{"id":3723,"date":"2001-01-01T00:00:16","date_gmt":"2000-12-31T22:00:16","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=3723"},"modified":"2022-07-26T13:34:00","modified_gmt":"2022-07-26T11:34:00","slug":"bi-freie-heide-bezwingt-die-bundeswehr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2001\/01\/bi-freie-heide-bezwingt-die-bundeswehr\/","title":{"rendered":"BI FREIe HEIDe bezwingt die Bundeswehr"},"content":{"rendered":"<p>Der sieben Jahre w\u00e4hrende, konsequent gewaltfreie Widerstand der ortsans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung, des Landkreises und der Gemeinden sowie der ausw\u00e4rtigen Einzelpersonen und Gruppen gegen Europas gr\u00f6\u00dften Bombenabwurfplatz bei Wittstock \u00fcberzeugte letztendlich auch die Richter des Bundesverwaltungsgerichts, die am 14.12.2000 um 9.45 verk\u00fcndeten: &#8222;Die Revision der Bundeswehr gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Frankfurt\/Oder wird zur\u00fcckgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tr\u00e4gt die Bundeswehr&#8220;. Als am Morgen des 14.12. ein Bus aus der Region Wittstock mit Aktiven der BI FREIe HEIDe vor dem herrschaftlichen Bau des Bundesverwaltungsgerichts am Bahnhof ZOO anhielt, waren dort bereits einige Berlinerinnen und Berliner mit Transparenten und Musik da. Das Motto f\u00fcr die Zeit nach der Urteilsverk\u00fcndung stand seit der letzten BI-Sitzung fest: Die Heide wird frei ! Niemand von uns wusste jedoch, ob die Sekt oder die Selters- Flaschen nach der Urteilsverk\u00fcndung ge\u00f6ffnet w\u00fcrden. Der s\u00e4ulengeschm\u00fcckte Saal, an dessen gr\u00fcnen W\u00e4nden die altehrw\u00fcrdigen BVG-Richter thronten, war voll. Das Blitzlichtgewitter konnte die Spannung auf beiden Seiten nicht zerstreuen. Die Bundeswehr war kaum sichtbar; als h\u00e4tte sie das Urteil geahnt. Die CDU-B\u00fcrgerinitiative aus Wittstock verteilte gleich mehrere Presseerkl\u00e4rungen, je nach Prozessausgang. Die Sympathien der Medien waren jedoch eindeutig bei der BI FREIe HEIDe. Es ist lange her, so einige ReporterInnen, da\u00df irgend jemand sich der Bundeswehr ernsthaft in den Weg gestellt h\u00e4tte. Als der Richter das kurze unmissverst\u00e4ndliche Urteil verlesen hatte, war es wie nach einem Tor der Heimmannschaft. Ein seltener Jubel erf\u00fcllte den Saal. Es folgte eine l\u00e4ngere Begr\u00fcndung des Urteils. Wie bef\u00fcrchtet interpretierten die Bundesrichter den Einigungsvertrag und den Vertrag \u00fcber den Abzug der sowjetischen Truppen aus Sicht des Bundes und sahen im Unterschied zu den Vorinstanzen keine Probleme in einer Nachnutzung des Gel\u00e4ndes durch die Bundeswehr: Landesverteidigung ist Landesverteidigung. Viele hatten eine Best\u00e4tigung des Urteils vom Oberverwaltungsgericht f\u00fcr m\u00f6glich gehalten, wenn die Nachnutzung nicht aus den Vertr\u00e4gen ableitbar ist. Keine und keiner, auch Geulen &#8211; der Anwalt der BI FREIe HEIDe und der BI L\u00fcchow-Dannenberg &#8211; nicht, hatte im Traum damit gerechnet, da\u00df der Bundeswehr die milit\u00e4rische Nutzung aus anderen Gr\u00fcnden untersagt w\u00fcrde. Das Urteil wurde nicht aus der direkten Rechtslage bez\u00fcglich des Bombodroms Wittstock, aus den Vertr\u00e4gen abgeleitet, sondern aus der Abw\u00e4gung der gesamtpolitischen Situation, die in groben Z\u00fcgen im Grundgesetz verankert ist. Der Grund f\u00fcr den Erfolg ist somit in der politischen Arbeit der BI FREIe HEIDe zu suchen, die die Gemeinde- und B\u00fcrgerInnenrechte so erfolgreich in den letzten Jahren eingefordert hat. In den vergangenen Jahren berichtete die GWR immer wieder \u00fcber die FREIe HEIDe. Im nebenstehenden Kasten sind die wichtigsten historischen Daten zusammengefasst. Viele Details der Auseinandersetzung k\u00f6nnen dem k\u00fcrzlich erschienen ,,Buch der FREIen HEIDe&#8220; (Hrsg. H.Nehls \/ S.Hoch) entnommen werden.