{"id":5189,"date":"2002-12-01T00:00:43","date_gmt":"2002-11-30T22:00:43","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=5189"},"modified":"2022-07-26T14:26:09","modified_gmt":"2022-07-26T12:26:09","slug":"unbekanntes-menschenrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2002\/12\/unbekanntes-menschenrecht\/","title":{"rendered":"Unbekanntes Menschenrecht"},"content":{"rendered":"<p>In keinem Land im Kaukasus oder in Zentralasien ist es bisher m\u00f6glich, sich frei zwischen Milit\u00e4r- und Zivildienst zu entscheiden.<\/p>\n<p>Meistens besteht noch nicht einmal die Option eines alternativen Dienstes. Die wenigen Staaten, in denen ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wurde, haben es keineswegs nach internationalen Standards umgesetzt. So gibt es in Georgien faktisch gar keinen Ersatzdienst, in Kirgisistan und Usbekistan sind hohe Bestechungsgelder n\u00f6tig, um ihn ableisten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Abgesehen davon \u00e4hneln diese Dienste auf Grund der unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen L\u00e4nge eher Strafma\u00dfnahmen und sind zudem nicht v\u00f6llig zivil, insbesondere in Usbekistan, wo ein kurzes milit\u00e4risches Training absolviert werden muss.<\/p>\n<p>Die kaukasischen Staaten m\u00fcssen als Mitglieder des Europarates den Kriegsdienstverweigerungsnormen der Empfehlung 1518 aus dem Jahr 2001 nachkommen. Darin wird zum Recht eines jeden Armeeangeh\u00f6rigen erkl\u00e4rt, sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt als Kriegsdienstverweigerer registrieren zu lassen, sowie \u00fcber Bedingungen und Vorgehen bei der Erlangung dieses Status&#8216; aufgekl\u00e4rt zu werden. Zudem verlangt sie eine vollst\u00e4ndig zivile Alternative ohne strafenden Charakter. Obwohl die Mitgliedsstaaten diese Rechte garantieren sollten, weist das georgische Gesetz zahlreiche M\u00e4ngel auf, w\u00e4hrend Armenien und Aserbaidschan bisher noch gar kein Gesetz verabschiedet haben (wobei es in letzterem unmittelbar bevorsteht).<\/p>\n<h3>Kaukasus<\/h3>\n<h4>Armenien<\/h4>\n<p>In Armenien gibt es bisher noch kein gesetzlich verankertes Recht auf Kriegsdienstverweigerung, doch auf Grund der Mitgliedschaft im Europarat muss ein entsprechendes Gesetz bis sp\u00e4testens 2003 verabschiedet werden.<\/p>\n<p>In den letzten Monaten wurden zwei unterschiedliche Gesetzesentw\u00fcrfe ergebnislos diskutiert und die erneuten Verz\u00f6gerungen von offizieller Seite mit dem anhaltenden Karabach- Konflikt erkl\u00e4rt. Beide Varianten des anvisierten Ersatzdienstes haben eindeutig strafenden Charakter, sowohl in der L\u00e4nge von 42 Monaten (d.h. 18 Monate l\u00e4nger als der Milit\u00e4rdienst) als auch in beruflichen Einschr\u00e4nkungen: Ersatzdienstleistenden sind danach Posten in der Regierung, in der Strafverfolgung oder der Justiz verwehrt.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus sind nur Mitglieder bestimmter registrierter Religionsgemeinschaften zugelassen, und der Dienst soll innerhalb der Armee stattfinden, womit es sich eher um eine Art Milit\u00e4rdienst ohne Waffen handelt.