{"id":5524,"date":"2003-05-01T00:00:26","date_gmt":"2003-04-30T22:00:26","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=5524"},"modified":"2022-07-26T14:24:40","modified_gmt":"2022-07-26T12:24:40","slug":"siebenmal-vertagt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2003\/05\/siebenmal-vertagt\/","title":{"rendered":"Siebenmal vertagt"},"content":{"rendered":"<h3>Hintergr\u00fcnde<\/h3>\n<p>Beinahe jede Frau, die in der T\u00fcrkei festgenommen wird, wird sexuell angegriffen und misshandelt. Die Realit\u00e4t ist die, dass sexuelle Gewalt und Folter auf Polizeipr\u00e4sidien, auf den Wachen der Gendarmerie von staatlichen T\u00e4tern, sowohl in t\u00fcrkischen Gebieten, aber auch besonders in den kurdischen Gebieten speziell gegen kurdische Frauen ausge\u00fcbt wurde und wird: als systematisches Repressionsmittel beispielsweise bei Milit\u00e4raktionen in den D\u00f6rfern, bei Hausdurchsuchungen oder aktuell auch bei Versuchen von Dorfr\u00fcckkehr.<\/p>\n<p>Die Systematik der sexuellen Gewalt zielt darauf ab, Frauen in ihrer W\u00fcrde, ihrer Pers\u00f6nlichkeit und in ihrem sozialen Status zu treffen.<\/p>\n<p>Seit ca. sechs Jahren haben Frauen angefangen, das Schweigen dar\u00fcber zu brechen. Sie benennen die T\u00e4ter und bringen diese Verbrechen zur Sprache, machen sie \u00f6ffentlich.<\/p>\n<p>Trotz des Risikos der gesellschaftlichen Ausgrenzung und der drohenden staatlichen Repression das Schweigen zu brechen und das Erlebte \u00f6ffentlich anzuklagen, erfordert immensen Mut.<\/p>\n<p>Es ist bekannt, dass auch viele M\u00e4nner in den Gef\u00e4ngnissen sexueller Gewalt ausgesetzt sind, es gibt jedoch bislang keine Organisierung von ihnen.<\/p>\n<h3>Das Projekt &#8222;Rechtliche Hilfe f\u00fcr Frauen, die von staatlichen Sicherheitskr\u00e4ften vergewaltigt oder auf andere Weise misshandelt wurden&#8220;<\/h3>\n<p>1997 haben vier Anw\u00e4ltinnen, die bereits in der Menschenrechtsarbeit t\u00e4tig waren, das Projekt &#8222;Rechtliche Hilfe f\u00fcr Frauen, die von staatlichen Sicherheitskr\u00e4ften misshandelt wurden&#8220; in Istanbul gegr\u00fcndet. Die Anw\u00e4ltinnen des Projekts arbeiten mit den betroffenen Frauen zusammen und vertreten sie kostenlos vor Gericht. Wenn Kl\u00e4gerinnen es wollen, bis hin zum Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte.<\/p>\n<p>Ende letzten Jahres vertraten die Anw\u00e4ltinnen des B\u00fcros 158 Kl\u00e4gerinnen. Die Zahl der Frauen, die sich \u00fcberhaupt an das B\u00fcro wenden, ist weit h\u00f6her.<\/p>\n<p>Das tats\u00e4chliche Ausma\u00df der Anzahl der staatlichen \u00dcbergriffe findet keine Worte. Die Dunkelziffer ist mit Sicherheit erschreckend hoch.<\/p>\n<p>Viele Frauen sprechen erst nach ihrer Flucht von der erlebten sexuellen Gewalt. Viele der Frauen sind im Exil im Asylverfahren und m\u00fcssen um die Anerkennung als politisch Verfolgte k\u00e4mpfen. Auch hier in Deutschland. Hier besteht bekanntlich nach geltendem Recht nur dann Anspruch auf einen Fl\u00fcchtlingsstatus, wenn die Geflohenen Opfer staatlicher oder staatlich geduldeter Verfolgung sind.<\/p>\n<p>Diesen Nachweis \u00fcber erlebte sexuelle Gewalt und Folter bescheinigt zu bekommen ist extrem schwierig: TherapeutInnen zu finden, einen Termin zu bekommen, die GutachterInnen m\u00fcssen MedizinerInnen sein, die Gutachten m\u00fcssen nach den Kriterien des Bundesamtes ausgestellt werden. Es gibt Fristen.