{"id":413,"date":"1996-06-01T00:00:22","date_gmt":"1996-05-31T22:00:22","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=413"},"modified":"2022-07-26T13:34:16","modified_gmt":"2022-07-26T11:34:16","slug":"antimilitaristische-sommeraktionstage-96","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/1996\/06\/antimilitaristische-sommeraktionstage-96\/","title":{"rendered":"Antimilitaristische Sommeraktionstage 96"},"content":{"rendered":"<p>Seit den Sommeraktionstagen 1995 hat sich die Auseinandersetzung um den Wittstocker Bombenabwurfplatz weiter zugespitzt, aber nicht grundlegend ver\u00e4ndert. Die Bundeswehr wirbt im Westen mit einer Entlastung der Pl\u00e4tze bei Siegenburg und Nordhorn, im Osten, speziell in der Ruppiner Region, mit Minderbelastung im Vergleich zur Nutzung durch die Sowjetarmee. Sie verspricht, dort eine Garnison zu stationieren und viele Millionen zu investieren, was nur in der Stadt Wittstock auf besonders gro\u00dfe Ohren st\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p>Die BI gewann weitere Kl\u00e4gerInnen und organisierte weitere Protestwanderungen. Es wurde eine weitere Klage auf Herausgabe bereits \u00fcbereigneter Grundst\u00fccke eingereicht. Am 29. August 1996 wird vor dem Verwaltungsgericht Potsdam das erste Urteil in der Hauptklage gesprochen.<\/p>\n<p>In der Region Wittstock spielt die \u00f6konomische Diskussion vielleicht nicht die entscheidende, aber auf jeden Fall die zentrale Rolle. Die Bundeswehr agiert nur auf diesem Feld und es gelang ihr, die Stadt Wittstock auf die eigene Seite zu ziehen. Alle anderen setzen weiterhin auf eine zivile Entwicklung in der Region und &#8222;lassen sich nicht f\u00fcr dumm verkaufen&#8220;.<\/p>\n<h3>M\u00f6glichkeiten und Grenzen des Rechtsstreits<\/h3>\n<p>Erst am 25. M\u00e4rz und 10. Juni 1992 wird der Bombenplatz in einem Truppen\u00fcbungsplatz (T\u00dcP)-Konzept der Bundeswehr genannt. Allerdings wird das f\u00fcr schwer realisierbar gehalten, denn, wie schriftlich noch am 28. Mai 1993 bekundet, erwartet die Bundeswehr, da\u00df Eigentumsanspr\u00fcche von Gemeinden erhoben werden und demnach Verm\u00f6genszuordnungen an diese gem\u00e4\u00df Art. 21 Abs. 3 des Einigungsvertrages erfolgen. (Verm\u00f6genszuordnungen sind Bescheide \u00fcber R\u00fcckgabe von beschlagnahmtem Eigentum )<\/p>\n<p>Die Oberfinanzdirektion Cottbus hat bis Ende 1995 nur einige Flurst\u00fccke durch Bescheide der BRD den Antragstellenden zugeordnet. Das f\u00fchrte sofort zur Klage der anderen beim Verwaltungsgericht Potsdam. Kl\u00e4gerInnen sind der Landkreis, Gemeinden und etliche Privatpersonen. Inzwischen sind noch einige Kl\u00e4gerInnen dazugekommen. F\u00fcr etwa 210 ha des Platzes ist die Rechtslage derzeit gar nicht kl\u00e4rbar. Es ist unbekannt, ob daf\u00fcr sog. Restitutionsanspr\u00fcche gestellt wurden, denn man kennt die Katasterbezeichnung, die Nummern der Flurst\u00fccke nicht. Sie sind damit rechtlich nicht erfa\u00dfbar.