{"id":17356,"date":"2017-03-01T00:00:00","date_gmt":"2017-02-28T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2017\/03\/solidaritaet-mit-alfred-denzinger\/"},"modified":"2022-01-21T12:27:58","modified_gmt":"2022-01-21T10:27:58","slug":"solidaritaet-mit-alfred-denzinger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2017\/03\/solidaritaet-mit-alfred-denzinger\/","title":{"rendered":"Solidarit\u00e4t mit Alfred Denzinger"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Er muss eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen, weil er einen Beamten mit den Worten &#8222;Du Drecksack&#8220; beleidigt haben soll. Obwohl er den Vorfall bei einer Demonstration anders in Erinnerung hat, sieht Denzinger keine Chance, Einspruch einzulegen. Denn es liegen nahezu gleich lautende Aussagen dreier Polizisten und eines Vertreters der Versammlungsbeh\u00f6rde vor. Was f\u00fcr ihn schwerer wiegt als der Vorwurf der Beleidigung: Durch die Ermittlungsakte kam heraus, dass ihn die Polizei intern seit Jahren als &#8222;Straft\u00e4ter linksmotiviert&#8220; f\u00fchrt. Dabei &#8222;gab es nie eine Straftat. Ich war auch bis dahin nie angeklagt, geschweige denn verurteilt&#8220;, emp\u00f6rt sich Denzinger. Gegen eine solche Einordnung kann man sich juristisch nicht wehren. Dabei hat der Eintrag schwere Folgen f\u00fcr seine Arbeit als Pressefotograf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die NPD marschierte am 9. August 2015 zusammen mit den Jungen Nationaldemokraten (JN) und der Partei &#8222;Die Rechte&#8220; im schw\u00e4bischen Weilheim\/Teck auf. Alfred Denzinger dokumentierte zusammen mit einem weiteren Journalisten der &#8222;Beobachter News&#8220; die Kundgebung und den Protest gegen sie. Bei ihrer Arbeit f\u00fchlten sich die beiden Fotografen immer wieder massiv von der Polizei behindert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vermutlich wollten Polizei und Genehmigungsbeh\u00f6rde die Kundgebung der Rechten geheim halten. Die beiden Journalisten, jeweils mit mehreren Kameras ausgestattet, waren als einzige Pressevertreter vor Ort. Die Polizei setzte alles daran, ihnen die Arbeit zu erschweren. Es begann damit, dass Denzinger bei einem Anruf bei der Polizei wenige Stunden vor der NPD-Versammlung keine Auskunft erhielt, wo die Kundgebung stattfinden sollte. Es sei zwar eine in Weilheim angemeldet, man wisse aber nicht wo.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am fr\u00fchen Nachmittag der nahezu identische Vorgang, als die beiden Journalisten vor Ort die Besatzung eines Streifenwagens nach dem Kundgebungsort fragten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach dem Pressegesetz und entsprechender Rechtsprechung sind die Beh\u00f6rden verpflichtet, den VertreterInnen der Presse die der Erf\u00fcllung ihrer \u00f6ffentlichen Aufgabe dienenden Ausk\u00fcnfte zu erteilen. Die Beamten scheint das Gesetz aber nicht wirklich zu interessieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Denzinger und sein Kollege entdeckten einen Platz mit Halteverbotsschildern und vermuteten, dass er als Kundgebungsort dienen werde. Es gab aber keine Absperrungen, weder mit B\u00e4ndern noch mit Hamburger Gittern. Schlie\u00dflich wurden die 13 Rechten tats\u00e4chlich von der Polizei auf den Platz gef\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Trotz der Geheimniskr\u00e4merei waren auch etwa sechzig Nazi-GegnerInnen gekommen. Die Polizei versuchte immer wieder, Denzinger und seinen Kollegen am Fotografieren zu hindern. Nach Ende der Kundgebung begleiteten Polizisten die Rechten im Spalier zu ihren Fahrzeugen. Auch diese Szene dokumentierten die beiden BN-Vertreter. Es gab kleine Scharm\u00fctzel. Als Denzinger sah, dass Polizisten mit einem Hund auf einige AntifaschistInnen zugingen und ihnen drohten, dokumentierte er auch dies.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein Polizist versuchte, das zu verhindern und griff direkt ins Objektiv der Kamera. Er forderte Denzinger auf, das Fotografieren einzustellen. Denzinger weigerte sich, da es keinerlei Rechtsgrundlage daf\u00fcr gab. Es entspann sich eine heftige Diskussion. Ein weiterer Polizist kam hinzu und packte ihn sofort am Hals, erinnert sich Denzinger. Er wurde weggedr\u00fcckt, dabei l\u00f6ste sich der Verschluss seines Ohrrings.