{"id":28777,"date":"2022-10-27T19:09:11","date_gmt":"2022-10-27T17:09:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2022\/10\/odl-statt-jodl\/"},"modified":"2022-11-30T00:23:09","modified_gmt":"2022-11-29T22:23:09","slug":"odl-statt-jodl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2022\/10\/odl-statt-jodl\/","title":{"rendered":"Odl statt Jodl"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Mitten in Deutschland steht ein Ehrenkreuz f\u00fcr den Massenm\u00f6rder und Hitler-General Alfred Jodl. Auf der Fraueninsel im Chiemsee im altdeutschen Bundesland Bayern. Nebenan liegt die Herreninsel, wo das Grundgesetz der Bundesrepublik 1948 beraten wurde \u2013 als demokratische Alternative zum Verbrechersystem der Nazis. Deutsche RichterInnen und Staatsanw\u00e4ltInnen sch\u00fctzen bis heute die verfassungswidrige Ehrung des Hauptkriegsverbrechers und haben ein \u201ebesonderes Strafverfolgungsinteresse\u201c gegen einen K\u00fcnstler, der gemeinsam mit vielen anderen publikumswirksam mit Mitteln der Kunst gegen die \u00f6ffentliche steinerne Verehrung des Nazi-Generals vorgeht.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">Der Massenm\u00f6rder<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Alfred Jodl plante und befehligte den Vernichtungskrieg der Hitler-Armee 1941 gegen die Sowjetunion, in dem Millionen Menschen ermordet wurden. Er hatte sowohl die Hungerblockade Leningrads (mit \u00fcber einer Million get\u00f6teter ZivilistInnen) als auch die Ermordung von Kriegsgefangenen und die Ermordung von \u00fcber 33.000 Juden und J\u00fcdinnen in Babyn Jar zu verantworten.<br \/>\n1946 wurde er daf\u00fcr vom Internationalen Milit\u00e4rtribunal in N\u00fcrnberg als einer der Hauptkriegsverbrecher zum Tode durch den Strang verurteilt. Seine Asche wurde geheim in den Wenzbach, einen Zufluss der Isar in M\u00fcnchen-Solln, gesch\u00fcttet, damit kein Ort f\u00fcr Ehrungen durch Nazis und MilitaristInnen entstehen k\u00f6nne. Die Asche d\u00fcrfte also l\u00e4ngst auf dem Weg zum Schwarzen Meer versunken sein.<br \/>\n1953 versuchte die ehemalige Sekret\u00e4rin und kurzzeitige zweite Ehefrau des Kriegsverbrechers, Luise Katharina von Benda, diesen Massenm\u00f6rder als ehrenwerten Soldaten zu entschulden und somit selbst in den Genuss seines Verm\u00f6gens zu gelangen. Eine deutsche Spruchkammer war ihr dabei dienlich, aber die Alliierten bestanden darauf, dass die Verurteilung durch das Internationale Gericht g\u00fcltig blieb. Erstaunlicherweise gelang es dem Unschuldsengel aber, das Jodl-Verm\u00f6gen samt allen Raubguts und eine lebensl\u00e4ngliche Generaloberstenwitwenrente bis zu ihrem Tod 1998 zu erlangen.<br \/>\nAuf dem Klosterfriedhof der Fraueninsel konnte sie 1953 mit Genehmigung und Einverst\u00e4ndnis der Chiemseegemeinde und des Klosters ein riesiges steinernes Ehrenkreuz f\u00fcr den Kriegsverbrecher errichten. Kein Wunder: Die \u00c4btissin hatte 1933 Adolf Hitler zum Tee eingeladen, und die katholische Kirche verhalf bekanntlich vielen NS-VerbrecherInnen zur Flucht vor strafrechtlicher Verfolgung. Auf dem Kenotaph, dessen Errichtung gegen die Friedhofssatzung und die Kontrollratsdirektive 30 der Alliierten verstie\u00df, wurde ein milit\u00e4risches Ehrenkreuz eingemei\u00dfelt. Die Kontrollratsdirektive untersagte solche militaristischen und nazistischen Denkm\u00e4ler. Aber im schwarzbraunen Oberbayern war das weder f\u00fcr PolitikerInnen noch f\u00fcr Staatsanw\u00e4ltInnen, RichterInnen oder Pfarrer und Nonnen ein Problem. Und f\u00fcr alte und neue Nazis selbstverst\u00e4ndlich auch nicht.