{"id":2688,"date":"1999-05-01T00:00:43","date_gmt":"1999-04-30T22:00:43","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=2688"},"modified":"2022-07-26T13:34:04","modified_gmt":"2022-07-26T11:34:04","slug":"sich-dem-krieg-total-verweigern-hier-und-jetzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/1999\/05\/sich-dem-krieg-total-verweigern-hier-und-jetzt\/","title":{"rendered":"Sich dem Krieg total verweigern, hier und jetzt!"},"content":{"rendered":"<p>Deutsche Soldaten morden mit im Krieg gegen Jugoslawien, sind in Mazedonien und Bosnien-Herzegowina (SFOR) stationiert, und k\u00f6nnen jederzeit einen Einmarschbefehl erhalten. Nun sind dies angeblich alles &#8222;Freiwillige&#8220; der &#8222;Krisenreaktionskr\u00e4fte&#8220;, die trotzdem aufgefordert werden, jeglichen Befehl zu verweigern und zu desertieren. Nicht zuletzt auch, weil die Bundeswehrsoldaten sich wegen des v\u00f6lkerrechtswidrigen Krieges gem\u00e4\u00df \u00a7 11 Soldatengesetz strafbar machen, wenn sie die rechtswidrigen Befehle ausf\u00fchren.<\/p>\n<p>Nun brauchen \u00fcberzeugte AntimilitaristInnen kein Soldatengesetz, Grundgesetz und V\u00f6lkerrecht, um jede kriegerische Handlung abzulehnen, vielleicht aber zweifelnde Soldaten, um diese Argumentationshilfe zur Entscheidungsfindung heranzuziehen.<\/p>\n<p>Aufkl\u00e4rung und Widerstand hier und jetzt ist also angesagt, um die Eskalation des Krieges zu vermeiden und die bisher erreichte Eskalation zur\u00fcckzuschrauben, sprich die Bundesregierung unter Druck zu setzen, den Krieg zu beenden, indem sich f\u00fcr den Krieg eingeplante Menschen total verweigern. Wer sich allerdings \u00f6ffentlich und organisiert dem Kriegstreiben entgegenstellt, mu\u00df mit Repression rechnen, so wie der Totalverweigerer J\u00f6rg Eichler aus Dresden.<\/p>\n<h3>Krieg nach Au\u00dfen &#8211; Repression im Innern<\/h3>\n<p>Am Mittwoch, dem 14.04.99, wurde J\u00f6rg zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, die zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte eine nicht zur Bew\u00e4hrung ausgesetzte Strafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert. Der Verhandlung war eine f\u00fcnfeinhalbmonatige Untersuchungshaft vorausgegangen, der Haftbefehl wurde am Ende der Verhandlung aufgehoben. Die Bundeswehr hat den Dresdner unterdessen aufgefordert, am kommenden Montag den Wehrdienst anzutreten, ansonsten werde ein weiteres Verfahren gegen ihn eingeleitet.<\/p>\n<p>J\u00f6rg war zum 01.07.98 zur Bundeswehr nach Pfreimd (Oberpfalz) einberufen worden, dort aber nicht erschienen. Im Rahmen einer Demonstration erschien der Totalverweigerer am 05.08.98 vor der Pfreimder Kaserne und gab sich auch zu erkennen.<\/p>\n<p>Die Bundeswehr verzichtete hierbei jedoch auf eine Festnahme. Am 05.11.98 wurde der Jura-Student verhaftet und sa\u00df seitdem in Untersuchungshaft.<\/p>\n<p>In der Verhandlung am Mittwoch, die von einem starken Polizeiaufgebot in der gesamten Stadt Amberg und am und im Amtsgericht begleitet wurde, und der etwa 60 ZuschauerInnen folgten, erl\u00e4uterte der Angeklagte zun\u00e4chst seine Beweggr\u00fcnde. Da der Zivildienst als Teil der sogenannten &#8222;Gesamtverteidigung&#8220; in die milit\u00e4rischen Konzepte integriert ist, also schlicht Wehrpflichterf\u00fcllung darstellt und damit zur Aufrechterhaltung der Zwangsrekrutierung beitr\u00e4gt, hatte der Dresdner keinen Antrag auf Anerkennung als sogenannter &#8222;Kriegsdienstverweigerer&#8220; gestellt. Auch die Behauptung, der Zivildienst sei zumindest sozial sinnvoll, k\u00f6nne nicht \u00fcberzeugen, da durch die unausgebildeten und unterbezahlten Arbeitskr\u00e4fte das Lohnniveau im sozialen Bereich gedr\u00fcckt, die Pflege verschlechtert und Arbeitspl\u00e4tze zerst\u00f6rt werden. Gerade in einer Zeit, in der Deutschland sich an einem v\u00f6lkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Jugoslawien beteiligt, sei es notwendig, dieser Entwicklung entgegenzutreten und sich dem milit\u00e4rischen Zugriff umfassend zu verweigern. Zum Ende seiner \u00fcber einst\u00fcndigen Einlassung \u00fcberreichte Eichler eine Strafanzeige wegen der Vorbereitung und Durchf\u00fchrung eines Angriffskrieges (\u00a7 80 StGB) sowie gegen den Generalbundesanwalt Kay Nehm wegen Strafvereitelung im Amt, da dieser sich bisher weigert, auf bereits eingegangene \u00e4hnliche Strafanzeigen hin zu ermitteln.