{"id":4384,"date":"2001-12-01T00:00:37","date_gmt":"2001-11-30T22:00:37","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=4384"},"modified":"2022-07-26T14:26:16","modified_gmt":"2022-07-26T12:26:16","slug":"kriegsdienstverweigerung-turkischer-staatsburger-in-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2001\/12\/kriegsdienstverweigerung-turkischer-staatsburger-in-deutschland\/","title":{"rendered":"Kriegsdienstverweigerung t\u00fcrkischer Staatsb\u00fcrger in Deutschland"},"content":{"rendered":"<p>Die Kriegsdienstverweigerung (KDV) t\u00fcrkischer Staatsb\u00fcrger in Deutschland nimmt ihren Anfang mit der KDV-Erkl\u00e4rung Aziz Kosgins 1991 und der Gr\u00fcndung der Initiative der Kriegsdienstverweigerer (Savas Hizmetini Reddedenler Girisimi &#8211; SHRG). Aziz, der seit 1980 in Deutschland lebt, hat seine Wehrpflicht bis zu seinem 32. Lebensjahr zur\u00fcckstellen lassen und anschliessend dem T\u00fcrkischen Konsulat mitgeteilt, er verweigere Soldat zu werden. Das Verteidigungsministerium antwortet, seine Verweigerung werde auf keinen Fall angenommen. Aziz Pass wird nicht verl\u00e4ngert. Die deutschen Beh\u00f6rden wiederum drohen Aziz mit einer Ausweisung und versuchen ihn zur Ableistung seiner Wehrpflicht in der T\u00fcrkei zu zwingen, denn seine Verantwortung gelte nicht nur der T\u00fcrkei gegen\u00fcber, sondern auch gegen\u00fcber der NATO. Hierauf fordert Aziz seine Entlassung aus der T\u00fcrkischen Staatsangeh\u00f6rigkeit.<\/p>\n<p>Um den Fall an die \u00d6ffentlichkeit zu bringen, wird im Januar 1992 die SHRG gegr\u00fcndet. Die SHRG-Versammlung in K\u00f6ln, vom 23. Oktober 1992 wird in den Zeitschriften <em>Devrimci Proleterya<\/em>,<em> Azadi<\/em>, <em>Direni\u00fe<\/em> und <em>M\u00fccadele <\/em>((1)) kommentiert. Die Zeitschriften werden vom Staatssicherheitsgericht wegen &#8222;Separatismus und Werbung f\u00fcr eine illegale Organisation&#8220; und &#8222;Distanzierung des Volkes vom Milit\u00e4r&#8220; konfisziert und verurteilt. SHRG und das KDV-Konzept werden langsam bekannt und neue KDVer erscheinen. Im Dezember 1992 erkl\u00e4rt Ismail Kili\u00e7, dass er als Kurde der T\u00fcrkischen Armee nicht dienen werde. Im August 1993 folgt Ilhami Akter, 1995 schliessen sich Mehmet Kutluay und Osman G\u00fcltekin an. Mit materieller und ideeller Unterst\u00fctzung der 100j\u00e4hrigen Organisation Deutsche Friedensgesellschaft &#8211; Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK), gelingt es der SHRG sich unter den Kurden\/T\u00fcrken in Deutschland Geh\u00f6r zu verschaffen. Mit Hilfe eines DFG-VK Anwalts wird die juristische Lage in Deutschland ausgelotet und die Brosch\u00fcre &#8222;Geh nicht zum Milit\u00e4r&#8220; ver\u00f6ffentlicht. SHRG entschliesst sich, ihre Aktivit\u00e4ten als Arbeitsgruppe der DFG-VK fortzuf\u00fchren.<\/p>\n<h3>Die Gr\u00fcndung des Solidarit\u00e4tsnetzwerks<\/h3>\n<p>Parallel zu diesen Entwicklungen werden Kontakte zur antimilitaristischen Bewegung in der T\u00fcrkei gekn\u00fcpft. Die gemeinsame Rundreise von Aziz und Osman Murat \u00dclke (Ossi) durch verschiedene St\u00e4dte in Deutschland 1993, hat sowohl auf die Bewegung in der T\u00fcrkei als auch auf die SHRG positive Auswirkungen. Im Mai 1995 findet die erste Versammlung der T\u00fcrkei-Kurdistan Arbeitsgruppe der War Resisters International (WRI) in Frankfurt a.M. statt. Durch das Zusammentreffen von Individuen und Gruppen aus verschiedenen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern, entsteht eine gemeinsame Tagesordnung und Arbeitsplanung. Am internationalen Tag der KDV, dem 15. Mai (1995), findet im Deutschen Bundestag eine Rezeption statt, auf welcher Ossi eine Rede h\u00e4lt. Es werden in T\u00fcrkisch und Deutsch eine Menge B\u00fccher, Flugis und Brosch\u00fcren publiziert und weiterverteilt. In mehr als 30 (deutschen) St\u00e4dten finden Seminare, Diskussionsveranstaltungen und sonstige Aktivit\u00e4ten statt.