{"id":4112,"date":"2001-06-01T00:00:07","date_gmt":"2001-05-31T22:00:07","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=4112"},"modified":"2022-07-26T13:56:56","modified_gmt":"2022-07-26T11:56:56","slug":"rassismus-als-staatliche-gewalt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2001\/06\/rassismus-als-staatliche-gewalt\/","title":{"rendered":"Rassismus als staatliche Gewalt"},"content":{"rendered":"<p>Besonders in den 90er Jahren, durchgehend bis heute, werden asylsuchende Menschen massenhaft abgeschoben. In eigens zu diesem Zwecke vom Staat eingerichteten Gef\u00e4ngnissen, den sogenannten Abschiebekn\u00e4sten, ohnehin in eine rechtlose und entw\u00fcrdigte Lage getrieben, m\u00fcssen die Fl\u00fcchtlinge zu jeder Tages- und Nachtzeit mit der Zwangsabschiebung in Drittl\u00e4nder oder ihre Herkunftsl\u00e4nder rechnen. Im Zielort sind sie in der Regel weiteren Verfolgungen, Verhaftungen ausgesetzt. Viele von ihnen erleiden Folter und Mi\u00dfhandlungen.<\/p>\n<p>Strukturell verfestigt wird dieser Kreislauf der Gewalt im &#8222;Einwanderungsland&#8220; BRD, in dem Asylsuchende zun\u00e4chst, sofern sie Papiere haben und aus einem gesetzlich anerkannten Herkunftsland kommen, zwangsweise in zentrale Sammellager verschiedener Bundesl\u00e4nder eingewiesen werden. Von dort werden sie in der Regel in die dezentralen Fl\u00fcchtlingswohnheime, die Container und Asylheime an den R\u00e4ndern der Metropolen, St\u00e4dte und D\u00f6rfer, umgesiedelt. Die Aufenthalte in den Sammellagern gew\u00e4hren jedoch keineswegs Schutz vor Abschiebung. Die gesetzlichen Regelfristen f\u00fcr die Antragstellung im Asylverfahren sind &#8211; seit 1993 &#8211; in erheblichem Ma\u00dfe eingeschr\u00e4nkt worden. Rechtsbeistand und -beratung sind f\u00fcr viele schon allein wegen der engen Zeitr\u00e4ume nicht angemessen gew\u00e4hrleistet. Die Asylsuchenden werden vom \u00f6ffentlichen Leben &#8222;abgeschottet&#8220;, gewisserma\u00dfen &#8222;einsortiert&#8220; in die f\u00fcr sie vorgesehenen Unterk\u00fcnfte. Dort m\u00fcssen sie oft \u00fcber Monate hinaus auf die beh\u00f6rdlichen Entscheidungen warten. Diese Wartezeit garantiert jedoch keineswegs ein gesch\u00fctztes Aufnahme- oder Bleiberecht.<\/p>\n<p>Einhergehend mit dieser staatlichen Ausgrenzungs- und Abschreckungspolitik entfaltete sich in den 90er Jahren ein N\u00e4hrboden f\u00fcr rassistische Gewalttaten. Fl\u00fcchtlinge und asylsuchende Menschen wurden und werden explizit Opfer rassistischer \u00dcbergriffe. Nur vereinzelte, &#8222;spektakul\u00e4re&#8220; F\u00e4lle geraten an die \u00d6ffentlichkeit. Es haben nicht nur Brandanschl\u00e4ge und Angriffe auf Asylheime und Sammellager zugenommen, sondern auch \u00dcbergriffe und Morde an Fl\u00fcchtlingen auf deutschen Stra\u00dfen. Besondes in letzterem Bereich gibt es eine hohe Dunkelziffer.<\/p>\n<h3>Erschreckende Bilanz des staatlichen Rassismus<\/h3>\n<p>Die Abschiebungen spielen sich weitgehend im &#8222;Verborgenen&#8220; ab, fernab und sauber getrennt von der \u00f6ffentlichen Sph\u00e4re der Wohlstandsgesellschaft. Nach den Recherchen der &#8222;Antirassistischen Initiative&#8220; Berlin ergibt sich f\u00fcr den Zeitraum 1993-2000 ein erschreckendes Bild ((1)):<\/p>\n<p>&#8222;92 Menschen t\u00f6teten sich selbst angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben bei dem Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen. Allein 45 Fl\u00fcchtlinge starben in Abschiebehaft. Mindestens 310 Fl\u00fcchtlinge haben sich aus Verzweiflung oder Panik vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung (Risiko-Hungerstreiks) selbst verletzt oder versuchten sich umzubringen und \u00fcberlebten zum Teil schwer verletzt. Davon befanden sich 214 Menschen in Abschiebehaft.