{"id":26096,"date":"2021-10-26T18:06:32","date_gmt":"2021-10-26T16:06:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2021\/10\/kampf-fuer-reproduktive-gerechtigkeit\/"},"modified":"2021-10-28T11:38:16","modified_gmt":"2021-10-28T09:38:16","slug":"kampf-fuer-reproduktive-gerechtigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2021\/10\/kampf-fuer-reproduktive-gerechtigkeit\/","title":{"rendered":"Kampf f\u00fcr reproduktive Gerechtigkeit"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Erfolgen wie j\u00fcngst im Ministaat San Marino stehen immer auch erneute Angriffe auf bereits erreichte Errungenschaften wie aktuell in Texas (USA) gegen\u00fcber. In San Marino waren Schwangerschaftsabbr\u00fcche selbst bei Vergewaltigung oder Gefahr f\u00fcr das Leben der Frau verboten. Nun gilt nach einer Volksabstimmung Ende September dieses Jahres eine Fristenregelung, bei der bis zur 12. Schwangerschaftswoche ein Abbruch erlaubt ist. Nach kraftvollen feministischen K\u00e4mpfen in den USA in den 1960er- und 1970er-Jahren wurde das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten gesetzlich verankert. Anfang September dieses Jahres konnten die klerikalen und erzkonservativen Abtreibungsgegner in den USA in Texas einen wichtigen Erfolg verbuchen. In Texas trat ein Gesetz in Kraft, mit dem Schwangerschaftsabbr\u00fcche nach der 6. Woche auch bei Vergewaltigung und Inzest verboten werden. Das Gesetz widerspricht der bundesweiten US-Gesetzgebung und besch\u00e4ftigt derzeit die Gerichte. Die feministische Bewegung in den USA hat mit ersten gro\u00dfen Demonstrationen in mehreren St\u00e4dten auf den Angriff der Rechten reagiert. Die Erfahrungen in den USA haben gezeigt, dass es gef\u00e4hrlich ist, sich mit erk\u00e4mpften frauenrechtlichen Teilerfolgen zufriedenzugeben und auf die Einhaltung von \u201eRecht und Gesetz\u201c zu vertrauen. Errungene Reformen, die die kapitalistischen Strukturen nicht grunds\u00e4tzlich angreifen, sind immer umkehrbar, sobald der Druck der Bewegungen von unten nachl\u00e4sst und die Reaktion\u00e4re wieder Morgenluft wittern. Der Kampf um reproduktive Gerechtigkeit kann deshalb vom Kampf gegen das Patriarchat und f\u00fcr eine emanzipatorische und solidarische Gesellschaft nicht getrennt werden. In den USA haben linke Feministinnen diesen Zusammenhang hervorgehoben und damit begonnen, erneut Massenproteste von unten zu organisieren und zum Aufbau einer Bewegung aufzurufen, die feministische und soziale K\u00e4mpfe zusammendenkt und zusammenbringt.<\/p>\n<h5>BRD-Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch ist Ausdruck staatlicher Bevormundung und Frauenunterdr\u00fcckung<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der \u00a7 218 im Strafgesetzbuch (StGB), mit dem ein Schwangerschaftsabbruch in der BRD nach wie vor grunds\u00e4tzlich verboten ist, besteht seit 150 Jahren. Er wurde am 15. Mai 1871 ins Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen. Schwangerschaftsabbruch galt als Verbrechen und wurde mit Zuchthaus bestraft. Seit dieser Zeit besteht auch der Kampf f\u00fcr die Abschaffung des Schandparagraphen. Dabei ging und geht es beim \u00a7 218 nicht einfach nur um den Schwangerschaftsabbruch selbst, sondern darum, wer letztlich \u00fcber die Geb\u00e4rf\u00e4higkeit der Frauen entscheidet: Die Herrschenden mit ihren bev\u00f6lkerungspolitischen und frauenbevormundenden Interessen oder die Frauen selbst. Der Kampf um den Zugriff auf die menschliche Reproduktion ist zugleich ein Kampf um gesellschaftliche Machtverh\u00e4ltnisse. Frauen stehen in dieser Auseinandersetzung an vorderster Front \u2013 gleichzeitig als Opfer und Akteurinnen.