{"id":1973,"date":"1998-05-01T00:00:51","date_gmt":"1998-04-30T22:00:51","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=1973"},"modified":"2022-07-26T13:56:59","modified_gmt":"2022-07-26T11:56:59","slug":"euthanasie-im-nationalsozialismus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/1998\/05\/euthanasie-im-nationalsozialismus\/","title":{"rendered":"&#8222;Euthanasie&#8220; im Nationalsozialismus"},"content":{"rendered":"<p>Unmittelbar mit der &#8222;Machtergreifung&#8220; der NSDAP 1933 begann die offene Hetze gegen sog. &#8222;Asoziale&#8220;, psychisch Kranke, Behinderte, gegen sog. &#8222;Gemeinschaftsunf\u00e4hige&#8220;, was immer darunter zu verstehen war. Diese Kategorien, die zur Klassifikation der Bev\u00f6lkerung gebildet wurden, erfa\u00dften all jene, welche nicht dem &#8222;arischen&#8220; Ideal entsprachen, aber nicht in die rassistische Schablone des &#8222;Ewigen Juden&#8220; pa\u00dften. Asyliert wurden Nichtse\u00dfhafte, AlkoholikerInnen, &#8222;asoziale&#8220; Tuberkulosekranke, um den &#8222;gesunden Erbstrom&#8220; der &#8222;Volksgemeinschaft&#8220; nicht zu sch\u00e4digen. &#8222;Jugenschutzanstalten&#8220; wurden eingerichtet, in denen sog. &#8222;Schwererziehbare&#8220; interniert wurden; auch dies ein dehnbarer Begriff, dem alle dem &#8222;gesunden Volksempfinden&#8220; Zuwiderhandelnden zum Opfer fielen, so auch junge Frauen, die auf sexuelle Selbstbestimmung bestanden. So fielen unter den Terminus &#8222;Asoziale&#8220; alle Ausl\u00e4nderInnen, Angeh\u00f6rige politisch Verfolgter, Familien, aus denen ein Angeh\u00f6riger sterilisiert worden war, Vorbestrafte, Rauschgifts\u00fcchtige, Prostituierte, LandstreicherInnen, &#8222;Unwirtschaftliche&#8220;, &#8222;Arbeitsscheue&#8220;, Sonderlinge, &#8222;Nichtsnutze aller Art&#8220;, Verkehrss\u00fcnderInnen und &#8222;Raufbolde&#8220;. 1938 sprach man von &#8222;getarntem Schwachsinn&#8220;, unter den vor allem F\u00fcrsorgez\u00f6glinge fielen, von &#8222;moralischem Schwachsinn&#8220;, womit vor allem unangepa\u00dfte Frauen und M\u00e4dchen gemeint waren. ((1)) Die Begrifflichkeit &#8222;asozial&#8220; wurde zunehmend mit &#8222;Psychopathie&#8220; ineinsgesetzt und lieferte so die darunter subsumierten Menschen der &#8222;Euthanasie&#8220; ((2)) aus.<\/p>\n<p>Am 14. Juli 1933 wurde das &#8222;Gesetz zur Verh\u00fctung erbkranken Nachwuchses&#8220; verabschiedet, damit die zwangsweise Massensterilisierung legalisiert. Kriterien f\u00fcr die Sterilisierung waren k\u00f6rperliche Behinderung, Schizophrenie, &#8222;angeborener Schwachsinn&#8220;, ebenso die sog. &#8222;Psychopathien&#8220;, deren schlichtweg alle, die nicht in &#8222;geordneten Verh\u00e4ltnissen&#8220; lebten, ihren Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen bestreiten konnten, verd\u00e4chtig waren. Die staatlichen F\u00fcrsorgestellen leisteten zur &#8222;Untersuchung&#8220;, Internierung und zur Zuf\u00fchrung zur Zwangssterilisation bereitwillig und eifrig ihren Arbeitsanteil. Alle f\u00fcr das Gesetz relevanten Personengruppen wurden \u00fcber die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden systematisch erfa\u00dft und auf evtl. vorliegenden &#8222;Schwachsinn&#8220; hin \u00fcberpr\u00fcft und gegebenenfalls der Sterilisierung zugef\u00fchrt, wobei diese \u00dcberpr\u00fcfungen sich bei geistiger oder k\u00f6rperlicher Behinderung und bei der Schizophrenie nach Ansicht des Gesetzgebers er\u00fcbrigten. Nichtse\u00dfhafte wurden in den bereits bestehenden Kzs inhaftiert.