{"id":17231,"date":"2017-06-01T00:00:00","date_gmt":"2017-05-31T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2017\/06\/eine-ernuechternde-bilanz\/"},"modified":"2019-03-03T16:11:34","modified_gmt":"2019-03-03T14:11:34","slug":"eine-ernuechternde-bilanz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2017\/06\/eine-ernuechternde-bilanz\/","title":{"rendered":"Eine ern\u00fcchternde Bilanz"},"content":{"rendered":"<p>Bislang mussten Patient*innen eine Ausnahmegenehmigung nach \u00a73 BtMG (Bet\u00e4ubungsmittelgesetz) beim Bundesinstitut f\u00fcr Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Die Voraussetzungen f\u00fcr die Erteilung der Genehmigung waren sehr streng, die Kosten wurden in der Regel durch die Krankenkassen nicht \u00fcbernommen. Das f\u00fchrte dazu, dass viele Betroffene sich ihre Medizin auf dem Schwarzmarkt besorgten, weil sie sich die Bl\u00fcten zu den Apothekenpreisen nicht leisten konnten. Schwer kranke Menschen hatten gro\u00dfe Hoffnungen. Zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes herrscht allerdings Ratlosigkeit und Ern\u00fcchterung. F\u00fcr viele der Betroffenen ist das Gesetz eine Verschlimmbesserung.<\/p>\n<p>Nicht wenige \u00c4rztinnen und \u00c4rzte z\u00f6gern vor einer Verschreibung. Die Krankenkassen arbeiten zudem Hand in Hand mit dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), um das Gesetz so weit es geht auszutricksen und Patient*innen die Kosten\u00fcbernahme zu verweigern &#8211; selbst bei Versicherten, die bislang im Besitz einer Ausnahmegenehmigung sind. Bei denen also die Notwendigkeit der Therapie und die positiven Auswirkungen auf den Verlauf ihrer Erkrankung nachgewiesen ist. Da auf Grund des Inkrafttretens des neuen Gesetzes ihre Ausnahmegenehmigung nur noch bis zum 10. Juni 2017 g\u00fcltig ist, m\u00fcssen sie um ihren Anspruch vor Gericht k\u00e4mpfen, um eine Unterbrechung ihrer Therapie vorzubeugen. Mit dem neuen Gesetz k\u00f6nnen sie sich ihre Therapie erst recht nicht auf Privatrezept leisten. Die Preise haben sich verdoppelt, weil die Cannabisbl\u00fcten nun als &#8222;Rezepturarzneimittel&#8220; klassifiziert werden.<\/p>\n<p>Die Folge der Gesetzes\u00e4nderung und der willk\u00fcrlichen Ablehnungen der Krankenkassen ist eine Klagewelle vor den Sozialgerichten. Als w\u00e4re der Kampf gegen die Krankheit und die Schmerzen nicht schwer genug, m\u00fcssen die Betroffenen nun um ihren Anspruch auf Schmerzlinderung und Lebensqualit\u00e4t vor Gericht k\u00e4mpfen. Sie haben es schwer, sich Geh\u00f6r zu verschaffen. Die Schlagzeilen vom M\u00e4rz zum neuen Gesetz sind in den K\u00f6pfen, kaum jemand wei\u00df aber \u00fcber die Notsituation der Betroffenen Bescheid.<\/p>\n<h3>Krankenkassen machen die Ablehnung der Kosten\u00fcbernahme zum Regelfall<\/h3>\n<p>Die Ablehnung der \u00dcbernahme der Kosten durch die Krankenkasse soll beim Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung die Ausnahme bleiben, &#8222;die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch den Anspruch auf Cannabis (&#8230;) verbessert werden. Die Genehmigungsantr\u00e4ge bei der Erstversorgung der Leistung sind daher nur in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen von der Krankenkasse abzulehnen. Damit wird auch der Bedeutung der Therapiehoheit des Vertragsarztes oder der Vertrags\u00e4rztin Rechnung getragen&#8220;, ist in der Bundestag Drucksache 18\/10902 nachzulesen\u00a0((1)).<\/p>\n<p>Viele Patient*innen berichten jedoch von ablehnenden Bescheiden ihrer Krankenkasse. Von Ablehnungen betroffen sind selbst viele Inhaber*innen einer Ausnahmeerlaubnis nach \u00a73 BtMG, des bisherigen Gesetzes zum Erwerb von Cannabisbl\u00fcten oder Arzneimittel aus der Apotheke &#8211; obwohl sie nach Bekunden des Gesetzgebers die ersten Adressaten des neuen Gesetzes sind.