{"id":2019,"date":"1998-06-01T00:00:24","date_gmt":"1998-05-31T22:00:24","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=2019"},"modified":"2022-07-26T14:26:30","modified_gmt":"2022-07-26T12:26:30","slug":"de-facto-lebenslanglich-fur-osman-murat-ulke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/1998\/06\/de-facto-lebenslanglich-fur-osman-murat-ulke\/","title":{"rendered":"De-facto-lebensl\u00e4nglich f\u00fcr Osman Murat \u00dclke"},"content":{"rendered":"<p>Auch wenn auf diesen Seiten schon oft \u00fcber Osman Murat \u00dclke berichtet wurde, so macht es doch Sinn, die Proze\u00dfgeschichte einmal zusammenzufassen.<\/p>\n<p>Osman hatte am 1. September 1995 in Izmir im Rahmen einer Pressekonferenz seinen Einberufungsbefehl und seinen Wehrpa\u00df verbrannt (vgl. GWR 201). \u00dcber ein Jahr sp\u00e4ter, am 7. Oktober 1996, war er deswegen in Izmir verhaftet und \u00fcber einige Umwege ins Milit\u00e4rgef\u00e4ngnis nach Ankara gebracht worden, wo ihm zun\u00e4chst wegen des &#8218;Versuchs, das Volk vom Milit\u00e4r zu distanzieren&#8216; (Art. 155 des t\u00fcrkischen Strafgesetzbuches) der Proze\u00df gemacht wurde. Dieses Verfahren war jedoch nur ein Vorgepl\u00e4nkel, denn erst danach begann der Kreislauf, in dem Osman jetzt noch immer steckt. Direkt vom Gericht wurde Osman damals zum Rekrutierungsb\u00fcro in Ankara und von dort zu &#8217;seiner&#8216; Einheit, der 9. Feldj\u00e4gerausbildungseinheit in Bilecik, gebracht. Dort folgte zun\u00e4chst einmal Milit\u00e4rarrest, und am 26. November 1996 wurde Osman schlie\u00dflich ins Milit\u00e4rgef\u00e4ngnis nach Eskisehir gebracht, wo er auf seinen Proze\u00df vor dem dortigen Gericht warten mu\u00dfte. Die Anklage lautete auf Versto\u00df gegen Art. 87 Abs. 1 des Milit\u00e4rstrafgesetzbuches: wiederholte Befehlsverweigerung.<\/p>\n<p>Die Verhandlung begann am 27. Dezember, und \u00fcberraschenderweise wurde Osman nach Ende der Verhandlung entlassen &#8211; mit einem Marschbefehl zu seiner Einheit in der Tasche. Osman befolgte diesen Befehl jedoch nicht und fuhr erstmal nach Hause (vgl. <a title=\"Ein Hauch von Freiheit\" href=\"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/1997\/02\/ein-hauch-von-freiheit\/\">GWR 216<\/a>). Bei einer weiteren Verhandlung vor dem Milit\u00e4rgericht in Ankara am 28. Januar 1997 &#8211; immer noch wegen seiner Wehrpa\u00dfverbrennung vom 1.9.95 &#8211; wurde Osman jedoch erneut verhaftet und \u00fcber den Umweg des Milit\u00e4rgef\u00e4ngnisses in Ankara wieder nach Eskisehir gebracht. Dort wurde Osman am 6. M\u00e4rz 1997 zum ersten Mal vom Milit\u00e4rgericht wegen &#8218;fortgesetzten Ungehorsams&#8216; zu f\u00fcnf Monaten Haft verurteilt. Ein weiteres Verfahren wurde vorbereitet, da Osman im Dezember nicht zu seiner Einheit zur\u00fcckgekehrt war. Bei einem Proze\u00dftermin am 29. Mai 1997 wurde Osman jedoch erneut mit einem Marschbefehl in der Tasche entlassen und erst bei einer Verhandlung am 9. Oktober wieder festgenommen.<\/p>\n<p>Am 23. Oktober 1997 wurde Osman daher wegen &#8218;fortgesetzter Befehlsverweigerung&#8216; erneut zu f\u00fcnf Monaten Haft und wegen &#8218;Fahnenflucht&#8216; (vom Dezember 96) zu weiteren f\u00fcnf Monaten Haft verurteilt. Neue Verfahren wurden ebenfalls wieder eingeleitet, und f\u00fchrten am 22. Januar 1998 zu Verurteilungen von zehn Monaten wegen &#8218;Fahnenflucht&#8216;. Diesmal wurde Osman zwar wieder entlassen, aber unter Bewachung zu seiner Einheit nach Bilecik gebracht, wo er erneut das Tragen der Uniform verweigerte. Deswegen erging am 19. M\u00e4rz 1998 eine erneute Verurteilung wegen &#8218;fortgesetztem Ungehorsams&#8216; zu weiteren f\u00fcnf Monaten Haft. Und Osman wurde erneut unter Bewachung zu seiner Einheit nach Bilecik gebracht &#8211; the same procedure&#8230;<\/p>\n<p>Am 4. Mai erging nun das vorl\u00e4ufig letzte Urteil, doch ohne da\u00df der Kreislauf durchbrochen w\u00e4re. Er wurde erneut zu sieben Monaten wegen &#8218;fortgesetztem Ungehorsams&#8216; verurteilt, aus dem Gef\u00e4ngnis entlassen und unter Bewachung zu seiner Einheit nach Bilecik \u00fcberstellt. Mittlweiweile befindet er sich wieder im Milit\u00e4rgef\u00e4ngnis von Eskisehir.<\/p>\n<p>Dazu erkl\u00e4rte der Verein der KriegsgegnerInnen Izmir: &#8222;Osman sieht sich in einem brutalen Kreislauf. Er hat eine Aktion durchgef\u00fchrt: die Weigerung, den Milit\u00e4rdienst abzuleisten. Doch, aufgrund dieser einen Aktion wird er wieder und wieder verurteilt, und das bedeutet de-facto lebensl\u00e4nglich.&#8220;<\/p>\n<p>Noch kurioser wird die Situation durch eine Entscheidung des Milit\u00e4rgerichts beim Gro\u00dfen Generalstab vom 9. Dezember 1997. Das Gericht hat festgestellt, da\u00df es vollkommen legal ist, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu fordern, und da\u00df dies keinen Versto\u00df gegen Art. 155 (&#8218;Versuch, das Volk vom Milit\u00e4r zu distanzieren&#8216;) darstellt. Das Gericht erkannte au\u00dferdem an, da\u00df KDV ein Menschenrecht entsprechend der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention darstellt, und diese von der T\u00fcrkei unterzeichnet wurde.<\/p>\n<p>Die Inanspruchnahme dieses Menschenrechts bleibt in der T\u00fcrkei jedoch strafbar, ebenso die Aufforderung an andere, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Legal, illegal &#8211; schei\u00dfegal?<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch wenn auf diesen Seiten schon oft \u00fcber Osman Murat \u00dclke berichtet wurde, so macht es doch Sinn, die Proze\u00dfgeschichte einmal zusammenzufassen. Osman hatte am 1. September 1995 in Izmir im Rahmen einer Pressekonferenz seinen Einberufungsbefehl und seinen Wehrpa\u00df verbrannt (vgl. 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