{"id":27275,"date":"2022-03-28T14:19:48","date_gmt":"2022-03-28T12:19:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2022\/03\/ueberwacht-durchsucht-angeklagt\/"},"modified":"2022-04-07T19:52:49","modified_gmt":"2022-04-07T17:52:49","slug":"ueberwacht-durchsucht-angeklagt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2022\/03\/ueberwacht-durchsucht-angeklagt\/","title":{"rendered":"\u00dcberwacht, durchsucht, angeklagt"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Seit ihrer Gr\u00fcndung im Sommer 1972 wurde die Graswurzelrevolution \u2013 genau wie die gewaltfreien Aktionsgruppen und sozialen Bewegungen, die ihr nahestanden \u2013 von den staatlichen Beh\u00f6rden kritisch be\u00e4ugt und immer wieder auch offen verfolgt. Die gro\u00dfe Spannbreite reicht von \u00dcberwachung \u00fcber massive Verunglimpfung bis hin zu Hausdurchsuchungen und Ermittlungsverfahren mit grotesken Vorw\u00fcrfen.<br \/>\nEinen ersten H\u00f6hepunkt erreichten die staatlichen Angriffe im Zuge des \u201eDeutschen Herbsts\u201c, als die RAF-Paranoia der Repressionsorgane au\u00dfer Rand und Band geriet und 1977 auch die Redaktion der Graswurzelrevolution bei einer Durchsuchungswelle getroffen wurde. Gegen einen ehemaligen G\u00f6ttinger GWR-Redakteur wurde wegen seiner journalistischen T\u00e4tigkeit Anklage erhoben. Als Reaktion erschien die Brosch\u00fcre \u201eFeldz\u00fcge f\u00fcr ein sauberes Deutschland. Politische Erkl\u00e4rung gewaltfreier Aktionsgruppen in der BRD zu Terrorismus und Repression am Beispiel der Mescalero-Aff\u00e4re\u201c als Beilage der GWR 34\/35 im Februar 1978. Darin analysierten die Graswurzelrevolution\u00e4r*innen die staatliche Terrorist*innen-hatz, die sich gegen s\u00e4mtliche emanzipatorischen Bewegungen richtete.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">\u201eAufforderung zu Straftaten\u201c<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mehrfach bem\u00fchten Polizei und Justiz bei ihren Kriminalisierungsversuchen den Vorwurf der \u201e\u00f6ffentlichen Aufforderung zu Straftaten\u201c nach \u00a7 111 StGB \u2013 erstmalig zur Jahreswende 1986\/87: Nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl waren bundesweit \u201eS\u00e4gefisch\u201c-Gruppen entstanden, die Sabotage-Aktionen gegen die Energiekonzerne durchf\u00fchrten und innerhalb weniger Monate mehr als 100 Strommasten f\u00e4llten.<br \/>\nSelbstverst\u00e4ndlich besch\u00e4ftigte sich auch die Graswurzelrevolution mit dieser Bewegung, die den Atomausstieg selbst in die Hand nahm. Unter der \u00dcberschrift \u201eWenn der Strommast f\u00e4llt \u2026 \u2013 \u00dcberlegungen zu Sabotage als direkte gewaltfreie Aktion\u201c hatte \u201eG. Waltfrei\u201c in der GWR 110 (Dezember 1986) seine*ihre Erfahrungen beschrieben: \u201eWir haben einen Hochspannungsmasten umges\u00e4gt. Ich verstehe diese Aktion als gewaltfrei und will von meiner Erfahrung ausgehend eine Einsch\u00e4tzung des Verh\u00e4ltnisses von pers\u00f6nlichem Risiko zum Nutzen geben.\u201c<br \/>\nDer Artikel problematisierte zwar auch kritische Aspekte, bef\u00fcrwortete aber prinzipiell Sabotage als begleitendes Element von gewaltfreien Kampagnen und Aktionen zivilen Ungehorsams. Das rief die staatlichen Organe auf den Plan, die wegen \u201e\u00f6ffentlicher Aufforderung zu Straftaten\u201c gegen die GWR ermittelten, allerdings ohne Erfolg: Bereits im Juli 1987 wurde das Verfahren eingestellt.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">Gegen Kriegspropaganda<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nur vier Jahre sp\u00e4ter versuchten Polizei und Justiz erneut, den \u00a7 111 StGB gegen die antimilitaristische Monatszeitung in Stellung zu bringen. Diesmal wollten sie widerst\u00e4ndige Stimmen gegen den Golfkrieg zum Verstummen zu bringen, die die allgemeine Kriegsbegeisterung zu st\u00f6ren drohten: Zwei Staatsanw\u00e4lte und vier Beamt*innen der Staatsschutzabteilung durchw\u00fchlten am 17. Juli 1991 in Heidelberg die Redaktionsr\u00e4ume und die Privatwohnung des GWR-Redakteurs. Als Vorwand f\u00fcr die Durchsuchungen dienten ein Artikel in der GWR 154 (M\u00e4rz 1991) und das in dieser Nummer beigelegte Flugblatt des Aktionsb\u00fcndnisses \u201eKein Krieg am Golf\u201c. Die Texte thematisierten direkte gewaltfreie Aktionen gegen Bundeswehr und Rekrutenz\u00fcge und zeigten damit eine kollektive Handlungsoption gegen den staatlich organisierten Massenmord im Irak auf. Die Beamt*innen beschlagnahmten verschiedene Ver\u00f6ffentlichungen zum 2. Golfkrieg und zu Kriegsdienstverweigerung sowie Aufrufe zur Blockade von Rekrutenz\u00fcgen oder zur Desertion. Auch dieses Verfahren wegen \u201e\u00f6ffentlicher Aufforderung zu Straftaten\u201c wurde nach einigen Monaten ergebnislos eingestellt.