<br \/>\nF\u00fcr die ersatzlose Streichung des \u00a7 218 mobilisierten in der Weimarer Zeit schon die kommunistische Frauenbewegung und sp\u00e4ter die autonome Frauenbewegung ab den 1970er-Jahren. Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) forderte die Aufhebung des Abtreibungsparagraphen und v\u00f6llige Straffreiheit. Die Forderungen wurden von einer Massenbewegung auf die Stra\u00dfe getragen. Die \u201eneue\u201c Frauenbewegung der BRD schaffte es in den 1970er- und 1980er-Jahren erneut, die Abtreibungsfrage auf die Tagesordnung zu bringen und die Frauen zu mobilisieren. Letztlich wurde zwar eine Liberalisierung f\u00fcr die Frauen in Westdeutschland erreicht, die alte Grundposition, Schwangerschaftsabbruch als Unrecht zu qualifizieren und Frauen die Entscheidungsfreiheit abzusprechen, wurde dadurch aber nicht aufgehoben. Ein Schwangerschaftsabbruch ist immer noch grunds\u00e4tzlich strafbar, und nur in Ausnahmef\u00e4llen (z. B. in den ersten drei Monaten und nur nach Zwangsberatung) gilt er als gerechtfertigt. Dies zeigt sich insbesondere an den j\u00fcngst erfolgten strafrechtlichen Verfolgungsma\u00dfnahmen gegen\u00fcber \u00c4rztInnen gem\u00e4\u00df \u00a7 218 und \u00a7 219a StGB. Allein die Tatsache, \u00fcber die M\u00f6glichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren, \u00fcber die besten Methoden aufzukl\u00e4ren und selbst Schwangerschaftsabbr\u00fcche durchzuf\u00fchren, reichte nach Anzeigen eines rechten selbsternannten \u201eLebenssch\u00fctzers\u201c aus, die Staatsanwaltschaft auf den Plan zu rufen und gerichtliche Verurteilungen zu erreichen.<br \/>\nDer Kampf gegen den \u00a7 218 ist nach wie vor ein zentraler Punkt in der Geschlechterauseinandersetzung, denn er geht weit \u00fcber die Abtreibungsfrage hinaus. Es geht u. a. um die gesellschaftliche Rolle, die uns Frauen zugedacht wird. Die Abtreibungsgesetzgebung ist au\u00dferdem Einfallstor f\u00fcr staatliche Frauenentm\u00fcndigung und Ausdruck bev\u00f6lkerungspolitischer Ma\u00dfnahmen. F\u00fcr all jene, die ein r\u00fcckw\u00e4rtsgewandtes und reaktion\u00e4res Frauenbild propagieren, geh\u00f6rt die Forderung nach einer weiteren Versch\u00e4rfung der Abtreibungsgesetze zum Programm.<\/p>\n<h5>Die Dreieinigkeit: Antifeminismus, Nationalismus und Rassismus<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Rechte Abtreibungsgegner sind auf dem Vormarsch. Ihr Frauenbild ist verbunden mit einer Kampfansage an alle emanzipatorischen Vorstellungen von Frauenleben, wirklicher Gleichberechtigung und der Vielfalt der Lebensformen. Sie stellen sich eine Gesellschaft vor, in der alle feministisch erk\u00e4mpften Errungenschaften der letzten Jahrzehnte wieder zur\u00fcckgenommen werden. Der Antifeminismus der Rechten, ob in der BRD, in Polen, Brasilien, T\u00fcrkei oder den USA, ist eng verkn\u00fcpft mit Rassismus und Nationalismus, die sich gegenseitig bedingen und verst\u00e4rken. Da wird von \u201e\u00dcberfremdung\u201c, Ausl\u00f6schen der \u201edeutschen Identit\u00e4t\u201c und \u201eAussterben des deutschen Volkes\u201c geschwafelt und gegen Gefl\u00fcchtete und People of Color gehetzt. Dies f\u00fchrt dann zur Forderung an die \u201edeutsche Frau\u201c, ihren Dienst am Vaterland zu leisten und mehr Kinder zu bekommen. Letzteres geh\u00f6rt zum Programm aller Nationalisten weltweit. So fordert z. B. Erdo\u011fan in der T\u00fcrkei von den Frauen des Landes, ihrer \u201epatriotischen Pflicht\u201c nachzukommen und mindestens drei Kinder zur Welt zu bringen. Wobei dies mit Warnungen und Drohungen f\u00fcr alle verbunden ist, die sich dieser Forderung verweigern und damit angeblich eine oppositionelle Haltung kundtun. Fundamentalistische \u201eLebensschutzgruppen\u201c blockieren Beratungsstellen, greifen Frauen und \u00c4rztInnen k\u00f6rperlich an und schrecken, wie in den USA, auch vor Mord nicht zur\u00fcck. Frauen, die sich f\u00fcr einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, werden als M\u00f6rderinnen diffamiert. Gegen den angeblichen \u201eKinderholocaust\u201c wird jeden September in Berlin der \u201eMarsch f\u00fcr das Leben\u201c organisiert, an dem in trauter Einigkeit Nazis, \u201eLebenssch\u00fctzergruppen\u201c, rechte katholische Kirchenkreise und Mitglieder von AfD bis zur CDU marschieren. Der AfD, inzwischen bundesweit in allen Parlamenten vertreten, geht es um die Hinwendung zu einer \u201enationalen Bev\u00f6lkerungspolitik\u201c. Dabei werden Familien-, Frauen- und Migrationspolitik miteinander vermischt. Die traditionelle Familie soll als Leitbild im Grundgesetz festgeschrieben werden. \u201eWillkommenskultur f\u00fcr Kinder\u201c gilt f\u00fcr die \u201eangestammte Bev\u00f6lkerung\u201c. Angeblich benachteiligte M\u00e4nner und V\u00e4ter sollen in ihren Rechten gest\u00e4rkt werden. Abtreibungen und von der traditionellen Familie abweichende Lebensformen gelten nicht nur als unerw\u00fcnscht, sondern sollen verhindert werden. Gleichzeitig soll das individuelle Asylrecht vollst\u00e4ndig abgeschafft und Zuwanderung auf \u00f6konomische Notwendigkeiten ohne Daueraufenthaltsperspektive begrenzt werden.<br \/>\nIn feministischen Kreisen wird immer mal wieder diskutiert, ob die rechten Frauenfeinde tats\u00e4chlich ernst zu nehmen sind. Sie sind es! Ein Beispiel ist u. a. die Diskussion um den \u00a7 219a StGB. Es geh\u00f6rte nach Einf\u00fchrung der Indikationsl\u00f6sung von Anfang an zur Strategie rechter politischer und religi\u00f6ser Gruppen, die Liberalisierung \u00fcber den Angriff auf \u00c4rztInnen und Beratungsstellen auszuhebeln. Neben \u00d6ffentlichkeitskampagnen gegen die \u201eMorde im Mutterleib\u201c geh\u00f6rten Strafanzeigen gegen \u00c4rztInnen, die Schwangerschaftsabbr\u00fcche durchf\u00fchren, zum Standardprogramm. Wurden diese fr\u00fcher von den Staatsanwaltschaften in der Regel eingestellt, so wird nun immer \u00f6fter ein Strafverfahren eingeleitet. Immer weniger \u00c4rztInnen sind au\u00dferdem bereit, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuf\u00fchren. In vielen Krankenh\u00e4usern werden keine Schwangerschaftsabbr\u00fcche in der Dreimonatsfrist mit Zwangsberatung durchgef\u00fchrt. Dies f\u00fchrt in einigen Gegenden der BRD dazu, dass ein notwendiges Angebot der Frauengesundheit, ein Zugang zu schonenden Abtreibungsm\u00f6glichkeiten, nicht mehr zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n<h5>Protest allein gen\u00fcgt nicht \u2013 weitere Ref\u00f6rmchen \u00e4ndern noch nichts!