<\/p>\n<p>In der T\u00fcrkei die staatlichen T\u00e4ter zu belangen, bedeutet oft Repression f\u00fcr die Herkunftsfamilien dort. Au\u00dferdem kann staatliche Verfolgung kaum nachgewiesen werden: Unabh\u00e4ngige Gutachten werden nicht anerkannt, die Gutachten des staatlichen Gerichtsmedizinischen Instituts sind in staatlichem Interesse. Vor Gericht m\u00fcsste anerkannt werden, dass die ver\u00fcbte sexuelle Gewalt und Folter nicht von Einzelt\u00e4tern, sondern von T\u00e4tern in ihrer staatlichen Funktion ausge\u00fcbt wurde. Die Richter und die t\u00fcrkischen Gerichte werden sich aber schwerlich gegen den t\u00fcrkischen Staat selbst oder gar gegen das Milit\u00e4r stellen.<\/p>\n<p>Aus diesem Grund haben Frauen aus Berlin in Zusammenarbeit mit dem Istanbuler Rechtshilfeprojekt, das Berliner &#8222;FrauenRechtsB\u00fcro&#8220; vor zwei Jahren gegr\u00fcndet. Dorthin k\u00f6nnen sich von sexueller Gewalt betroffene Frauen wenden, die hierher nach Mitteleuropa fl\u00fcchten mussten und zus\u00e4tzlich um einen Fl\u00fcchtlingsstatus k\u00e4mpfen m\u00fcssen. Mit dem Istanbuler Projekt findet eine enge Zusammenarbeit statt. Es \u00fcbernimmt dabei die juristische Vertretung und Anzeigenerstattung stellvertretend f\u00fcr die Frauen, die hier leben.<\/p>\n<h3>Der Kongress im Sommer 2000<\/h3>\n<p>Zu dem Thema sexuelle Gewalt und Folter durch sog. staatliche Sicherheitskr\u00e4fte haben im Sommer 2000 verschiedene Frauen und Frauenorganisationen in Istanbul einen gro\u00dfen Kongress organisiert und durchgef\u00fchrt \u00fcber gro\u00dfe inhaltliche Unterschiede hinweg.<\/p>\n<p>So legen z.B. einige der Frauenprojekte, wie das Rechtshilfeprojekt oder die feministische Zeitung &#8222;Pazartesi&#8220;, gro\u00dfen Wert auf eine politische Autonomie als Frauenorganisationen, u.a. aus einer Kritik an bestehenden linken Parteien heraus. Dort, sagen sie, wird die Frauenarbeit oft als korrekte Erg\u00e4nzung des Gesamtbildes betrachtet und es gibt stets die Gefahr der Vereinnahmung.<\/p>\n<p>Andere Frauenorganisationen sind Teilorganisationen von sozialistischen bzw. kommunistischen Parteien. So gab es auch innerhalb der Frauenorganisationen in Istanbul Kritik, dass das Thema sexuelle Gewalt und Folter zeitweise von sozialistischen gemischten Gruppen in Form einer \u00d6ffentlichkeitskampagne gehandelt wurde, statt konkreter Unterst\u00fctzungsarbeit.<\/p>\n<p>Unterschiede bestehen auch immer wieder im Kontext zur sog. Kurdischen Frage. Es gibt Frauengruppen, wie die Cumartsi Anneleri, die Friedensm\u00fctter, oder Dicle, der kurdische Frauenverband, die aus kurdischem Hintergrund kommen sich als Kurdinnen verstehen und sich politisch f\u00fcr eine friedliche L\u00f6sung der Kurdenfrage einsetzen und f\u00fcr die M\u00f6glichkeit als Frauen kurdische Sprache, Kultur und Bildung weiterentwickeln und weitergeben zu k\u00f6nnen. Viele von ihnen sind im Krieg und im Zusammenhang mit ihren T\u00e4tigkeiten und Aktionen verhaftet und sexuell angegriffen worden.<\/p>\n<p>Andere Frauenorganisationen wiederum sehen in der Rolle als Arbeiterin und Frau das haupts\u00e4chliche gesellschaftliche Unterdr\u00fcckungsmoment.<\/p>\n<p>\u00dcber diese, hier nur knapp angerissenen Unterschiede hinweg, hielten also die Frauen und -organisationen im Sommer 2000 einen gro\u00dfen Kongress zum Thema staatlicher sexueller Gewalt in Polizeihaft ab. Der t\u00fcrkische Staat reagierte auf diesen Kongress, der legal beantragt und genehmigt worden war, prompt und mit heftiger Repression.