{"id":6034,"date":"2004-03-01T00:00:46","date_gmt":"2004-02-29T22:00:46","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=6034"},"modified":"2022-07-26T13:11:49","modified_gmt":"2022-07-26T11:11:49","slug":"der-castor-und-das-recht-auf-freie-versammlung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2004\/03\/der-castor-und-das-recht-auf-freie-versammlung\/","title":{"rendered":"Der Castor und das Recht auf freie Versammlung"},"content":{"rendered":"<p>Das &#8222;Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie e.V.&#8220; hatte in einer Petition an den nieders\u00e4chsischen Landtag vom September 2003 ((1)) das wiederholte Au\u00dfer-Kraft-Setzen der Grundrechte, wie z.B. des Versammlungsrechtes, w\u00e4hrend der Castor-Transporte beklagt. Seit 1995 waren BeobachterInnen des Komitees bei jedem Castor-Transport dabei, um die damit verbundenen Proteste zu beobachten, sowohl das Verhalten der Demonstrantinnen und Demonstranten, als auch den Einsatz der Polizei.<\/p>\n<p>In der Stellungnahme des Nieders\u00e4chsischen Ministeriums f\u00fcr Inneres und Sport ((2)) zu genannter Petition hei\u00dft es: &#8222;Einsatzlinie der Polizei war es, die ungehinderte Aus\u00fcbung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit zu erm\u00f6glichen, Gefahren abzuwehren, Straftaten zu verhindern und die Wahl der Mittel strikt nach dem Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz zu bestimmen.&#8220; Nun m\u00f6chte man am liebsten fragen, worin denn eine Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit besteht, wenn ganze D\u00f6rfer und ihre BewohnerInnen von vornherein kriminalisiert und durch unsinnige Verordnungen der Staatsgewalt drangsaliert werden, wenn allj\u00e4hrlich Demonstrationsverbote mit pauschalen &#8222;Belegen&#8220; f\u00fcr angeblich zu erwartende Gewaltt\u00e4tigkeiten verh\u00e4ngt werden. In der Stellungnahme wird weiterhin argumentiert: &#8222;&#8230; weil es keine praktikablen Kriterien gab, anhand derer etwa zwischen einem normalen Nachbarbesuch oder einer als Nachbarbesuch deklarierten Teilnahme an einer verbotenen Versammlung h\u00e4tte unterschieden werden k\u00f6nnen&#8220;. Aha, und deshalb darf dann ein ganzer Landstrich gleich als &#8222;Verbotskorridor&#8220; deklariert und die Bev\u00f6lkerung von vorneherein mit Hausarrest belegt werden, weil die Einsatzkr\u00e4fte nicht in der Lage sind, Unterscheidungen zwischen den angeblichen Randalierern und Gewaltt\u00e4tern und den friedlichen Demonstranten zu treffen.<\/p>\n<p>Das ist ungef\u00e4hr so, als ob man alle Studierenden festnehmen w\u00fcrde, einfach weil Polizei nicht in der Lage ist, eindeutig zwischen TerroristInnen und normalen StudentInnen zu unterscheiden. Man k\u00f6nnte gleich alle Autos beschlagnahmen, weil jeder der Besitzer ein potenzieller Raser sein kann. Das w\u00e4ren f\u00fcr den Staat ganz ungeahnte M\u00f6glichkeiten, die er im Wendland und anderen, von Atomm\u00fcll und Castor-Transporten belasteten Gegenden vielf\u00e4ltig testet.<\/p>\n<p>Im November 2003 wurden im Wendland ganze D\u00f6rfer in Gewahrsam genommen. TeilnehmerInnen am Kulturmarathon, welcher \u00fcbrigens weit au\u00dferhalb jeglicher Verbotskorridore statt fand, wurden eingekesselt und die ganze Nacht lang im Ort festgehalten. AnwohnerInnen zweier D\u00f6rfer entlang der Transportstrecke durften eine Nacht lang nicht in ihre H\u00e4user und, falls sie schon drin waren, diese auch nicht verlassen. Hier rechtfertigt also die Unf\u00e4higkeit der Staatsgewalt die Einschr\u00e4nkung demokratischer Grundrechte wie das der Versammlungsfreiheit. Der Schutz der Transporte, also der Eigentumsschutz der Betreiberfirma, wird h\u00f6her bewertet als das Recht eines jeden B\u00fcrgers auf die freie Versammlung.