motive verzichtet wird. Die rein schwarze Krawatte wird als Ausdruck von Trauer oder jedenfalls sehr ernster Stimmungen begriffen. Das Tragen einer Che-Guevara-Krawatte oder einer Krawatte mit Micky Mouse-Motiv stellt auch dann eine Meinungs\u00e4u\u00dferung dar, wenn dem Tr\u00e4ger oder der Tr\u00e4gerin im Einzelfall am Inhalt nichts gelegen ist und nur \u00e4sthetische \u00dcberlegungen eine Rolle gespielt haben, diese Krawatte zu tragen. Ein unvoreingenommener Betrachter wird sich stets fragen, was der\/die Krawattentr\u00e4ger damit mitteilen wollen.<\/p>\n<p>&#8222;Weil Seide ein eher k\u00fchles Material ist, l\u00e4sst die Krawatte Sie ebenso cool wirken&#8220;,<\/p>\n<p>&#8222;denn ein angesagter gestrickter Schlips aus matt schimmerndem Seidengarn wie von Turnbull &amp; Asser (um 115 Euro) macht zu einem entspannten Meeting oder am Casual Friday schon einiges her. Sie beweisen modisches Knowhow und lassen den urbanen Fashionisto erkennen. Solche stofflichen Rarit\u00e4ten tr\u00e4gt eher jemand aus der Kreativbranche. Ein Bankier w\u00fcrde Gefahr laufen, nicht ernst genommen zu werden&#8220;. ((3))<\/p>\n<p>Ein Chef etwa will signalisieren: &#8222;Ich kann mir sogar solch eine Krawatte leisten!&#8220; Solche Mitteilungen sind zun\u00e4chst grunds\u00e4tzlich in einer offenen Gesellschaft zul\u00e4ssig und gesch\u00fctzt. Allerdings ist hier &#8211; wie bei anderen Grundrechten &#8211; abzuw\u00e4gen, ob diese nicht ihre Grenze in anderen, u.U. h\u00f6herwertigen Rechtsg\u00fctern finden. Besonders ist hier etwa an den Schutz der \u00f6ffentlichen Ordnung zu denken. Bekanntlich ist es immer wieder auch zu \u00dcbergriffen auf Krawattentr\u00e4ger gekommen: Unter dem Gejohle der Umstehenden haben besonders im Monat Februar &#8211; und ohne dass ein besonderer Grund dieses Verhalten ersichtlich auf diesen Monat begrenzen m\u00fcsste &#8211; vermummte Frauen Krawattentr\u00e4ger \u00f6ffentlich angegriffen und ihnen die Krawatte abgeschnitten, was als symbolische Kastration allgemein verstanden wird. Bezeichnend auch, dass dieses Treiben mit Arbeitseinstellungen verbunden ist.<\/p>\n<p>Selbst wenn der Krawattentr\u00e4ger dann nach langem Gang durch alle Gerichtsinstanzen entsch\u00e4digt wird, entspricht der Ausgleich in aller Regel nicht dem entstandenen psychosozialen Schaden. Wir zitieren ein Urteil, in dem das Amtsgericht Essen zugunsten eines Kl\u00e4gers entschied, dem als Kunde eines Reiseb\u00fcros in Essen die Krawatte abgeschnitten wurde:<\/p>\n<p>&#8222;Im Prozess vertrat die Beklagte die Auffassung, dass es allgemeiner Gepflogenheit (&#8230;) entspreche, Herren die Schlipse abzuschneiden. Sie habe den Kl\u00e4ger auch nicht unter Ausnutzung einer k\u00f6rperlichen \u00dcberlegenheit zur Duldung des Abschneidens gezwungen. Der Kl\u00e4ger habe vielmehr die M\u00f6glichkeit gehabt, dieser Handlung zu widersprechen. Das Amtsgericht indes gab dem Kl\u00e4ger recht und verurteilte die Beklagte zu Schadensersatz wegen Eigentumsverletzung. Diese sei rechtswidrig gewesen. Die Beklagte habe bewusst und damit vors\u00e4tzlich gehandelt. In solchen F\u00e4llen sei es nach der herrschenden Rechtsprechung unzweifelhaft, dass nicht aus Gr\u00fcnden der Sozialad\u00e4quanz dem verwirklichten Erfolg der Unrechtsgehalt abgesprochen werden k\u00f6nne&#8220; (Amtsgericht Essen, Urteil vom 3.2.1988 &#8211; 20 C 691\/87 -). Bekanntlich hat dieses Urteil die unheilvolle Dynamik entwickelt, dass Krawattentr\u00e4ger zu Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rungen gen\u00f6tigt werden bevor ihre Krawatte verst\u00fcmmelt wird.