&#8220; Die Todesspirale setzte sich im Verlauf der Abschiebetransporte fort: &#8222;159 Fl\u00fcchtlinge wurden durch Zwangsma\u00dfnahmen oder Mi\u00dfhandlungen w\u00e4hrend der Abschiebung verletzt.&#8220; In den Herkunftsl\u00e4ndern &#8222;kamen 13 Fl\u00fcchtlinge zu Tode, mindestens 276 Fl\u00fcchtlinge wurden im Herkunftsland von Polizei oder Milit\u00e4r mi\u00dfhandelt und gefoltert. Mindestens 46 Menschen verschwanden nach der Abschiebung spurlos.&#8220; ((2))<\/p>\n<p>Zum Beispiel wurden direkt nach Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes ca. 2500 VietnamesInnen abgeschoben. ((3)) Bis 2000 wurden speziell nach Vietnam ca. 40000 Menschen abgeschoben.<\/p>\n<p>Im Jahr 1995 startete fast jeden Tag eine Maschine von Berlin-Sch\u00f6nefeld nach Bukarest, um Menschen nach Rum\u00e4nien abzuschieben. Einer der Gr\u00fcnde f\u00fcr diese &#8222;Schlag-auf-Schlag&#8220;-Massenabschiebungen nach 1993 ist, dass vorher viele Abschiebestopps nicht verl\u00e4ngert wurden. Oder es handelte sich um &#8222;Stopps&#8220;, die schon lange abgelaufen waren, etwa f\u00fcr Menschen aus Kurdistan\/T\u00fcrkei oder aus Algerien. Besonders hart betroffen waren auch Menschen, deren Asylantrag vor 1993 abgelehnt war, die aber aufgrund von sogenannten &#8222;Abschiebehindernissen&#8220; schon lange in Deutschland lebten.<\/p>\n<p>Wie kam es zu den Verzerrungen und vehementen Beschneidungen des Asylrechts?<\/p>\n<h3>Asylpolitik vor 1993<\/h3>\n<p>Das bis 1993 geltende, im Grundgesetz verankerte &#8222;Recht auf politisches Asyl&#8220; war 1948\/49 entstanden, vor dem Hintergrund der Verfolgungen im Nationalsozialismus. Dabei hatten die GesetzgeberInnen, die Mitglieder des &#8222;Parlamentarischen Rates&#8220; die Verfolgungen von Juden und J\u00fcdinnen, der Sinti und Roma, der Homosexuellen und politisch Andersdenkenden im Bewu\u00dftsein. ((4)) Hinzu kam die Tatsache, dass Menschen, die vor den Nazis flohen, zumeist mit einer restriktiven Asylpraxis der Aufnahmel\u00e4nder konfrontiert worden waren.<\/p>\n<p>Die einfache Aussage von 1949 lautete gem\u00e4\u00df Artikel 16, Abs. 2, Satz 2 des Grundgesetzes: &#8222;Politisch Verfolgte genie\u00dfen Asylrecht.&#8220; Diese Bestimmung war einmalig im internationalen Verfassungsvergleich und im V\u00f6lkerrecht. ((5))<\/p>\n<p>Politisch Verfolgten wurde damit ohne Gesetzesvorbehalt ein subjektives Recht auf Asyl zugesprochen. Ein Aufnahmeanspruch asylsuchender Menschen war grunds\u00e4tzlich gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p>Was jedoch als &#8222;politische Verfolgung&#8220; angesehen wird, lag und liegt bis heute im Ermessensspielraum der Gerichte, deren Entscheidungsgrundlage der Fl\u00fcchtlingsbegriff der &#8222;Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention&#8220; ist. Eine gesetzliche Definition der &#8222;politischen Verfolgung&#8220; existiert nicht.