{"id":24684,"date":"2021-03-29T10:30:07","date_gmt":"2021-03-29T08:30:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2021\/03\/versammlungs-verhinderungsgesetze\/"},"modified":"2021-05-09T12:26:37","modified_gmt":"2021-05-09T10:26:37","slug":"versammlungs-verhinderungsgesetze","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2021\/03\/versammlungs-verhinderungsgesetze\/","title":{"rendered":"Versammlungs-Verhinderungsgesetze"},"content":{"rendered":"<h5 style=\"text-align: justify;\">Gesetzesversch\u00e4rfungen \u00fcberall<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vor wenigen Wochen wurde bekannt gegeben, NRW plane die Verabschiedung eines neuen Versammlungsgesetzes. Kritik wurde laut \u2013 zu Recht. Immer mehr Bundesl\u00e4nder verabschieden sich vom bundesweiten Versammlungsgesetz. Diese Gesetze sind in einigen Bundesl\u00e4ndern liberaler als in anderen. Allgemein ist aber versch\u00e4rft eine grundrechtsfeindliche Auslegung der Versammlungsgesetze festzustellen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Land Niedersachsen hat bereits 2011 ein neues Versammlungsgesetz verabschiedet. Kritisiert wurde damals die Unbestimmtheit zahlreicher Formulierungen, die den Beh\u00f6rden Spielraum f\u00fcr eine versammlungsfeindliche Auslegung bieten. Scharf kritisiert wurde die Ausweitung des Uniformverbots in einer \u00e4hnlichen Art und Weise, wie sie nun in NRW droht. Die Ausweitung des Verbotstatbestands bez\u00fcglich der Vermittlung des \u201eEindrucks von Gewaltbereitschaft\u201c ist \u00e4u\u00dferst problematisch. Die Vorschrift ist so schwammig, dass die Versammlungsbeh\u00f6rde diese nach Belieben auslegen und so Versammlungen kriminalisieren kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weiterer wesentlicher Kritikpunkt sind verdeckte Ma\u00dfnahmen. Die Versammlungsbeh\u00f6rde darf die \u00fcber Anmelder*innen und Leiter*innen einer Versammlung erhobenen Daten durch Anfragen an Polizei- und Verfassungsschutzbeh\u00f6rden daraufhin pr\u00fcfen, ob die betroffene Person die \u00f6ffentliche Sicherheit unmittelbar gef\u00e4hrdet, und gegebenenfalls die Person als Leiterin oder Leiter ablehnen. Ob die Versammlungsbeh\u00f6rde eine \u00dcberpr\u00fcfung der Daten vornimmt, entzieht sich der Kenntnis der von dieser Ma\u00dfnahme Betroffenen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201eDie Normen haben eine einsch\u00fcchternde Wirkung und schrecken von der Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit ab. Aufgrund der in den angegriffenen Normen getroffenen Regelungen ist [\u2026] nicht absch\u00e4tzbar, welche Belastungen und Risiken mit der Wahrnehmung ihres Grundrechts verbunden sind. [&#8230;] Die angegriffenen Normen erweisen sich mithin als \u201abeh\u00f6rdenfreundlich\u2018 und \u201agrundrechtsfeindlich\u2018. Sie sind nicht \u201aversammlungsfreundlich\u2018 ausgestaltet\u201c, schrieb bereits 2011 das B\u00fcndnis \u201eVersammlungsfreiheit f\u00fcr Niedersachsen\u201c. Die Praxis best\u00e4tigt diese damalige Einsch\u00e4tzung.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">Praxisbeispiel L\u00fcneburg<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Hansestadt L\u00fcneburg hat mit ihren ca. 75.000 Ein-wohner*innen eine aktive politische Szene. Im Jahr 2020 gab es laut Stadtverwaltung 192 Versammlungsanmeldungen im Stadtgebiet. Angemeldete Versammlungen werden regelm\u00e4\u00dfig mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gef\u00e4hrdenden Auflagen oder gar Verboten belegt. Dies trifft insbesondere auf Versammlungen mit politisch emanzipatorischen Themen zu: Ob Klima, Recht auf Stadt, Rassismus und Black Lives Matter, Seebr\u00fccke, Feminismus oder Antifa. Anmelder*innen von Versammlungen m\u00fcssen ihre Kundgebungen h\u00e4ufig im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen. Verst\u00f6\u00dfe gegen das Versammlungsgesetz haben f\u00fcr die Versammlungsbeh\u00f6rde keine Konsequenzen. Gegen Versammlungsleiter*innen und Teilnehmer*innen wird dagegen eifrig ermittelt und prozessiert \u2013 es sei denn, sie geh\u00f6ren zu den \u201eCorona-Leugner*innen\u201c. Ich gebe ein paar Beispiele aus der Praxis.