<\/p>\n<p>Die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern hat in den vergangenen Jahren weiter zugenommen. Meist stehen ihnen mehrj\u00e4hrige Haftstrafen bevor. Obwohl die armenische Regierung einer Forderung des Europarates zumindest teilweise nachgekommen ist, indem sie im Juni 2001 37 Zeugen Jehowahs begnadigt und freigelassen hat, folgten wenig sp\u00e4ter neue Verhaftungen. Das Justizministerium spricht f\u00fcr das Jahr 2001 von 75 wegen &#8222;Vermeidung des Milit\u00e4rdienstes&#8220; Verurteilten, darunter 32 Zeugen Jehowahs.<\/p>\n<p>Derzeit befinden sich mindestens 25 Zeugen Jehowahs in armenischen Gef\u00e4ngnissen und Arbeitslagern.<\/p>\n<h4>Aserbaidschan<\/h4>\n<p>Zwar erkennt die aserbaidschanische Verfassung aus dem Jahr 1995 das Recht auf Ableistung eines alternativen Milit\u00e4rdienstes aus Glaubensgr\u00fcnden an, doch wurden fr\u00fchere Dekrete, die die n\u00e4heren Umst\u00e4nde eines solchen Dienstes regeln sollten, nie umgesetzt.<\/p>\n<p>Als Mitglied des Europarates muss Aserbaidschan das Recht auf Kriegsdienstverweigerung sicherstellen. Tats\u00e4chlich ist eine Verfassungs\u00e4nderung, die die bisherige Formulierung &#8222;alternativer Milit\u00e4rdienst&#8220; durch &#8222;alternativer Dienst&#8220; ersetzt, seit einem Referendum im August in Kraft. Ein neues Gesetz zu diesem Ersatzdienst wird voraussichtlich bis Ende des Jahres vom Parlament verabschiedet werden. Allerdings sind bisher noch keine Details \u00fcber den anvisierten Dienst bekannt. Eine Umsetzung des Gesetzes im Verlauf des kommenden Jahres ist keineswegs sicher.<\/p>\n<p>Im Moment befinden sich keine Kriegsdienstverweigerer in Haft. Die Ermittlungen gegen zwei Zeugen Jehowahs wurden auf Grund der Ver\u00e4nderung der juristischen Grundlage eingestellt.<\/p>\n<p>Gleichzeitig sind etwa 2600 Deserteure und Wehrfl\u00fcchtige im Gef\u00e4ngnis, \u00fcber deren Motive jedoch nichts bekannt ist.<\/p>\n<h4>Georgien<\/h4>\n<p>Trotz der Verabschiedung einer ganzen Reihe von Ersatzdienstgesetzen seit 1991 wurde bisher keines umgesetzt. Das derzeit g\u00fcltige &#8222;Gesetz zu zivilem Ersatzdienst&#8220; von 1997 hat zudem eher strafenden Charakter, da der 36monatige Arbeitsdienst um 12 Monate l\u00e4nger als der Milit\u00e4rdienst ist und es ist nicht klar, ob er wirklich v\u00f6llig zivil w\u00e4re. Auf alle F\u00e4lle gen\u00fcgt das Gesetz keineswegs den Anspr\u00fcchen des Europarates.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem wurden in der Praxis noch keine unparteiischen Entscheidungsstrukturen aufgebaut, obwohl mehr als 300 Menschen eine Zulassung zum Zivildienst beantragt haben: bisher ist eine Freistellung vom Milit\u00e4rdienst nur durch Bestechung m\u00f6glich.<\/p>\n<p>In den letzten Jahren haben die georgischen Beh\u00f6rden keine Zeugen Jehowahs einberufen, um F\u00e4lle offener Kriegsdienstverweigerung zu vermeiden. Da ein Gro\u00dfteil der jungen M\u00e4nner nicht zur Armee will &#8211; meistens wegen der schlechten Lebensbedingungen beim Milit\u00e4r -, ist die Zahl der Zeugen Jehowahs in Georgien rapide angestiegen.