{"id":5299,"date":"2003-02-01T00:00:23","date_gmt":"2003-01-31T22:00:23","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=5299"},"modified":"2022-07-26T13:33:47","modified_gmt":"2022-07-26T11:33:47","slug":"prozess-gegen-kriegsgegner-wegen-billigung-von-mord","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2003\/02\/prozess-gegen-kriegsgegner-wegen-billigung-von-mord\/","title":{"rendered":"Prozess gegen Kriegsgegner wegen &#8222;Billigung von Mord&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>Telepolis, das &#8222;Magazin f\u00fcr Netzkultur&#8220;, hatte im Juni 2002 einen Artikel \u00fcber ein Kriegsmassaker im afghanischen Mazar i Sharif ver\u00f6ffentlicht, das mutma\u00dflich von der Nordallianz an mehr als dreitausend Kriegsgefangenen begangen wurde &#8211; gebilligt durch Soldaten der USA und Gro\u00dfbritanniens.<\/p>\n<p>Im Diskussionsforum zu diesem Artikel lobte ein Unbekannter mit dem Pseudonym &#8222;Engine_of_Aggression&#8220; das Kriegsverbrechen wie folgt:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Da trifft es mal die Richtigen!<\/p>\n<p>Warum sollen Massaker immer nur an den Guten angerichtet werden und der Bodycount des Abschaums kommt unterm Strich besser weg!<\/p>\n<p>Gratulation, dass es in der heutigen \u00fcberkritischen Zeit noch Menschen gibt, die sich trauen das B\u00f6se mit der Wurzel auszurei\u00dfen und vom Antlitz des Planeten restlos zu vertilgen&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Diese Verherrlichung von Massenmord an Kriegsgefangenen griff Holger Voss sarkastisch auf, um sie mit vertauschten Rollen (Taliban ersetzt durch USA, Mazar i Sharif ersetzt durch New York, 11.9.) ironisch \u00fcberspitzt zu parodieren.<\/p>\n<p>&#8222;So habe ich die Grausamkeit von &#8218;Engine_of_Aggression&#8217;s Text, sowie die Grausamkeit kriegerischen Denkens \u00fcberhaupt vorgef\u00fchrt. Mir wird nun vorgeworfen, ich habe &#8218;zumindest billigend in Kauf genommen, dass der &#8218;unbefangene&#8216; Leser&#8216; meine &#8218;\u00c4u\u00dferungen als Billigung der Terroranschl\u00e4ge verstehen konnte'&#8220;, so der Antimilitarist in einer Presseerkl\u00e4rung.<\/p>\n<p>Monatelang besch\u00e4ftigte sein Internet-Beitrag Polizei, Staatsanwalt und Amtsgericht. In f\u00fcnf Bundesl\u00e4ndern wurde ermittelt. Schlie\u00dflich erhielt er einen Strafbefehl des Amtsgerichts M\u00fcnster \u00fcber 1500 Euro, ersatzweise 50 Tage Haft. Das Verfahren gegen ihn erregte bundesweit Aufsehen und l\u00f6ste Verwunderung aus.<\/p>\n<h3>Sind Satire, Sarkasmus, Parodie, Ironie usw. von der Meinungsfreiheit ausgeschlossen?<\/h3>\n<p><strong><\/strong>Diese Frage stellten sich auch rund 80 ProzessbeobachterInnen, die aufgrund des kleinen Prozesssaales nur zum Teil das Geschehen verfolgen konnten. Denen, die stattdessen vor der T\u00fcr warten mussten, entging ein haarstr\u00e4ubendes Spektakel.<\/p>\n<h3>Staatsanwalt mit Leseschw\u00e4che<\/h3>\n<p><strong><\/strong>Der Prozess hatte realsatirischen Charakter. Den Anwesenden wurde vorgef\u00fchrt, wie leicht es hierzulande ist einen Menschen vor Gericht zu zerren.<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft war miserabel vorbereitet. Trotz der umfassenden Ermittlungen war sie nicht in der Lage, vor dem Prozess die von ihr inkriminierte Parodie im Kontext zu lesen. Die Bildungskatastrophe hat die Talartr\u00e4ger offenbar voll erwischt. Da hilft auch kein jahrelanges Aktenschn\u00fcffeln.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend des Prozesses erbat sich der Staatsanwalt Lesezeit, was im Publikum Gel\u00e4chter ausl\u00f6ste. Nachdem er die Texte von Harald Neuber ((1)), &#8222;Engine_of_Aggression&#8220; ((2)) und Holger Voss ((3)) dann im Zusammenhang studiert hatte, bemerkte er, &#8222;dass dem Angeklagten wohl zuzustimmen&#8220; sei. Er zog die Anklage zur\u00fcck und pl\u00e4dierte auf Freispruch. Die Richterin schloss sich dem z\u00e4hneknirschend an.<\/p>\n<p>&#8222;Dass es \u00fcberhaupt zum Prozess kam, ist ein Skandal!&#8220;, &#8222;F\u00fcr so was werden Steuergelder verschwendet!&#8220;, &#8222;Schmerzensgeld fordern!&#8220;,&#8230; so die Kommentare aus dem Publikum. Angesichts der schon vor dem Prozess un\u00fcbersehbaren Haltlosigkeit der gegen den Angeklagten erhobenen Vorw\u00fcrfe erntete das Gericht Hohn und Spott f\u00fcr das juristische Possenspiel.