<\/p>\n<p>In der Pressemitteilung ((3)) des Grundrechtekomitees hei\u00dft es: &#8222;In unserer Petition beklagten wir vor allem den Einsatz von Hunden und Pferden gegen Demonstrierende, wie er im November 2001 in menschenunw\u00fcrdigem Ma\u00df stattgefunden hat. Uns liegen Informationen vor, dass ca. 50 Personen durch Hundebisse verletzt wurden.<\/p>\n<p>Auch dieser Vorwurf wird pauschal abgetan. Entgegen aller Vernunft wird die Behauptung aufgestellt, die Hunde seien von den Demonstrierenden mit Tritten und Schl\u00e4gen angegriffen worden. Ansonsten sei dies ein zugelassenes Hilfsmittel der k\u00f6rperlichen Gewalt. Der Einsatz sei strikt im &#8218;Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch besonders ausgebildete Polizeivollzugsbeamte&#8216; erfolgt. Die Verletzungen haben jedenfalls die Menschen und nicht die Hunde davongetragen.&#8220; Eine interessante Argumentation, da w\u00fcrde man am liebsten die Bilder sehen, wie Castor-GegnerInnen Hunde und Pferde angreifen, um den Transport zu stoppen. Das wahrlich entbehrt jeder Logik. Wenn der Staat schon seine Dienst-Tiere in Gefahr sieht, dann kann wirklich etwas nicht stimmen. Und was hier nicht stimmt, das ist die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Mittel.<\/p>\n<p>Ein weiteres Beispiel aus der Presseerkl\u00e4rung des Komitees f\u00fcr Grundrechte und Demokratie e.V.: &#8222;Im November 2001 gerieten zwei unserer DemonstrationsbeobachterInnen weit au\u00dferhalb der Verbotszone mit ca. 80 Personen von morgens 7.20 Uhr bis in die Abendstunden (18.30 Uhr) in Gewahrsam. In der Antwort des Innenministers ist im Zusammenhang mit dieser Situation die Rede von \u201azwei Personen zusammen mit weiteren Personen&#8216;, bei denen eben \u201aErkenntnisse&#8216; vorlagen, dass es \u201aAbsprachen&#8216; gegeben h\u00e4tte, zu den Gleisen zu gehen, sie \u201azu besetzen und zu besch\u00e4digen&#8216;. Das mindeste, was ein einigerma\u00dfen auch nur parlamentarisch verantwortliches Ministerium tun m\u00fcsste, w\u00e4re, jedenfalls hinterher, diese \u201aErkenntnisse&#8216; aufzudecken und sie im Verh\u00e4ltnis zur polizeilichen Ma\u00dfnahme abzuw\u00e4gen.&#8220;<\/p>\n<p>Aber was das Ministerium, wie auch die Ministerien der anderen Bundesl\u00e4nder, vor allem tut, ist die gr\u00fcndliche Suche nach weiteren M\u00f6glichkeiten, nach und nach die Grundrechte weiter einzuschr\u00e4nken, um zuk\u00fcnftige Transporte einfacher durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&#8222;Die in der Petition erhobenen Vorw\u00fcrfe, das Versammlungsrecht w\u00fcrde radikal ausgeh\u00f6hlt und missachtet, unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige polizeiliche Gewalt und willk\u00fcrliches Handeln gegen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern seien ein allt\u00e4gliches Mittel, entbehren jeder Grundlage. Es handelt sich zugleich um sprachliche Entgleisungen, die einem Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie, das sich die objektive Beobachtung zum Ziel gesetzt hat, nicht angemessen sind. Diese Vorw\u00fcrfe werden entschieden zur\u00fcckgewiesen.&#8220; ((4)) Man m\u00fcsste also f\u00fcr die kommenden Transporte den ganzen Landtag einladen, damit dieser sich selbst ein Bild davon machen kann, wie die Grundrechte beschnitten werden und der Willk\u00fcr von Polizeibeamten ausgesetzt sind. Vielleicht w\u00fcrden sie dann erkennen, wessen Argumentation hier jeglicher Grundlage entbehrt. Es scheint, als h\u00e4tten sie den Bezug zur Realit\u00e4t verloren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das &#8222;Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie e.V.&#8220; hatte in einer Petition an den nieders\u00e4chsischen Landtag vom September 2003 ((1)) das wiederholte Au\u00dfer-Kraft-Setzen der Grundrechte, wie z.B. des Versammlungsrechtes, w\u00e4hrend der Castor-Transporte beklagt. 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