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Denzinger wurde laut. Der Polizist, der ins Objektiv seiner Kamera gefasst hatte, behauptete, er h\u00e4tte ihn beleidigt. Als Denzinger erkl\u00e4rte, dass er doch gar nicht mit ihm gesprochen habe, sagte der Beamte, er m\u00fcsse sich revidieren. Nun behauptete er, Denzinger h\u00e4tte seinen Kollegen beleidigt &#8211; der allerdings bereits weggegangen war. Er selbst sei daf\u00fcr Zeuge, sagte der Polizist und verlange Denzingers Ausweis, den er auch gezeigt bekam.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach Ver\u00f6ffentlichung des Artikels der &#8222;Beobachter News&#8220; forderte das Polizeipr\u00e4sidium Reutlingen per E-Mail von der Redaktion, aus dem Bericht ein Video und ein Foto zu l\u00f6schen. Angeblich verstie\u00dfen sie gegen das Recht am eigenen Bild von Polizeibeamten nach dem Kunsturheberrechtsgesetz. Nach g\u00e4ngiger Rechtsprechung traf das nicht zu. Es handelte sich nicht um Portr\u00e4taufnahmen. Das Video und das Foto zeigten eine gr\u00f6\u00dfere Gruppe rechter Aktivisten und Polizisten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um entgegenkommend zu sein, entfernte die Redaktion der &#8222;Beobachter News&#8220; ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dennoch das Video aus dem Bericht. Sie hielt jedoch an dem Foto fest. Daraufhin k\u00fcndigte die Polizei an, den Rechtsweg zu beschreiten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8222;Wir h\u00e4tten eine juristische Kl\u00e4rung des Sachverhalts begr\u00fc\u00dft, weil sie weitere Rechtssicherheit geschaffen h\u00e4tte&#8220;, sagt Denzinger. Doch es kam nicht dazu. Die Ermittlungsbeh\u00f6rden verfolgten den angeblichen Versto\u00df gegen das Recht der Polizisten am eigenen Bild nicht weiter. Die Begr\u00fcndung: Die Beleidigung wiege so schwer, dass dieser Vorwurf nicht ins Gewicht falle. So wurde die Geldstrafe nur wegen Beleidigung verh\u00e4ngt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Redakteur der &#8222;Beobachter News&#8220; kann allenfalls vermuten, wie es zu dem Eintrag als &#8222;Straft\u00e4ter linksmotiviert&#8220; in den Informationssystemen der Polizei kam. 2011 besetzten Aktivisten den Innenhof einer Kirche der Piusbruderschaft in Stuttgart-Feuerbach. Denzinger war mit einem Team der &#8222;Beobachter News&#8220; vor Ort. Die Polizei lie\u00df die AktivistInnen wegen Hausfriedensbruchs abf\u00fchren, Denzinger weigerte sich mitzugehen und wurde f\u00fcr eineinhalb Stunden im Hof festgehalten. Ein Staatsanwalt leitete Ermittlungen gegen ihn ein. Er erstattete seinerseits eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung. Beide Verfahren wurden sp\u00e4ter eingestellt. M\u00f6glicherweise hat der von Denzinger angezeigte Beamte f\u00fcr den Vermerk in den Akten gesorgt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Alexander Bosch, Experte f\u00fcr die Polizei bei Amnesty International Deutschland, sieht in der Datensammelwut der Beh\u00f6rden die Menschen- und B\u00fcrgerrechte verletzt, erkl\u00e4rte er gegen\u00fcber dem &#8222;Neuen Deutschland&#8220;. Einen Eintrag in den Akten als &#8222;Gewaltt\u00e4ter links, rechts oder Sport&#8220; erhalte man schnell. Dagegen sei es schwer, aus den Akten wieder heraus zu kommen, da es keine M\u00f6glichkeit gibt, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Erst recht, wenn ein Verfahren nur eingestellt und nicht durch einen Freispruch beendet wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Heike H\u00e4nsel aus T\u00fcbingen, zeigte sich \u00fcber den Vorgang entsetzt. Sie forderte vom baden-w\u00fcrttembergischen Innenminister Thomas Strobl Aufkl\u00e4rung. &#8222;Das Vorgehen der Polizei und des Landeskriminalamts im Fall Denzinger ist nicht zu tolerieren. Auch die Sicherheitsbeh\u00f6rden m\u00fcssen sich an unsere freiheitlich, demokratische Grundordnung halten, statt unliebsame Journalisten zu kriminalisieren&#8220;, erkl\u00e4rte sie. Und weiter: &#8222;Im Sinne der Pressefreiheit ist es nicht hinzunehmen, dass Journalisten bei ihrer Berichterstattung k\u00f6rperlich angegriffen, an der Berichterstattung gehindert und anschlie\u00dfend in eine Datenbank f\u00fcr politische Straft\u00e4ter einsortiert werden. Hier gibt es Erkl\u00e4rungsbedarf&#8220;.