<\/p>\n<h3>Der Gerichtsprozess<\/h3>\n<p>Die Vorgeschichte des Urteils vom 14.12.2000 begann kurz vor dem 22.12.1993. Damals \u00fcbertrug das Bundesverwaltungsamt, dem die Liegenschaft nach dem Abzug der Roten Armee zufiel, das Gel\u00e4nde an die Bundeswehr. Fast gleichzeitig verschickte die Oberfinanzdirektion Cottbus Eigentumstitel an Gemeinden, Kirchengemeinden und einige Privatpersonen. Im Fr\u00fchjahr 1994 wurde gemeinsam eine Klage auf Unterlassung der milit\u00e4rischen Nutzung und Herausgabe des Eigentums eingereicht, wobei einige Privatpersonen sich auf ihr Recht auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit beriefen. Entscheidend war die Klage der Gemeinden mit der Begr\u00fcndung, dass ihr grundgesetzlich verankertes Planungsrecht au\u00dfer Kraft gesetzt w\u00fcrde. Sie bekamen vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht recht, weil der Einigungsvertrag, auf den sich die Bundeswehr beruft, keine expliziten Weiternutzungsrechte f\u00fcr Fl\u00e4chen der Alliierten vorsah und die Bundeswehr somit eine Neueinrichtung eines Truppen\u00fcbungsplatzes anstreben m\u00fc\u00dfte mit dem dazugeh\u00f6rigen Planungsverfahren. Alle eigentumsrechtlichen und anderen Fragen wurden dem oben beschriebenen Verfahren untergeordnet oder abgewiesen. Bereits vor dem letztinstanzlichen Proze\u00df vor dem Bundesverwaltungsgericht war allen klar, da\u00df eine Best\u00e4tigung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts nicht zwingend eine zivile Nutzung des Bombodromgel\u00e4ndes zur Folge h\u00e4tte. Sollte die Bundeswehr auch vor dem Bundesverwaltungsgericht verlieren, steht ihr noch der Weg offen, im Rahmen eines rechtsstaatlichen Planungsverfahrens die Neueinrichtung eines Truppen\u00fcbungsplatzes zu betreiben. Daf\u00fcr steht das Landbeschaffungsgesetz zur Verf\u00fcgung. Die Bundeswehr m\u00fcsste dann aber &#8211; so wie seinerzeit auf Anordnung Stalins &#8211; Enteignungen vornehmen und die Gemeinderechte ausser Kraft setzen. Dazu mu\u00df sie den tats\u00e4chlichen Bedarf f\u00fcr Verteidigungszwecke nachweisen. Die Entrechtung ist auf dem Gebiet der ehemaligen DDR politisch und emotional h\u00f6chst brisant, der Bedarfsnachweis f\u00e4llt der Bundeswehr aufgrund der quantitativen Reduzierung der Luftwaffe seit Anfang der neunziger Jahre zunehmend schwerer. Die rot-gr\u00fcne Koalition pr\u00fcft zumindest den Bedarf der Bundeswehr kritisch. Wie bef\u00fcrchtet folgte das Bundesverwaltungsgericht nicht der Argumentation der Vorinstanzen, wonach die Weiternutzung keine rechtliche Grundlage h\u00e4tte, sondern interpretierte das Gesetz aus Sicht des Bundes, wonach die Weiternutzung ,,im Geiste&#8220; des Einigungsvertrages sei. Dennoch, und das ist das eigentlich \u00dcberraschende, gab das Bundesverwaltungsgericht der FREIen HEIDe recht. Die Bundesrichter bem\u00e4ngelten, da\u00df die Interessen der Region nicht geb\u00fchrend bei der Entscheidungsfindung des Bundes ber\u00fccksichtigt wurden. (Eine Kurzfassung der Urteilsbegr\u00fcndung wurde auch im Internet ver\u00f6ffentlicht.) Dies kann man nur so interpretieren, da\u00df damit die politische Arbeit der BI FREIe HEIDe belohnt wurde. Das konsequent gewaltfreie Einfordern der Gemeinde- und Pers\u00f6nlichkeitsrechte hat wohl auch die Richter beeindruckt und \u00fcberzeugt.<\/p>\n<h3>Protest und Widerstand<\/h3>\n<p>Die Einigkeit in der Region quer \u00fcber alle Parteigrenzen hinweg f\u00fchrte seit 1992 zu einer Welle von Protest auf verschiedenen Ebenen. Die BI organisierte Protestwanderungen, der Landkreis vertrat die FREIe HEIDe gegen\u00fcber der Landesregierung und die Gemeinden kooperierten nicht mit der Bundeswehr. Zusammen wurde ein Klage eingereicht. Die BI FREIe HEIDe organisierte seit 1992 \u00fcber 60 Protestwanderungen und viele andere Aktionen mit 200 bis 6000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Allj\u00e4hrlich findet in der Region einer der gr\u00f6\u00dften deutschen Osterm\u00e4rsche statt.