<\/p>\n<h3>Preu\u00dfentum versus Demokratie<\/h3>\n<p>Juristisch argumentiert die Bundeswehr folgenderma\u00dfen: Sie fordert f\u00fcr den T\u00dcP Wittstock &#8222;Bestandsschutz&#8220; (in seiner bisherigen milit\u00e4rischen Nutzung) und begr\u00fcndet das mit unver\u00e4nderter &#8222;Raumwirksamkeit&#8220; (d.h. es h\u00e4tte sich nichts ge\u00e4ndert) f\u00fcr die AnliegerInnen gegen\u00fcber dem fr\u00fcheren Zustand.<\/p>\n<p>Art. 28.2 GG r\u00e4ume zwar den Gemeinden ein Selbstverwaltungs- und damit ein Planungsrecht &#8222;im Rahmen der Gesetze&#8220; ein. Der Bestandsschutz grenze aber dieses Planungsrecht bereits ein. Au\u00dferdem h\u00e4tten die Gemeinden in ihren Bauleitpl\u00e4nen, die ein Teil des Planungsrechts sind, &#8222;die Belange der Verteidigung&#8220; zu ber\u00fccksichtigen, andernfalls w\u00fcrde den Pl\u00e4nen vom Verteidigungsministerium im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens widersprochen. Die Sonderrechte der Bundeswehr sind im Grundgesetz verankert. Diese wurden in der Vergangenheit h\u00f6her bewertet als andere Grundrechte. So gibt es seit fast 10 Jahren ein h\u00f6chstrichterliches Urteil zu Klagen westdeutscher Tiefflugopfer. Au\u00dfer der Ersatzpflicht der Bundeswehr f\u00fcr <cite>nachgewiesene<\/cite> Sch\u00e4den hei\u00dft es darin lapidar: &#8222;Kein Gericht darf den \u00dcbungsbedarf der Bundeswehr pr\u00fcfen und beurteilen, dies ist allein Aufgabe der politischen F\u00fchrung&#8220;.<\/p>\n<p>Das w\u00e4re sehr im Interesse der Bundeswehr, wie wir meinen, denn dann ginge der Streit nur um Planungshoheit und &#8218;Verteidigungs&#8217;anspruch. Die Kl\u00e4gerInnen argumentieren mit den allgemeinen Grundrechten gem\u00e4\u00df Art. 2 und 3.3 GG. Die Klagen wg. Verletzung des Rechts auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit (wie von den Tiefflugbetroffenen vorgetragen ) erkl\u00e4rt die Bundeswehr f\u00fcr blo\u00dfe Behauptung schwerwiegender, unzumutbarer Beeintr\u00e4chtigung ohne jeden Beweis, obwohl das inzwischen bundesweit allen plausibel erscheint. Die bundesdeutschen Gerichte bewerteten die verteidigungspolitischen Interessen des Bundes bisher h\u00f6her.<\/p>\n<h3>Preu\u00dfentum versus Eigentumsrechte<\/h3>\n<p>Inzwischen wurde bekannt, da\u00df einige einst zwangsenteignete VorbesitzerInnen Eigentumszuordnungen von der Oberfinanzdirektion Cottbus erhalten haben. Sie sind damit Eigent\u00fcmerInnen und im gleichen formalen Rechtsstatus wie die BRD. Aus diesem Grund klagen sie jetzt auf Herausgabe der Grundst\u00fccke und die Bundeswehr gegen die Herausgabe von Eigentumszuordnungen durch die Oberfinanzdirektion Cottbus.<\/p>\n<p>Bonn hat eine &#8218;Lex Bundeswehr&#8216; geschaffen, ein sog. Landbeschaffungsgesetz, eine Form von Enteignungsgesetz. Es deutet alles darauf hin, da\u00df rechtm\u00e4\u00dfige Eigent\u00fcmerInnen erneut enteignet werden, wenn sie nicht freiwillig verkaufen.<\/p>\n<p>Sicher will die Bundeswehr diesen Weg vermeiden, wenn es irgend geht. Zum einen riecht er nach altbekannter Staatsgewalt gegen &#8218;gebrannte Kinder&#8216;, zum anderen dauert er wesentlich l\u00e4nger als gew\u00e4hrter &#8218;Bestandsschutz&#8216;.