<\/p>\n<p>Es stellt sich hier die Frage, ob nicht sogar dem Schutz der Betroffenen am besten mit einem Verbot der Krawatte gedient ist.<\/p>\n<h3>II.<\/h3>\n<p>Die Krawatte (franz\u00f6sisch cravate, kroatisch kravata) ist in ihren historischen und gesellschaftlichen Bez\u00fcgen Ausdruck militanter Selbstbehauptung und geht auf S\u00f6ldnerheere des Drei\u00dfigj\u00e4hrigen Krieges zur\u00fcck:<\/p>\n<p>&#8222;Die Krawatte verdankt ihre Popularit\u00e4t einer beliebten Legende zufolge einer Truppenparade im Jahr 1663 vor dem noch im Bau befindlichen Schloss Versailles f\u00fcr den franz\u00f6sischen K\u00f6nig Ludwig XIV. Zu dieser Parade war auch ein kroatisches Reiterregiment aufmarschiert. Diese Reiter trugen der \u00dcberlieferung nach ein St\u00fcck Stoff, &#8230;&#8220; (Wikipedia). Durch die Begeisterung des K\u00f6nigs f\u00fcr jenes Stoffst\u00fcck der kroatischen S\u00f6ldner verbreitete sich dieses schnell im Adel und sickerte dann allm\u00e4hlich in die &#8222;gehobenen St\u00e4nde&#8220; durch; es handelt sich also bei der Krawatte auch um ein Mittel, sich zu unterscheiden und den eigenen Stand anzuzeigen; dass dies ein Integrationshindernis darstellt, braucht nicht besonders betont zu werden. Nicht ins Gewicht fallen wird ein solches Integrationshindernis, wenn die Krawatte etwa im M\u00fcnchner Englischen Garten oder am Strand als Badebekleidung getragen wird. Hier muss das Publikum sie nicht besonders beachten; wenn der Krawattentr\u00e4ger sich hier von seiner Umwelt abgrenzt und aus dem menschlichen und gesellschaftlichen Miteinander gerissen wird, so bleibt das seine Sache und ein solches Verhalten kann toleriert werden.<\/p>\n<p>Etwas anderes ist es, wenn die Krawatte Zeichen einer Kommunikationsverweigerung im allt\u00e4glichen gesellschaftlichen Verkehr darstellt: &#8222;Eine freie B\u00fcrgergesellschaft lebt von offenen Gesichtern, nicht vom anonymen Versteck- und Maskenspiel.&#8220; Damit n\u00e4hern wir uns dem Kern des Problems: Krawattentr\u00e4ger verhalten sich als &#8222;Charaktermaske&#8220; ((4)), das Versteckspiel, die (Selbst-) Darstellung, das schablonenhaft Normierte ist gewollt! Unverkennbar ist die Absicht, zu verkaufen oder zu f\u00fchren, eine &#8222;unverbindliche Kontaktaufnahme durch wechselseitiges Zul\u00e4cheln&#8220; (Patrick Bahners in der FAZ vom 18. August) ist tendenziell ausgeschlossen. Die vollst\u00e4ndig entwickelte Charaktermaske ben\u00f6tigt weder Kontaktaufnahme noch gar Zul\u00e4cheln, sie wird in Zukunft vollautomatisch agieren. Zur Unterscheidung des Menschen vom Automaten ist es deshalb geboten, Menschen strikt zu untersagen, sich als Automaten zu maskieren; der Automat wiederum sollte an Kontaktaufnahmen gehindert werden.<\/p>\n<h3>III.<\/h3>\n<p>Zweifellos ist die Krawatte ein religi\u00f6ses Symbol, Kennzeichen des fundamentalistischen Mammonismus und der fundamentalistischen &#8222;F\u00fchrungskr\u00e4fte&#8220;-Ideologie. Als solches Symbol ist sie zun\u00e4chst durch die Freiheit der Religionsaus\u00fcbung gesch\u00fctzt. Aber ist sie tats\u00e4chlich auch individuell so verpflichtend, dass sie in jedem Fall in den Schutzbereich der Glaubensfreiheit f\u00e4llt?