{"id":5494,"date":"2003-05-01T00:00:46","date_gmt":"2003-04-30T22:00:46","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=5494"},"modified":"2022-07-26T13:06:04","modified_gmt":"2022-07-26T11:06:04","slug":"auf-dem-weg-zur-folternormalitat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2003\/05\/auf-dem-weg-zur-folternormalitat\/","title":{"rendered":"Auf dem Weg zur Folternormalit\u00e4t"},"content":{"rendered":"<p>Nein, dieses Zitat stammt nicht von Wolfgang Daschner. Der &#8222;Fall&#8220;, der dem obigen Zitat zugrunde liegt, ist ein historischer, einer, bei dem &#8222;Gut&#8220; und &#8222;B\u00f6se&#8220; wohlgeordnet sind: Der hier als &#8222;Verbrecher&#8220; bezeichnete wandte sich in jedem Fall gegen ein &#8222;Verbrechen&#8220;, und der hier Zitierte &#8211; der wahre Verbrecher &#8211; lie\u00df foltern, ohne dass er das gew\u00fcnschte Ergebnis bekommen konnte &#8211; denn entgegen dem festen Glauben der Folterer steckte niemand &#8222;dahinter&#8220;. Auch &#8222;Wahrheitsdrogen&#8220; konnten also nicht das gew\u00fcnschte Ergebnis liefern.<\/p>\n<p>Insofern sei es erlaubt, von einer &#8222;Parallele&#8220; zu den Frankfurter Foltervorg\u00e4ngen zu sprechen. Zur Erinnerung: Der Vize-Pr\u00e4sident der Polizei in Frankfurt a.M., Wolfgang Daschner, hatte im Fall des entf\u00fchrten Jakob von Metzler die Anweisung erteilt, per Androhung, ggf. Durchf\u00fchrung von Folter gegen\u00fcber dem Tatverd\u00e4chtigen Magnus G. den Ort des Verstecks des Entf\u00fchrten herauszufinden &#8211; um dessen Leben zu retten, so die Rechtfertigung des Folter Anordnenden. Auch der Einsatz von Drogen stand ausdr\u00fccklich zur Disposition. Zur Folterung kam es dann lediglich deshalb nicht mehr, da der Verd\u00e4chtige den Ort schon unter der Androhung von Folter preisgab. Sp\u00e4ter stellte sich heraus, dass der Junge zu diesem Zeitpunkt bereits tot war &#8211; auch Folter h\u00e4tte nichts und niemanden gerettet.<\/p>\n<p>Doch Folter &#8211; und hier mu\u00df mensch vorsichtig sein &#8211; sollte nicht abgelehnt werden, weil sie etwa keine &#8222;Erfolgsgarantie&#8220; besitzt; oder weil sie &#8222;Falsche&#8220; treffen k\u00f6nnte &#8211; so wie nicht wenige Menschen die Todesstrafe nicht aus prinzipiellen Gr\u00fcnden ablehnen, sondern lediglich deshalb, weil es keine Garantie gegen &#8222;Fehlentscheidungen&#8220; gibt. Folter &#8211; und der offen bekennende Wunsch nach Folter &#8211; zielt &#8211; und das nicht nur im juristischen Sinne &#8211; auf die W\u00fcrde des Menschen, auf den Kern des Mensch-Seins.<\/p>\n<p>Von jeder denkbaren staatlichen Gewalt d\u00fcrfte Folter die Form sein, die das Herrschaftsverh\u00e4ltnis von Staat und &#8222;B\u00fcrgerIn&#8220;, Staat und &#8222;ZivilistIn&#8220;, Staat und &#8222;EinzelneR&#8220; auf die Spitze treibt. Wer staatliche Folter &#8211; in welcher Konstellation auch immer &#8211; in irgendeiner Weise als &#8222;zu ertragen&#8220;, &#8222;hinzunehmen&#8220;, &#8222;gerechtfertigt&#8220; oder &#8222;entschuldigt&#8220; kennzeichnen will, sorgt letztlich daf\u00fcr, dass jede Form staatlicher Gewalt in einem nur ausreichend zu begr\u00fcndenden Einzelfall hingenommen werden mu\u00df.