<\/p>\n<h3>Ideologie der &#8222;Euthanasie&#8220;<\/h3>\n<p>Ideologisch ging es dabei um die &#8222;Reinigung und Heilung des Volksk\u00f6rpers&#8220;, um die &#8222;Aufartung&#8220; des &#8222;Erbstroms&#8220;. Das Individuum als evtl. krankes und hilfsbed\u00fcrftiges Wesen war im Zuge der &#8222;Gleichschaltung&#8220; aus der Medizin in exorbitanter Geschwindigkeit verschwunden. Mit Heilung war nun nicht mehr die Gesundung oder Zustandsbesserung des Einzelnen gemeint, sondern die des &#8222;arischen Volksganzen&#8220;. Das Ich hatte seine Existenzberechtigung verwirkt, es sollte aufgehen im &#8222;v\u00f6lkischen&#8220; Wir. Dieser Blickwinkel, der von der Medizin gr\u00f6\u00dftenteils wohlwollend, wenn nicht gar euphorisch aufgegriffen wurde, hatte sich bereits vor 1933 innerhalb dieser Wissenschaft und innerhalb der Biologie in weiten Kreisen etabliert, wenn auch nicht unumstritten. Mit der &#8222;Machtergreifung&#8220; wurde dieses ideologische Gebilde zugespitzt, unliebsame KritikerInnen und SkeptikerInnen von der Berufsaus\u00fcbung ausgeschlossen, in die Emigration getrieben, verfolgt.<\/p>\n<p>Bezogen auf die psychische Erkrankung l\u00e4\u00dft sich feststellen, da\u00df die Geisteskrankheit bereits mit der Aufkl\u00e4rung zu den Belangen der Medizin geh\u00f6rte, was in voraufkl\u00e4rerischen Zeiten so nicht gegeben war. Aus der medizinischen Zust\u00e4ndigkeit entstand mit der Eugenik (sog. &#8222;Erbgesundheitslehre&#8220;) der biologisch- genetische Blick auf den Wahnsinn. Gleichzeitig wurden soziale Tatbest\u00e4nde, so die Armut, aus dieser Perspektive betrachtet. Das menschliche Bewu\u00dftsein wurde aus religi\u00f6sen Sph\u00e4ren entthront und im Zuge des Materialismus des 19. Jh. zu einer Funktion des &#8222;Keimplasmas&#8220;. So wurde Armut, und ebenso die Geisteskrankheit, als genetischer Abfall definiert. Die Anwendung der Vererbungslehre auf soziologische Zusammenh\u00e4nge lag nahe, da man bereits eine genetische Ursache f\u00fcr abweichendes Verhalten konstruiert hatte, und man nun Armut nur noch als ebenso abweichendes Verhalten zu kategorisieren brauchte. Diese pseudowissenschaftlichen Verquickungen legten den Grundstein f\u00fcr die spezifisch nationalsozialistische Bedeutung der &#8222;Psychopathie&#8220;, welche tausenden, sehr unterschiedlichen Menschen zum Verh\u00e4ngnis wurde.<\/p>\n<p>\u00dcber den Darwinismus, und nicht nur \u00fcber diesen, wurde der Anspruch auf Heilung innerhalb der Medizin mehr und mehr vom kranken Individuum weggelenkt hin zur &#8222;Heilung&#8220; einer ganzen Gesellschaft, welche erbbiologisch als eine Einheit betrachtet wurde. Die Menschheit als Ganzes sollte genesen, organisiert nach der &#8222;nat\u00fcrlichen&#8220; Norm des patriarchalen Familien- und Arbeitslebens, gereinigt von allem &#8222;minderwertigen Ballast&#8220;. So begr\u00fc\u00dften viele MedizinerInnen und BiologInnen den Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft im Deutschen Reich als M\u00f6glichkeit, ihre &#8222;rassehygienischen&#8220; Vorstellungen Wirklichkeit werden zu lassen.<\/p>\n<h3>&#8222;Aktion T 4&#8220; &#8211; Vorbild f\u00fcr die Shoah<\/h3>\n<p>Die systematische Internierung sog. &#8222;Asozialer&#8220; und &#8222;Arbeitsscheuer&#8220; begann 1938, nachdem diese bereits vor diesem Zeitpunkt sporadisch immer wieder der Freiheit beraubt worden waren. Sp\u00e4testens ab diesem Zeitpunkt geschah diese Internierung in KZs mit dem klaren Gedanken an die Vernichtung. Zeitgleich wurde verst\u00e4rkt Propaganda lanciert f\u00fcr die &#8222;Vernichtung lebensunwerten Lebens&#8220;, als &#8222;Gnadentod&#8220; sch\u00f6ngef\u00e4rbt. Bereits 1936 fanden die ersten Verlegungen psychiatrischer und heilerzieherischer PatientInnen aus kirchlichen Einrichtungen hin zu staatlichen statt, die ersten Todesnachrichten wurden an die Angeh\u00f6rigen verschickt. Der Terminus &#8222;Verlegung&#8220; war ab 1939 gleichbedeutend mit dem sicheren Tod der davon Betroffenen. In diesem Jahr begann die