{"id":17483,"date":"2018-03-01T00:00:00","date_gmt":"2018-02-28T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2018\/03\/aggressives-schwarz\/"},"modified":"2022-01-27T12:50:17","modified_gmt":"2022-01-27T10:50:17","slug":"aggressives-schwarz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2018\/03\/aggressives-schwarz\/","title":{"rendered":"Aggressives schwarz!?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Im Januar 2018 wurden, wegen der Polizeieins\u00e4tze zum G20-Gipfel, mehrere Klagen gegen die Stadt Hamburg eingereicht. Wie \u00fcber die letzten Monate hinweg, berichtete der NDR sachlich und unaufgeregt von der zu diesem Zweck einberufenen Pressekonferenz. <a href=\"#u1\">((1))<\/a> Ein eigentlich ganz unscheinbarer Satz im NDR-Artikel deutete allerdings auf ein Ph\u00e4nomen hin, das eine genauere Betrachtung verdient. \u00dcber ein auf der Pressekonferenz gezeigtes Video wurde geschrieben: &#8222;Darauf sind Polizisten zu sehen, die gewaltt\u00e4tig gegen bunt gekleidete Demonstranten vorgehen.&#8220;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was ist an dem Satz bemerkenswert? Er klingt zun\u00e4chst wie eine einfache Situationsbeschreibung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aber warum ist hier die Farbe der Kleidung von Belang? Ist der relevante und zu transportierende Fakt nicht der, dass die Polizei Gewalt gegen Demonstrierende aus\u00fcbt? Welche Mehrinformation soll uns durch das Adjektiv &#8222;bunt&#8220; gegeben &#8211; oder vielmehr suggeriert &#8211; werden? Wohl, dass die Verpr\u00fcgelten tats\u00e4chlich ernst genommen werden sollten mit ihrer Klageschrift. Ganz anders h\u00e4tte es ausgesehen, wenn die Polizei in dem Video schwarz gekleidete Menschen verpr\u00fcgelt h\u00e4tte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dann w\u00e4re die Legitimation der Klage wohl sogleich dahin geschwunden. Denn die Trennungslinie vom guten zum b\u00f6sen Demonstranten verl\u00e4uft sp\u00e4testens seit Hamburg entlang der Frage, welche Kleidung er trug. Schwarze Kleidung deutet dabei vermeintlich auf eine aggressive Grundausrichtung hin und wenn dann noch Vermummung ins Spiel kommt, sind die Schlagworte Straft\u00e4ter und Kriminelle oft nicht mehr weit. Sp\u00e4testens damit scheint dann jegliche Polizeigewalt legitimiert und die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit wird gar nicht mehr in Frage gestellt. Die absolute Eskalation der Welcome to hell-Demo wurde genau damit von der Polizei entschuldigt: der schwarze Block, in dem es auch noch zu Vermummung gekommen sei, h\u00e4tte vom Rest der Demonstration getrennt werden sollen, weil diese Straftaten nicht hinnehmbar gewesen seien. Das reicht als Begr\u00fcndung f\u00fcr das gewaltt\u00e4tige Aufl\u00f6sen einer Demonstration und das Ausl\u00f6sen einer Massenpanik offenbar aus. Zwar f\u00fchrte das im Nachgang zu ein paar Diskussionen, aber Konsequenzen musste bei der Polizei niemand bef\u00fcrchten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dass entlang der Frage, welche Kleidung jemand bei einer Demonstration trug und ob er*sie sowie die anderen Teilnehmenden dabei vermummt waren, tats\u00e4chlich auch die Schuld oder Unschuld einer Person in einem Strafprozess verhandelt wird, zeigt sich auch bei dem Verfahren gegen Fabio V. Er ist der wohl bekannteste G20-Protestler, da er nach seiner Festnahme nach einer von der Polizei brutal zerschlagenen Demonstration am Hamburger Rondenbarg <a href=\"#u2\">((2))<\/a> knapp f\u00fcnf Monate in Untersuchungshaft sa\u00df. Sein Prozess stellt eine Art Pr\u00e4zedenzfall f\u00fcr das dortige Demonstrationsgeschehen dar. Schon seine lange Untersuchungshaft wurde unter anderem mit einzelnen schwarzen Kleidungsst\u00fccken, die er bei der Festnahme trug, begr\u00fcndet. Die Kleidungsst\u00fccke, die dem nicht entsprachen, ignorierte der Richter dabei.