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">Verharmlosen, vertuschen, verstecken<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das blieb auch so \u00fcber Jahrzehnte. Die wenigen, die das Ding als braunes Schandmal sahen und seine Beseitigung forderten, galten als UnruhestifterInnen oder gar NestbeschmutzerInnen. Petitionen an Parlamente des Inselbewohners Georg Wieland, dessen Familienangeh\u00f6rige auf der Insel tats\u00e4chlich begraben sind, des Rechtsanwalts J\u00fcrgen Arnold, des K\u00fcnstlers Wolfram P. Kastner und vieler anderer wurden abgeschmettert mit der Ausrede, man sei nicht zust\u00e4ndig, es g\u00e4be keine rechtliche Handhabe und keine St\u00f6rungen. Der Gemeinderat habe au\u00dferdem zugesichert, dass das Grab nebst Ehrenkreuz 2018 aufgel\u00f6st werde. Im Gemeinderat wurden Antr\u00e4ge, das Schandkreuz zu entfernen oder zumindest zu kommentieren, mit acht zu einer bzw. sieben zu zwei Stimmen abgelehnt.<br \/>\nAuch der bayerische Ministerpr\u00e4sident Markus S\u00f6der, der die Insel zu idyllischen Wahlkampfzwecken besuchte und mit dem lokalen CSU-B\u00fcrgermeister Georg Huber f\u00fcr die Pressefotografen posierte, hatte offenbar kein Problem mit dem Ehrenkreuz des Kriegsverbrechers.<br \/>\nAls alles ergebnislos blieb, brachten der K\u00fcnstler Kastner und der Rechtsanwalt Arnold eine Tafel auf dem Verbrecherkreuz an mit dem Text \u201eKeine Ehre dem Kriegsverbrecher! Alfred Jodl wurde im N\u00fcrnberger Prozess 1946 als Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt und hingerichtet.\u201c Diese sachliche Information ging dem B\u00fcrgermeister und dem Jodl-Erben Johannes Fisser (der nicht genannt werden will) viel zu weit, und so wurden die Tafel und das Kreuz mit einem schwarzen (keine andere Farbe w\u00e4re so passend) Plastiksack zugedeckt.<br \/>\nDie Tafel verschwand ein paar Tage sp\u00e4ter spurlos \u2026 (vielleicht im Archiv des Museums f\u00fcr Bayerische Geschichte in Regensburg?)<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">Kunst macht den Skandal sichtbar<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um dem Vertuschen und Wegschauen entgegenzuwirken, amputierten die K\u00fcnstler Wolfram P. Kastner und Michael Heininger im Sommer 2015 in einer Kunstaktion das \u201eJ\u201c vom M\u00f6rderkreuz und schickten es an das Deutsche Historische Museum in Berlin. Am Kreuz stand nur noch ODL \u2013 das zutreffende s\u00fcddeutsche Wort f\u00fcr stinkend braune Jauche. Das \u201eJ\u201c wurde aus Berlin nach Rosenheim an die Polizei gesandt. Da liegt es vielleicht noch. Die Jodl-Gralsh\u00fcterInnen hatten heftige Amputationsschmerzen und lie\u00dfen das \u201eJ\u201c neu herstellen und wieder einsetzen.<br \/>\nNun berieten Kastner und Freunde eine weitere \u00e4sthetische Intervention. Am 20. Juli 2016 sch\u00fctteten sie eine blutrote Spur \u00fcber Namen und Dienstgrad Jodls und befestigten erneut eine Informationstafel an dem steinernen Ehrenkreuz.