<\/p>\n<p>Aber nicht die T\u00e4ter und Vergewaltiger wurden belangt, sondern die Frauen, die die Taten \u00f6ffentlich gemacht haben.<\/p>\n<h3>Repressionswelle gegen Frauen und ihre Organisationen, die das Thema sexueller Gewalt und Folter \u00f6ffentlich gemacht haben<\/h3>\n<p>Die gesamte Organisationsgruppe, die Rednerinnen, ein Vater einer betroffenen jungen Frau, der dort sprach, insgesamt also 18 Frauen und ein Mann wurden angeklagt wegen &#8222;Verunglimpfung des Staates und seiner Sicherheitskr\u00e4fte&#8220; (vgl. <a title=\"Kurdische Frauen brechen das Tabu\" href=\"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2002\/11\/kurdische-frauen-brechen-das-tabu\/\">GWR 273<\/a>). Dabei wurden f\u00fcnf der Frauen aus demselben Anlass doppelt angeklagt. Sie werden vor zwei Gerichten gleichzeitig belangt, weil sie an dem Kongress teilgenommen und zus\u00e4tzlich die Worte &#8222;kurdisch&#8220; oder &#8222;Kurdin&#8220; benutzt haben. Das brachte ihnen einen zweiten Prozess vor dem Staatssicherheitsgericht, einer Art Milit\u00e4rgericht, ein. Sie bekamen den sogenannten Separatismusvorwurf, der unter die &#8222;Antiterrorgesetze&#8220; f\u00e4llt.<\/p>\n<p>Die Frauen und Frauengruppen<strong> <\/strong>werden mit Prozessen \u00fcberh\u00e4uft und auch besch\u00e4ftigt. Bekannter weise binden Prozesse immer viel Kraft und Energie.<\/p>\n<p>Besonderer Repression sind in diesem Zusammenhang die Frauen des Rechtshilfeb\u00fcros und deren Anw\u00e4ltinnen ausgesetzt.<\/p>\n<p>Wenn die Anw\u00e4ltinnen ausgeschaltet werden k\u00f6nnen, trifft das das gesamte Projekt im Kern. Nach t\u00fcrkischem Recht kann n\u00e4mlich eine Anw\u00e4ltin soviel Mandantinnen vertreten, wie sie will, auch w\u00e4hrend ein und desselben Prozesses. Die Anw\u00e4ltinnen des Projektes vertreten jeweils sehr viele Mandantinnen und sie &#8211; aber auch alle anderen Mitarbeiterinnen &#8211; arbeiten unglaublich viel. F\u00e4llt eine aus, hat das ein gro\u00dfes Gewicht. Deshalb zielen viele staatliche Repressionen auch speziell auf die Anw\u00e4ltinnen ab.<\/p>\n<p>Im Oktober 2002 z\u00e4hlte die Anw\u00e4ltin Eren Keskin, die sowohl Mitgr\u00fcnderin des Rechtshilfeb\u00fcros ist, als auch im Menschenrechtsverein (IHD) in Istanbul arbeitet, dass zu diesem Zeitpunkt gegen sie zehn Strafprozesse mit jeweils einer Strafandrohung von ca. einem Jahr acht Monate liefen. Au\u00dferdem gab es 105 Verfahren gegen sie im Zusammenhang mit dem IHD und gegen sie pers\u00f6nlich nochmals 15 weitere. Die meisten Verfahren gegen sie sind wegen der Benennung der besonderen Unterdr\u00fcckung und Gewalt gegen Kurdinnen er\u00f6ffnet worden.<\/p>\n<p>Inzwischen hat Frau Keskin seit November 2002 ein einj\u00e4hriges Berufsverbot verh\u00e4ngt bekommen. Nach ihren Angaben wurde dieses Arbeitsverbot vom damaligen t\u00fcrkischen Justizminister initiiert. Die Istanbuler Anwaltskammer hatte dagegen Einspruch erhoben. Die nationale Anwaltskammer hat sich aber daf\u00fcr ausgesprochen. Das Urteil ist in Kraft.<\/p>\n<p>Die Bef\u00fcrchtung ist, dass es verl\u00e4ngert wird.