<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nachdem im November 2017 die \u00c4rztin Kristina H\u00e4nel vom Amtsgericht Gie\u00dfen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Webseite dar\u00fcber informierte, dass sie Schwangerschaftsabbr\u00fcche durchf\u00fchrt und \u00fcber das Verfahren informierte, hat die Bewegung gegen den \u00a7 218 wieder neuen Schwung bekommen und ist aus dem Dornr\u00f6schenschlaf aufgewacht. Die Proteste haben zwar zu kosmetischen Ver\u00e4nderungen beim \u00a7 219a StGB gef\u00fchrt, der 1933 ins Strafgesetzbuch eingef\u00fchrt wurde; abgeschafft wurde der Paragraph jedoch nicht.<br \/>\nAm internationalen Aktionstag \u201eSafe Abortion Day\u201c am 28. September 2021 sind weltweit Frauen auf die Stra\u00dfe gegangen, um gegen Kriminalisierung und Abtreibungsverbote zu demonstrieren. In der BRD wurden f\u00fcr ca. 80 St\u00e4dte Aktionen angek\u00fcndigt. Dies ist zun\u00e4chst einmal positiv zu bewerten, zeigt es doch die Aktualit\u00e4t des Themas. Es handelte sich jedoch oft nur um kleine Aktionen. Die \u00f6ffentliche Wirksamkeit lie\u00df bis auf wenige Ausnahmen zu w\u00fcnschen \u00fcbrig. Bilder zu produzieren f\u00fcr die sozialen Medien, schafft noch keine breite wirkungsvolle Bewegung.<br \/>\nAuch \u00fcber die inhaltliche Orientierung ist dringend eine frauenpolitische Debatte notwendig. Die Hauptforderung der \u201ePro-Choice\u201c-Kampagne ist, den \u00a7 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Diese Forderung ist letztlich weichgesp\u00fclt und nicht geeignet, eine k\u00e4mpferische Bewegung aufzubauen. Sie ist nicht identisch mit der Forderung nach ersatzloser Streichung des \u00a7 218. Es handelt sich dabei nicht um sprachliche Spitzfindigkeiten, sondern um grunds\u00e4tzlich unterschiedliche politische Strategien. Eine Neuregelung der Abtreibungsgesetzgebung kann auch in einem Sondergesetz erfolgen und l\u00e4sst damit die M\u00f6glichkeit offen, einschr\u00e4nkende, bevormundende oder strafrechtliche Vorschriften lediglich neu zu fassen, ohne diese grunds\u00e4tzlich abzuschaffen. Auch \u00dcberf\u00fchrung in das Ordnungswidrigkeitenrecht w\u00e4re m\u00f6glich. All dies w\u00e4re dann nur eine formale, keine tats\u00e4chliche \u00c4nderung. Auch die Einschr\u00e4nkung auf die Streichung des \u00a7 219a w\u00fcrde an der prinzipiell frauenfeindlichen Gesetzesbestimmung und der grunds\u00e4tzlichen Rechtswidrigkeit bei Schwangerschaftsabbr\u00fcchen nichts \u00e4ndern. Der Kampf um Halbheiten ist letztlich demobilisierend und f\u00fchrt nicht zu einer emanzipatorischen L\u00f6sung. Nur mit der ersatzlosen Streichung des Schandparagraphen 218 kann sichergestellt werden, dass betroffene Frauen nicht l\u00e4nger kriminalisiert und ihre Lebensentscheidung und -perspektive nicht mehr von den Moralvorstellungen und der Willk\u00fcr von RichterInnen, Staatsanw\u00e4ltInnen, Kirchenm\u00e4nnern, reaktion\u00e4ren \u00c4rztInnen und PolitikerInnen abh\u00e4ngig gemacht werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir ben\u00f6tigen eine breite Kampagne f\u00fcr reproduktive Rechte und reproduktive Gerechtigkeit. Dabei geht es