<\/p>\n<p>Die politische Arbeit der BI wurde von vielen Gruppen, insbesondere von Berliner GraswurzlerInnen und der Lebenslaute, sowie Personen des \u00f6ffentlichen Lebens unterst\u00fctzt. H\u00f6hepunkte waren Redebeitr\u00e4ge auf Osterm\u00e4rschen, Veranstaltungen mit Prominenten und sachkundigen Personen in der Region, sowie die allj\u00e4hrlichen Sommeraktionstage.<\/p>\n<p>Die Bundeswehr versuchte mithilfe besonders geschulter Platzkommandanten, Bev\u00f6lkerungsteile mit dem vagen Versprechen zu gewinnen, eine gr\u00f6\u00dfere Garnison bei Wittstock einrichten zu wollen und so Arbeitspl\u00e4tze in die Region zu bringen, sollte der Widerstand gegen das Bombodrom aufgegeben werden. Das \u00f6konomische Argument f\u00fchrte auch dazu da\u00df zwei der Gemeinden die Klage nach der ersten Instanz nicht weiterverfolgten, da die Anwalts- und Gerichtskosten einen erheblichen Teil des frei verf\u00fcgbaren Gemeindehaushalts ausmachten. Umso wichtiger war, da\u00df alle Verfahrenskosten nun vom Bund getragen werden m\u00fcssen. Wie erfolglos die Bundeswehr politisch in der Region war, konnte man abermals kurz vor dem Proze\u00df im Oktober 2000 beobachten. Die Bundeswehr k\u00fcndigte trotz eines bestehenden Verbots der milit\u00e4rischen Nutzung an, auf dem Bombodrom-Gel\u00e4nde ein Man\u00f6ver abhalten zu wollen, Macht zu demonstrieren. Aufgrund von Protesten in- und au\u00dferhalb der Region mu\u00dfte sie das Man\u00f6ver nach wenigen Tage absagen, um einen gr\u00f6\u00dferen politischen Schaden unmittelbar vor dem Proze\u00df abzuwenden. Eine wichtige Basis des Erfolgs der FREIen HEIDe war einerseits die gute Zusammenarbeit zwischen Bombodrom-GegnerInnen in und au\u00dferhalb der Region, die einige Spaltungsversuche seitens der Bundeswehr gest\u00e4rkt \u00fcberstand und andererseits die kulturelle Ausrichtung der Proteste, was immer wieder zur St\u00e4rkung der BI nach innen f\u00fchrte und der Resignation entgegenarbeitete. Ein gutes Beispiel hierf\u00fcr waren die letzten Sommeraktionstage, an deren Ende ein Konzert der Lebenslaute mit einer anschlie\u00dfenden kurzen Platzbesetzung stand. Das Foto zeigt, wie TeilnehmerInnen der Sommeraktionstage, Lebenslaute- MusikerInnen und BI-Aktive gemeinsam bei der Platzbesetzung ein altes Dorf tanzend wieder einweihen. Die Bundeswehr zog es auch diesmal vor, kein Aufsehen zu erregen, und lie\u00df die 24-st\u00fcndige Platzbesetzung geschehen.<\/p>\n<h3>Was kommt nun?<\/h3>\n<p>Die klagenden Gemeinden forderten nach der Urteilsverk\u00fcndung die Bundeswehr auf, den Platz bis 23.12. zu verlassen.<\/p>\n<p>Es bleibt abzuwarten, ob die Bundeswehr aufgibt, oder gegen den eisigen Wind aus der Region es versucht, den Platz politisch durchzusetzen. So m\u00fchsam die Jahre waren, auf diese Situation haben viele in der BI lange gewartet und sind bereit die Auseinandersetzung fortzusetzen, denn es lohnt sich bestimmt. Die BI l\u00e4dt alle Freundinnen und Freunde der Freie HEIDe ein, den Erfolg am Neujahrstag gemeinsam zu feiern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der sieben Jahre w\u00e4hrende, konsequent gewaltfreie Widerstand der ortsans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung, des Landkreises und der Gemeinden sowie der ausw\u00e4rtigen Einzelpersonen und Gruppen gegen Europas gr\u00f6\u00dften Bombenabwurfplatz bei Wittstock \u00fcberzeugte letztendlich auch die Richter des Bundesverwaltungsgerichts, die am 14.12.2000 um 9.45 verk\u00fcndeten: &#8222;Die Revision der Bundeswehr gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Frankfurt\/Oder wird zur\u00fcckgewiesen. 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