<\/p>\n<p>Seit 1994 erkl\u00e4ren KDVer ihre Verweigerung in Gruppen vor den T\u00fcrkischen Konsulaten in verschiedenen St\u00e4dten. Die erste gemeinsame Erkl\u00e4rung findet am 17. Mai 1994 in Frankfurt statt. Anl\u00e4sslich der aktuellen Entwicklungen in der T\u00fcrkei ((2)) erkl\u00e4ren sich neun t\u00fcrkisch\/kurdische KDVer. Das deutschsprachige Bulletin, welches seit Februar 1994 erscheint und Nachrichten aus der T\u00fcrkei vermittelt, wird durch Mitwirkung verschiedener Gruppen im August 1995 auf eine breitere Basis gestellt und in <em>Kirik T\u00fcfek<\/em> (Das Zerbrochene Gewehr) umbenannt. Neue Versammlungen und Presseerkl\u00e4rungen finden auch weiterhin individuelle KDV-Erkl\u00e4rungen statt. Am 23. Januar 1996 verbrennt Mustafa \u00dcnalan im Berliner Parlament auf einer Pressekonferenz zur Bekanntmachung der Deutsch-T\u00fcrkischen Brosch\u00fcre &#8222;Lasst uns den Milit\u00e4rdienst verweigern&#8220; seinen Milit\u00e4rpass und wiederholt somit seine Verweigerung. Am 28. Januar 1997 erkl\u00e4ren in Frankfurt 11 Personen ihre KDV und assoziiert mit der DFG-VK wird der Verein der KriegsgegnerInnen Frankfurt (Frankfurt Savas Karsitlari Dernegi &#8211; FSKD) gegr\u00fcndet. Im Februar 1998 erkl\u00e4rt FSKD Mitglied Cemal Sinci in Anwesenheit von Parlamentariern und Presse seine KDV auf einer Pressekonferenz. Bei all diesen Aktionen, die w\u00e4hrend Ossis Haftzeit stattfinden, wird die T\u00fcrkei zur Anerkennung der KDV und Freilassung von Ossi aufgefordert.<\/p>\n<p>Fahren wir nach dieser Zusammenfassung der Entstehungsgeschichte mit einem Blick auf die generelle Situation fort.<\/p>\n<h3>Die bevorzugte Alternative t\u00fcrkischer Migranten in Deutschland: Die Freikaufregelung<\/h3>\n<p>T\u00fcrkische Staatsb\u00fcrger, die in Deutschland mit einem Gastarbeiterstatus arbeiten, stellen zahlenm\u00e4ssig das gr\u00f6sste Potential dar, haben aber antimilitaristischer Arbeit und KDV gegen\u00fcber nur ein sehr beschr\u00e4nktes Interesse. Ein wichtiges Ergebnis der grossen Migrationswelle der 60er Jahre, welche 1973 endete, war die fortschreitende Verfestigung der, aus der meist d\u00f6rflichen mittelanatolischen Heimat mitgebrachten, traditionell-nationalistischen Ideologie. So wurden diese MigrantInnen eine leicht zu gewinnende Zielgruppe f\u00fcr faschistische Agitation. Weitere Gr\u00fcnde, weshalb das Interesse an Antimilitarismus sich nicht entwickeln konnte, sind die vom t\u00fcrkischen Staat angebotenen bequemen Alternativen zur Ableistung der Wehrpflicht.<\/p>\n<p>Die Aufenthaltsberechtigung der in Deutschland lebenden Ausl\u00e4nder wird im Falle eines Aufenthalts im Ausland, der l\u00e4nger als sechs Monate dauert, aufgehoben. Dies f\u00fchrte f\u00fcr wehrpflichtige T\u00fcrkische Staatsb\u00fcrger zu Problemen. Dieses Dilemma wurde vom T\u00fcrkischen Staat geschickt ausgenutzt. Die Dauer der Wehrpflicht f\u00fcr im Ausland lebende T\u00fcrken wurde gegen einen Freikaufbetrag herabgesetzt. Auf diese Weise wurde f\u00fcr die Armee eine wichtige finanzielle Quelle geschaffen.