{"id":25326,"date":"2021-06-21T12:36:49","date_gmt":"2021-06-21T10:36:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2021\/06\/versammlungskontrolle\/"},"modified":"2021-06-29T10:28:06","modified_gmt":"2021-06-29T08:28:06","slug":"versammlungskontrolle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2021\/06\/versammlungskontrolle\/","title":{"rendered":"Versammlungskontrolle"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Jede Teilnahme an einer Versammlung ist von der \u00c4nderung des Versammlungsgesetzes betroffen. Sobald beispielsweise auch nur hundert Personen bei einer Kundgebung stehen bleiben, w\u00e4re es je nach juristischer Auffassung in Zukunft der Polizei erlaubt, Kameras f\u00fcr sogenannte \u00dcbersichtsaufnahmen einzusetzen. Dabei best\u00e4tigen Gerichtsurteile, dass Polizeikameras unstreitig von der Teilnahme an Versammlungen abschrecken, zumal nicht auszumachen w\u00e4re, ob die Polizei die Voraussetzungen f\u00fcr weitere Ma\u00dfnahmen als gegeben ansieht, wie etwa, dass weitere Kameras nicht erkennbar eingesetzt werden, Bild und Ton aufgezeichnet werden, per Ausschnittvergr\u00f6\u00dferung die Reaktion jedes einzelnen Menschen studiert wird, oder biometrische Daten gesammelt werden. Auch in die Versammlung entsandte Zivilpolizist:innen m\u00fcssten sich zuk\u00fcnftig nicht mehr bei der Versammlungsleitung als solche zu erkennen geben.<br \/>\nSchon vor Erreichen einer Versammlung sollen Personen und ihre Sachen von der Polizei durchsucht werden d\u00fcrfen, wonach dann \u00fcber weitere Ma\u00dfnahmen beginnend mit einer Identit\u00e4tsfeststellung entschieden wird. Hier geht es neben tats\u00e4chlichen Waffen auch um allt\u00e4gliche Gegenst\u00e4nde, die dazu geeignet sein k\u00f6nnten, die Identit\u00e4t zu verschleiern (Vermummung) oder Gewalteinwirkung von Seiten der Polizei abzumildern (Schutzausr\u00fcstung). Dieses muss lediglich mit einer unterstellten verbotenen Absicht der Demoteilnemer:innen begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">Begr\u00fcndung und Bedeutung<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zur Begr\u00fcndung ihres Gesetzentwurfs dient der Landesregierung u.a der Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1985. Dabei wird die zentrale Aussage des Beschlusses \u00fcber die Wichtigkeit von Formen unmittelbarer Demokratie ignoriert: \u201eNamentlich in Demokratien mit parlamentarischem Repr\u00e4sentativsystem und geringen plebiszit\u00e4ren Mitwirkungsrechten hat die Versammlungsfreiheit die Bedeutung eines grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes.\u201c Dies gelte insbesondere f\u00fcr Einzelne, die sich nicht f\u00fcr die Mitwirkung in einer Partei oder einem Verband entscheiden m\u00f6gen.<br \/>\nSeit dem Brokdorf-Urteil von 1985 sind diverse neue M\u00f6glichkeiten entstanden, seine politischen Ansichten kundzutun. Dies kann die Wirkmacht einer Versammlung allerdings nicht ersetzen. Oft z\u00f6gern Menschen, sich zum ersten Mal einer Demonstration anzuschlie\u00dfen, deshalb ist ein niederschwelliger Zugang wichtig. Durch Kontrollstellen, \u00dcbersichtskameras und Befugnisse, die unw\u00e4gbare Sanktionsrisiken mit sich bringen, kann leicht die Bereitschaft verloren gehen, sich an einer Versammlung zu beteiligen und nachfolgend vielleicht auch in Zukunft aktiv am politischen Leben teilzunehmen. Protest und Kritik m\u00fcssen \u00f6ffentlich ge\u00e4u\u00dfert werden, um die Zukunft zu gestalten und fr\u00fchzeitig auf Fehlentwicklungen oder n\u00f6tigen Wandel hinzuweisen. Dies zeigen die Debatten, die durch die Proteste am Hambacher Forst und die regelm\u00e4\u00dfigen Demonstrationen von Fridays For Future (FFF) an Fahrt gewonnen haben. Bei einer gemeinsamen Protestversammlung gegen rechte Demonstrationen k\u00f6nnen die Teilnehmenden sich dar\u00fcber hinaus in der Dringlichkeit ihres Widerstands best\u00e4rken und den von rechter Gewalt Betroffenen zeigen, dass sie nicht allein gelassen werden. Aus diesen Gr\u00fcnden wirkt das Versammlungsrecht auf einen neuralgischen Punkt der Gesellschaft ein.