<\/p>\n<p>Insofern ist die gesamte Debatte weniger eine kriminologische oder etwa eine rein an ethischen Werten orientierte &#8211; die Debatte zielt vielmehr auf das Sprengen politischer Grenzlinien, die bis dato &#8211; in einem sich selbst als &#8222;Rechtsstaat&#8220; bezeichnenden System &#8211; zumindest der Form halber noch galten. Nicht, dass nicht gefoltert wurde, hier, wie in anderen &#8222;westlich orientierten Demokratien&#8220; (Israel, Spanien, USA, um nur die bekanntesten zu nennen) auch. Aber es gab hierzulande zumindest die \u00dcbereinkunft, dass solche Vorg\u00e4nge nicht den Anstrich des &#8222;Legalen&#8220; erhalten konnten.<\/p>\n<p>Diese \u00dcbereinkunft ist es, die seit vielen Jahren den politischen Kr\u00e4ften, die wenig von solchen Grenzlinien halten, ein Dorn im Auge war. Nun hat diese Fraktion vermutlich nicht nur einen partiellen &#8222;Sieg&#8220; errungen, sondern letztlich &#8211; das Verfahren gegen Wolfgang Daschner bleibt abzuwarten &#8211; alles erreicht, was ihr erreichbar schien. Dazu sp\u00e4ter mehr.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst einmal ein R\u00fcckblick ins Jahr 1976. Ernst Albrecht, sp\u00e4ter Ministerpr\u00e4sident von Niedersachsen (CDU), schrieb damals in seinem Werk &#8222;Der Staat, Idee und Wirklichkeit&#8220;: <em>&#8222;Wenn es z.B. etabliert w\u00e4re, dass ein bestimmter Kreis von Personen \u00fcber moderne Massenvernichtungsmittel verf\u00fcgt und entschlossen ist, diese Mittel innerhalb k\u00fcrzester Zeit zu verbrecherischen Zwecken einzusetzen, und angenommen, dieses Vorhaben k\u00f6nnte nur vereitelt werden, wenn es gelingt, rechtzeitig den Aufenthaltsort dieser Personen zu erfahren, so kann es sittlich geboten sein, diese Information von einem Mitglied des betreffenden Personenkreises auch durch Folter zu erzwingen, sofern dies wirklich die einzige M\u00f6glichkeit w\u00e4re, ein namenloses Verbrechen zu verhindern.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Der historische Hintergrund war seinerzeit der Terrorismus insbesondere der &#8222;Roten Armee Fraktion&#8220;, so dass das gew\u00e4hlte Beispiel auch politisch durchaus &#8222;Sinn&#8220; machte.<\/p>\n<p>Doch die RAF verlor in den nachfolgenden 25 Jahren zunehmend an Bedeutung &#8211; nicht nur tagespolitisch, sondern &#8211; damit einhergehend &#8211; vor allem im Sinne einer Rechtfertigung, den staatlichen Handlungsspielraum quasi nach Belieben ausdehnen zu d\u00fcrfen. Doch dieser Wunsch existiert eben bei manchen Mitmenschen unabh\u00e4ngig von einer tats\u00e4chlichen oder vermuteten Bedrohung; die Selbstbeschr\u00e4nkung, die sich ein &#8222;Rechtsstaat&#8220; bei der Anwendung von Gewalt auf die Fahnen schreibt, ist f\u00fcr manchen Geist schlicht unannehmbar, wohl, weil darin eine &#8222;Weichheit&#8220; gesehen wird, ein &#8222;Zur\u00fcckweichen&#8220;, wo doch H\u00e4rte m\u00f6glich w\u00e4re, was (letztlich wohl berechtigt) als Widerspruch zur Idee des (Gewalt monopolisierenden) Staates empfunden wird.