<\/p>\n<h3>Fazit<\/h3>\n<p>So wichtig es ist, auf dem Rechtsweg alle M\u00f6glichkeiten auszusch\u00f6pfen, sei es auch nur, um das Bewu\u00dftsein f\u00fcr die Sonderrechte des Milit\u00e4rs in einem Rechtsstaat zu sch\u00e4rfen und damit Zeit f\u00fcr die Entstehung einer breiten politischen B\u00fcrgerbewegung zu gewinnen &#8211; die dem ausgelieferten Menschen d\u00fcrfen nicht darauf verzichten, am Ort der Willk\u00fcrakte Widerstand zu leisten. Der Rechtsweg wird letztendlich nicht zum Erfolg f\u00fchren.<\/p>\n<p>Nur politische Fakten k\u00f6nnen an dieser Tatsache r\u00fctteln. An diesen politischen Fakten vorbei f\u00fchren nur politische Prozesse. Die politischen Fragen hei\u00dfen nicht: Wem geh\u00f6rte dieses oder jenes St\u00fcck Land fr\u00fcher? Wem geh\u00f6rt es heute? Sie hei\u00dfen: Wozu \u00fcbt die Bundeswehr Bombenangriffe?<\/p>\n<p>In der konkreten politischen Situation m\u00fcssen wir uns auf die Wirklichkeit einlassen und lernen, das Unrecht im geschriebenen Recht zu erkennen und mit zivilem Ungehorsam zu reagieren.<\/p>\n<h3>Antimilitaristische Sommeraktionstage &#8217;96<\/h3>\n<p>In diesem Jahr l\u00e4dt die Berliner Gruppe f\u00fcr eine FREIe HEIDe zusammen mit der F\u00f6GA zu den Antimilitaristischen Sommeraktionstagen vom 29.7.-4.8. ein. Es ist gleichzeitig das diesj\u00e4hrige F\u00f6GA-Aktionstreffen.<\/p>\n<p>Der gewaltfreie Widerstand wird von der lokalen Bev\u00f6lkerung als die einzig legitime Widerstandsform angesehen. Es haben bereits mehrere gewaltfreie Aktionen stattgefunden. Sie wurden alle von der BI mitgetragen und zum Teil selbst durchgef\u00fchrt. Ostern &#8217;94 pflanzte eine kleine Gruppe B\u00e4ume auf dem Bombodromgel\u00e4nde, am 2.5.&#8217;94 errichteten AktivistInnen der Region mitten auf dem Bombenabwurfplatz eine Mahn- und Gedenkst\u00e4tte f\u00fcr den Frieden, die bis heute, unangetastet von der Bundeswehr, steht, im Sommer &#8217;94 wurden viele der Schlagb\u00e4ume zers\u00e4gt, um die Wege \u00fcber den Platz frei zu machen. Am 1.1.&#8217;95 wurde eine Castornix-H\u00fctte auf dem Bombodrom aufgestellt. Schlie\u00dflich wurde im Rahmen der Sommeraktionstage &#8217;95, wie bereits in der GWR vom Okt.&#8217;95 berichtet, ein von einem Windrad angetriebenes Klangspiel auf dem Bombodromgel\u00e4nde aufgebaut.<\/p>\n<p>Auch in diesem Jahr wollen wir gewaltfrei Widerstand gegen das Bombodrom und die aggressive Au\u00dfenpolitik leisten. Die Sommeraktionstage 1996 werden vier Wochen vor dem Proze\u00dftermin stattfinden, zu einem Zeitpunkt, wo viele der Herausgabe ihrer Grundst\u00fccke entgegenfiebern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit den Sommeraktionstagen 1995 hat sich die Auseinandersetzung um den Wittstocker Bombenabwurfplatz weiter zugespitzt, aber nicht grundlegend ver\u00e4ndert. Die Bundeswehr wirbt im Westen mit einer Entlastung der Pl\u00e4tze bei Siegenburg und Nordhorn, im Osten, speziell in der Ruppiner Region, mit Minderbelastung im Vergleich zur Nutzung durch die Sowjetarmee. 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