<\/p>\n<p>Nach Angaben des Verteidigungsministeriums sind derzeit 167 Wehrfl\u00fcchtige und Deserteure im Gef\u00e4ngnis, wobei nicht bekannt ist, ob sie den Milit\u00e4rdienst aus Gewissensgr\u00fcnden ablehnen.<\/p>\n<h4>Abchasien<\/h4>\n<p>Die nicht anerkannte Republik Abchasien, die international weiterhin als abtr\u00fcnnige georgische Provinz betrachtet wird, erkennt in der Verfassung von 1994 das Recht auf eine Alternative zum Milit\u00e4rdienst nicht an. Diskussionen im vergangenen Jahr um einen m\u00f6glichen Zivildienst haben keine weiteren Entwicklungen nach sich gezogen.<\/p>\n<p>Zwischen 1995 und 2000 waren mindestens 30 Zeugen Jehowahs wegen Kriegsdienstverweigerung inhaftiert, von denen einer noch im Dezember 2001 im Gef\u00e4ngnis war.<\/p>\n<h3>Zentralasien<\/h3>\n<h4>Kasachstan<\/h4>\n<p>Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist nicht gesetzlich verankert und so gibt es keinerlei Regelungen f\u00fcr einen Ersatzdienst. Fr\u00fchere Diskussionen um ein Gesetz zu einem alternativen Milit\u00e4rdienst, zielten auch nicht auf eine zivile Option, sondern vielmehr auf eine Flexibilisierung des Milit\u00e4rdienstes ab, bei dem ein kurzes milit\u00e4risches Training mit verschiedenen Arten von Arbeit kombiniert werden sollte.<\/p>\n<p>\u00dcber viele Jahre hinweg stellte die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern, insbesondere von Zeugen Jehowahs, ein dauerhaftes Problem dar. Da das Wehrpflichtgesetz jedoch eine Freistellung f\u00fcr &#8222;Inhaber religi\u00f6ser \u00c4mter&#8220; vorsieht, kam es 1997 zu einer Einigung der Religionsgemeinschaft mit der Regierung, der zu Folge die kasachischen Anh\u00e4nger der Zeugen Jehowahs alle zu Geistlichen erkl\u00e4ren werden. Seitdem sind keine Berichte \u00fcber inhaftierte Kriegsdienstverweigerer mehr bekannt geworden.<\/p>\n<h4>Kirgisistan<\/h4>\n<p>In Kirgisistan hat der Zivildienst eine vergleichsweise lange Tradition, die mit einem ersten Gesetz im Jahr 1992 einsetzt. Das &#8222;Gesetz zum Zivildienst&#8220; von 2001 reduziert die L\u00e4nge des Ersatzdienstes von 36 auf 24 Monate, w\u00e4hrend der Milit\u00e4rdienst im Februar 2002 von 24 auf 12 Monate verk\u00fcrzt wurde.<\/p>\n<p>Das derzeit g\u00fcltige Gesetz sieht die Ableistung des Zivildienstes in einer nichtmilit\u00e4rischen Staatseinrichtung vor, wobei 20 Prozent des Gehalts dem Verteidigungsministerium zugef\u00fchrt werden. Der Zivildienst ist inzwischen so weit verbreitet, dass im Fr\u00fchjahr 2001 70 Prozent keinen Milit\u00e4rdienst ableisten wollten und fast die H\u00e4lfte der 3500 Dienstpflichtigen zum Zivildienst einberufen wurde. Zus\u00e4tzlich hat die Zahl der Desertionen in den vergangenen Monaten kontinuierlich zugenommen und sich zu einem enormen Problem f\u00fcr die nur 12 000 Mann starke kirgisische Armee entwickelt. Im November 2001 wurde ein Fall von Schikane gegen\u00fcber einem Kriegsdienstverweigerer bekannt, als der Baptist Dmitri Shukhov nach seiner Weigerung, den milit\u00e4rischen Eid abzulegen, in die Psychiatrie \u00fcberwiesen wurde. Zuvor hatten die Beh\u00f6rden seine Untauglichkeit f\u00fcr den Zivildienst mit der Weigerung seiner Kirche, sich registrieren zu lassen, begr\u00fcndet.