{"id":2080,"date":"1998-09-01T00:00:02","date_gmt":"1998-08-31T22:00:02","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=2080"},"modified":"2022-07-26T13:34:08","modified_gmt":"2022-07-26T11:34:08","slug":"repression-hat-konjunktur","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/1998\/09\/repression-hat-konjunktur\/","title":{"rendered":"Repression hat Konjunktur!"},"content":{"rendered":"<p>In den letzten zwei Jahren verurteilten Gerichte Totale Kriegsdienstverweigerer mit immer h\u00f6her werdenden Strafen. Dies liegt im besonderen Interesse des Kriegsministeriums. Es verlangt in einem Erla\u00df, zuletzt erneuert am 18.2.1998, Totalverweigerer erst dann aus Bundeswehr und Bundeswehrarrest zu entlassen, nachdem sie ein Zivilgericht mindestens zu sieben Monaten Freiheitsentzug verurteilt hat. Analog sollen zum Zivildienst einberufene Totalverweigerer, zu mindestens 10 Monate Freiheitsentzug verurteilt werden. Auch vor dem &#8218;R\u00fche-Erla\u00df&#8216; gab es schon den &#8218;Stoltenberg- und W\u00f6rner-Erla\u00df, die aber beide nicht ann\u00e4hernd von den &#8222;unabh\u00e4ngigen&#8220; RichterInnen so gehorsam beachtet wurden wie heute. Im Juli 1998 gab es in Berlin mit 11 Monaten Freiheitsstrafe gegen den Totalverweigerer Christof Haug die h\u00f6chste Verurteilung seit Wiedereinf\u00fchrung der Wehrpflicht in Berlin. Anfang 1998 verh\u00e4ngte das AG G\u00f6ttingen eine Haftstrafe von 16 Monaten, die in der Berufungsverhandlung am Landgericht noch auf 10 Monate reduziert werden konnte, sich aber damit nach den Erlassen richtet. 20-25% aller Totalverweigerer werden mittlerweile zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, orientieren sich also am &#8218;R\u00fche-Erla\u00df&#8216;.<\/p>\n<p>Nicht aber nur die Erlasse gegen Totalverweigerer und das rigorose Vorgehen der Bundeswehr, die in den letzten Jahren Totalverweigerer oftmals \u00fcber 63 Tage arrestierte und vom 1. bis 4. August 1998 den falschen J\u00f6rg Eichler in der Kaserne inhaftierte (vgl. Artikel unten), verdeutlichen die neue Konjunktur der Repression.<\/p>\n<p>Am 23. Juni 1998 wurde ich ohne Urteil f\u00fcr 16 Tage in der JVA Weiterstadt inhaftiert. Die Vorgeschichte ist folgende: 1993 wurde ich vom AG Hanau zu drei Monaten Knast auf Bew\u00e4hrung wegen sogenannter &#8218;Dienstflucht&#8216; verurteilt. Das Bundesamt f\u00fcr den Zivildienst (BAZ) berief mich erneut ein, und erhob Strafantrag, weil ich der Einberufung nicht nachkam. Ungew\u00f6hnlicherweise wies die Staatsanwaltschaft am LG Frankfurt\/M. die Klage wegen dem Verbot der Doppelbestrafung (Artikel 103 Abs. 3 Grundgesetz) ab. Das BAZ legte Beschwerde ein, die von der Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) am OLG Frankfurt\/M. wegen dem Doppelbestrafungsverbot abgewiesen wurde. Dar\u00fcber erstaunt und ver\u00e4rgert, da\u00df die Staatsanwaltschaften die Klage gegen einen Totalverweigerer nicht zulie\u00dfen &#8211; der BAZ-Sachbearbeiter schmierte ein &#8222;Das darf ja wohl nicht war sein!?!&#8220; auf die Entscheidung der GenStA -, strengte das BAZ ein au\u00dfergew\u00f6hnliches &#8222;Klageerzwingungsverfahren&#8220; an. Das OLG Frankfurt\/M. lie\u00df die Klage mit der Begr\u00fcndung zu, da\u00df ich 1993 keine Gewissensentscheidung im Sinne der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung (BVerfGE) von 1968 getroffen hatte. Nach dieser BVerfGE trifft die &#8222;selbe Tat&#8220; im Sinne des Doppelbestrafungsverbots nur zu, wenn &#8222;eine ein und f\u00fcr allemal getroffene Gewissensentscheidung&#8220; in der Begr\u00fcndung der ersten Verurteilung nachgewiesen werden kann.