<br \/>\nDie Anzeige eines ehemaligen Kriegsberichterstatters der Wehrmacht, Lothar-G\u00fcnther Buchheim, wegen Beleidigung und \u00fcbler Nachrede diente den Ermittlungsbeh\u00f6rden 1997 als Anlass f\u00fcr erneute Repressalien. Im Sinn von Klaus-J\u00fcrgen Theweleits \u201eM\u00e4nnerphantasien\u201c hatte der Artikel \u201eDie Weltliteratur des faschistischen Mannes\u201c in der GWR 216 (Februar 1997) Buchheims militaristisches Machwerk \u201eJ\u00e4ger im Weltmeer\u201c analysiert und dessen innige Verbundenheit zur NS-Ideologie des soldatischen Heldentums aufgezeigt. Das Erscheinen des 1943 verfassten Romans war in den letzten Kriegsjahren gescheitert \u2013 unter anderem dank einer Sabotageaktion der franz\u00f6sischen R\u00e9sistance. Inzwischen versuchte der Autor, sich als widerst\u00e4ndig zu verkaufen, und hatte \u201eJ\u00e4ger im Weltmeer\u201c bei Hoffmann &amp; Campe herausgebracht. Von dem GWR-Artikel f\u00fchlte sich der Militarist beleidigt, weshalb f\u00fcnf Staatsschutz-Beamt*innen am 23. Juli 1997 die Redaktion und Privatwohnung des GWR-Redakteurs in Heidelberg durchsuchten und zahlreiche Unterlagen beschlagnahmten.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">\u201eEntfernen Sie sich von der Truppe!\u201c<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das publizistische Engagement gegen die neuen Kriege der BRD und vor allem der Aufruf an die Soldat*innen, sich dem T\u00f6ten zu verweigern, standen im Mittelpunkt der n\u00e4chsten Ermittlungen nach \u00a7 111 StGB in den Jahren 1999\/2000. Ausl\u00f6ser war diesmal die GWR-Massenzeitung 2\/1999 mit dem Titel \u201eStoppt den Krieg! Nein zu Bomben, Krieg, Vertreibung!\u201c, die in einer Auflage von rund 30.000 Exemplaren erschienen war. Ebenfalls kriminalisiert wurde der \u201eAufruf an alle Soldaten: Verweigern Sie Ihre Beteiligung an diesem Krieg!\u201c, den zahlreiche Prominente und Aktivist*innen unterzeichnet hatten und der in der GWR 239 (Mai 1999) abgedruckt wurde. Die zentralen Forderungen \u2013 \u201eEine Beteiligung an diesem Krieg ist nicht zu rechtfertigen. Verweigern Sie deshalb Ihre Einsatzbefehle! Entfernen Sie sich von der Truppe! Lehnen Sie sich auf gegen diesen Krieg!\u201c \u2013 waren aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein Aufruf zur (bis heute strafbaren) \u201eFahnenflucht\u201c.<br \/>\nUnter den \u00fcber 90 Verfahren, die gegen Unterzeichner*innen des Appells eingeleitet wurden und zum Teil in hohen Geldstrafen endeten, spielte der Fall des GWR-Koordinationsredakteurs aus M\u00fcnster eine besondere Rolle, weil gegen ihn zus\u00e4tzlich als presserechtlich Verantwortlichen Ermittlungen liefen. Damit wurde erstmalig seit 1945 ein Redakteur wegen Aufrufs zur Desertion kriminalisiert. Zugleich endeten die Bem\u00fchungen der Staatsanwaltschaft mit einer Blamage: Weil die Beamt*innen mit der dezentralen Organisierung \u00fcberfordert waren und die verschiedenen Redaktionsstandorte sowie den GWR-Verlag miteinander verwechselten, ben\u00f6tigten sie sechs Monate und zwei Tage, um gegen den presserechtlich Verantwortlichen ein Verfahren einzuleiten \u2013 und damit zwei Tage l\u00e4nger als die zul\u00e4ssige Frist.<br \/>\nIn sp\u00e4teren Jahren kam es immer wieder zu medialen Hetzkampagnen gegen unbequeme soziale Bewegungen und einzelne Aktivist*innen, die der Graswurzelrevolution nahestanden. Dabei wurde regelm\u00e4\u00dfig auch die GWR selbst verunglimpft, beispielsweise in der Berichterstattung \u00fcber die Massenblockaden der Castor-Transporte und Graswurzel-Organisationsformen der Anti-AKW-Bewegung. Vor allem aber forcierte der Inlandsgeheimdienst die Diffamierung: 1999 schreckte das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (VS) nicht einmal davor zur\u00fcck, auf dem Titel der Brosch\u00fcre \u201eExtremistische Bestrebungen im Internet\u201c die GWR-Homepage neben Nazi-Webseiten abzubilden und damit den gewaltfreien Anarchismus mit menschenverachtenden faschistischen Ideologien gleichzusetzen. Auch in den VS-Berichten der Folgejahre wurden immer wieder absurde Verdrehungen \u00fcber die gewaltfrei-anarchistische Presse und Praxis verbreitet.<br \/>\nDoch die Graswurzelrevolution l\u00e4sst sich nicht kleinkriegen: Wir sind und bleiben widerst\u00e4ndig und unbequem!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit ihrer Gr\u00fcndung im Sommer 1972 wurde die Graswurzelrevolution \u2013 genau wie die gewaltfreien Aktionsgruppen und sozialen Bewegungen, die ihr nahestanden \u2013 von den staatlichen Beh\u00f6rden kritisch be\u00e4ugt und immer wieder auch offen verfolgt. 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