{"id":5681,"date":"2003-10-01T00:00:11","date_gmt":"2003-09-30T22:00:11","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=5681"},"modified":"2022-07-26T14:15:11","modified_gmt":"2022-07-26T12:15:11","slug":"nachdenken-uber-eine-herrschaftsfreie-zukunft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2003\/10\/nachdenken-uber-eine-herrschaftsfreie-zukunft\/","title":{"rendered":"Nachdenken \u00fcber eine herrschaftsfreie Zukunft"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das Konsensprinzip<\/strong> ist eine logische Vervollst\u00e4ndigung anarchistischer Demokratiekonzepte und eine Komplettierung der Kritik an Modellen einer parlamentarischen Demokratie, die ja auf zwei theoretischen Grundpfeilern ruht: Repr\u00e4sentation und Mehrheitsprinzip. Setzt der Anarchismus der Repr\u00e4sentation die Vorstellung einer unmittelbaren und jederzeitigen Beteiligung aller an sie betreffenden Entscheidungen entgegen, bleibt die Kritik insofern inkonsequent und unvollst\u00e4ndig, als sie mit dem Mehrheitsprinzip einen zweiten hierarchischen Ausschlussmechanismus, das \u00dcbergehen von Minderheiten durch Mehrheiten, unangetastet l\u00e4sst. Im Konsensprinzip ist \u00fcber das Vetorecht erstmals ein Minderheitenschutz direkt im Demokratieverfahren selbst verankert (und nicht \u00e4u\u00dferlich durch entsprechende Gesetze hinzugef\u00fcgt). Durch das Vetorecht k\u00f6nnen Mehrheitsentscheidungen per Einspruch einer Minderheit (im Grenzfall eines\/einer Einzelnen) blockiert werden. Dadurch entsteht ein Gleichgewicht, eine Pattsituation zwischen Mehrheit und Minderheit. Keine Seite kann ihre Vorstellungen durchsetzen. Das Konsensprinzip ist somit ein gesellschaftlicher Ausgleichs- und Vers\u00f6hnungsmechanismus.<\/p>\n<p>Das Mehrheitsprinzip wurde zwar seit jeher im Anarchismus mit Misstrauen betrachtet, von einer intensiven Suche nach alternativen L\u00f6sungen konnte dennoch nicht die Rede sein. Das Konsensprinzip ist, auch wenn es vereinzelt schon fr\u00fcher praktiziert wurde, eine vergleichsweise neue Erscheinung. Explizit formuliert und theoretisch durchdacht wurde es erst in den letzten Jahrzehnten.<\/p>\n<p>Hierzulande ist das Konsensprinzip das sp\u00e4te Resultat &#8222;des Zusammenflie\u00dfens anarchistisch-revolution\u00e4rer Absichten mit Teilen der Ideenwelt der &#8218;Neuen Sozialen Bewegungen'&#8220; (S. 60). Blieb es innerhalb der NSB jedoch rein fallbezogen und pragmatisch begr\u00fcndet, wurde in der anarchistischen Szene seine grunds\u00e4tzliche Bedeutung als herrschaftsvermeidende Entscheidungstechnik erkannt. Seit den 1990er Jahren wird es in allen gr\u00f6\u00dferen anarchistischen Zusammenschl\u00fcssen (FAU, F\u00f6GA, I-AFD) angewendet und auch in kleineren libert\u00e4ren Projekten (Kommunen, selbstverwaltete Betriebe und Kollektive) praktiziert.<\/p>\n<p>Um 1980 herum haben sich die Wege getrennt. Wurden die NSB unter dem Einfluss der Gr\u00fcnen auf &#8222;Basisdemokratie&#8220; eingeschworen, d.h. auf eine grunds\u00e4tzliche Anerkennung des Parlamentarismus, der nur im Einzelfall f\u00fcr Basisinitiativen ge\u00f6ffnet werden soll (B\u00fcrgerbegehren u.\u00e4.), wurde das Konsensprinzip zum Bestandteil anarchistischer Vorstellungen einer hierarchielosen Demokratie, die &#8222;keineswegs parlamentarismusvertr\u00e4glich&#8220; (S. 58) ist.<\/p>\n<p>Ralf Burnickis Doktorarbeit &#8222;Anarchismus und Konsens&#8220; k\u00f6nnte man zugleich als Res\u00fcmee und Synthese der in den letzten 20 Jahren vornehmlich in Bewegungsmedien (darunter viele <em>GWR<\/em>-Artikel) gef\u00fchrten Diskussionen bezeichnen wie auch als dar\u00fcber hinausgehenden Ansatz, die \u00fcberwiegend binnenorganisatorisch orientierte Debatte in Richtung auf eine systematischen Begr\u00fcndung des Konsensprinzips als &#8222;ideales Entscheidungsmodell einer k\u00fcnftigen anarchistischen Gesellschaft&#8220; (S. 57) zu \u00f6ffnen.<\/p>\n<p>Wie l\u00e4sst sich also Konsens als umfassendes, um nicht zu sagen globales Vergesellschaftungsprinzipdenken?