<\/p>\n<h3>Die Prozesserkl\u00e4rung des Angeklagten<\/h3>\n<p><strong><\/strong>&#8222;(&#8230;) Zweifellos ist es scharf zu verurteilen, wenn massenhaft unbeteiligte Menschen get\u00f6tet werden, um bestimmte politische Ziele durchzusetzen. Da sehe ich als \u00fcberzeugter Kriegsgegner keinen grunds\u00e4tzlichen Unterschied zwischen den Terroranschl\u00e4gen vom 11. September 2001 und dem Angriffskrieg gegen Afghanistan, den die USA mit der afghanischen Nordallianz, mit Gro\u00dfbritannien, mit der BRD und anderen f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Aber \u00fcber den anti-afghanischen Angriff darf kontrovers diskutiert werden, \u00fcber den Anti-US-amerikanischen Angriff ist offenbar nur eine Meinung erlaubt.<\/p>\n<p>Das T\u00f6ten in Afghanistan darf nicht nur gebilligt werden, es darf sogar von hier mitgeplant und unterst\u00fctzt werden. Das T\u00f6ten in den USA hingegen darf hier noch nicht einmal Bestandteil einer m\u00f6glicherweise missverst\u00e4ndlichen (weil ironischen) \u00c4u\u00dferung sein, die eine dritte Position bezieht: gegen Krieg und Terrorismus, weil beides im Grunde das Gleiche ist.<\/p>\n<p>Es ist erschreckend, wie die Justiz hier mit zweierlei Ma\u00df misst.<\/p>\n<p>Deutsche Soldaten und Soldatinnen k\u00e4mpfen wieder weltweit in Kriegen, und &#8218;zu Hause&#8216; br\u00f6ckelt die Meinungsfreiheit?<\/p>\n<p>In den Ermittlungen gegen mich wurde auf illegale Datenbest\u00e4nde zugegriffen. Der Internet-Provider T-Online hat \u00fcber Monate hinweg meine Internetverbindungsdaten aufbewahrt, ohne dass gegen mich ein richterlicher \u00dcberwachungsbeschluss vorgelegen h\u00e4tte und ohne dass die Aufbewahrung der Daten f\u00fcr Abrechnungszwecke n\u00f6tig gewesen w\u00e4re. Das pr\u00e4ventive Speichern von Kommunikationsdaten ohne besonderen Anlass ist illegal, es ist unter Datenschutz-Gesichtspunkten ein Skandal. Wenn staatliche Organe solche illegal einbehaltenen Daten verwenden, ist das eher das Verhalten eines \u00dcberwachungsstaates, als das Verhalten eines freiheitlichen Systems.<\/p>\n<p>Dass Verbindungsdaten, die ohne Tatverdacht vorsorglich aufbewahrt wurden, gerichtlich verwendet werden, um unerw\u00fcnschte politische \u00c4u\u00dferungen zu bestrafen, w\u00e4re gemeinhin wohl eher der StaSi (MfS, Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit der DDR) zugetraut worden, als einem Gericht der Bundesrepublik. (&#8230;)&#8220; ((4))<\/p>\n<h3>1984? Das ist 19 Jahre her.<\/h3>\n<p>Staatliche Angriffe auf das Grundrecht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung haben in der Bundesrepublik eine lange Tradition. Erinnert sei z.B. an die Verfolgung von KommunistInnen in den 50er Jahren, die Terroristenhysterie in den 70ern, die &#8222;Mescalero-Aff\u00e4re&#8220; 1977 (vgl. Dokumente dazu im Internet unter: www.graswurzel.net ((5))), die f\u00fcr Linke bis heute allt\u00e4gliche Gesinnungsschn\u00fcffelei mit Hilfe von Staatsschutzparagraphen (111, 129a StGB usw.),&#8230;<\/p>\n<p>Der aktuelle Fall zeigt: F\u00fcr einen Angriff auf die Meinungsfreiheit reicht es offenbar aus, S\u00e4tze aus dem Zusammenhang zu rei\u00dfen und sie dann als vermeintliche &#8222;Billigung von Mord&#8220; hinzustellen. Eine Farce, die viel \u00fcber den Zustand der deutschen Gerichte und die geringe Achtung vor dem Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung hierzulande aussagt.<\/p>\n<p>Heute erm\u00f6glichen die von Innenminister Schily nach dem 11. September 2001 versch\u00e4rften Sicherheitsgesetze (vgl.: &#8222;<a title=\"Der Otto-Katalog\" href=\"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2001\/12\/der-otto-katalog\/\">Der Otto-Katalog<\/a>&#8222;, GWR 264) eine nahezu perfekte Kontrolle. Auch das Internet dient als \u00dcberwachungsinstrument. &#8222;Internetprovider halten sich offenbar nicht an die Gesetze, die vorschreiben, dass alle nicht mehr ben\u00f6tigten Daten \u00fcber den Teilnehmer zu l\u00f6schen sind&#8220;, so die Berliner Tageszeitung <em>junge welt<\/em> in ihrem Prozessbericht vom 9. Januar. Obwohl es keinen Grund gab, irgendwelche Daten \u00fcber Surfverhalten, IP-Nummern etc. aufzubewahren, konnte die Polizei noch nach Monaten bei T-Online alle entsprechenden Angaben \u00fcber den Angeklagten erhalten.<\/p>\n<p>Und deshalb bleibt bei aller Freude \u00fcber den gewonnenen Prozess ein bitterer Beigeschmack.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Telepolis, das &#8222;Magazin f\u00fcr Netzkultur&#8220;, hatte im Juni 2002 einen Artikel \u00fcber ein Kriegsmassaker im afghanischen Mazar i Sharif ver\u00f6ffentlicht, das mutma\u00dflich von der Nordallianz an mehr als dreitausend Kriegsgefangenen begangen wurde &#8211; gebilligt durch Soldaten der USA und Gro\u00dfbritanniens. 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