<\/p>\n<p>Auch wenn der ber\u00fcchtigte &#8222;Krawattenzwang&#8220; in einigen Bereichen aufgehoben wurde, so bleibt er doch im Sinne einer &#8222;Corporate Identity&#8220; vielerorts erhalten; einzelne Firmen verwenden Krawatten mit Firmenlogo oder schreiben den Angestellten im Sinne eines &#8222;Corporate Design&#8220; vor, dass und welche Krawatten sie zu tragen haben. Hierbei handelt es sich ganz offensichtlich um schwerwiegende Eingriffe in die Pers\u00f6nlichkeitsrechte, die durch das religi\u00f6se Bekenntnis zur Firma gedeckt sein k\u00f6nnen, aber auch nicht erzwungen werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>&#8222;In formellen Situationen ist bis heute der Langbinder unabdingbar. &#8218;In erster Linie, um sich im besten Licht zu pr\u00e4sentieren, aber auch, um dem Gegen\u00fcber seine Wertsch\u00e4tzung zu symbolisieren&#8216;, erkl\u00e4rt Nadine Eberle von der Recruiting Agentur Goldwyn Partners.&#8220; ((5))<\/p>\n<p>Bei Vorstellungsgespr\u00e4chen entscheidet &#8222;der Personalchef: Er merkt sich unter Umst\u00e4nden eher Ihre Krawatte, als Ihren Namen &#8211; vor allem wenn diese absolut unangemessen ist&#8220;. ((6))<\/p>\n<p>Auch aus diesem Grund ist ein generelles Verbot zu fordern: Es l\u00e4sst sich im Zweifelsfall sonst schwer nachweisen, ob das Tragen der Krawatte tats\u00e4chlich freiwillig erfolgt oder unter dem Druck der Religionsgemeinschaft oder etwa auch &#8222;der Familie&#8220; ((7)) (wie eine bekannte Tarnbezeichnung lautet).<\/p>\n<p>Der Grundrechtekatalog hat historisch die Funktion, Konflikte zu befrieden, einen Stand gesellschaftlicher Auseinandersetzungen um individuelle Freiheit in Abgrenzung zu staatlicher Gewalt darzustellen. Der Geltungsbereich der Grundrechte soll also Verfassung und Gesellschaft integrieren, nicht etwa, wie es im Fall der Krawatte hinreichend demonstriert wurde, als Einfallstor f\u00fcr Abgrenzungen, Kommunikationsverweigerung, aber auch Streitigkeiten aller Art genutzt werden k\u00f6nnen. Weder k\u00f6nnen die Normen archaischer S\u00f6ldnergesellschaften durch das Recht auf freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit schrankenlos ausgedehnt werden, noch kann ein fundamentalistischer Glaube, und sei es der an die Macht des Geldes oder den Wert sozialer Distinktion in jedem Fall sich auf Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen, wenn er droht, ein gesellschaftliches Zusammenleben unm\u00f6glich zu machen.<\/p>\n<p>Es bleibt nun die Frage, ob ein Teilverbot der Krawatte ausreichend ist, um die wehrhafte Demokratie zu sch\u00fctzen. Die Krawatte w\u00e4re dann etwa im Berufsleben untersagt, aber im Bereich privater Begegnung grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig. Dieser Ansicht ist schon deshalb zuzustimmen, weil es den liberalen Staat heillos \u00fcberfordern m\u00fcsste, wollte er tats\u00e4chlich ein unbegrenztes Verbot der Krawatte durchsetzen. Allerdings sollte das F\u00fchren der Krawatte im privaten Bereich dann nicht von besonderen Genehmigungen abh\u00e4ngig gemacht werden (analog zum &#8222;kleinen Waffenschein&#8220; wie verschiedentlich vorgeschlagen wurde). Ein solcher b\u00fcrokratischer Aufwand erscheint \u00fcberfl\u00fcssig. Auch wenn gelegentlich Abgrenzungsprobleme auftreten oder versucht werden sollte, die Sph\u00e4re des Pers\u00f6nlich-Privaten auszudehnen, so ist diese Grenzziehung doch auch sonst praktikabel. Im Rahmen der Familie oder in Klubs und geschlossenen Gesellschaften l\u00e4sst der liberale Staat bekanntlich exzentrisches und selbst-sch\u00e4digendes Verhalten ohne weiteres zu. Hier findet auch die Krawatte ihren sozialen Ort.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>I. Art. 4 GG garantiert die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religi\u00f6sen und weltanschaulichen Bekenntnisses. 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