{"id":6156,"date":"2004-05-01T00:00:12","date_gmt":"2004-04-30T22:00:12","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=6156"},"modified":"2022-07-26T12:59:03","modified_gmt":"2022-07-26T10:59:03","slug":"kopftuchzwang-fur-frauen-in-schleswig-holstein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2004\/05\/kopftuchzwang-fur-frauen-in-schleswig-holstein\/","title":{"rendered":"Kopftuchzwang f\u00fcr Frauen in Schleswig-Holstein?"},"content":{"rendered":"<p>&#8222;Sie werden aufgefordert, die Bundesrepublik Deutschland innerhalb von vier Wochen zu verlassen&#8220;, steht dagegen in den Briefen, die deutsche Beh\u00f6rden der Familie schicken. Denn der Asylantrag wurde, wie mehrere Folgeantr\u00e4ge, abgelehnt. Das liegt nicht daran, dass die Familie ohne Grund geflohen ist.<\/p>\n<p>Vielmehr ist es so, dass diese Gr\u00fcnde dem Bundesamt f\u00fcr die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Fl\u00fcchtlinge nicht reichten, um den Asylantrag anzuerkennen.<\/p>\n<p>&#8222;Es war 1991&#8220;, erz\u00e4hlt Masomeh Akhbari. &#8222;Ich war damals 20 Jahre alt und im achten Monat schwanger. Mit ein paar Freundinnen war ich auf dem Weg zum Jahrmarkt. Es war im Sommer, furchtbar hei\u00df. Trotzdem trugen wir alle einen langen Mantel und ein Kopftuch, wie es vorgeschrieben war im Iran. Denn wir wussten, dass auf dem Jahrmarkt die sogenannten Revolutionsw\u00e4chter Frauen kontrollierten. Ich wurde am Eingang zum Jahrmarkt gleich von diesen Revolutionsw\u00e4chtern angehalten. Was wollten sie? Sie hatten meine Socken gesehen, und die, so sagten sie mir, waren zu d\u00fcnn. Sie zeigten auf einen Bus in der N\u00e4he, dort h\u00e4tten sie dickere Socken. Ich sollte in den Bus steigen und mich umziehen, meine Schw\u00e4gerin, mit der ich zusammen unterwegs war, sollte gleich mitgehen. Im Bus entdeckten wir, dass es sich um einen Gefangenen-Bus handelte. Uns wurde gesagt, wir w\u00e4ren festgenommen. Wenn der Bus voll w\u00e4re, w\u00fcrden wir zum Gef\u00e4ngnis gefahren. Uns erwartete dort die Auspeitschung. Meine Schw\u00e4gerin bot sofort an, die doppelte Strafe auf sich zu nehmen, wenn sie mich freilie\u00dfen. Sie hatte genauso wie ich Angst, dass ich durch das Auspeitschen mein Kind verlieren w\u00fcrde. Zum Gl\u00fcck hatte mein Mann einen Freund bei den Pasdaran, den Revolutionsw\u00e4chtern. Er erfuhr, dass wir gefangen waren, und bezahlte diesem Freund 10.000 Toman (ca. 1200 Euro). Daf\u00fcr wurden wir beide freigelassen.&#8220;<\/p>\n<h3>Todesstrafe f\u00fcr T-Shirt und Jeans<\/h3>\n<p>Ich frage Masomeh Akhbari, was sie denn im Iran erwartet, wenn sie jetzt zur\u00fcckkehrt &#8211; nur bezogen auf ihre Kleidung. Sie sitzt mir im T-Shirt und Jeans gegen\u00fcber. &#8222;Daf\u00fcr? Die Todesstrafe!&#8220; Gerade konnten wir im Fernsehen zuschauen, wie inmitten der Erdbeben-Katastrophe von Bam Revolutionsw\u00e4chter patrouillierten und die weiblichen Angeh\u00f6rigen der internationalen Hilfsorganisationen darauf hinwiesen, ihre Kopft\u00fccher gerade zu r\u00fccken. Dorthin, so wollen die Beh\u00f6rden, soll die Familie zur\u00fcck.<\/p>\n<p>1994 ging alles ganz schnell. Ihr Mann, so erz\u00e4hlt Masomeh Akhbari, hatte sich von einem Freund ein Video ausgeliehen. Was genau drauf war, wei\u00df sie nicht, aber es waren wohl Informationen der Volksmudschaheddin, die bewaffnet gegen die islamische Regierung k\u00e4mpften und k\u00e4mpfen. Die Polizei erfuhr davon, eine Spezialeinheit des Revolutionsgerichtes, das f\u00fcr &#8222;politische Delikte&#8220; zust\u00e4ndig ist, durchsuchte die Wohnung und fand die Kassette. Zum Gl\u00fcck war die Familie nicht zu Hause, sonst h\u00e4tten sich die bundesdeutschen Beh\u00f6rden nie mit einem Asylantrag auseinandersetzen m\u00fcssen. Bei der R\u00fcckkehr h\u00f6rten die Akhbaris von Nachbarn, dass die Polizei da war, und versteckten sich sofort getrennt bei Verwandten. Masomehs Familie organisierte falsche Papiere, und im April 1994 flog sie mit ihrer zweij\u00e4hrigen Tochter nach Deutschland. Sie meldete sich in L\u00fcbeck, beantragte Asyl und lebte dann f\u00fcr ein paar Monate erst in der dortigen Kaserne, dann in der Landesunterkunft in Eggebek, bis sie schlie\u00dflich eine kleine Wohnung in einer Fl\u00fcchtlingsunterkunft bei Rendsburg (Osterr\u00f6nfeld) bekam.