<\/p>\n<h4>Tadschikistan<\/h4>\n<p>Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist in der tadschikischen Gesetzgebung nicht vorgesehen, weshalb keine juristische Grundlage f\u00fcr einen Ersatzdienst existiert und auch in den n\u00e4chsten Jahren nicht geschaffen werden wird.<\/p>\n<p>Es gibt keine Informationen \u00fcber Tadschiken, die den Milit\u00e4rdienst aus religi\u00f6sen oder ethischen Gr\u00fcnden verweigern, doch Desertion und Vermeidung der Wehrpflicht sind weit verbreitet. So entzieht sich eine wachsende Anzahl junger M\u00e4nner der Einberufung, indem sie auf Arbeitssuche ins Ausland gehen.<\/p>\n<p>Der Umfang der Desertionen hat es 2001 notwendig gemacht, diejenigen Deserteure in eine Amnestie aufzunehmen, die bereit waren, im Anschluss den Rest ihres Milit\u00e4rdienstes abzuleisten.<\/p>\n<h4>Turkmenistan<\/h4>\n<p>In der turkmenischen Gesetzgebung ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht verankert, weshalb die Einf\u00fchrung eines Zivildienstes in den n\u00e4chsten Jahren unwahrscheinlich ist. Kriegsdienstverweigerer, meist Anh\u00e4nger der Zeugen Jehowahs und \u00e4hnlicher Religionsgemeinschaften, werden nach dem Strafrecht zu mehrj\u00e4hrigen Haftstrafen verurteilt, die sie h\u00e4ufig unter h\u00e4rtesten Bedingungen in Arbeitslagern verbringen. In zahlreichen F\u00e4llen wurde den H\u00e4ftlingen sp\u00e4ter die Freilassung verweigert, weil sie sich aus Gewissensgr\u00fcnden weigerten, dem Pr\u00e4sidenten die Treue zu schw\u00f6ren.<\/p>\n<p>Derzeit sind mindestens zwei Zeugen Jehowahs wegen Kriegsdienstverweigerung im Gef\u00e4ngnis.<\/p>\n<h4>Usbekistan<\/h4>\n<p>Das Alternativdienstgesetz von 1992 sieht einen 24monatigen Ersatzdienst aus famili\u00e4ren und religi\u00f6sen Gr\u00fcnden sowie wegen eines schlechten Gesundheitszustands vor. Derzeit ist es allerdings nicht m\u00f6glich, ihn ohne Bestechung abzuleisten. Je nach H\u00f6he der Zahlung kann auch eine vollst\u00e4ndige Dienstbefreiung erreicht werden.<\/p>\n<p>Der Ersatzdienst ist sehr beliebt, weshalb die Anzahl der zum Alternativdienst Einberufenen mehr als dreimal so gro\u00df ist, wie die der Armeerekruten. Der so genannte Alternativdienst ist nicht rein zivil, sondern beinhaltet eine zweimonatige milit\u00e4rische Grundausbildung; die restliche Zeit wird im Normalfall mit unqualifizierter, schlecht bezahlter Arbeit verbracht, wobei etwa 20 Prozent des Gehalts an das Verteidigungsministerium \u00fcberf\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Zwar wird zur Zeit \u00fcber eine m\u00f6gliche \u00c4nderung der Ersatzdienstgesetzgebung diskutiert, doch ein Entwurf liegt noch nicht vor.<\/p>\n<p>In der Praxis werden Kriegsdienstverweigerer, die keine Bestechungsgelder zahlen, noch immer bestraft: jedes Jahr werden mehrere Zeugen Jehowahs zu Bew\u00e4hrungs- oder hohen Geldstrafen verurteilt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In keinem Land im Kaukasus oder in Zentralasien ist es bisher m\u00f6glich, sich frei zwischen Milit\u00e4r- und Zivildienst zu entscheiden. Meistens besteht noch nicht einmal die Option eines alternativen Dienstes. 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