T\u00f6tung von AnstaltsinsassInnen im gro\u00dfen Stil. Die ausf\u00fchrenden \u00c4rzte und das Pflegepersonal waren hierzu durch eine Autorisierung Hitlers, r\u00fcckdatiert auf den 1.9.1939, einige Zeit nach diesem Tag verfa\u00dft, erm\u00e4chtigt. Die Organisation der &#8222;Euthanasie&#8220; oblag einer Zentrale in Berlin, welche ab April 1940 fast vollst\u00e4ndig in der Tiergartenstra\u00dfe 4 untergebracht war, mit dem inoffiziellen Namen &#8222;T4&#8220;. Hiernach wurde die &#8222;Euthanasie&#8220;-&#8222;Aktion T4&#8220; ganannt. Ein Gutachter-Stab wurde eingesetzt, zu dem namhafte medizinische Kapazit\u00e4ten geh\u00f6rten. Sie erhielten die Aufgabe, auf der Basis eigens zu diesem Zweck entworfener &#8222;Meldeb\u00f6gen&#8220;, \u00fcber Leben und Tod zu entscheiden. Ebenso bereisten sie die verschiedenen &#8222;Anstalten&#8220;, um den Fortgang der &#8222;Aktion&#8220; zu kontrollieren. In der Folgezeit wurden tausende von PatientInnen vergast, erschossen, durch Spritzen \u00fcberdosierter Medikamente get\u00f6tet. \u00c4rzten oblag es, eine &#8222;geeignete&#8220;, d.h. plausible Todesursache zur Mitteilung an die Angeh\u00f6rigen &#8222;festzustellen&#8220;. Immer mehr Schizophrene, EpileptikerInnen, Manisch-Depressive, K\u00f6rperbehinderte, &#8222;Schwachsinnige&#8220;, &#8222;Psychopathen&#8220; etc. fielen unter die Rubrik &#8222;unheilbar&#8220;.<\/p>\n<p>Die massenhaften &#8222;Verlegungen&#8220; erregten in der \u00d6ffentlichkeit Aufsehen; es kam zu Ger\u00fcchten, die sich zunehmend den tats\u00e4chlichen Vorg\u00e4ngen ann\u00e4herten. Vereinzelt wurde, auch von kirchlicher Seite, Einspruch erhoben. Am 24. August 1941 stoppte Hitler pers\u00f6nlich die &#8222;Aktion&#8220; in dieser Form des Ablaufs, was aber keineswegs das Ende der &#8222;Euthanasie&#8220; bedeutete. Die &#8222;freigewordenen Kapazit\u00e4ten&#8220; der &#8222;Aktion T4&#8220; wurden nun f\u00fcr die T\u00f6tung kranker, nicht mehr arbeitsf\u00e4higer H\u00e4ftlinge in den Kzs &#8222;genutzt&#8220;. T4- Gutachter reisten von KZ zu KZ, um zu &#8222;selektieren&#8220;. Der V\u00f6lkermord begann unter Einsatz des T4-Personals. Doch auch in den Krankenanstalten fand das Morden kein Ende. Nunmehr wurden die Opfer durch Gabe von \u00dcberdosierungen, insbesondere von Luminal, get\u00f6tet. Eine weitere &#8222;Methode&#8220; war das Verhungernlassen der InsassInnen. Die Opfer starben einen qualvollen, langsamen Tod.<\/p>\n<p>Nur ein geringer Teil des medizinischen Pflegepersonals in den Anstalten war ersch\u00fcttert von den Vorg\u00e4ngen, versuchte, die Pfleglinge vor der &#8222;Verlegung&#8220; zu bewahren, meist erfolglos. Die aktiv an den T\u00f6tungen Beteiligten wurden nicht zur T\u00e4terschaft gezwungen, das Ablehnen der pers\u00f6nlichen Beteiligung f\u00fchrte nicht zu negativer beruflicher oder privater Sanktionierung. Doch war es zu keiner Zeit f\u00fcr die Organisatoren der &#8222;Aktion&#8220; problematisch, zum Morden bereite HelferInnen zu finden. Kaum ein aktiv Beteiligter entwickelte nach Kriegsende, auch nicht im Zusammenhang mit den z.T. folgenden Straf- und Kriegsgerichtsprozessen, Schuldbewu\u00dftsein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unmittelbar mit der &#8222;Machtergreifung&#8220; der NSDAP 1933 begann die offene Hetze gegen sog. &#8222;Asoziale&#8220;, psychisch Kranke, Behinderte, gegen sog. &#8222;Gemeinschaftsunf\u00e4hige&#8220;, was immer darunter zu verstehen war. Diese Kategorien, die zur Klassifikation der Bev\u00f6lkerung gebildet wurden, erfa\u00dften all jene, welche nicht dem &#8222;arischen&#8220; Ideal entsprachen, aber nicht in die rassistische Schablone des &#8222;Ewigen Juden&#8220; pa\u00dften. 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