{"id":16325,"date":"2016-12-01T00:00:02","date_gmt":"2016-11-30T22:00:02","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=16325"},"modified":"2022-01-17T12:40:20","modified_gmt":"2022-01-17T10:40:20","slug":"lingen-prozessmarathon-gegen-atomkraftgegnerin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2016\/12\/lingen-prozessmarathon-gegen-atomkraftgegnerin\/","title":{"rendered":"Lingen: Prozessmarathon gegen Atomkraftgegnerin"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die regelm\u00e4\u00dfigen Demonstrationen und Blockadeaktionen haben Aufmerksamkeit bewirkt &#8211; und das ist gut so. Die Anlage steht am Anfang der Atomspirale und erm\u00f6glicht die Versorgung von Atomreaktoren mit Brennstoff in aller Welt &#8211; darunter die Pannenreaktoren in Frankreich (fehlerhafte Bauteile) und Belgien (rissanf\u00e4llige Reaktoren). Erst vor Kurzem wurde eine durch die St\u00e4dteregion Aachen in Auftrag gegebene Studie zu den Risiken des AKW Thiange (Belgien) ver\u00f6ffentlicht. Tausende Haarrisse im Reaktorbeh\u00e4lter, Sabotage und brennende Schalttafeln machen dieses AKW zu einer tickenden Zeitbombe. Politiker*innen aller Couleur regen sich \u00fcber diesen Zustand auf, weigern sich jedoch, den Saft f\u00fcr die Reaktoren durch die Schlie\u00dfung der Lingener Brennelementefabrik abzudrehen. Schlimmer noch: Der Staat verfolgt die Menschen, die sich gegen diese Politik mit kreativem Widerstand zur Wehr setzen. Der Prozessmarathon gegen eine Atomkraftgegnerin, die am 25. Oktober 2016 zum wiederholten Mal wegen &#8222;Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte&#8220; durch Festhaken aneinander bei der R\u00e4umung einer Sitzblockade vor dem Lingener Gericht stand, belegt dies eindrucksvoll.<\/p>\n<h5 class=\"western\" style=\"text-align: justify;\">Blockade der Brennelementefabrik und Kriminalisierung<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Sommer 2013 blockierten ca. 50 Atomkraftgegner*innen die Zufahrt zur Brennelemetefabrik. Infolge einer R\u00e4umung durch die Polizei sahen sich die Teilnehmenden mit zahlreichen Gerichtsverfahren konfrontiert. Die Vorw\u00fcrfe l\u00f6sten sich jedoch alle in Luft auf. Die Verfahren wurden mit Freispr\u00fcchen und Einstellungen beendet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Staatsanwaltschaft, die die Interessen des Staates vertritt und auf Einsch\u00fcchterung und Kriminalisierung von Protestierenden setzt, zeigte sich mit diesem Ergebnis nicht zufrieden. Sie ging gegen ein Freisprechurteil in Revision und erzielte die Aufhebung des durch den Amtsrichter oberfl\u00e4chlich und fehlerhaft begr\u00fcndeten Urteils. Die Sache wurde an das Amtsgericht zur erneuten Entscheidung zur\u00fcck verwiesen. In einem ersten Verhandlungstermin Anfang 2016 versuchte das Gericht, die Staatsanwaltschaft zu einer Einstellung des Verfahrens zu bewegen &#8211; der Versuch blieb erfolglos. Obwohl es sich selbst nach Aussage der Staatsanwaltschaft um einen Bagatellfall handelt, besteht &#8222;\u00f6ffentliches Interesse&#8220; an der Verfolgung. Interesse an der Verfolgung der t\u00f6dlichen Machenschaften der Atomindustrie besteht dagegen offensichtlich nicht.<\/p>\n<h5 class=\"western\" style=\"text-align: justify;\">L\u00fcckenhafte oder gar falsche Aussagen eines Polizeizeugen<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Prozess zeigte sich, dass die Staatsanwaltschaft mit ihrem Verfolgungsinteresse nicht alleine da stand. Ein als Belastungszeuge auftretender Polizeibeamter, in seiner Einheit nach eigenem Bekunden Spezialist f\u00fcr die schmerzhafte &#8222;Nervendrucktechnik&#8220; (sehr schmerzender Druck auf Nerven, um eine Person zur &#8222;aktiven&#8220; Mithilfe bei Polizeima\u00dfnahmen zu zwingen), legte sich engagiert ins Zeug, um die Angeklagte zu belasten. Er erkl\u00e4rte gleich zu Beginn seiner Vernehmung, die Angeklagte habe sich &#8222;extrem gewehrt&#8220;, und verwies auf seine &#8222;unmittelbar&#8220; nach dem Geschehen gefertigten Anzeigen und Protokolle. Eigene Erinnerungen an das Geschehen hatte er nicht (mehr). Eine kritische Befragung durch die Verteidigung f\u00f6rderte jedoch zu Tage, dass besagte Protokolle und die Anzeigen erst zwei Monate nach dem Vorfall gefertigt wurden. Das Polizeivideo stand zudem im Widerspruch zu der Aussage des Zeugen. Dort sind lediglich aneinander gehakt sitzende Demonstant*innen zu sehen, die nach und nach mit &#8222;Nervendrucktechnik&#8220; auseinander gel\u00f6st und weggetragen werden. Ein &#8222;Opfer&#8220; der &#8222;Gewalt&#8220; der Demonstrant*innen ist nicht zu sehen. Viel mehr scheint der Beamte Spa\u00df daran zu haben, seine &#8222;Nervendrucktechnik&#8220; einzusetzen und Menschen Schmerzen zuzuf\u00fcgen.