<\/p>\n<p>Da\u00df das Doppelbestrafungsverbot auch ohne ein vom Gericht attestiertem Gewissen gilt, und somit das Verfahren gegen mich eingestellt werden mu\u00df, wollten meine beiden Wahlverteidiger, J\u00f6rg Eichler und Detlev Beutner und ich am 23. Juni 1998 in einem weiteren Proze\u00df gegen mich am AG Frankfurt\/M. nachweisen. Wahlverteidiger hei\u00dft, da\u00df die beiden keine Juristen sind, und die M\u00f6glichkeit der Verteidigung durch Nichtjuristen, die \u00a7 138 Abs. 2 Strafproze\u00dfordnung (StPO) bietet, nutzen wollten, um mir zu helfen. Allerdings wurde Detlev und J\u00f6rgs schriftlicher Antrag vom AG sowie LG Frankfurt\/M. im Vorfeld der Hauptverhandlung abgelehnt. Richterin Mickerts vom AG schrieb damals in die Begr\u00fcndung: &#8222;Die Antragsteller sind dem Gericht unbekannt.&#8220; Daher wollten wir nicht die prozessuale M\u00f6glichkeit verpassen, und am 23. Juni in der Hauptverhandlung pers\u00f6nlich den Antrag zu stellen, um nachzuweisen, da\u00df meine Wahlverteidiger sachkompetent sind.<\/p>\n<p>Am Proze\u00dftag erschienen etwa 45 BesucherInnen, die mit uns \u00fcber eine Stunde warteten, bis versp\u00e4tet zu meiner Sache aufgerufen wurde. Vor der Er\u00f6ffnung der Verhandlung wurde der Richterin Mickerts bekannt, da\u00df J\u00f6rg und Detlev den Zulassungsantrag stellen wollen. Sie unternahm sitzungspolizeiliche Ma\u00dfnahmen, lie\u00df weitere Justizwachtmeister und auch zwei Beamte des Staatsschutzes (K 42) kommen und besetzte Publikumspl\u00e4tze mit zivilen Justizangestellten. Damit war auch die \u00d6ffentlichkeit eingeschr\u00e4nkt, es konnten n\u00e4mlich nur 26 der ca. 45 BesucherInnen den Sitzungssaal betreten.<\/p>\n<p>Als meine Verteidiger und ich in den Saal eintraten und uns auf der Verteidigerbank niederlassen wollten, wurden die beiden sogleich von der Richterin und einem lautstarken Zivilpolizisten aufgefordert, im Publikum Platz zu nehmen. Wir holten einen Beschlu\u00df des Gerichts zu diesem Verweis ein, und stellten einen Antrag auf Unterbrechung, um einen Befangenheitsantrag zu stellen. Wir verlie\u00dfen den Sitzungssaal, um im Korridor &#8211; wenige Meter vor dem Saal &#8211; den Befangenheitsantrag gegen die Richterin zu formulieren.<\/p>\n<p>Einige Male rief die Richterin auf, da\u00df ich den Saal wieder betreten solle. Obwohl sie unterrichtet war, da\u00df ich in wenigen Minuten samt Befangenheitsantrag wieder im Saal sein wollte, veranla\u00dfte sie die Vorf\u00fchrung durch drei Wachtmeister und einen Staatsschutzpolizisten. Mit Schl\u00e4gen, W\u00fcrgen und Tritten versuchten sie mich in den Gerichtssaal zu zerren, lie\u00dfen aber nach einiger Zeit wieder ab, nachdem sie informiert wurden, da\u00df die Richterin einen Vorf\u00fchrhaftbefehl schrieb. Als die Wachtmeister ein zweites Mal kamen, und uns bei unserem Befangenheitsantrag unterbrachen, ging ich &#8218;freiwillig&#8216;, ohne Gewaltanwendung mit in den Gerichtssaal. Sobald dort eingetroffen, bekam ich unter massiver Gewalt Handschellen angelegt und der Sitzungssaal wurde ger\u00e4umt. Dabei brach ein \u00fcbereifriger Wachtmeister J\u00f6rg Eichlers rechtes Schl\u00fcsselbein. Ich wurde, nachdem die Richterin den Haftbefehl aussprach, \u00fcber die JVA Frankfurt-Preungesheim zur JVA Weiterstadt gebracht.<\/p>\n<p>Das unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Vorgehen der Richterin und ihrer Wachtmeister basierte auf einem &#8222;Vorf\u00fchrhaftbefehl&#8220; (\u00a7 230 Abs. 2 StPO), den sie rechtswidrig in einen &#8222;Wegf\u00fchrhaftbefehl&#8220; in die JVA Weiterstadt umfunktioniert hatte.