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich wurde in den Jahrzehnten nach 1949 der Inhalt des Artikels 16 St\u00fcck f\u00fcr St\u00fcck ausgeh\u00f6hlt, wobei der Wortlaut bis zur offensiven \u00c4nderung 1993 erhalten blieb.<\/p>\n<p>In den 50er und 60er Jahren wurde das deutsche Asylrecht kaum in Anspruch genommen. Die meisten AntragstellerInnen waren sogenannte &#8222;Ostblockfl\u00fcchtlinge&#8220;. Als Arbeitskr\u00e4fte und aufgrund der antikommunistischen Integrationsideologie in der \u00c4ra des Kalten Krieges wurden sie gern aufgenommen. Zudem besagte ein &#8222;Ostblockerla\u00df&#8220; von 1966, dass niemand in die Staaten des &#8222;Warschauer Paktes&#8220; abgeschoben werden durfte.<\/p>\n<p>Anfang der 70er Jahre stieg im Zuge der Weltwirtschaftskrise und als Reaktion auf den Anwerbestopp ausl\u00e4ndischer ArbeiterInnen, besonders seit 1973, die Zahl der Asylantr\u00e4ge sprunghaft an. Bei den AntragstellerInnen handelte es sich nun meist um Asylsuchende aus der sogenannten &#8222;Dritten Welt&#8220;, darunter auch viele Menschen aus der T\u00fcrkei. Im Gegensatz zu den &#8222;Ostblockfl\u00fcchtlingen&#8220; stie\u00dfen diese Asylsuchenden keineswegs auf ein offenes Klima der Aufnahme.<\/p>\n<p>Bereits seit Ende der 70er Jahre, und besonders 1980, als das Asylrecht Wahlkampfthema rechtsextremer Parteien wurde, steigerte sich das gesellschaftliche Anti-Klima. Auch im Bundestagswahlkampf 1986 bef\u00f6rderte eine von der CDU\/CSU demagogisch gef\u00fchrte Kampagne gegen eine vermeintliche &#8222;Asylantenflut&#8220; den N\u00e4hrboden f\u00fcr ein aufgepeitschtes Abwehr-Klima gegen Asylsuchende. In diesen Jahren bildete sich eine Wende von der Aufnahme- zur Abwehrgesellschaft heraus. Der Tatbestand der inzwischen stark gestiegenen Zahlen &#8211; 1980 waren es 100.000 AsylantragstellerInnen gegen\u00fcber nur 5000 im Jahr 1970 &#8211; diente im Prinzip nur als \u00e4u\u00dferer Ausl\u00f6sefaktor, der dem Kampf der Regierenden gegen sogenannte Ausl\u00e4nderInnen zunutze kam.<\/p>\n<p>Eindeutig ging es in der Asyldebatte nicht mehr um Asyl, geschweige denn um einen Ausbau des Asylrechts. Im asylpolitischen Diskurs der Herrschenden war vielmehr vom &#8222;Asylmi\u00dfbrauch&#8220; die Rede. Das daraus resultierende Ziel war, asylsuchende Menschen abzuwehren und das Aufnahmerecht schrittweise zu beschneiden. Verst\u00e4rkt durch die Medien hielten nun Begriffe wie &#8222;Wirtschaftsasylant&#8220; oder &#8222;Asylantenschwemme&#8220; Einzug in die deutsche Sprache. Ferner war die Rede von &#8222;explosionsartigen Massenstr\u00f6men&#8220; oder von Asylsuchenden, die &#8222;wie Naturkatastrophen \u00fcber das Land herfielen.&#8220; ((6)) Diese Bilder provozierten die Vorstellung des &#8222;Asylbewerbers als Kostg\u00e4nger deutscher Steuerzahler&#8220;, der sich mit seinem Asylantrag samt seiner Gro\u00dffamilie &#8222;in unsere soziale H\u00e4ngematte fallen l\u00e4\u00dft.&#8220; (Welt am Sonntag, 13.6.80)<\/p>\n<p>Unter Berufung auf steigende Arbeitslosenzahlen und zunehmende Wohnungsnot war nun der Kampf gegen das angeblich mi\u00dfbrauchte Asylrecht angesagt. Der Staat ergriff restriktive Ma\u00dfnahmen: Asylverfahrensbeschleunigungen, Einf\u00fchrung der Visapflicht, vermehrte Abschiebungen, Einrichtung von Sammellagern, Versorgung mittels Sachleistungen, Streichung des Kindergeldes usw. Diese mit dem Asylverfahrensgesetz von 1982 verbundenen Ma\u00dfnahmen beschnitten die Bewegungsspielr\u00e4ume von Einzelnen sowie ganzen Gruppen von Asylsuchenden. Die Zwangseinweisung in Sammellager und Gemeinschaftsunterk\u00fcnfte beinhaltete eine Steigerung an staatlicher Kontrolle und \u00dcberwachung. Zumal diese \u00dcberwachung gesetzlich an die B\u00fcrokratie der zust\u00e4ndigen Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde gebunden war. Damit wurde die Planung von Abschiebungen wesentlich leichter.