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Prozess haben Richterin, Sch\u00f6ffen und Staatsanw\u00e4ltin nicht einen der mittlerweile elf Zeugen befragt, ohne ausf\u00fchrlich die Frage der Kleidung der Demonstrierenden zu er\u00f6rtern. Die Anklage m\u00f6chte beweisen, dass der Demonstrationszug, in dem Fabio V. vermeintlich unterwegs war, in seiner Gesamtheit auf Gewalt aus gewesen sei und somit den Schutz des Versammlungsrechts verwirkt habe. Dann k\u00f6nnte Fabio V. wegen Landfriedensbruchs verurteilt werden. Daf\u00fcr scheint den Prozessbeteiligten Kleidungsfarbe und Vermummung ein relevantes Indiz. Aber auch die Zeugen berichten mit gro\u00dfem Eifer von \u00fcberwiegend schwarzer Kleidung und zum Teil vermummten Personen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der ein oder andere belegt die Beschreibung auch gleich noch mit den passenden Adjektiven &#8211; wahlweise aggressiv oder angst-einfl\u00f6\u00dfend. Einer der Zivilfahnder, der sowohl je eine \u00fcberwiegend gr\u00fcn und blau gekleidete Gruppe beim Weggehen vom Protestcamp verfolgt hatte, bevor er sich an die Gruppe von Fabio V. heftete, hatte erstere beide als &#8222;friedlich wie Spazierg\u00e4nger&#8220; beschrieben, letztere als eine &#8222;gro\u00dfe schwarze Masse, die sehr bedrohlich wirkte&#8220;. Auf mehr als die Kleidungsfarbe gr\u00fcndete sich diese Zuschreibung allerdings nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Beim Anschauen der zahlreichen Videos, die den Auszug der Gruppen aus dem Altonaer Volkspark zeigen, ist der einzige sichtbare Unterschied der Gruppen die Farbe der Kleidung. In dem Prozess wird relativ deutlich, dass das Tragen schwarzer Kleidung unabh\u00e4ngig von weiteren Tatsachen als relevant erachtet wird und dass ein Gro\u00dfteil der Zeugen auch feste Zuschreibungen mit derlei gef\u00e4rbter Kleidung verbindet &#8211; aggressiv, gef\u00e4hrlich, gewaltt\u00e4tig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Und genau da liegt auch die Problematik. Es ist nicht bestreitbar, dass die Taktik sich einheitlich schwarz zu kleiden, auch von militanten Gruppen genutzt wird und dass von ihnen zum Teil auch Gewalt gegen Sachen oder Menschen ausge\u00fcbt wird. Gleichzeitig kann es ihnen aber auch allein darum gehen, in einer Demonstration nicht erkannt zu werden. Das kann unter anderem f\u00fcr Antifaschist*innen zum Eigenschutz absolut n\u00f6tig sein. Auch ist es eine Taktik, um vor der oft genug rechtswidrigen Aufnahme- und \u00dcberwachungspraxis der Polizei gesch\u00fctzt zu sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Menschen sollten an dem gemessen werden, was sie tun, nicht welche Kleidung sie tragen. Erst Recht sollten keine Vorab-Kriminalisierung oder strafrechtliche Folgen daran gekn\u00fcpft werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Realit\u00e4t sieht aber anders aus. In Berichten \u00fcber die Kleidung wird eine Zuschreibung transportiert. Und diese scheint nicht nur von der Polizei genutzt und befeuert, sondern in breiten Teilen der Gesellschaft und medial verankert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Man kann es \u00fcberspitzt einen erfolgreichen Feindaufbau nennen, der in der Folge Ma\u00dfnahmen legitimiert, die ohne diese Zuschreibungen nicht durchsetzbar w\u00e4ren. Das sollten auch diejenigen bedenken, die diese Kleidung bei Demonstrationen w\u00e4hlen. Unter Umst\u00e4nden setzen sie sich damit mittlerweile sogar einem gr\u00f6\u00dferen Risiko von Polizeigewalt und Strafverfolgung aus.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Januar 2018 wurden, wegen der Polizeieins\u00e4tze zum G20-Gipfel, mehrere Klagen gegen die Stadt Hamburg eingereicht. Wie \u00fcber die letzten Monate hinweg, berichtete der NDR sachlich und unaufgeregt von der zu diesem Zweck einberufenen Pressekonferenz. 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