<\/p>\n<h3>Staatsanw\u00e4lte als Vollstrecker der milit\u00e4rischen Gewalt<\/h3>\n<p>Staatsanwalt Maier lehnte &#8222;es entschieden ab&#8220;, die Strafanzeige auch nur anzunehmen, da er sich nicht an einem &#8222;politisch durchsichtigen Theater&#8220; beteiligen wolle: &#8222;Eine Gerichtsverhandlung ist keine politische Wahlkampfveranstaltung&#8220;. In seinem Pl\u00e4doyer f\u00fchrte er mit zum Teil schneidender Stimme aus, J\u00f6rg habe in seiner Einlassung mit allen Proze\u00dfbeteiligten abgerechnet, &#8222;jeder bekommt&#8217;s&#8220;. Tats\u00e4chlich hatte der Dresdner darauf hingewiesen, da\u00df sowohl das Zustandekommen des Haftbefehls als auch das folgende Verfahren eine ganze Reihe von Unstimmigkeiten und klaren Verfahrensverst\u00f6\u00dfen, die auch Strafanzeigen sowohl gegen einen beteiligten Richter (wegen illegalen \u00d6ffnens von Verteidigerpost und illegaler Beschlagnahme und Weitergabe von Privatpost) als auch gegen Staatsanwalt Maier (wegen \u00fcbler Nachrede) zur Folge hatten, aufgewiesen hatte. Maier erkl\u00e4rte, nach einer solchen Einlassung m\u00fcsse auch J\u00f6rg hinnehmen, da\u00df er &#8222;hier etwas sch\u00e4rfer angegangen wird&#8220;.<\/p>\n<p>Zur Strafbarkeit f\u00fchrte Maier aus, da\u00df eine eventuelle Gewissensentscheidung im vorliegenden Verfahren keine Rolle spielen k\u00f6nne, da J\u00f6rg keinen Antrag auf Anerkennung als sogenannter &#8222;Kriegsdienstverweigerer&#8220; gestellt habe. Dies sei aber zwingende Voraussetzung daf\u00fcr, das vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte &#8222;Wohlwollensgebot&#8220; gegen\u00fcber &#8222;Gewissenst\u00e4tern&#8220; in Betracht zu ziehen. Zu Gunsten des Angeklagten k\u00f6nne er h\u00f6chstens die U-Haft vermerken, die aber auch insoweit offenbar keinen &#8222;Strafeindruck&#8220; hinterlassen habe. Zu Lasten des Angeklagten sollte gewertet werden, da\u00df J\u00f6rg &#8222;sich als f\u00fchrende Pers\u00f6nlichkeit&#8220; im Bereich der Totalen Kriegsdienstverweigerung &#8222;geoutet&#8220; habe und daneben auch sonst &#8222;als Organisator von Demos und Aufz\u00fcgen bet\u00e4tigt&#8220; habe.<\/p>\n<p>Durch die Herausgeberschaft der bundesweiten Zeitschrift zur Totalen Kriegsdienstverweigerung &#8222;OHNE UNS&#8220; unterst\u00fctze der Dresdner dar\u00fcber hinaus &#8222;rechtswidrig strafbares Verhalten anderer Personen&#8220;. Maier forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wobei es &#8222;kein Mann, kein Kamerad verstehen w\u00fcrde, wenn hier die Chance zur Bew\u00e4hrung einger\u00e4umt w\u00fcrde.&#8220;<\/p>\n<p>Der Rechtsanwalt G\u00fcnter Werner aus Bremen entgegnete in seinem Pl\u00e4doyer, da\u00df eine Gewissensentscheidung sehr wohl zu ber\u00fccksichtigen sei. Auch das Bundesverfassungsgericht habe ausgef\u00fchrt, da\u00df eine solche in jedem Strafverfahren Ber\u00fccksichtigung finden m\u00fcsse. Insgesamt hatte der Verteidiger durch das vorausgegangene Verfahren und das Auftreten des Staatsanwaltes den Eindruck, &#8222;das, was hier stattfindet, ist in letzter Konsequent Milit\u00e4rgerichtsbarkeit.&#8220; Der Staat &#8222;mi\u00dfbraucht das Strafrecht&#8220;, um milit\u00e4rpolitische Entscheidungen mit aller Gewalt durchzusetzen. Das Verhalten seines Mandanten sei die &#8222;Kehrseite von dem, was zur Zeit deutsche Soldaten in Jugoslawien anrichten&#8220;. Der Strafantrag des Staatsanwaltes, so Werner, &#8222;l\u00e4\u00dft mich b\u00f6ses ahnen f\u00fcr die Zukunft&#8220;. Zu dem bisherigen Verfahren gegen J\u00f6rg bemerkte er: &#8222;Ein Staat, der so mit solchen Leuten umgeht, der mu\u00df sich fragen lassen, ob er Rechtsstaat genannt werden darf.