<\/p>\n<p>Und so schwang sich &#8211; \u00f6ffentlich seit 1995 &#8211; Prof. Dr. Winfried Brugger von der Universit\u00e4t Heidelberg, dort Inhaber eines Lehrstuhls f\u00fcr &#8222;\u00d6ffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosophie&#8220;, zum &#8211; lange Zeit etwas einsamen &#8211; Verfechter der grunds\u00e4tzlichen M\u00f6glichkeit der Folter auf. Sein Fallbeispiel (hier ein Zitat von 1996), dem er auch in den Folgejahren stets treu blieb, d\u00fcrfte zumindest mittelbar von Albrecht inspiriert worden sein:<\/p>\n<p><em>&#8222;Die Stadt S wird von einem Terroristen mit einer chemischen Bombe bedroht und erpresst. Bei der Geld\u00fcbergabe wird der Erpresser von der Polizei gefasst und in Gewahrsam genommen. Der Erpresser schildert der Polizei glaubhaft, dass er vor der \u00dcbergabe den Z\u00fcnder der Bombe aktiviert hat; die Bombe werde in drei Stunden explodieren und alle Bewohner der Stadt t\u00f6ten; diese w\u00fcrden eines qualvollen Todes sterben, die schlimmste Folter sei dagegen nichts. Trotz Aufforderung gibt der Erpresser das Versteck der Bombe nicht bekannt. Androhungen aller zul\u00e4ssigen Zwangsmittel helfen nichts. Der Erpresser fordert eine hohe Geldsumme, die Freilassung rechtskr\u00e4ftig verurteilter politischer Kampfgenossen sowie ein Fluchtflugzeug mit Besatzung; als Sicherheit sollen ihn namentlich benannte Politiker begleiten. Die Polizei sieht, nachdem auch eine Evakuierung der Stadt nicht m\u00f6glich erscheint, nur noch ein einziges Mittel der Gefahrenbeseitigung: das &#8222;Herausholen&#8220; des Verstecks der Bombe aus dem Erpresser, notfalls mit Einsatz von Gewalt. Darf sie das?&#8220; <\/em>((2))<\/p>\n<p>Sollte das Beispiel dem Einen oder der Anderen bekannt vorkommen &#8211; kein Wunder, wurde es doch im Zuge der j\u00fcngsten Folterdebatte landauf landab von flei\u00dfigen J\u00fcngern Bruggers in die Mikrophone diktiert, so u.a. von Prof. Dr. Karl Doehring, Heidelberg (und damit Kollege Bruggers) ((3)), von Holger Bernsee, stellvertretender Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) ((4)) oder auch von Klaus Jansen, ebenfalls stellvertretender Vorsitzender des BDK ((5)).<\/p>\n<p>Insbesondere die beiden Letztgenannten stehen f\u00fcr eine Argumentation, die sich in den letzten Wochen einer besonderen \u00f6ffentlichen Beliebtheit erfreut:<\/p>\n<p>Mensch bekennt sich zum umfassenden Folterverbot, aber in diesem einen, in diesem besonderen Fall, wo es um eine &#8222;Gewissensentscheidung&#8220; (!) eines Polizisten zur Rettung des Lebens eines kleinen Kindes gegangen sei, da m\u00fcsse zumindest Herrn Daschner gegen\u00fcber wohl zwingend auf Strafe verzichtet werden.<\/p>\n<p>Damit ger\u00e4t die gesamte Diskussion in einen Strudel, der genau so &#8211; von langer Hand vorbereitet &#8211; geplant war: Zum einen ist da das von Albrecht\/Brugger gew\u00e4hlte Extrembeispiel. Nun sind zwar Extrembeispiele grunds\u00e4tzlich ungeeignet, allgemeine Regelungen &#8211; zumal die staatliche Erlaubnis zur Folter &#8211; aufzustellen, dennoch lehrt uns das Beispiel, das es Situationen geben k\u00f6nnte, wo &#8222;wir&#8220;, die ZuschauerInnen, wenn wir denn in einer vergleichbaren Lage w\u00e4ren, uns ggf. gut vorstellen k\u00f6nnten, vor Wut und Hilflosigkeit &#8222;auszurasten&#8220; und &#8211; zuzuschlagen. Nun, bei auch nur etwas genauerer Betrachtung ist das allerdings nicht das Ergebnis, welches Brugger uns vermitteln will. Brugger hat nicht das &#8222;berechtigt ausrastende Individuum&#8220; vor Augen, das sp\u00e4ter vor Strafe gesch\u00fctzt werden m\u00fcsse &#8211; hierzu halten Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch ja durchaus mannigfaltige M\u00f6glichkeiten parat. Nein, Brugger hat vielmehr das System vor Augen, und darin PolizistInnen, f\u00fcr