<\/p>\n<p>Auch gegen zwei weitere Mitarbeiterinnen des Rechtshilfeb\u00fcros, die Anw\u00e4ltin Fatma Karakas und Frau Leman Yurtsever laufen mehrere Verfahren z.B. gegen letztere acht im Zusammenhang mit Frauenaktionen der Istanbuler Frauenplattform. Frau Karakas ist eine der doppelt Angeklagten aus Anlass des Kongresses im Sommer 2000.<\/p>\n<p>Der Prozess gegen die 18 Frauen und einen Vater wegen dieses Kongresses zum Thema systematische sexuelle Gewalt und Folter ist einer, der gr\u00f6\u00dfte, von vielen Prozessen. Das organisierte \u00d6ffentlichmachen \u00fcber systematische sexuelle Gewalt und Folter ausge\u00fcbt von Vertretern des t\u00fcrkischen Staates, greift den Staat direkt an. Und zwar deshalb, weil die Frauen nachweisen, dass das keine Einzelt\u00e4ter sind, von denen sich staatliche Organisationen eventuell distanzieren k\u00f6nnten, sondern, dass das gesamte Ausma\u00df der ver\u00fcbten Gewalt ein System hat und Teil der militaristischen Organisation von &#8222;Sicherheitskr\u00e4ften&#8220;, &#8222;Gendarmerie&#8220;, &#8222;Dorfsch\u00fctzersystem&#8220; bis Milit\u00e4r ist, Teil patriarchalischer Kriegs- und Unterdr\u00fcckungsstruktur.<\/p>\n<h3>Stand der Dinge im Prozess zum Kongress<\/h3>\n<p>Der Prozess gegen die 18 Frauen und einen Vater dauert mittlerweile seit M\u00e4rz 2001, er wurde 7 Mal vertagt und seine Fortsetzung wird <strong>am 5. Juni 2003 um 14 Uhr<\/strong> sein.<\/p>\n<p>Ein Ende ist noch nicht absehbar. Immer noch sollen Dinge gepr\u00fcft werden. Zum Beispiel geht es um eine Polizeivideoaufnahme von dem Kongress, die dokumentieren k\u00f6nnte, wer und ob das Wort &#8222;kurdisch&#8220; \u00fcberhaupt gesagt wurde. Verhandlungstermin um Verhandlungstermin stellte sich heraus, dass das Band nicht da war.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich beantragte der Staatsanwalt, ohne Band anzufangen, was die Anw\u00e4ltinnen ablehnten. Weiter geht es um den Aufenthalt einer der angeklagten Frauen zum Zeitpunkt des Kongresses. Sie musste zu der Zeit in einem staatlichen Gef\u00e4ngnis sitzen (wegen eines anderen konstruierten Vorwurfs), wird aber trotzdem angeklagt, an dem Kongress teilgenommen zu haben. Erst beim dritten Verhandlungstermin best\u00e4tigte das Gericht ihren Aufenthalt -teilweise. Weiter blieb die Frage offen, ob es rechtm\u00e4\u00dfig ist, wegen desselben Anlasses zweifach angeklagt zu werden. Im Oktober 2002 lagen erst die Prozessakten zur Kl\u00e4rung dieser Frage vor.<\/p>\n<p>Nach der Gesetzesreform in der T\u00fcrkei vom letzten Jahr, m\u00fcssten eigentlich die Prozesse mit dem &#8222;Separatismusvorwurf&#8220;, also wegen Benennung von Kurdistan, kurdisch, etc. eingestellt werden. Anw\u00e4ltinnen weisen allerdings immer wieder darauf hin, dass die T\u00fcrkei kein Rechtsstaat sei und Gesetzestext und juristischer Alltag sehr unterschiedliche Dinge seien.<\/p>\n<p>Der Prozess wird verschleppt.<\/p>\n<h3>Was hat sich ver\u00e4ndert?<\/h3>\n<p>Auf die Frage, was sich seit M\u00e4rz 2001, dem Beginn des Prozesses, ver\u00e4ndert hat, antworteten Frauen aus verschiedenen Organisationen unabh\u00e4ngig voneinander: viel. Zwei gro\u00dfe gesellschaftliche Tabus h\u00e4tten gebrochen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das eine ist das Tabu um Militarismus und die Leugnung kurdischer Lebensweise und Kultur.<\/p>\n<p>Das Tabu sexueller Gewalt aufzubrechen haben die Frauen in den letzten zwei Jahren geschafft. Sowohl das Tabu sexueller Gewalt und Folter, als auch das Tabu h\u00e4uslicher Gewalt.