<\/p>\n<p>Im Gegensatz zum landl\u00e4ufigen Vorurteil setzt Konsens keineswegs weitgehend homogene Einheiten voraus, sondern kommt eher dort zum Einsatz, wo einheitliche Interessenlagen gerade nicht vorliegen, entspricht somit durchaus modernen Tendenzen der Aufl\u00f6sung homogener Sozialmilieus. Andererseits ist das Konsensprinzip mehr als &#8222;praktische Notl\u00f6sung, um Einheitlichkeit herzustellen, wo sie nicht vorliegt&#8220; (S. 66), sondern Konsequenz einer anarchistischen Ethik, die Einheit im identit\u00e4ren Sinne ablehnt. Die angestrebte Gesellschaft der Freien und Gleichen ist zugleich die der Vielf\u00e4ltigen und Heterogenen, die auf die Herausbildung kollektiver Identit\u00e4ten zugunsten individueller Ungebundenheit verzichtet.<\/p>\n<p>Andererseits erfordert die realistische Einsch\u00e4tzung des Konsensprinzips eine Umkehrung der Betrachtungsperspektive im Sinne eines &#8222;Primats der Demokratie&#8220; (verstanden als hierarchielose Konsensdemokratie). Die Frage lautet nicht: Wie l\u00e4sst sich Konsens in den Kontext der zeitgen\u00f6ssischen Gesellschaft einf\u00fcgen, sondern: Wie m\u00fcssen gesellschaftliche Verh\u00e4ltnisse beschaffen sein, bzw. nach welchen Kriterien m\u00fcssen sie ver\u00e4ndert werden, um die als w\u00fcnschenswert erachteten demokratischen Verfahren zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Die Forderung nach Beteiligung aller Betroffener an Entscheidungsverfahren w\u00fcrde z.B. beim derzeitigen Stand weltweiter Verflechtungen und Abh\u00e4ngigkeiten ein globales &#8222;Mitwirkungskn\u00e4uel&#8220; entstehen lassen, das konsensdemokratisch nicht aufzul\u00f6sen w\u00e4re. Hier k\u00e4men klassische anarchistische Vorstellungen radikaler Dezentralisation zum Tragen, &#8222;mit dem Ziel der R\u00fcckgewinnung regionaler Selbst\u00e4ndigkeiten&#8220; (S. 104), gem\u00e4\u00df dem Grundsatz, &#8222;regionale Entscheidungen auf regionale Folgen (zu) reduzieren&#8220; (S. 106).<\/p>\n<p>Konsensdemokratisch gewendet, bedeutet das &#8222;Entscheidungsreduktion&#8220;, um nur &#8222;solche Entscheidungstragweiten herbeizuf\u00fchren, die lediglich eine organisierbare oder \u00fcberschaubare Anzahl an Menschen negativ betreffen&#8220; (S. 111). Mithin gilt, ein jeweils g\u00fcnstiges Verh\u00e4ltnis zwischen Entscheidungsinhalt und Beteiligtenzahl zu finden.<\/p>\n<p>Auch am Vetorecht l\u00e4sst sich verdeutlichen, in welche Richtung ein Umdenken vonn\u00f6ten ist. Insofern das Vetorecht darauf abzielt, Ver\u00e4nderungen bestehender Umst\u00e4nde zu verhindern, sich also strukturell zugunsten einer Konservierung des jeweiligen Status Quo auswirkt, ist die Gefahr einer gewissen Innovations- und Experimentierfeindlichkeit, wie auch vorhandene Praxiserfahrungen belegen, nicht ganz von der Hand zu weisen.<\/p>\n<p>Hier w\u00e4re die grunds\u00e4tzliche Frage zu stellen, ob Innovation oder Ver\u00e4nderung per se als positiv und erstrebenswert anzusehen sind, oder ob nicht umgekehrt die Verlangsamung von Entscheidungsgeschwindigkeiten als Kennzeichen von Demokratie gew\u00fcrdigt werden m\u00fcsste. Bereits unter heutigen Bedingungen ist zu beobachten, dass demokratische Interventionsm\u00f6glichkeiten, z.B. gegen den Bau von Stra\u00dfen, Flugh\u00e4fen, Industrieanlagen usw. (Einspruch, Klagen, Proteste), als &#8222;Entwicklungsbremsen&#8220; fungieren, was keineswegs zum Nachteil der Allgemeinheit geschieht: Wieviele Atomkraftwerke g\u00e4be es heute ohne den Widerstand der Anti-Atom-Bewegung?<\/p>\n<p>Burnickis Entwurf einer Konsensdemokratie bietet kein Rundum-sorglos-Konzept der Anarchie. Er macht auf M\u00e4ngel und Defizite aufmerksam, benennt Probleme, die noch nicht gel\u00f6st sind und deutet somit die Richtung an, in die weitere \u00dcberlegungen und Forschungen angestellt werden m\u00fcssen. Er ist somit dem eigenen Anspruch nach ein (bescheidener?) Beitrag zu einer per definitionem unabschlie\u00dfbaren Debatte \u00fcber eine herrschaftsfreie Zukunft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Konsensprinzip ist eine logische Vervollst\u00e4ndigung anarchistischer Demokratiekonzepte und eine Komplettierung der Kritik an Modellen einer parlamentarischen Demokratie, die ja auf zwei theoretischen Grundpfeilern ruht: Repr\u00e4sentation und Mehrheitsprinzip. 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