<\/p>\n<p>In Deutschland leben \u00fcber 2.100.000 t\u00fcrkische Staatsb\u00fcrgerInnen. In vier Quartalen zahlen j\u00e4hrlich im Durchschnitt 6.000 M\u00e4nner je 10.000 DM und fliegen nach Burdur, um ihre verk\u00fcrzte Wehrpflicht abzuleisten. Mit anderen Worten fliessen jedes Jahr 60.000.000 DM in die Kriegskasse der T\u00fcrkei und die einmonatige ideologische Gehirnw\u00e4sche ist dabei der zus\u00e4tzliche Bonus.<\/p>\n<h3>KDV im Asylkontext<\/h3>\n<p>Deutschland hat die Nazi-Erfahrung als eine historische Lektion angesehen und nach dem II. Weltkrieg eines der umfassendsten Asylgesetze Europas verabschiedet. Art. 16 der Deutschen Verfassung sieht eine Anerkennung des Asylrechts f\u00fcr politisch Verfolgte vor. Ausserdem hat Deutschland internationale Abkommen, die den Schutz von Kriegsgesch\u00e4digten, Wehrfl\u00fcchtigen und Gewissensverweigerern vorsehen, unterzeichnet.<\/p>\n<p>Aber dies besagt erstmal nicht viel. Deutschland hat \u00fcber die Jahre das Asylrecht durch viele Beschr\u00e4nkungen eingeengt, um die M\u00f6glichkeit zur Erlangung einer Aufenthaltsberechtigung nach dem eigenen Bed\u00fcrfnis zu regulieren und somit die eigene \u00f6konomische Stabilit\u00e4t zu gew\u00e4hrleisten (vgl. GWR 260). Durch die Schaffung des Mythos der &#8222;Migranten, die die Wohlstandsgesellschaft bedrohen&#8220;, haben die Politiker massgebend zu dieser Entwicklung beigetragen. Durch die jahrelange Deregulierung der Gesetzgebung und beh\u00f6rdliche Willk\u00fcr wurde die Zahl der anerkannten Asylf\u00e4lle ernsthaft geschm\u00e4lert und wurden pro Tag durchschnittlich 150 abgelehnte AntragstellerInnen in Polizeibegleitung in ihre Herkunftsl\u00e4nder zur\u00fcckgef\u00fchrt. ((3)) Den Zahlen des letzten Jahres zufolge nimmt Deutschland unter den 15 Asyl gew\u00e4hrenden europ\u00e4ischen L\u00e4ndern nur die 12. Stelle ein. ((4)) Was bedeutet dies f\u00fcr die ausl\u00e4ndischen KDVer und Kriegsfl\u00fcchtlinge?<\/p>\n<p>Laut deutscher Vefassung darf niemand &#8222;gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden&#8220;. Die deutsche Rechtssprechung akzeptiert das Recht auf KDV als eine legitime Form der in der Menschenrechtsdeklaration aufgef\u00fchrten Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheiten. Doch durch einen Entschluss des deutschen Verfassungsgerichts von 1981, gilt in Deutschland das Recht auf KDV f\u00fcr Ausl\u00e4nder nicht. Ein weiterer Beschluss des gleichen Gerichts besagt, dass die Erkl\u00e4rung der KDV im Herkunftsland oder die Eventualit\u00e4t einer Bestrafung wegen Wehrflucht keinen Asylgrund darstellt. Hierzu gibt es im Asylgesetz einen speziellen Artikel von 1988. Demnach hat jeder Staat, selbst ein &#8218;totalit\u00e4rer&#8216;, das &#8222;Recht&#8220;, &#8222;seine&#8220; Staatsb\u00fcrger zu rekrutieren und daher k\u00f6nne KDV keine Basis f\u00fcr ein politisches Asyl darstellen. Sobald das Thema also im Kontext der Asylfrage aufkommt, hat dem deutschen Staat nach, jeder Staat das Recht, die politischen, ethischen und religi\u00f6sen Einstellungen seiner B\u00fcrger zu missachten, sie zum Dienst an der Waffe zu zwingen und im Falle der Wehrflucht oder Desertion nach Gutd\u00fcnken zu bestrafen.