die Folter eine (unter mehreren) polizeilichen Ma\u00dfnahmen darstellt. Kein Ausrasten, sondern k\u00fchles &#8211; mensch ist geneigt zu formulieren: eiskaltes &#8211; Abw\u00e4gen der Umst\u00e4nde und Anordnen dieser oder jener Folterpraktiken. Nicht ausrastendes Zuschlagen, sondern penibles Vorbereiten einer Folterprozedur, mit quasi-professionellem Folterer, ggf. unter Aufsicht eines Arztes, Dokumentation der Prozedur mittels Video\u2026 Das Ziel der \u00dcberlegungen erscheint so gespenstisch, dass mensch sich Einzelheiten gern ersparen m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Zum anderen war aber auch Brugger seit langem bewusst, dass die Linie der &#8222;offenen&#8220; Folter-Forderung kaum durchzuhalten sei. So schloss einer seiner diesbez\u00fcglichen Aufs\u00e4tze mit den Worten: <em>&#8222;Trotzdem ist mit einer \u00c4nderung der Rechtslage im deutschen und internationalen Recht nicht zu rechnen. Deutschland mit seiner Vergangenheit ist, wie die bisherige Nichtbehandlung dieses Themas jedenfalls in Form von rechtswissenschaftlichen Fallanalysen zeigt, kaum willens, hier vorzupreschen. Im V\u00f6lkerrecht herrschen die genannten Widerst\u00e4nde gegen eine Text\u00e4nderung vor. Wie die einschl\u00e4gigen ausf\u00fchrlichen Rechtsakte zeigen, sollen im Gegenteil das Unwerturteil \u00fcber jede Art von Folter oder folter\u00e4hnlicher Behandlung verst\u00e4rkt sowie die Sanktionierung von Verst\u00f6\u00dfen festgezurrt werden. Wenn somit die eigentlich gebotene Text\u00e4nderung nicht eintreten wird, tritt vielleicht ein psychologischer Vorteil der hier angebotenen interpretativen Ausweichstrategie vor Augen, mit der nationale und internationale Juristen, die Sympathie f\u00fcr die hier entwickelte Alternativl\u00f6sung haben, leben k\u00f6nnen: Wir halten die absoluten Verbote aufrecht, um Folter m\u00f6glichst stark zu tabuisieren und die zust\u00e4ndigen Exekutivorgane m\u00f6glichst effektiv von ihrer Praktizierung abzuschrecken.<\/em><\/p>\n<p><em>Gleichzeitig hoffen wir aber, dass f\u00fcr den Fall des Eintretens der Geschilderten Ausnahmesituation die Amtswalter das Richtige und Gerechte tun w\u00fcrden, n\u00e4mlich Zwang zur Informationspreisgabe anwenden. Wir erwarten dann auch, dass der moralisch-politische Druck zum Schutz dieser Amtswalter \u00fcberm\u00e4chtig w\u00e4re. Und wir wissen, dass das zumindest von dem Erpresser angerufene nationale oder internationale Gericht dann interpretativ Wege finden w\u00fcrde, f\u00fcr diese Fallgruppe, aber auch nur f\u00fcr diese, die notwendige Zwangsanwendung als gerechtfertigt anzusehen.&#8220; <\/em>((6))<\/p>\n<p>Nun, es darf davon ausgegangen werden, dass Daschner &#8222;seinen Brugger&#8220; gelesen hat, und zwar bevor er die Anordnung zur Folter gab. In zu vielen Einzelheiten entlieh sich Daschner die rechtliche Argumentation von Brugger, etwa, was den Unterschied zwischen strafprozessualer Befragung (hier spielt sich der Straftatbestand &#8222;Aussageerpressung&#8220; ab) und polizeilicher Gefahrenabwehr betrifft.