<\/p>\n<p>In der JVA Weiterstadt sind ca. 850 Menschen inhaftiert, obwohl nur f\u00fcr 500 konzipiert. Jeden Tag sollen nach Aussage eines &#8222;Schlie\u00dfers&#8220; zehn weitere dort ankommen. Nach meinen Sch\u00e4tzungen, die sich auf das &#8222;Zugangshaus A&#8220; beziehen, sitzen ca. 70 % der Gefangenen wegen angeblichen Versto\u00dfes gegen das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz (BtMG) dort ein. Auch &#8222;Abschiebeh\u00e4ftlinge&#8220;, die auf ihren Haftpr\u00fcfungstermin warten, sind in Weiterstadt inhaftiert. Die strukturelle Besonderheit in der JVA ist die systematische Desinformation. Von Anbeginn an, werden die Menschen von Zelle zu Zelle gescheucht und bei Anfragen auf &#8222;sp\u00e4ter&#8220; vertr\u00f6stet. Gerade Leute mit Sprachschwierigkeiten haben es hier besonders schwer. Einigen ergeht es so, da\u00df sie nicht einmal genau wissen, was ihnen vorgeworfen wird, weshalb sie angeklagt sind und was sie erwartet. In der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UVollzO) ist eigentlich verankert, da\u00df eine &#8222;Hausordnung&#8220; in jeder Zelle aush\u00e4ngen mu\u00df. Aber weder das, noch Informationsbl\u00e4tter oder -veranstaltungen f\u00fcr die neuen Gefangenen sind erh\u00e4ltlich. Die Abl\u00e4ufe im Knast sind haupts\u00e4chlich \u00fcber die Mitgefangenen zu erfahren. Die Rechte der Gefangenen werden systematisch mi\u00dfachtet. So habe ich z.B. zwei Tage auf Schreibpapier warten m\u00fcssen, drei Tage auf meine Privatkleider, die mir mein Besuch mitbrachte, zehn Tag auf vegetarische Kost. Ich hatte das Gl\u00fcck schon am ersten Tag in der JVA Frankfurt-Preungesheim die UVollzO zu bekommen, konnte mich auf diese berufen, wenn ich &#8222;Anliegen&#8220; und Beschwerden schrieb. Nur drei von ca. 30 Solidarit\u00e4tsbriefen habe ich in den Knast bekommen. Und diese drei, die von der Richterin Mickerts aufgrund der UVollzO gelesen wurden, wurden mir erst eine Woche nach Eingang in der JVA ausgeh\u00e4ndigt. \u00c4hnliche Einschr\u00e4nkungen auch bei der Verteidigerpost. Mein Rechtsanwalt hat erst am 24. Juli, also zwei Wochen nach meiner Entlassung, meine Briefe erhalten.<\/p>\n<p>Viel Zeit hatte sich auch Richterin Mickerts bei der Bearbeitung unserer Haftbeschwerde gelassen. Sie lehnte diese zun\u00e4chst ab, m\u00fc\u00dfte dann aber innerhalb von drei Tagen fristgerecht die Haftbeschwerde an das Landgericht weiterleiten. Erst am 8. Juli bekam der zust\u00e4ndige Richter auf sein Nachfragen beim AG die Haftbeschwerde, der er auch zustimmte, und den rechtswidrigen Haftbefehl somit aufhob.<\/p>\n<p>Als n\u00e4chste juristische Schritte werden meine VerteidigerInnen und ich einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin Mickerts einreichen sowie Strafantr\u00e4ge gegen diese wegen Rechtsbeugung und gegen die Justizwachtmeister und Polizisten wegen K\u00f6rperverletzung einreichen. Der n\u00e4chste Proze\u00dftermin wird voraussichtlich im Oktober &#8217;98 stattfinden. Falls dem Befangenheitsantrag gegen Richterin Mickerts nicht zugestimmt wird, wird die Hauptverhandlung &#8211; wie von der Richterin angek\u00fcndigt &#8211; wahrscheinlich im &#8222;Hochsicherheitssaal&#8220; des AG in Frankfurt\/M. abgehalten werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den letzten zwei Jahren verurteilten Gerichte Totale Kriegsdienstverweigerer mit immer h\u00f6her werdenden Strafen. Dies liegt im besonderen Interesse des Kriegsministeriums. Es verlangt in einem Erla\u00df, zuletzt erneuert am 18.2.1998, Totalverweigerer erst dann aus Bundeswehr und Bundeswehrarrest zu entlassen, nachdem sie ein Zivilgericht mindestens zu sieben Monaten Freiheitsentzug verurteilt hat. 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