<br \/>\nEin von der Jodl-Schutztruppe beauftragtes Geschichtsbereinigungsunternehmen entfernte Farbe und Text. Am 2. September 2016 erneuerte Kastner die symbolische Blutspur des Massenm\u00f6rders, \u00fcbergoss den unteren Bereich mit roter Farbe und setzte mit einem dokumentenechten Filzschreiber das Wort \u201eMassenm\u00f6rder\u201c hinzu. Ein NPD-Kommando schmierte die Farbe in einem Vertuschungsversuch tief ins Gestein und h\u00e4ngte eine Parteifahne dazu. Da protestierte niemand: kein Gemeinderat, keine Touristin, keine Staatsanw\u00e4ltin, kein Jodl-Erbe \u2026<br \/>\nEiner der Jodl-ErbInnen versuchte mit seinem Anwalt, per \u201estrafbewehrter Verpflichtungserkl\u00e4rung\u201c zu jeweils 800 Euro sowohl ZeitungsredakteurInnen als auch die K\u00fcnstler daran zu hindern, \u00fcber das Schandmal weiterhin zu berichten und es zu fotografieren.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">Justiz als Rechtsbeugung<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Per Gericht und Staatsanwaltschaften folgten Schadensersatzklagen und Strafanzeigen \u2013 nicht gegen die Jodl-H\u00fcterInnen, VerharmloserInnen, VertuscherInnen und VerehrerInnen des Kriegsverbrechers \u2013 sondern gegen einen der Aktiven und K\u00fcnstler, die den Skandal sichtbar machten.<br \/>\nDurch alle Instanzen wurde Wolfram P. Kastner verurteilt, denn das Eigentum ist den RichterInnen das absolut allerh\u00f6chste Rechtsgut an sich. Meinungsfreiheit, die Freiheit der Kunst und der demokratische antinazistische Konsens des Grundgesetzes bleiben in der Abw\u00e4gung auf der Strecke. Im Artikel 14 dieses Grundgesetzes (GG) steht aber die gerne \u00fcbersehene Erg\u00e4nzung: \u201eSein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.\u201c Soweit haben die Damen und Herren RichterInnen vielleicht nicht gelesen. Wie kann ein Ehrenkreuz f\u00fcr einen verurteilten Massenm\u00f6rder und Nazi-General dem \u201eWohle der Allgemeinheit dienen\u201c? Die Allgemeinheit besteht vielleicht doch noch nicht aus Nazis? Haben das die Staatsanw\u00e4ltInnen und RichterInnen \u00fcbersehen?<br \/>\nIm Urteil des Amtsgerichts M\u00fcnchen vom 29. M\u00e4rz 2018 hei\u00dft es: \u201eDas Eigentum an dem streitgegenst\u00e4ndlichen Kreuz und die physische Integrit\u00e4t des Kreuzes werden durch die Rechtsordnung gesch\u00fctzt. Soweit der Beklagte der Auffassung ist, dass ein entsprechender Schutz nicht bestehe, da das Kreuz eine Volksverhetzung im Sinne des Paragraphen 130, Abs. 4 StGB darstelle, ist dem nicht zuzustimmen. Eine Straftat im Sinne des Paragraphen 130 StGB ist f\u00fcr das Gericht im Zusammenhang mit dem Kreuz nicht ersichtlich.\u201c Und: \u201eDie Eigentumsverletzung war unter Ber\u00fccksichtigung der Meinungs- und Kunstfreiheit im Sinne des Art. 5 GG nicht gerechtfertigt\u201c.<br \/>\nDas Landgericht M\u00fcnchen urteilte am 4. Dezember 2018: \u201eDas Eigentumsrecht des Kl\u00e4gers (an seiner Grabstelle inklusiv Ehrengrab) ist nicht \u2013 wie der Beklagte (Kastner) meint \u2013 im Rahmen der Abw\u00e4gung gering bzw. als \u201anicht sch\u00fctzenswert\u2018 zu bewerten, weil durch das Steinkreuz und die Gestaltung Alfred Jodl geehrt wird.\u201c<br \/>\nSolche Jodl-RichterInnen sind noch nicht mal willens oder f\u00e4hig, in ihren schriftlichen Urteilen ein echtes Grab von einem Scheingrab oder Kenotaph zu unterscheiden.<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: right;\"><strong>Die wenigen, die das Ding als braunes Schandmal sahen und seine Beseitigung forderten, galten als UnruhestifterInnen oder gar NestbeschmutzerInnen.