<\/p>\n<p>Dies wird deutlich, wenn man sich den Gesetzgebungsprozess genau anschaut: Der Gesetzgeber hatte als Zielgruppe insbesondere auch die Patient*innen im Blick, die bereits zum Zeitpunkt des Erlasses eine Ausnahmeerlaubnis inne hatten. &#8222;F\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die eine medizinische Therapie mit weiteren Cannabisarzneimitteln ben\u00f6tigen, entf\u00e4llt zuk\u00fcnftig die bisherige eigene Kostentragung f\u00fcr getrocknete Cannabisbl\u00fcten und Cannabisextrakte nach Ma\u00dfgabe der zuk\u00fcnftigen Erstattungsregelungen des SGB V&#8220;, hie\u00df es in der Bundestag Drucksache 18\/8965\u00a0((2)).<\/p>\n<h3>Abenteuerliche Ablehnungsbescheide und MDK &#8222;Gutachten&#8220;<\/h3>\n<p>Ich bin von einer Ablehnung der Kosten\u00fcbernahme durch meine Krankenkasse betroffen.<\/p>\n<p>Wie andere Patient*innen muss ich um meinen Anspruch auf eine Kosten\u00fcbernahme in einem nervenaufreibenden Verfahren vor Gericht k\u00e4mpfen. Die Ablehnungsgr\u00fcnde, die im Netz bekannt gegeben werden, sind h\u00e4ufig absurd und skurril. Das ist in meinem Fall auch so.<\/p>\n<p>Der MDK hat ein aus wenigen Zeilen bestehendes &#8222;Gutachten&#8220; erstellt. Er kommt zu dem Schluss, die Therapie sei nicht notwendig, es gebe f\u00fcr meine Krankheit anerkannte Therapien. Ich solle zum Rheumatologen und zum Schmerztherapeuten. Au\u00dferdem sei die Datenlage zur Wirkung von Cannabis gegen Schmerzen d\u00fcrftig.<\/p>\n<p>Ich f\u00fchlte mich zun\u00e4chst wie erschlagen, als ich das Schreiben erhielt. Der MDK, der mich nicht untersucht hat, will besser Bescheid wissen als meine behandelnden \u00c4rzte und ich selbst, wie es mir geht und welche Therapie mir hilft.<\/p>\n<p>Der Rat von MDK und Krankenkasse zum Rheumatologen zu gehen, ist bei einer Patientin wie mir, die bereits seit zw\u00f6lf Jahren an rheumatoider Arthritis leidet und so lange auch schon in fach\u00e4rztlicher rheumatologischer Behandlung ist, unversch\u00e4mt. Dem MDK ist offensichtlich ebenfalls entgangen, dass die Verordnung in meinem Antrag auf Genehmigung der Therapie von meinem Schmerztherapeuten kam. Das &#8222;Gutachten&#8220; des MDK, worauf meine Krankenkasse sich in ihrem Ablehnungsbescheid bezieht, erf\u00fcllt die Anforderungen eines sozialmedizinischen Gutachtens nicht. Es setzt sich in keiner Weise mit den Arztberichten auseinander. Deren Namen hat der Gutachter vom MDK noch nicht einmal richtig abgeschrieben!<\/p>\n<h3>Quasi systematisches Unterlaufen des Gesetzes durch die Krankenkassen<\/h3>\n<p>Mein Fall ist kein Einzellfall. Der Verein internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin\u00a0((3))\u00a0versucht mit einem Online-Fragebogen die zahlreichen F\u00e4lle zu erfassen. In Selbsthilfe-Foren berichten zahlreiche Betroffene von ihrer Odyssee im Kampf gegen ihre Krankenkasse. Die Betroffenen klagen vor Gericht und unterst\u00fctzen sich gegenseitig. Bitter daran ist, dass selbst schwer kranke Menschen, deren Lebenserwartung gering ist, mit einer Ablehnung konfrontiert werden. Es wurde beispielsweise dar\u00fcber berichtet, dass eine an Krebs erkrankte Frau, bei der die positive Wirkung von Cannabis nachgewiesen ist, eine Ablehnung erhalten hat\u00a0((4)). Dabei ist die Datenlage bei Krebs erheblich besser als bei vielen anderen Krankheiten. Zum Beispiel in Israel wird Cannabis in der Krebsbehandlung verbreitet eingesetzt und erforscht.<\/p>\n<p>Die Gr\u00fcnde sind noch nicht bekannt, Forscher haben aber festgestellt, dass manche Cannabis-Sorten nicht nur Schmerzen lindern und den Appetit der Betroffenen steigern, sondern auch die Weiterbildung von Metastasen blockieren.<\/p>\n<p>Weil die Forschung nicht besonders weit vorangeschritten ist, sieht das neue Gesetz eine Begleiterhebungs-Studie mit anonymisierten Daten vor. Nur: wie soll man eine nennenswerte Anzahl an F\u00e4llen in die Studie aufnehmen k\u00f6nnen, wenn die Krankenkassen das Gesetz unterlaufen und kaum Daten erhoben werden k\u00f6nnen?