<\/p>\n<p>Das Fatale ist, dass die Rechnung Bruggers &#8211; als auch die des zur &#8222;Einf\u00fchrung der Folter durch die Hintert\u00fcr&#8220; (selbst-)Erw\u00e4hlten Daschners &#8211; exakt aufgeht: In der breiten \u00d6ffentlichkeit herrscht die Auffassung, Daschner sei &#8222;der Ausnahmefall&#8220;, der &#8222;Gewissenst\u00e4ter&#8220;, den sich jedeR auch f\u00fcr und in sich selbst vorstellen k\u00f6nne. Und damit kann auch die breite \u00d6ffentlichkeit hervorragend damit leben, auf diesem Wege &#8211; inoffiziell &#8211; die Folter einzuf\u00fchren &#8211; offiziell bleibt es (noch) beim Statement, Folter sei (und bleibe) grunds\u00e4tzlich verboten.<\/p>\n<p>Umso wichtiger ist es, zu erkennen und zu vermitteln, dass gerade der Frankfurter Fall das Gegenteil von dem eines &#8222;Gewissenst\u00e4ters&#8220; ist, der vor innerer Zerrissenheit nicht mehr ein noch aus weis und daher &#8211; etwa &#8211; zuschl\u00e4gt: Wolfgang Daschner hat seine Anweisung, mit Folter zu drohen und sie ggf. durchf\u00fchren zu lassen, als verbindlichen Befehl verstanden, also als regul\u00e4res Mittel polizeilichen Handelns. Der Polizei-Vize-Pr\u00e4sident hatte nach eigenen Aussagen keinen Kontakt zu dem mutma\u00dflichen T\u00e4ter, lie\u00df sich \u00fcber die Ergebnisse der Verh\u00f6re und \u00fcber die Psyche des mutma\u00dflichen T\u00e4ters nur durch Dritte informieren, da es &#8222;polizeilicher Grundsatz&#8220; sei, &#8222;wenn man schwerwiegende Entscheidungen treffen mu\u00df, sich nie ins Detail einzumischen&#8220; (Daschner ((7))) &#8211; um einen \u201ak\u00fchlen Kopf&#8216; zu wahren. Wer aber mit einem solchen k\u00fchlen Kopfe Folterdrohung und Folter als &#8222;polizeiliche Ma\u00dfnahme&#8220; (Daschner ((8))) befiehlt, steht eben &#8211; weit &#8211; au\u00dferhalb der sich vom &#8222;Rechtsstaat&#8220; selbst auferlegten Grenzen. Wer einerseits \u201apolizeiliche Grunds\u00e4tze&#8216; aufrechterh\u00e4lt und nicht einmal den \u201azu Folternden&#8216; selbst in Augenschein nimmt, sich zugleich aber &#8222;sehenden Auges&#8220; (Daschner ((9))) \u00fcber Grundgesetz, Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention und die Anti-Folter-Konvention der VN hinwegsetzt, handelt aus kalter Berechnung heraus.<\/p>\n<p>Gerade diese Konstellation l\u00e4\u00dft eben keinen Spielraum, hier einen vom Gewissen geplagten Menschen zu erkennen, der im Moment seines Handelns zwar auch &#8222;zuf\u00e4llig&#8220; Polizist, aber dessen Handeln h\u00f6chstpers\u00f6nlicher und eigenverantwortlicher Natur war. Wolfgang Daschner hat auch wiederholt angek\u00fcndigt, in einer vergleichbaren Situation erneut so zu handeln. ((10))<\/p>\n<p>Der Pr\u00e4sident der Frankfurter Polizei, Harald Weiss-Bollandt, erkl\u00e4rte: &#8222;Ich billige das Verhalten meines Stellvertreters in vollem Umfang.&#8220; ((11)) Damit ergibt sich zwingend die Aussage, da\u00df bei der Frankfurter Polizei Folter als Instrument staatlichen Handelns gebilligt und als gerechtfertigt angesehen wird. Solange Daschner und Weiss-Bollandt im Amt sind, solange hat der &#8222;Rechtsstaat&#8220;, auch offiziell, zumindest eine Pause eingelegt.<\/p>\n<p>Bleibt an dieser Stelle aufzukl\u00e4ren, aus welchem historischen Zusammenhang das einf\u00fchrende Zitat entliehen war: Es war eine Anweisung Hitlers bez\u00fcglich des &#8211; tats\u00e4chlich ohne &#8222;Hinterm\u00e4nner&#8220; agierenden &#8211; Attent\u00e4ters Georg Elser.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nein, dieses Zitat stammt nicht von Wolfgang Daschner. 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