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Denzinger kann sich jetzt besser einen Reim darauf machen, weshalb einmal bei einer n\u00e4chtlichen Verkehrskontrolle auf dem Land ein junger Polizist mit der Hand an der Dienstwaffe zu ihm zur\u00fcck ans Auto kam, nachdem er seine Daten im Polizei-Informationssystem \u00fcberpr\u00fcft hatte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Au\u00dferdem wurde er bei einer Wahlkampfveranstaltung der CDU mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am 21. August 2013 in Schw\u00e4bisch Gm\u00fcnd nicht eingelassen. Die willk\u00fcrliche, allein auf eigenem Ermessen beruhende Einstufung der Polizei hinderte ihn also an seiner Berufsaus\u00fcbung als Pressefotograf.<\/p>\n<h5 class=\"western\" style=\"text-align: justify;\">&#8222;Beobachter News&#8220;<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Denzinger hat die &#8222;Beobachter News&#8220; 2011 als &#8222;Magazin f\u00fcr politische Bewegung im S\u00fcdwesten&#8220; gegr\u00fcndet. Am Anfang stand das Stuttgarter B\u00fcndnis f\u00fcr Versammlungsfreiheit, zu dem sich 2008 \u00fcber 100 Initiativen zusammenschlossen. CDU und FDP wollten damals das baden-w\u00fcrttembergische Versammlungsrecht versch\u00e4rfen. Alfred Denzinger war Mitgr\u00fcnder und Sprecher der AG Demobeobachtung des B\u00fcndnisses. Die AG wollte dokumentieren, wie sich die Polizei bei Demonstrationen verh\u00e4lt &#8211; erst recht, als es bei den Protesten gegen Stuttgart 21 zunehmend \u00dcbergriffe gab.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Rasch wuchsen &#8222;Die Beobachter&#8220; \u00fcber die AG hinaus. Die &#8222;Beobachter News&#8220; dehnte ihre Berichterstattung auf den ganzen S\u00fcdwesten aus. Sie dokumentiert Proteste gegen Nazi-Aufm\u00e4rsche oder Demonstrationen f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge, berichtet aber auch \u00fcber Prozesse, Wahlk\u00e4mpfe, Tarifkonflikte, Bundeswehr-Gel\u00f6bnisse, Blockupy- oder Anti-AKW-Aktionen. So stehen in diesem Jahr etwa Proteste gegen Castor-Transporte auf dem Neckar an.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Unzufriedenheit mit den &#8222;klassischen Medien&#8220; gab f\u00fcr Alfred Denzinger den Ansto\u00df. &#8222;Ich habe den Eindruck, dass die b\u00fcrgerliche Presse eine gef\u00e4rbte Brille hat&#8220;, sagt er. Die &#8222;Beobachter News&#8220; wollen einen Beitrag dazu leisten, dass sich die unterschiedlichen politischen Bewegungen gegenseitig mehr wahrnehmen und besser verstehen&#8220;, sagt der Herausgeber. Im August 2012 wurde die Nullnummer gedruckt. Nach acht weiteren Printausgaben erscheint das Magazin heute nur noch online, ver\u00f6ffentlicht aber umso regelm\u00e4\u00dfiger.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00dcbergriffe von Polizisten werden selten angezeigt. Anw\u00e4lte raten meist davon ab. Denn wer einen Polizisten im Einsatz beschuldigt, riskiert routinem\u00e4\u00dfig eine Gegenanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Wenn dann Aussage gegen Aussage steht, glauben Gerichte in aller Regel den Polizisten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8222;Wir lassen uns nicht einsch\u00fcchtern. Nicht von Polizeibeamten, nicht von Staatsanw\u00e4lten und auch nicht von Neonazis. Wir werden weiterhin Demonstrationen und sonstige politische Geschehnisse begleiten und dokumentieren&#8220;, steht f\u00fcr Denzinger jedoch au\u00dfer Frage. Um die Geldstrafe zu bezahlen und k\u00fcnftig technisch noch besser dokumentieren zu k\u00f6nnen, soll es ein Solidarit\u00e4ts-Konzert f\u00fcr die &#8222;Beobachter News&#8220; am 25. Februar um 20 Uhr im Zentrum Gasparitsch in der Rotenbergstra\u00dfe 125 in Stuttgart geben. Die Bands &#8222;Einheizfront&#8220; und &#8222;Eternal Struggle&#8220; treten auf.<b><\/b><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Er muss eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen, weil er einen Beamten mit den Worten &#8222;Du Drecksack&#8220; beleidigt haben soll. Obwohl er den Vorfall bei einer Demonstration anders in Erinnerung hat, sieht Denzinger keine Chance, Einspruch einzulegen. Denn es liegen nahezu gleich lautende Aussagen dreier Polizisten und eines Vertreters der Versammlungsbeh\u00f6rde vor. 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