u. a. darum, die verdr\u00e4ngte Bedeutung von Abtreibungsverboten f\u00fcr die Unterdr\u00fcckung der Frauen wieder ins Bewusstsein zu rufen. In der Regel wird die Entscheidung f\u00fcr das Austragen einer Schwangerschaft oder einen Abbruch nicht als gleichwertige Entscheidung betrachtet. Das Abtreibungsverbot macht Abtreibung und Geburt zu patriarchal kontrollierten Zw\u00e4ngen, zu Verboten und Geboten. Solange sich Frauen nicht ohne Einschr\u00e4nkung und Bevormundung f\u00fcr einen Abbruch entscheiden k\u00f6nnen, wird es auch keine v\u00f6llig frei gew\u00e4hlte Mutterschaft geben. Dieser Zusammenhang ber\u00fchrt uns alle unabh\u00e4ngig von unserer individuellen Entscheidung in der Kinderfrage.<br \/>\nDie Forderung nach Aufhebung von Abtreibungsverboten allein bleibt jedoch viel zu abstrakt und greift im Sinne tats\u00e4chlicher Frauenemanzipation zu kurz. Selbst mit der ersatzlosen Streichung des \u00a7 218 StGB und Schaffung ausreichender Angebote und Zugangsm\u00f6glichkeiten zu bestm\u00f6glichen \u00e4rztlichen Behandlungen w\u00fcrden sich zwar die Bedingungen f\u00fcr einen Schwangerschaftsabbruch verbessern, aber noch nicht die konkreten Lebensbedingungen und die Entscheidungsgrundlagen f\u00fcr ein Leben mit oder ohne Kinder. Wirkliche Entscheidungsfreiheit setzt auch die soziale Frage auf die Tagesordnung. Im Kontext reproduktiver Unterdr\u00fcckung m\u00fcssen auch durch Rassismus bedingte und klassenbedingte Ungerechtigkeiten analysiert und aufgegriffen werden, ebenso die Lage der Frauen des S\u00fcdens und der Frauen in den Communities of Color. Wirkliche Entscheidungsfreiheit f\u00fcr oder gegen Mutterschaft setzt auch soziale Sicherheit und eine Gesellschaft ohne patriarchale und soziale Unterdr\u00fcckung voraus. Unser Kampf muss deshalb gleichzeitig mit einem politischen Ansatz verbunden werden, der darauf abzielt, die Bedingungen zu \u00fcberwinden, unter denen Sexualit\u00e4t und Mutterschaft im Interesse von Kapital und Patriarchat funktionalisiert werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir m\u00fcssen uns den Feminismus als kollektive Handlungsoption neu aneignen und uns im Kampf um reproduktive Gerechtigkeit um neue handlungsf\u00e4hige und nicht-reformistische internationale Vernetzungsstrukturen bem\u00fchen. Es geht nicht nur darum, in einzelnen Bereichen Verbesserungen zu erreichen, nicht um Gleichheit in der Ungleichheit im herrschenden System, sondern um Organisierung von Protest und Widerstand, der auf Befreiung zielt, uns aus der Fremdbestimmung befreit und ein gutes selbstbestimmtes Leben f\u00fcr alle erm\u00f6glicht. In diesem Sinne gilt es die Bewegung f\u00fcr die ersatzlose Streichung des \u00a7 218 StGB zu st\u00e4rken und inhaltlich zu erweitern. 150 Jahre \u00a7 218 sind ein Skandal, den wir endlich beenden m\u00fcssen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erfolgen wie j\u00fcngst im Ministaat San Marino stehen immer auch erneute Angriffe auf bereits erreichte Errungenschaften wie aktuell in Texas (USA) gegen\u00fcber. In San Marino waren Schwangerschaftsabbr\u00fcche selbst bei Vergewaltigung oder Gefahr f\u00fcr das Leben der Frau verboten. Nun gilt nach einer Volksabstimmung Ende September dieses Jahres eine Fristenregelung, bei der bis zur 12. 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