<\/strong><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts lehnte eine Entscheidung \u00fcber die Fehlurteile in den Zivilprozessen mit einer ungew\u00f6hnlich ausf\u00fchrlichen \u201eBegr\u00fcndung\u201c ab, in der die RichterInnen definieren, wie Kunst zu sein habe, und damit einen Versto\u00df gegen das Grundgesetz begehen. Kunst m\u00fcsse \u201einterpretationsoffen\u201c sein und d\u00fcrfe keine \u201eabgeschlossene Aussage enthalten\u201c. Laut Art. 5 GG ist die Kunst aber frei \u2013 auch von Einschr\u00e4nkungen und inkompetentem Gelabere deutscher RichterInnen. Was w\u00e4re denn sonst mit K\u00e4the Kollwitz, Bertolt Brecht, Pablo Picasso, George Grosz \u2026?<br \/>\nDie Beendigung des Grabnutzungsrechts und damit das Verschwinden des M\u00f6rderkreuzes wurde 2018 nicht (wie angek\u00fcndigt) realisiert, denn der Jodl-H\u00fcter Fisser klagte dagegen und gegen den Beschluss der Gemeinde. Das Verwaltungsgericht machte einen Ausflug zur Jodl-Insel zum Zwecke einer Augenscheinseinnahme. Der CSU-B\u00fcrgermeister Georg Huber hatte nicht politisch und mit der Friedhofssatzung argumentiert, nach der keine Ehrenkreuze f\u00fcr gar nicht dort beerdigte Massenm\u00f6rder zul\u00e4ssig sind, sondern wider besseren Wissens behauptet, es sei kein Platz mehr auf dem Friedhof f\u00fcr neue Gr\u00e4ber. Diesen offenkundigen Unsinn lie\u00df das Gericht nicht als Begr\u00fcndung gelten, weil mehrere freie Pl\u00e4tze vorhanden waren, und lie\u00df eine Verl\u00e4ngerung der Jodl-Ehrung um weitere zwanzig Jahre zu. Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass die Falschbehauptung des B\u00fcrgermeisters eine Finte zugunsten der Jodl-H\u00fcter war.<br \/>\nInzwischen wurden typisch bayerische Zwergthujen vor das Jodl-Kreuz gepflanzt und eine Steinplatte mit der Aufschrift \u201eFamilie Jodl\u201c vor den Namen des Kriegsverbrechers gestellt. Dar\u00fcber prangt das eingemei\u00dfelte Eiserne Kreuz f\u00fcr die ganze Familie. Ein Tabernakel f\u00fcr den Kriegsverbrecher, das ge\u00f6ffnet werden kann, wenn die Zeit daf\u00fcr reif ist?<br \/>\nDie Jahrzehnte w\u00e4hrende Beleidigung der Get\u00f6teten und ihrer Angeh\u00f6rigen durch die offene Ehrung des M\u00f6rders ist vorerst nicht mehr sichtbar. Problem gel\u00f6st? Oder vielleicht doch nicht?<br \/>\nBeim Bundesverfassungsgericht liegt eine Beschwerde gegen die strafrechtlichen Verurteilungen des K\u00fcnstlers Kastner vor. Das letzte Urteil lautete auf 150 Tagess\u00e4tze wegen angeblicher Sachbesch\u00e4digung, N\u00f6tigung des Jodl-H\u00fcters und Diebstahl eines \u201eJ\u201c, das wohl in Rosenheim in der Asservatenkammer der Polizei oder im Ehrenschrank des Jodl-Erben liegt.<br \/>\nAls gem\u00e4\u00dfigter Optimist h\u00e4lt es der K\u00fcnstler nicht f\u00fcr ausgeschlossen, dass das weise Bundesgericht die Sache vielleicht etwas anders sehen k\u00f6nnte als die letzte bayerische Jodl-Richterin und der Weg zum Europ\u00e4ischen Gerichtshof dann unn\u00f6tig w\u00fcrde.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mitten in Deutschland steht ein Ehrenkreuz f\u00fcr den Massenm\u00f6rder und Hitler-General Alfred Jodl. Auf der Fraueninsel im Chiemsee im altdeutschen Bundesland Bayern. 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