<\/p>\n<p>Bereits 1980 wurde Asylsuchenden ein einj\u00e4hriges Arbeitsverbot auferlegt, welches bis 1985 auf f\u00fcnf Jahre ausgeweitet wurde. Damit nicht genug. In Verhandlungen mit der DDR verhinderte die BRD 1985 und 1986 die Zuwanderung von Fl\u00fcchtlingen \u00fcber Ost-Berlin. Nur Menschen mit einem Anschlu\u00dfvisum erhielten die M\u00f6glichkeit zur Einreise in die BRD. 1989 schlie\u00dflich wurde der generelle Abschiebestopp f\u00fcr &#8222;Ostblockfl\u00fcchtlinge&#8220; aufgehoben.<\/p>\n<p>1987 wurde das Asylverfahrensgesetz von 1982 novelliert und versch\u00e4rft. Nun hiess es, dass &#8222;Fl\u00fcchtlinge, die sich l\u00e4nger als drei Monate in einem als sicher definierten Drittstaat aufgehalten haben&#8220;, kein Asyl erhalten. Und weiter: &#8222;Asylantr\u00e4ge, in denen mit wirtschaftlicher Not, allgemeiner Notsituation oder kriegerischen Auseinandersetzungen argumentiert wird, werden nicht anerkannt.&#8220; ((7)) Mit der nun eingef\u00fchrten H\u00fcrde der Drittstaaten ignoriert und beschneidet der Staat grunds\u00e4tzlich das Recht von Asylsuchenden auf die subjektive Auswahl eines Asyllandes. Au\u00dferdem ist ein sicherer Asylschutz in einem als sicher definierten Drittstaat nicht in jedem Fall gew\u00e4hrleistet. Kriege, Armut, extreme Notsituationen sind in der Regel schwerwiegende Ursachen von Flucht und Emigration. Die Nicht-Akzeptierung dieser Ursachen bedeutet zugleich: Aufhebung des Asylrechts. Au\u00dferdem ist diese Ignoranz ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Menschen.<\/p>\n<h3>Neues Asylrecht<\/h3>\n<p>Die Gesetzes- und Verfassungs\u00e4nderungen von 1992\/93 haben die Abschottung und Abschreckung gegen\u00fcber Fl\u00fcchtlingen perfektioniert und die rechtliche Situation drastisch verschlechtert. Seit dem Inkrafttreten des neuen Asylrechts sind die Asylantragszahlen erzwungenerma\u00dfen stark gesunken. Gleichzeitig verst\u00e4rkte sich der Druck auf diejenigen Fl\u00fcchtlinge, deren Asylantrag bereits vor 1993 abgelaufen war. Sie mu\u00dften nun mit einer Abschiebung rechnen.<\/p>\n<p>Im Jahre 1998 kamen dennoch 99.000 Fl\u00fcchtlinge als Asylsuchende neu ins Land. \u00dcber ein Drittel davon waren Menschen aus Jugoslawien (u.a. Kosovo-AlbanerInnen), gefolgt von Menschen aus der T\u00fcrkei, drittens schlie\u00dflich von Asylsuchenden aus dem Irak.<\/p>\n<p>Die Suche nach Asyl bedeutet seit 1993 ein Leben ohne Aufenthaltsstatus, ohne Sozialleistungen, ohne medizinische Versorgung. Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, ein ma\u00dfgeblicher Bestandteil des neuen Asylgesetzes, brachte die Streichung der Sozialleistungen f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge, die &#8222;nach Auffassung der Beh\u00f6rden eingereist sind, um Sozialleistungen zu erhalten.&#8220; Seither &#8222;definiert die Sozialhilfe nur noch f\u00fcr deutsche (und diesen gleichgestellte) Sozialhilfeempf\u00e4ngerInnen das Minimum zur F\u00fchrung eines Lebens, das &#8218;der W\u00fcrde des Menschen entspricht&#8216; (Paragraph 1 Abs. 1 BSHG).