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">Unzul\u00e4ssiger Einfluss auf die Au\u00dfendarstellung von Versammlungen<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Thema Wohnraum f\u00fcr alle und Recht auf Stadt erhielt im Fr\u00fchjahr 2020 im Zuge der Auseinandersetzung um bewohnte Bauwagen auf dem Grundst\u00fcck des alternativen Wohnprojektes Unfug (die GWR berichtete) gro\u00dfe \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit. Doch ihr Recht, auf dem Marktplatz zusammen mit 300 Menschen und mit \u201ekundgebungimmanenten\u201c Gegenst\u00e4nden eine Versammlung durchzuf\u00fchren, mussten die Veranstalter*innen im Eilverfahren vor Gericht erk\u00e4mpfen. Die Beh\u00f6rden hatten zuvor das Aufstellen eines Bauwagens f\u00fcr die Kundgebung sowie eine Baumkletteraktion mit Transparenten verboten. Diese Verbote wurden vom Gericht gekippt. Die Stadt bleibt allerdings unbelehrbar. Das durch das Gericht im Eilverfahren f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rte Baumkletterverbot ist beispielsweise immer noch in allen Versammlungsbescheiden der Beh\u00f6rde enthalten.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">Heiliger Einkaufs- und Freizeitbummel<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Stadt untersagte einer \u201eBlack Lives Matter\u201c-Demonstration im Juli 2020, durch die belebte Innenstadt zu laufen, mit Verweis auf Hygieneschutz und Corona. Ein Aufmarsch k\u00f6nne nicht stattfinden, er w\u00fcrde dem Einkaufsbummel in der Stadt zu nahe kommen. Die Versammlung des feministischen B\u00fcndnis 8. M\u00e4rz wurde, am 7. M\u00e4rz 2021, zum Schutz der Freizeitgestaltung in der Innenstadt an einem Sonntag unter Verweis auf Corona ebenfalls untersagt. Die Versammlung w\u00fcrde flanierende Menschen st\u00f6ren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Veranstalter*innen hatten ein Hygienekonzept vorgestellt, die Corona-Inzidenz lag zu diesem Zeitpunkt jeweils unter dem Wert von 35. Die Stadt argumentierte im \u201eKooperationsgespr\u00e4ch\u201c, es f\u00fchre zu einer Bel\u00e4stigung der Allgemeinheit, wenn der Demonstrationszug durch den Abstand zwischen den Menschen zu lang werde. Das Verwaltungsgericht widersprach dem, billigte jeweils das Hygienekonzept und hob die Verbote auf. Ein Freibrief f\u00fcr Corona-Leugner*innen ist der Beschluss nicht, Versammlungen d\u00fcrfen weiter untersagt werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte daf\u00fcr gibt, dass die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrdet wird, z.B. wenn nicht damit zu rechnen ist, dass Veranstalter*innen sich an die Masken- und Abstandpflicht als Coronaschutzma\u00dfnahmen halten werden, und sie somit die Gesundheit anderer gef\u00e4hrden.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">\u201eDie Stra\u00dfe ist den Autos gewidmet\u201c<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Zitat stammt aus einer Versammlung in der Nieders\u00e4chsischen VW-Stadt Wolfsburg. Dort wurde am 2. Juni 2020 eine Versammlung mit dieser Begr\u00fcndung auseinandergenommen und die Teilnehmer*innen 2 Stunden lang eingekesselt \u2013 freilich ohne die M\u00f6glichkeit, den Corona-Abstand im Kessel einzuhalten. Der Polizei ging es offensichtlich nicht um Infektionsschutz, auch wenn sie den Einsatz nachtr\u00e4glich damit begr\u00fcndete.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Auto ist nicht nur in Wolfsburg heilig. Das L\u00fcneburger Klimakollektiv meldete zum 12. Dezember 2020 eine Fahrraddemonstration \u00fcber die autobahn\u00e4hnliche Umgehungsstra\u00dfe an, um am Jahrestag des Pariser-Klimaabkommens gegen den geplanten Ausbau der A39 zu protestieren. Das Verbot wurde mit m\u00f6glichen Staus begr\u00fcndet, die Stadt nutzte daf\u00fcr die schwammige Formulierung zu \u201eGefahren\u201c aus dem Versammlungsgesetz. Sie argumentierte zudem, der Verkehrsfluss in die Stadt d\u00fcrfe in der Vorweihnachtzeit nicht gest\u00f6rt werden. Das Verbot wurde durch das Gericht gekippt.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">Abschreckung durch Repression<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein Versammlungsgesetz soll das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sch\u00fctzen. In Wirklichkeit schr\u00e4nkt es dieses Recht ein, Menschen werden kriminalisiert. Zwei Antifaschist*innen stehen seit Januar 2021 vor Gericht. Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen, die Sprengung einer Versammlung von Corona-Leugner*innen durch laute Musik in einem Baum im Mai 2020. Die Verst\u00f6\u00dfe der Corona-Leugner*innen gegen Auflagen wie Masken- und Abstandsgebot, die rechtlich sogar eine Aufl\u00f6sung nach sich h\u00e4tten ziehen k\u00f6nnen, wurden dagegen nicht geahndet. Eine Anfrage an die Hansestadt hat ergeben, dass im Oktober und November 2020 insgesamt 6 Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen \u201eQuerdenker\u201c eingeleitet wurden. Hier wird mit dem Versammlungsgesetz Politik gemacht.<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: right;\"><em>Die Stadt untersagte einer \u201eBlack Lives Matter\u201c-Demonstration im Juli 2020, durch die belebte Innenstadt zu laufen, mit Verweis auf Hygieneschutz und Corona. Ein Aufmarsch k\u00f6nne nicht stattfinden, er w\u00fcrde dem Einkaufsbummel in der Stadt zu nahe kommen. Die Versammlung des feministischen B\u00fcndnis 8. M\u00e4rz wurde, am 7. M\u00e4rz 2021, zum Schutz der Freizeitgestaltung in der Innenstadt an einem Sonntag unter Verweis auf Corona ebenfalls untersagt. Die Versammlung w\u00fcrde flanierende Menschen st\u00f6ren.<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein weiterer Aktivist stand im Februar 2021 ebenfalls wegen eines Versto\u00dfes gegen das Versammlungsgesetz vor dem Amtsgericht. Er soll als Versammlungsleiter im Juli 2020 bei einem \u201eRecht auf Stadt\u201c-Camp nicht daf\u00fcr gesorgt haben, dass die Musik nach 22 Uhr abgestellt wurde. Ein Versto\u00df gegen die Auflage, die Musik nach 22 Uhr untersagte. Ob die Musik jemanden gest\u00f6rt hat, war nicht Gegenstand der Verhandlung. Bei Ordnungswidrigkeitsverfahren gilt das Opportunit\u00e4tsprinzip. Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde darf, muss aber nicht verfolgen. Die Stadt setzt offensichtlich auf Repression, um Menschen von der Aus\u00fcbung ihres Grundrechts abzuhalten. Das Verhalten von Frau Westerhoff, der Vertreterin des Rechtsamtes, lie\u00df in der Hauptverhandlung aufhorchen. Sie legte gro\u00dfen Verfolgungseifer an den Tag und fiel der Verteidigung andauernd ins Wort. Der Betroffene und seine Unterst\u00fctzer*innen w\u00fcrden st\u00e4ndig gegen Gesetze versto\u00dfen, der Versto\u00df m\u00fcsse nun also unbedingt geahndet werden. In Wirklichkeit sind es die Versammlungsbeh\u00f6rde und das Rechtsamt, die immer wieder rechtswidrige Versammlungsauflagen machen und nicht einmal in der Lage sind, das richtige Gesetz in einem Bu\u00dfgeldbescheid zu zitieren. Das Rechtsamt hatte sich auf das in Niedersachsen nicht mehr g\u00fcltige bundesweite Versammlungsgesetz berufen. Der Aktivist wurde nach f\u00fcnfeinhalb Stunden Verhandlung zu 90 Euro Bu\u00dfgeld (statt 500 Euro im Bu\u00dfgeldbescheid) verurteilt \u2013 stellvertretend f\u00fcr den von einem Teilnehmer begangenen Versto\u00df gegen eine Auflage. So etwas macht das Versammlungsgesetz m\u00f6glich. Die Verurteilung sei aber keine Aussage \u00fcber Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Auflage, gegen die versto\u00dfen wurde, erkl\u00e4rte Richterin Reitzenstein und kritisierte das Verhalten der Verwaltungsbeh\u00f6rde ungew\u00f6hnlich scharf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wer wegen Versto\u00df gegen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Auflagen nicht auf der Anklagebank landen will, muss systematisch dagegen klagen. Diese und weitere hier aufgezeigte H\u00fcrden f\u00fchren h\u00e4ufig dazu, dass Grundrechtstr\u00e4ger*innen sich nicht mehr trauen, eine Versammlung durchzuf\u00fchren. Dazu fehlt ihnen das juristische Know-How, die Erfahrung, wie mit den dominant auftretenden Versammlungsbeh\u00f6rden umzugehen ist. M\u00f6gliche strafrechtliche Folgen schweben wie ein Damoklesschwert \u00fcber der Versammlungsfreiheit. Hier ist das Engagement erfahrener rechtskundiger Menschen als ehrenamtliche Rechtsbeist\u00e4nde wichtig. Vier Versammlungen konnten in den letzten Monaten nur mit dieser Strategie durchgesetzt werden. Und es wurde nicht gegen jede unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Auflage geklagt. Die Betroffenen trauten es sich nicht immer zu oder es fehlte die Zeit f\u00fcr einen Eilantrag bei Gericht. Die Versammlungs-Verhinderungsgesetze gef\u00e4hrden Grundrechte!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesetzesversch\u00e4rfungen \u00fcberall Vor wenigen Wochen wurde bekannt gegeben, NRW plane die Verabschiedung eines neuen Versammlungsgesetzes. Kritik wurde laut \u2013 zu Recht. 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