<\/p>\n<p>Im Januar 1995 bekam sie endlich den ersehnten Anruf: Ihr Mann hatte es ebenfalls nach Deutschland geschafft. Meistens zu Fu\u00df, manchmal per Anhalter im LKW oder im Bus war er auf einem langen und m\u00fchsamen Weg<em> <\/em>\u00fcber die T\u00fcrkei und den Balkan nach Deutschland gekommen und beantragte ebenfalls Asyl.<\/p>\n<p>Hatte sich Masomeh Akhbari anfangs darauf berufen, bei ihrem Mann w\u00e4ren bei der Hausdurchsuchung verbotene Videos gefunden worden, blickt sie heute auch auf langj\u00e4hrige politische Aktivit\u00e4ten zur\u00fcck. Zun\u00e4chst hat sie an Protestkundgebungen und Demonstrationen gegen die iranische Regierung nur teilgenommen, ist h\u00e4ufig nach Hamburg, manchmal auch nach Frankfurt oder Berlin gefahren. Meistens fanden die Kundgebungen vor iranischen Auslandsvertretungen statt. Inzwischen ist sie dazu \u00fcbergegangen, eigene Aktivit\u00e4ten zu organisieren. Sie gr\u00fcndete gemeinsam mit anderen iranischen Frauen die &#8222;Vereinigung zur Unterst\u00fctzung iranischer Frauen&#8220; in Rendsburg, sie sprach auf der ersten \u00f6ffentlichen Veranstaltung am 28. Januar in Rendsburg.<\/p>\n<p>Die aktuelle Situation im Iran stand an diesem Abend auf dem Programm. Im gut besuchten &#8222;Internationalen Zentrum&#8220; referierte sie vor einem halb persisch-, halb deutschsprachigen Publikum \u00fcber die aktuelle Situation im Iran und ging auch auf die Geschichte der letzten 25 Jahre, der Zeit der &#8222;Islamischen Republik&#8220;, ein. Zahlreiche Fragen musste sie danach beantworten, wobei sie auch ihre eigenen Erlebnisse mit dem Regime und den &#8222;Revolutionsw\u00e4chtern&#8220; schilderte. Anschlie\u00dfend relativierte sie die zahlreichen Berichte in der deutschen Presse \u00fcber eine &#8222;Liberalisierung&#8220;.<\/p>\n<p>Dass sich die Verh\u00e4ltnisse im Iran nicht grundlegend ge\u00e4ndert haben, machte sie an einem Beispiel klar, das sie gerade von einer Bekannten aus dem Iran erfahren hatte. Deren 14-j\u00e4hrige Tochter war im Sommer 2003 in einer drei-viertel langen Hose unterwegs. Sie wurde von Revolutionsw\u00e4chtern festgenommen, diese steckten ihre Beine in einen Karton voller Kakerlaken. Einen Monat lang lag sie nach den Misshandlungen im Koma.<\/p>\n<p>Zum Zeitpunkt der Veranstaltung waren die iranischen Parlamentswahlen in Vorbereitung, und es war bereits klar, dass liberale Kandidaten zum gr\u00f6\u00dften Teil vom W\u00e4chterrat, einer Art religi\u00f6ser Oberaufsicht \u00fcber Regierung und Parlament, von den Wahlen ausgeschlossen worden waren. So begr\u00fcndete Masomeh Akhbari<em> <\/em>auch ihren Kampf um ihr Bleiberecht in Rendsburg, den sie nicht aufgibt.<\/p>\n<h3>Passbild nach &#8222;islamischen Bekleidungsvorschriften&#8220;<\/h3>\n<p>Das sieht die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde anders. Sie h\u00e4lt eine R\u00fcckkehr in den Iran f\u00fcr zumutbar. Dazu muss Masomeh Akhbari<em> <\/em>allerdings die entsprechenden Papiere beantragen, unter anderem muss sie durch ihr Passbild nachweisen, dass sie sich auch in Rendsburg an die &#8222;Islamischen Bekleidungsvorschriften&#8220; des Iran h\u00e4lt. Um dem Ganzen Nachdruck zu verleihen, sorgte die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde im Februar daf\u00fcr, dass Masomeh Akhbari ihre Arbeitserlaubnis verlor. Eigentlich wollte ihr Chef ihr gerade jetzt eine Volltagsstelle geben. So muss die Familie pl\u00f6tzlich mit den 400 Euro Monatsverdienst des Ehemannes und erg\u00e4nzender Sozialhilfe leben. Denn Masomeh Akhbari hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, obwohl sie seit 1995 beim gleichen Arbeitgeber besch\u00e4ftigt war.<\/p>\n<p>Im April erkl\u00e4rte sie sich bereit, den Passantrag auszuf\u00fcllen, und bekam ihre Arbeit wieder. Und jetzt verlangt die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde Passbilder von ihr.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8222;Sie werden aufgefordert, die Bundesrepublik Deutschland innerhalb von vier Wochen zu verlassen&#8220;, steht dagegen in den Briefen, die deutsche Beh\u00f6rden der Familie schicken. Denn der Asylantrag wurde, wie mehrere Folgeantr\u00e4ge, abgelehnt. Das liegt nicht daran, dass die Familie ohne Grund geflohen ist. 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