&#8220; Mit diesem Asylbewerbergesetz, welches f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge an die Stelle des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) getreten ist, wird das Prinzip der &#8222;geteilten Menschenw\u00fcrde&#8220; endg\u00fcltig festgeschrieben. Heute besteht f\u00fcr kein einziges Bundesland mehr ein genereller Abschiebestopp. Demgegen\u00fcber konnten z.B. &#8222;1984 noch rund zwei Drittel aller im Bundesgebiet asylsuchenden Fl\u00fcchtlinge sicher sein, aufgrund der allgemeinen Situation im Herkunftsland geduldet zu werden.&#8220; ((8)) Geduldet hie\u00df: befristete Aufenthaltserlaubnis.<\/p>\n<p>Der Artikel 16, Abs. 2, Satz 2 des Grundgesetzes, &#8222;Politisch Verfolgte genie\u00dfen Asylrecht&#8220; ist seit dem 1.7.1993 in seiner uneingeschr\u00e4nkten Form gestrichen. \u00dcbrig geblieben ist eine Rechtsruine, der neue Artikel 16a im Grundgesetz. Demzufolge k\u00f6nnen Fl\u00fcchtlinge sich nicht mehr darauf berufen, politisch Verfolgte zu sein, wenn sie aus einem Drittstaat einreisen. Die sogenannten &#8222;sicheren Drittstaaten&#8220; sind neben allen EU-Mitgliedsstaaten Norwegen, Polen, Schweiz, Tschechien. Durch die strikt eingef\u00fchrte Visapflicht, die versch\u00e4rfte \u00dcberwachung der Fluchtwege durch Polizei und Milit\u00e4r, die Zur\u00fcckweisung der Fl\u00fcchtlinge an den Au\u00dfengrenzen der &#8222;Drittstaaten&#8220;; sowie durch Restriktionen gegen\u00fcber Fluggesellschaften, die Asylsuchende ohne legale Papiere bef\u00f6rdern, soll so weit wie m\u00f6glich verhindert werden, dass Fl\u00fcchtlinge die L\u00e4nder der EU \u00fcberhaupt erst betreten. Asylantr\u00e4ge aus einem dieser Drittstaaten werden als &#8222;offensichtlich unbegr\u00fcndet&#8220; abgelehnt.<\/p>\n<p>Als Legitimation f\u00fcr die Aush\u00f6hlung des Grundrechts auf Asyl gebrauchen bundesdeutsche PolitikerInnen auch das anvisierte Ziel einer einheitlichen Asylpolitik Europas gegen\u00fcber Fl\u00fcchtlingen.<\/p>\n<p>&#8222;Pro Asyl&#8220; stufte in einem Gutachten die Praxis der &#8222;Drittstaatenregelung&#8220; als verfassungswidrig ein. &#8222;Nicht einmal der Zugang zu einem juristischen Verfahren im jeweiligen Drittland, in das abgeschoben wird, sei gew\u00e4hrleistet.&#8220; ((9)) Abkommen daf\u00fcr gebe es bisher nur mit Polen und \u00d6sterreich, aber selbst dort sei der uneingeschr\u00e4nkte Zugang zu Justizverfahren f\u00fcr die Abgeschobenen nicht festgeschrieben.<\/p>\n<p>Der zweite gravierende Einschnitt der Grundgesetz\u00e4nderung (Paragraph 16a, Abs. 3 GG) resultiert aus der Regelung, dass Staaten bestimmt werden, die als &#8222;verfolgungsfrei&#8220; gelten. Es handelt sich dabei um eine zusammengestellte Liste angeblich &#8222;sicherer Herkunftsstaaten&#8220;: Bulgarien, Polen, Rum\u00e4nien, Slowakei, Ungarn, Ghana, Senegal. Formell sind dies Ausreisel\u00e4nder, &#8222;bei denen aufgrund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verh\u00e4ltnisse gew\u00e4hrleistet erscheint&#8220; (\u00a7 16a, Abs. 3 GG), dass dort keine politische Verfolgung stattfindet. Asylantr\u00e4ge von MigrantInnen, die aus einem als sicher geltenden Herkunftsstaat einreisen, werden ebenfalls als &#8222;offensichtlich unbegr\u00fcndet&#8220; abgelehnt. Verfassungsrechtlich untragbar ist sowohl der