<br \/>\nDie 47 Seiten umfassende Begr\u00fcndung des Gesetzentwurfs der Landesregierung vermittelt in weiten Teilen den Eindruck, dass bestimmte Arten von Versammlungen gesetzlich unter Kontrolle gebracht werden sollen. Drei Abs\u00e4tze gelten ganz allgemein links- oder rechtsextremistischen Versammlungen. Ein Absatz nennt abwechselnd den \u201eSchwarzen Block\u201c, \u201eneonazistische Gruppierungen\u201c, \u201eGarzweiler\u201c und \u201eRechtsextremisten\u201c. Sechzehn weitere Abs\u00e4tze charakterisieren eher als links einzustufende Aktionsformen als Problem, wie Gegendemonstrationen, Blockaden und reine Blockadetrainings, Demonstrationen auf der Autobahn sowie den Zivilen Ungehorsam gegen\u00fcber dem Braunkohletagebau. Einige Punkte wie das Einsch\u00fcchterungs- und ein erweitertes Vermummungsverbot sollen auch f\u00fcr sonstige \u00f6ffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel eingef\u00fchrt werden und zielen somit speziell auf Fu\u00dfballfans ab.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">\u201eBeschr\u00e4nkungen\u201c<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Organisation und Durchf\u00fchrung einer Versammlung wird durch den Gesetzentwurf erschwert und muss Eingriffe in ihre Selbstst\u00e4ndigkeit erdulden. Einige kritische Expert:innen sprechen daher von einer Degradierung der Versammlungsleitung zum Hilfspolizisten.<br \/>\nSpeziell f\u00fcr Proteste gegen die <a href=\"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2017\/10\/braunkohlekraftwerke-und-bagger-blockiert\/\">Braunkohleverstromung<\/a> mit bestimmten Auspr\u00e4gungen <a href=\"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2010\/12\/ziviler-ungehorsam-kennt-keine-staatsgrenzen\/\">Zivilen Ungehorsams<\/a> stellt die Gesetzesbegr\u00fcndung eine Anleitung bereit, wie die Polizei in Zukunft besser gegen diese vorgehen kann. Der Gesetzentwurf nennt als Beispiel f\u00fcr Beschr\u00e4nkungen ausdr\u00fccklich \u201eVerf\u00fcgungen zum Ort und zum Verlauf der Veranstaltung\u201c. Motiviert wird dies in der Begr\u00fcndung unter anderem mit dem Gef\u00e4hrdungspotential auf Grubenrandstra\u00dfen im Zusammenhang mit dem Tagebau. Schlie\u00dflich erinnert die Begr\u00fcndung noch daran, dass, sollte die Versammlung trotz der bisherigen Ma\u00dfnahmen zustande kommen, eine Versammlungsaufl\u00f6sung und das Vorliegen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu pr\u00fcfen sei. Die Behinderung von Protestformen am Braunkohletagebau mit allerlei Tricksereien hat eine unselige Tradition bei der Landesregierung. Dies zeigt z.\u00a0B. die Anwendung des Baurechts, um die Baumh\u00e4user im <a href=\"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2019\/03\/mythos-hambi\/\">Hambacher Forst<\/a> zu r\u00e4umen.<br \/>\nHistorisch betrachtet sind Demonstrationen ein wichtiges Element der Demokratisierung, wie z.\u00a0B. der Kampf f\u00fcr das Frauenwahlrecht. 1899 hatte ein Frauenstimmrechts-Verband damit begonnen, sich mit Vortr\u00e4gen und Petitionen politisch zu bet\u00e4tigen, wobei sie sich \u00fcber Vereinsgesetze hinwegsetzen mussten. Die Hamburgerin Heymann weigerte sich \u00f6ffentlichkeitswirksam, Steuern zu bezahlen, da man sie offensichtlich nicht als B\u00fcrgerin sehe, wenn man ihr das Stimmrecht vorenthalte. W\u00e4hrend sich in Gro\u00dfbritannien Suffragetten an Absperrgitter des Parlaments ketteten, gestaltete es sich in Deutschland f\u00fcr Frauen schon als schwierig, eine Demonstration durchzuf\u00fchren, ohne dass dies polizeilich verhindert wurde. Bereits 1873 hatte Hedwig Dohm mit dem Satz \u201eDie Gesetze [\u2026] sind gegen sie, weil ohne sie.