<\/p>\n<p>In Gespr\u00e4chen mit den Frauengruppen in Istanbul wurde immer wieder betont, dass \u00fcber dieses Thema und das Thema h\u00e4uslicher Gewalt inzwischen viel gesprochen wird. Es gibt inzwischen Beratung- bzw. Gespr\u00e4chsgruppen f\u00fcr Frauen, z.B. vom Menschenrechtsverein IHD. Es gibt Untersuchungen und Statistiken dazu, sogar von einem &#8222;staatlichen Institut f\u00fcr Frauenforschung&#8220;.<\/p>\n<p>Das Ausma\u00df sexueller Gewalt, das sichtbar wird, ist weit gr\u00f6\u00dfer, als die Frauen aus den Frauenorganisationen bef\u00fcrchtet hatten. Aber, so sagen sie, das Tabu sei gebrochen und das sei ein wesentlicher Schritt. Vereinzelt h\u00e4tte es auch schon Verurteilungen von T\u00e4tern gegeben.<\/p>\n<p>Seit Beendigung des Krieges in Kurdistan sei die Gewalt insgesamt zur\u00fcckgegangen, war die Einsch\u00e4tzung einer autonomen Feministin und, dass sich \u00fcber die verst\u00e4rkte Zusammenarbeit nicht nur im Zusammenhang mit den Prozessen, feministische Positionen durchgesetzt h\u00e4tten, auch wenn sie nicht als solche benannt w\u00fcrden.<\/p>\n<h3>Wie kann eine weitere solidarische Unterst\u00fctzung bei den Prozessterminen bis deren Ende sinnvollerweise aussehen?<\/h3>\n<p>Die Frauen und Frauengruppen aus Istanbul w\u00fcnschen sich Solidarit\u00e4t von den Frauen aus Mitteleuropa. Zum Beispiel in Form von \u00f6ffentlicher Pr\u00e4senz von Frauen als Prozessbeobachterinnen. So organisierten verschiedene Frauengruppen, wie das Berliner FrauenRechtsB\u00fcro das Freiburger Frauensolidarit\u00e4tskomitee und noch eine Reihe anderer Gruppen zu den ersten sechs Terminen Frauendelegationen zur Prozessbeobachtung.<\/p>\n<p>Bei diesen Delegationsaufenthalten gab es auch die M\u00f6glichkeit zum Austausch und zu Gespr\u00e4chen mit verschiedenen Frauengruppen und -organisationen. Es wurde m\u00f6glich, Eindr\u00fccke und ansatzweise Einblicke in die Arbeit der Frauen zu bekommen, die in Istanbul gegen sexuelle Gewalt und Folter k\u00e4mpfen.<\/p>\n<p>In einer Diskussion mit den Frauen des Rechtshilfeb\u00fcros \u00fcber eine weitere sinnvolle Unterst\u00fctzung, gab es folgende Ergebnisse: Eine weitere \u00d6ffentlichkeitsarbeit zu den Prozessen ist nach wie vor dringend notwendig.<\/p>\n<p>Eine \u00f6ffentliche Pr\u00e4senz durch Delegationen zur Prozessbeobachtung ist am wichtigsten bei den letzten beiden Verhandlungsterminen: bei der Urteilsverk\u00fcndung selbst und dem Termin davor, um \u00f6ffentliches Interesse zu demonstrieren. Den Zeitpunkt, wann es so weit w\u00e4re, k\u00f6nnten sie einsch\u00e4tzen, meinten die Anw\u00e4ltinnen.<\/p>\n<p>Bei den Terminen in der Zwischenzeit ginge es haupts\u00e4chlich um Aktenabgleiche. \u00dcber den langen Zeitraum kosteten die Fl\u00fcge auch einfach sehr viel Geld und das werde auch bei den Prozessen selbst dringend gebraucht.<\/p>\n<p>Was zus\u00e4tzlich hier immer wieder zu tun bleibt, ist, f\u00fcr ein Bleiberecht einzustehen und f\u00fcr die Anerkennung jeder Art frauenspezifischer Fluchtgr\u00fcnde; sich einzusetzen gegen Unterdr\u00fcckung und Gewalt jeglicher Art und f\u00fcr ein befreites Leben!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hintergr\u00fcnde Beinahe jede Frau, die in der T\u00fcrkei festgenommen wird, wird sexuell angegriffen und misshandelt. 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