Tatbestand sowie die Auswahl dieser L\u00e4nderlisten. Das beweist schon das Faktum, dass es politisch Verfolgte aus diesen Staaten gab, die auch in der BRD anerkannt worden sind. Der letztg\u00fcltige Ma\u00dfstab daf\u00fcr, ob ein Herkunftsstaat &#8222;verfolgungsfrei&#8220; gilt, sind die in der BRD niedrigen Anerkennungsquoten dieser L\u00e4nder. ((10)) Auff\u00e4lligerweise stellte sich heraus, dass genau solche L\u00e4nder auf die Liste gesetzt wurden, aus denen in den letzten Jahren vergleichsweise viele Asylsuchende kamen.T\u00fcrkei, Liberia, Zaire wurden im Februar 1993 in einem Entwurf des Innenministeriums aufgewiesen, aufgrund von Protesten wurden sie sp\u00e4ter wieder von der Liste gestrichen. ((11))<\/p>\n<p>Dies ist ein weiterer Beweis daf\u00fcr, dass die ListenerstellerInnen im Bundesinnenministerium daran interessiert waren, keine Herkunftsl\u00e4nder zu bestimmen, aus denen politische Verfolgung eindeutig nachweisbar ist, um das Einreise- und Aufnahmerecht der Verfolgten zu verhindern.<\/p>\n<h3>Massenabschiebungen<\/h3>\n<p>Die Handhabungen der Massenabschiebungen sind die einschneidendste und schwerwiegendste Konsequenz der strukturell verfestigten staatlichen Gewalt gegen\u00fcber Fl\u00fcchtlingen. Mittlerweile sind nur noch die wenigsten MigrantInnen vor Abschiebungen gesch\u00fctzt. Gem\u00e4\u00df eines Berichtes des Nieders\u00e4chsischen Fl\u00fcchtlingsrates wurden nach 1993 immer mehr Fl\u00fcchtlinge abgeschoben, ohne dass ihre Asylantr\u00e4ge inhaltlich \u00fcberpr\u00fcft wurden.<\/p>\n<p>Beispielsweise wurden 1994 allein \u00fcber den Frankfurter Flughafen 11183 ausl\u00e4ndische Menschen abgeschoben (nach Geschlecht liegen keine Angaben vor). Und von November 1993 bis Mai 1994 wurden weit \u00fcber 20.000 Menschen \u00fcber die Flugh\u00e4fen Berlin, M\u00fcnchen, Frankfurt abgeschoben. Die meisten in diesen Jahren Abgeschobenen waren rum\u00e4nische Staatsb\u00fcrgerInnen. Nach Sch\u00e4tzungen handelte es sich dabei um &#8222;\u00fcber 90 Prozent Roma, deren Existenz in Rum\u00e4nien unter der immens gestiegenen Zahl rechtsextremistischer Gruppen und Parteien sehr gef\u00e4hrdet ist.&#8220; ((12))<\/p>\n<p>Mit der Regelung der &#8222;sicheren Drittstaaten&#8220; ist zus\u00e4tzlich die Gefahr der &#8222;Kettenabschiebungen&#8220; verbunden, an deren Ende die abgeschobenen Menschen wieder im Verfolgerstaat landen. Denn bei einer Abschiebung in einen sogenannten sicheren Drittstaat ist nicht gew\u00e4hrleistet, dass die Fl\u00fcchtlinge dort Aufnahme und Zug\u00e4nge zum Justizverfahren erhalten. Eine weitere Auswirkung dieser Regelung ist das &#8222;Hin- und Herschieben&#8220; von Fl\u00fcchtlingen.<\/p>\n<p>Die mit dem Asylgesetz von 1993 eingef\u00fchrten sogenannten Asyl-Schnellverfahren f\u00fchrten dazu, dass vermehrt Menschen aus formalen Gr\u00fcnden abgelehnt und abgeschoben wurden. Die Betroffenen erhielten keine Chance, ihre Antr\u00e4ge zu revidieren.<\/p>\n<p>Bedingt durch die im Asylverfahrensgesetz drastisch gek\u00fcrzten Fristen f\u00fcr die Antr\u00e4ge sowie Anh\u00f6rungen ist es inzwischen oft so, dass eine Abschiebung in die Wege geleitet oder eine Abschiebehaft verh\u00e4ngt wird, bevor die Betroffenen Kontakt mit Anw\u00e4ltInnen haben und sich beraten lassen k\u00f6nnen. In sehr vielen F\u00e4llen erfahren es nicht einmal mehr die zust\u00e4ndigen Anw\u00e4ltInnen, wenn Asylsuchende verhaftet und abgeschoben werden.