<\/p>\n<h5 class=\"western\" style=\"text-align: justify;\">&#8222;\u00d6ffentliches Interesse&#8220; der Staatsanwaltschaft<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Trotz der l\u00fcckenhaften, wenn nicht falschen Aussagen der Zeugen, stimmte die Staatsanwaltschaft einer Einstellung des Verfahrens auf Staatskosten weiterhin nicht zu. Auch f\u00fcr den Umstand, dass die Angeklagte nach wie vor mit den Folgen des unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Polizeieinsatzes zu k\u00e4mpfen habe, interessierte sie sich nicht. Der Angeklagten wurde im Zuge des Polizeieinsatzes ein Finger gebrochen. Von dieser Verletzung hat sie sich nie erholt. Ermittlungen gegen die Polizeibeamten wurden nicht gef\u00fchrt, daran bestehe kein &#8222;\u00f6ffentliches Interesse&#8220;.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es kam folglich zu den Pl\u00e4doyers. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung zu 15 Tagess\u00e4tzen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.<\/p>\n<h5 class=\"western\" style=\"text-align: justify;\">&#8222;So schafft man Kriminelle&#8220;<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Verteidigung pl\u00e4dierte auf Freispruch. &#8222;So schafft man Kriminelle. Die Justiz \u00fcbernimmt die Forderungen der Polizeigewerkschaft&#8220;, erkl\u00e4rte der Anwalt. So einfach, wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt, sei der Fall jedoch nicht. Beim Widerstand m\u00fcsse sich die Gewalt bewusst gegen die Polizeibeamten richten und das sei hier nicht der Fall. Ein einfaches Festhaken ohne Kraftentfaltung gegen die Beamten sei kein Widerstand im Sinne von \u00a7 113 StGB. Das OLG Frankfurt am Main habe in einem fr\u00fcheren Urteil geschrieben, das Aneinanderfesthaken auf einer Demonstration k\u00f6nne ein Zeichen der Solidarit\u00e4t von Demonstrant*innen untereinander sein, daraus k\u00f6nne man keinen Vorsatz im Sinne des \u00a7 113 StGB heraus leiten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Angeklagte betonte in ihrem letzten Wort, wie absurd das Verfahren ihr vorkomme. Die gegen ihre Sitznachbarinnen eingeleiteten Verfahren endeten alle entweder mit einem Freispruch oder mit einer Einstellung. Da sie sich nicht anders verhalten habe und schlie\u00dflich als Letzte weg getragen worden sei, m\u00fcsse die Widerstandshandlung wohl &#8222;Festhaken in der Luft&#8220; gewesen sein.<\/p>\n<h5 class=\"western\" style=\"text-align: justify;\">\u00dcberraschendes Urteil<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Angeklagte wurde vom Vorwurf des Widerstandes frei gesprochen. Der Vorsitzende Richter begr\u00fcndete sein Urteil mit einem unvermeidbaren Verbotsirrtum. Er selbst sehe das Unterhaken nicht als strafbar an. Der Freispruch beim ersten Prozess und die Aufhebung des Urteils durch das Oberlandesgericht h\u00e4tten gerade bewiesen, dass selbst Juristen und berufliche Richter sich dar\u00fcber uneins sind, ob und wann das &#8222;sich Unterhaken&#8220; als Widerstand zu werten sei. Von der Angeklagten k\u00f6nne insofern nicht verlangt werden, dies einzuordnen. Vorsatz k\u00f6nne somit nicht festgestellt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorsitzende verurteilte sie jedoch \u00fcberraschend zu einem Bu\u00dfgeld in H\u00f6he von 50 Euro wegen Versto\u00dfes gegen das Versammlungsgesetz; also f\u00fcr die Ordnungswidrigkeit die bei ihren Mitstreiter*innen l\u00e4ngst verj\u00e4hrt ist und bei der Angeklagten nur deshalb nicht verj\u00e4hrt war, weil diese zusammen mit einem Strafvorwurf mit deutlich h\u00f6heren Verj\u00e4hrungsfristen verhandelt wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dar\u00fcber hinaus muss sie die gesamten Kosten der diversen Gerichtsinstanzen tragen. Eine Ersatzbestrafung, die sie sich nicht gefallen lassen wird, so dass das Ende des seit \u00fcber drei Jahren andauernden Prozessmarathons nicht absehbar ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Damit ist die Angeklagte die Einzige, die f\u00fcr die Protestaktion verurteilt wird. &#8222;Man sollte die Betreibenden der Atomanlagen verfolgen, anstatt diejenigen zu kriminalisieren, die auf die Gefahr derselben aufmerksam machen&#8220;, fordert die Aktivistin.<\/p>\n<p><!-- #EndEditable --><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die regelm\u00e4\u00dfigen Demonstrationen und Blockadeaktionen haben Aufmerksamkeit bewirkt &#8211; und das ist gut so. Die Anlage steht am Anfang der Atomspirale und erm\u00f6glicht die Versorgung von Atomreaktoren mit Brennstoff in aller Welt &#8211; darunter die Pannenreaktoren in Frankreich (fehlerhafte Bauteile) und Belgien (rissanf\u00e4llige Reaktoren). 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