&#8220; Der Verteidiger beantragte Freispruch, da die in Art. 4 Abs. 1 GG garantierte Gewissensfreiheit ansonsten verletzt w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Nach etwa achtst\u00fcndiger Verhandlung verurteilte Richter Bierast den Totalverweigerer zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten. J\u00f6rg, so der Richter, habe &#8222;ein f\u00fcr allemal eine feststehende Gewissensentscheidung&#8220; getroffen, &#8222;keinen Kriegsdienst mit und ohne Waffe&#8220; zu leisten. Daf\u00fcr spreche auch &#8222;die relativ lange U-Haft&#8220;, die der Angeklagte &#8222;auf sich genommen&#8220; habe.<\/p>\n<p>Der Dresdner &#8222;geht nicht einen bequemen Weg&#8220;. Die Strafe k\u00f6nne auch zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt werden, da die weitere Verweigerung des Dienstes &#8222;nur konsequent&#8220; sei, dies daher keine negative Sozialprognose begr\u00fcnden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Zwischen dem Ende der Pl\u00e4doyers und der Verk\u00fcndung des Urteils war J\u00f6rg in die JVA Amberg verbracht worden, wo ihm zwei Soldaten einen Bescheid \u00fcberreichten, da\u00df die Bundeswehr in Pfreimd den Dienstantritt am Montag, dem 19.04.99, um 7:00 Uhr erwarte. Anderenfalls, so der vorsorgliche Hinweis, mache sich J\u00f6rg erneut wegen eigenm\u00e4chtiger Abwesenheit strafbar. Die Bundeswehr hatte vor kurzem erst f\u00fcr die Zeit der Abwesenheit vom 01.07.98 bis zum 05.11.98 eine Nachdienverf\u00fcgung erlassen, so da\u00df J\u00f6rg nicht zum Ende des Monats aus der Bundeswehr entlassen wird, sondern bis Anfang September als &#8222;Soldat&#8220; gilt. Es wird daher in absehbarer Zeit ein weiteres Strafverfahren gegen J\u00f6rg er\u00f6ffnet, welchem allerdings die gleiche &#8222;Tat&#8220; zugrunde liegen wird, n\u00e4mlich die einmal getroffene Entscheidung, keinen Kriegsdienst mit und ohne Waffe zu leisten.<\/p>\n<h3>Ungew\u00f6hnlicher Protest in der Garnisonsstadt Amberg<\/h3>\n<p>Am Rande des Prozesses war es zweimal zu Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen, die \u00fcber 100 BeamtInnen im Einsatz hatte. Zum einen wurden zwei Demonstranten, die Flugbl\u00e4tter in der Innenstadt verteilt hatten, f\u00fcr zweieinhalb Stunden zur Personalienfeststellung auf das Revier verbracht, zum anderen wurde einer Demonstrantin w\u00e4hrend einer Kundgebung von zwei als &#8222;Autonomen&#8220; verkleideten Polizeibeamten ein Film entwendet, da sich hierauf Bilder eben dieser Beamten befunden h\u00e4tten. In Anbetracht des Prozesses gegen J\u00f6rg, des NATO-Angriffskrieges und des friedlichen Protestes der Proze\u00dfbesucherInnen r\u00fcstet die bayerische Polizei auf und greift hart durch, um dem &#8222;Amtshilfeersuchen&#8220; der Bundeswehr, die Durchf\u00fchrung des Angriffskrieges im Innern abzusichern, gerecht zu werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Deutsche Soldaten morden mit im Krieg gegen Jugoslawien, sind in Mazedonien und Bosnien-Herzegowina (SFOR) stationiert, und k\u00f6nnen jederzeit einen Einmarschbefehl erhalten. Nun sind dies angeblich alles &#8222;Freiwillige&#8220; der &#8222;Krisenreaktionskr\u00e4fte&#8220;, die trotzdem aufgefordert werden, jeglichen Befehl zu verweigern und zu desertieren. Nicht zuletzt auch, weil die Bundeswehrsoldaten sich wegen des v\u00f6lkerrechtswidrigen Krieges gem\u00e4\u00df \u00a7 11 Soldatengesetz &hellip; <a href=\"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/1999\/05\/sich-dem-krieg-total-verweigern-hier-und-jetzt\/\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"slim_seo":{"title":"Sich dem Krieg total verweigern, hier und jetzt! - graswurzelrevolution","description":"Deutsche Soldaten morden mit im Krieg gegen Jugoslawien, sind in Mazedonien und Bosnien-Herzegowina (SFOR) stationiert, und k\u00f6nnen jederzeit einen Einmarschbefe"},"footnotes":""},"categories":[169,1025],"tags":[],"class_list":["post-2688","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-239-mai-1999","category-die-waffen-nieder"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2688","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2688"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2688\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2688"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2688"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2688"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}