<\/p>\n<p>Verantwortliche PolitikerInnen freuen sich dar\u00fcber, dass es kaum noch Chancen auf Asyl gibt. Der ehemalige Bundesinnenminister Kanther nannte dies &#8222;einen Erfolg an Menschlichkeit, denn da sind 17.000 und 20.000 weniger von Verbrechern nach Deutschland verschleppt worden, nur um kurzfristig wieder abgeschoben zu werden.&#8220; ((13))<\/p>\n<p>An der Ostgrenze werden mit Nachtsichtger\u00e4ten, Sp\u00e4hhubschraubern und einem gewaltigen Aufgebot an Bundesgrenzsch\u00fctzerInnen sich auf der Flucht befindende Menschen systematisch \u00fcberwacht und verfolgt. Um die Grenze zu \u00fcberwinden, nehmen Asylsuchende auf den Landwegen (90 % aller Fl\u00fcchtlinge) oft lebensgef\u00e4hrliche Fluchtwege auf sich. Nicht wenige sind dabei umgekommen. Auch hier erf\u00e4hrt die \u00d6ffentlichkeit nur einen Bruchteil dessen, was wirklich passiert.<\/p>\n<p>Eindeutig zeigt sich dabei eine Tendenz zur Kriminalisierung von Fl\u00fcchtlingen. Dies beweisen nicht nur die Aussagen bestimmter PolitikerInnen, sondern das erweist sich auch in den gesetzlichen Erfassungs- und Vertreibungsma\u00dfnahmen. Tats\u00e4chlich wurde zus\u00e4tzlich zu den eingerichteten Abschiebegef\u00e4ngnissen eine &#8222;bundesdeutsche Fahndungsdatei&#8220; speziell f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge eingerichtet. ((14)) Die vom Ausl\u00e4nderzentralregister erfassten Daten erm\u00f6glichen den deutschen Beh\u00f6rden schnelle Abschiebungen.<\/p>\n<p>Mit den gesetzlich verankerten Legitimationen von Menschenrechtsverletzungen zeigen und zeigten die Regierenden und die ausf\u00fchrenden deutschen Beh\u00f6rden ihr rigides und kalt-berechnendes Profil. Die Fahndungs- und Verfolgungsspirale funktioniert perfekt.<\/p>\n<p>Im Prinzip bef\u00f6rdert diese staatliche Abschiebepolitik zugleich die Gewaltbereitschaft rechtsextremer Gruppen aus der Bev\u00f6lkerung. Es ist zu bef\u00fcrchten, dass die deutsche Fl\u00fcchtlingspolitik ihre &#8222;Tiefpunkte&#8220; immer noch nicht erreicht hat. Die seit September 1998 angetretene rot-gr\u00fcne Regierung f\u00fchrte und f\u00fchrt die politische Linie der Abwehr, Abschreckung und Ausgrenzung von Fl\u00fcchtlingen weitgehend fort. Die politische Debatte um Einwanderung, um &#8222;Green Cards&#8220; f\u00fcr SpezialistInnen, die sogenannten Fachkr\u00e4fte f\u00fcr die Informationstechnologie-Branche zur Sicherung der Konkurrenzf\u00e4higkeit Deutschlands sind nur ein modernisierter Ausdruck davon. Gegen Fl\u00fcchtlinge und Menschen ohne Papiere, gegen die Gefangenen in den Abschiebegef\u00e4ngnissen und Fl\u00fcchtlingsheimen wird weiterhin eine rigide Vertreibungspolitik betrieben. Gegen diese Politik sind viele Formen eines breit angelegten gewaltfreien Widerstands und zivilen Ungehorsams n\u00f6tig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Besonders in den 90er Jahren, durchgehend bis heute, werden asylsuchende Menschen massenhaft abgeschoben. In eigens zu diesem Zwecke vom Staat eingerichteten Gef\u00e4ngnissen, den sogenannten Abschiebekn\u00e4sten, ohnehin in eine rechtlose und entw\u00fcrdigte Lage getrieben, m\u00fcssen die Fl\u00fcchtlinge zu jeder Tages- und Nachtzeit mit der Zwangsabschiebung in Drittl\u00e4nder oder ihre Herkunftsl\u00e4nder rechnen. 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