<\/p>\n<p>Bei der Anh\u00f6rung des Gesetzentwurfes im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages spielte die Frage der Genehmigung einer Erstverordnung durch die gesetzlichen Krankenkassen eine gro\u00dfe Rolle. Einige Experten \u00e4u\u00dferten die Bef\u00fcrchtung, dass die gesetzliche Krankenversicherung das Genehmigungserfordernis nutzen k\u00f6nnte, die geplante Regelung zu unterlaufen (vergleiche Wortprotokoll der 87. Sitzung des Ausschusses f\u00fcr Gesundheit am 21. September 2016). Der Gesetzgeber strich die Genehmigungserfordernisse zwar nicht, erg\u00e4nzte den vorgelegten Wortlaut aber um die Regelung, dass eine \u00e4rztlich verordnete Behandlung mit medizinischem Cannabis nur abgelehnt werden darf, wenn ein begr\u00fcndeter Ausnahmefall vorliegt.<\/p>\n<p>Man k\u00f6nnte meinen, der Gesetzgeber f\u00fchlt sich auch nach Verabschiedung und Unterzeichnung des Gesetzes f\u00fcr deren Umsetzung verantwortlich. Weit gefehlt. Auf den Umstand, dass die Ablehnung der Kosten\u00fcbernahme durch die Krankenkassen zur Regel geworden ist, angesprochen, reagiert die Bundesregierung nicht. Wie viele Personen von einer Ablehnung betroffen sind, wird nicht erfasst. Es sei au\u00dferdem &#8222;nicht Aufgabe der Bundesregierung, die fachliche Bewertung einzelner Krankenkassen zu \u00fcberpr\u00fcfen und durch eigene Bewertungen zu ersetzen&#8220;, hei\u00dft es in der Antwort auf eine kleine Anfrage der Partei DIE LINKE in der Bundestag Drucksache 18\/12232\u00a0((5)).<\/p>\n<h3>Widerspruch und Eilantrag beim Sozialgericht<\/h3>\n<p>Die Folge ist, dass Betroffene einen zerm\u00fcrbenden Kampf um ihre Rechte vor Gericht f\u00fchren m\u00fcssen. Die Chancen auf Erfolg sind in der Regel sehr hoch, so schlecht die Begr\u00fcndungen der Krankenkassen f\u00fcr ihre Ablehnung der Kosten\u00fcbernahme sind. Die ersten Urteile der Sozialgerichte sind bereits verk\u00fcndet worden.<\/p>\n<p>&#8222;Das Zuf\u00fcgen von Schmerzen durch das Vorenthalten einer Therapie, die nachweislich meine Schmerzen lindert, nehme ich als Misshandlung wahr. Dies werde und kann ich nicht klaglos hinnehmen!&#8220;, schrieb ich in meinem Widerspruch an meine Krankenkasse.<\/p>\n<p>Gesagt, getan! Das Urteil des Sozialgerichtes im Eilverfahren wurde am 11. Mai 2017 verk\u00fcndet\u00a0((6)). Meine Krankenkasse zeigte keine Einsicht und bezog sich auf Jahre alte Rechtsprechung aus dem Jahr 2002, als h\u00e4tte sich die Gesetzesgrundlage nicht ge\u00e4ndert. Das Sozialgericht hat nun meine Krankenkasse dazu verpflichtet, bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu zahlen. Die Entscheidung im Eilverfahren ist allerdings noch nicht rechtskr\u00e4ftig und das Hauptverfahren kommt noch. Der Kampf ist nicht vorbei. Der Etappensieg ist aber schon mal eine gro\u00dfe Erleichterung. Zumal das Sozialgericht jetzt schon geschrieben hat, dass meine Klage in der Hauptsache sehr hohe Chancen auf Erfolg hat.<\/p>\n<p>Es bleibt aber ein Unding, dass Patient*innen um Schmerzlinderung und Lebensqualit\u00e4t vor Gericht k\u00e4mpfen m\u00fcssen &#8211; als sei eine schwere Erkrankung nicht schon belastend genug. Es ist ein Unding, dass derart um eine Pflanze, die \u00fcberall wachsen kann, gek\u00e4mpft werden muss! Das ist die Folge einer komplett verfehlten Drogenpolitik.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bislang mussten Patient*innen eine Ausnahmegenehmigung nach \u00a73 BtMG (Bet\u00e4ubungsmittelgesetz) beim Bundesinstitut f\u00fcr Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Die Voraussetzungen f\u00fcr die Erteilung der Genehmigung waren sehr streng, die Kosten wurden in der Regel durch die Krankenkassen nicht \u00fcbernommen. 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