<\/p>\n<p>In Anbetracht der Tatsache, dass die Mehrheit der Kriegsfl\u00fcchtlinge, die Asyl beantragt haben, KurdInnen sind, ist die Bedeutung dieser rechtlichen Interpretation offensichtlich. Die Verweigerungsgr\u00fcnde der Kurden sind generell angelehnt an die Motive &#8222;nicht gegen die eigene Bev\u00f6lkerung zu k\u00e4mpfen&#8220; und &#8222;der feindlichen t\u00fcrkischen Armee nicht zuzuarbeiten&#8220;. Manche verstehen ihre KDV als Bestandteil des Kampfes der PKK. Diese Menschen sind zum Teil Analphabeten, sprechen oft nur wenig T\u00fcrkisch und meist kein Deutsch. Viele begegnen dem Begriff der KDV zum ersten Mal und haben keine politisch-organisatorische Erfahrung. Sie erwarten Beratung und Hilfe von uns und nat\u00fcrlich hat ihr Asylantrag f\u00fcr sie Priorit\u00e4t. Alle sind gegen den &#8222;schmutzigen&#8220; Krieg, aber eine prinzipielle Einstellung gegen den Krieg an sich haben sie nicht.<\/p>\n<p>Einmal alle zwei-drei Jahre finden f\u00fcr diese Zielgruppe in verschiedenen St\u00e4dten Seminare, sowohl zu politischen als auch juristischen Aspekten der KDV, statt. Doch die Zahl derer, die \u00fcber die ausreichende Erfahrung und das Wissen verf\u00fcgen, um diese Menschen zu unterst\u00fctzen, l\u00e4sst sich an einer Hand abz\u00e4hlen. Hinzu kommt, dass mit den letzten Entwicklungen in der deutschen Fremdenpolitik ihre Chancen f\u00fcr Asyl so gut wie auf Null gesunken sind.<\/p>\n<p>Trotzdem sind den hiesigen Gruppen, die zum Thema arbeiten, ca. 250 KDVer t\u00fcrkischer Staatsb\u00fcrgerschaft bekannt, die &#8211; von ein paar Ausnahmen abgesehen &#8211; fast alle Asylbewerber sind. In ca. 50 F\u00e4llen wurde Asyl durch intensiven juristischen und politischen Kampf gew\u00e4hrt. Doch weder die Zahl der abgelehnten Asylbewerber, noch das Schicksal der Abgeschobenen &#8211; wieder mit Ausnahme einiger weniger &#8211; ist bekannt.<\/p>\n<p>In keinem EU-Land wird KDV oder Desertion als ausreichender Grund zur Gew\u00e4hrung von Asyl angesehen. Die EU versucht sich gegen MigrantInnen abzuschirmen. Die \u00d6ffentlichkeit ist weniger mit den Einnahmen des Kriegsmarktes besch\u00e4ftigt, als mit den Fragen, wie die &#8222;Migrantengefahr&#8220; zu bek\u00e4mpfen sei und die EU-Grenzen gesichert werden k\u00f6nnen. Folglich ist Verfolgung wegen Verweigerung der Teilnahme an Massakern der serbischen, russischen oder t\u00fcrkischen Armee kein Asylgrund.<\/p>\n<p>Die antimilitaristische Bewegung hat in Europa in Hinsicht auf KDV ihre Eigendynamik verloren. Durch die Anerkennung des Zivildienstes haben die europ\u00e4ischen Staaten erfolgreich einen Keil zwischen die KDV und ihren radikalen antimilitaristischen Ansatz und damit verbundene politische Assoziationen getrieben. KDV wurde einfach zur Aus\u00fcbung des Zivildienstes umfunktioniert. Politische und juristische Unterst\u00fctzung f\u00fcr Zuflucht suchende Wehrfl\u00fcchtige und KDVer sollte daher als eine unumg\u00e4ngliche Komponente der europ\u00e4ischen antimilitaristischen Bewegung angesehen werden und tr\u00e4gt zur Perspektive eines international anerkannten Menschenrechts der KDV bei. Jeder, der Befehle verweigert, desertiert und fl\u00fcchtet, egal welcher Seite, welchem Land er zugerechnet sein mag, hilft die f\u00fcr die Kriegsf\u00fchrung ben\u00f6tigten menschlichen Quellen versiegen zu lassen. Diese Aktion muss durch Unterst\u00fctzung gest\u00e4rkt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kriegsdienstverweigerung (KDV) t\u00fcrkischer Staatsb\u00fcrger in Deutschland nimmt ihren Anfang mit der KDV-Erkl\u00e4rung Aziz Kosgins 1991 und der Gr\u00fcndung der Initiative der Kriegsdienstverweigerer (Savas Hizmetini Reddedenler Girisimi &#8211; SHRG). Aziz, der seit 1980 in Deutschland lebt, hat seine Wehrpflicht bis zu seinem 32. 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