\u201c ungerechte Gesetze in Frage gestellt und die damalige Frauenbewegung erheblich gest\u00e4rkt.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">Bedrohung der Protestformen und ihre Auswirkungen<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zur\u00fcck zur aktuellen Bedrohung der Versammlungsfreiheit durch den Gesetzentwurf der Landesregierung: Er erlaubt zur Gefahrenabwehr, die Namen und Adressen aller Ordner:innen anzufordern, und diesen und der Versammlungsleitung eventuell die Eignung abzusprechen. Es k\u00f6nnte daher eine logistische Herausforderung darstellen, schon Tage vor einer Versammlung gen\u00fcgend Ordner:innen zu finden, die nichts gegen eine eventuelle nachrichtendienstliche Erfassung einzuwenden haben, und die dann auch nicht abgelehnt werden. Besonders sich neu formierende Bewegungen h\u00e4tten hier erhebliche Schwierigkeiten, ihr Recht auf Versammlungsfreiheit \u00fcberhaupt wahrzunehmen. Die neu gefasste Option, einen privaten Sicherheitsdienst zu engagieren, d\u00fcrfte ihnen aus finanzieller Sicht schwer fallen.<br \/>\nAuf die St\u00f6rung anderer Versammlungen soll leichter etwa mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht reagiert werden k\u00f6nnen, was sich eindeutig gegen antifaschistische Gegenproteste richtet \u2013 wenn schon das Abspielen lauter Musik vor Gericht endet (siehe GWR 458).<br \/>\nEin neues Militanzverbot \u00fcberl\u00e4sst es der Polizei, zu qualifizieren, ob etwas \u201ein vergleichbarer Weise Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch einsch\u00fcchternd wirkt\u201c wie paramilit\u00e4risches Auftreten. Der Innenminister erinnerte bei der Vorstellung des Entwurfs an hundert Neonazis, die 2018 in Dortmund im Gleichschritt marschiert seien, als w\u00e4re wieder 1933. Aber ist es nicht scharf zu kritisieren, dass der Nationalsozialismus verharmlost wird, wenn nicht nur neonazistische Gruppierungen, sondern auch der sogenannte \u201eSchwarze Block\u201c und Menschen in wei\u00dfen Overalls \u201ebei den Garzweiler-Demonstrationen im Sommer 2019\u201c dem Gefahrenbild von SA und SS entsprechen sollen? Im \u00dcbrigen h\u00e4tte der Naziaufmarsch in Dortmund auch mit dem aktuellen Versammlungsrecht verhindert werden k\u00f6nnen, wenn es denn gewollt gewesen w\u00e4re.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">Fazit<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Neben sehr viel offensichtlich Kritischem gibt es auch einige positiv anmutende \u00c4nderungen. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch klar, dass auch diese nicht mehr sind als eine Normierung der aktuell geltenden Rechtsprechung. Dies betrifft Eil- und Spontanversammlungen sowie den Schutz von Gedenktagen. Das Engagement von <a href=\"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2019\/10\/graswurzelbewegung-gegen-die-klimakatastrophe\/\">Fridays for Future<\/a> belohnt die Regierung schulmeisterlich-g\u00f6nnerhaft mit der Aufhebung einer Vollj\u00e4hrigkeitsvoraussetzung f\u00fcr Ordner:innen.<br \/>\nInsgesamt gibt der Entwurf der Polizei mit vielen neuen Eingriffsvoraussetzungen die M\u00f6glichkeit, speziell linke unliebsame Versammlungen einzuschr\u00e4nken und als Gefahr zu brandmarken (Ordner:innendaten, Kontrollstellen, \u00dcbersichtskameras). Dagegen wird die Kontrolle der Polizei nicht ausgebaut, z. B. durch eine Kennzeichnungspflicht, was angesichts von Berichten \u00fcber unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige oder diskriminierende Polizeima\u00dfnahmen angebracht w\u00e4re.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jede Teilnahme an einer Versammlung ist von der \u00c4nderung des Versammlungsgesetzes betroffen. 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