{"id":6218,"date":"2004-06-01T00:00:43","date_gmt":"2004-05-31T22:00:43","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=6218"},"modified":"2022-07-26T14:24:33","modified_gmt":"2022-07-26T12:24:33","slug":"repressiver-zungenschlag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2004\/06\/repressiver-zungenschlag\/","title":{"rendered":"Repressiver Zungenschlag"},"content":{"rendered":"<p>Und eine Diskussion dar\u00fcber ist dringend geboten. Wird diese Verfassung beschlossen und schlie\u00dflich auch ratifiziert, wird sie einen rechtlich h\u00f6heren Stellenwert erhalten, als er den nationalstaatlichen Verfassungen der Mitgliedsl\u00e4nder der Europ\u00e4ischen Union beigemessen wird.<\/p>\n<p>In den Bereichen der Militarisierung und Fl\u00fcchtlingsabwehr der Europ\u00e4ischen Union w\u00fcrden mit dem Verfassungsentwurf bisherige Weichenstellungen festgeschrieben werden, wie verschiedene Kampagnen &#8222;gegen diese Verfassung&#8220; zu Recht feststellen. ((1)) Der Artikel I-40 w\u00fcrde die EU-Mitgliedstaaten zur Aufr\u00fcstung verpflichten, ein &#8222;Europ\u00e4isches Amt f\u00fcr R\u00fcstung, Forschung und milit\u00e4rische F\u00e4higkeiten&#8220; erhielte Verfassungsrang, nach Artikel III-210 sollen EU-Streitkr\u00e4fte weltweit eingesetzt werden k\u00f6nnen. Das EU-Parlament soll f\u00fcr den milit\u00e4rpolitischen Bereich nur geh\u00f6rt werden, aber keine Entscheidungsgewalt haben (I-40). Die Milit\u00e4rpolitik w\u00e4re zudem der Kontrolle des Gerichtshofes der Europ\u00e4ischen Union (III-282) entzogen.<\/p>\n<p>Nach Artikel II-18 w\u00fcrde sich die Europ\u00e4ische Union zum Asylrecht bekennen &#8211; &#8222;nach Ma\u00dfgabe des Genfer Abkommens&#8220;. In anderen Verfassungspassagen spiegelt sich jedoch der repressive Zungenschlag der EU-Fl\u00fcchtlingspolitik wieder.<\/p>\n<p>Sie w\u00fcrden die M\u00f6glichkeit legitimieren, den Fl\u00fcchtlingsschutz in Transit- und Herkunftsl\u00e4nder auszulagern und damit faktisch abzuschaffen (III-167).<\/p>\n<p>Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist zwar als Teil der &#8222;Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit&#8220; enthalten (II-10). Es w\u00fcrde jedoch den Einzelstaaten \u00fcberlassen, wie dies ausgestaltet wird. Damit w\u00e4ren die bestehenden repressiven Regelungen faktisch legitimiert.<\/p>\n<p>Insbesondere das Recht von Soldatinnen und Soldaten, den Kriegsdienst zu verweigern, wird von vielen EU-Mitgliedstaaten eingeschr\u00e4nkt oder gar ausgeschlossen. ((2))<\/p>\n<h3>Weltweite Milit\u00e4reins\u00e4tze<\/h3>\n<p>All dies zeichnete sich schon in den vergangenen Jahren ab. In mindestens f\u00fcnf Bereichen ist die Militarisierung der Union schon weit fortgeschritten. Zentrales Element sind die seit Ende der 80er Jahre aufgebauten multinationalen Korps. Im Jahre 2004 soll des weiteren eine EU-Interventionstruppe einsatzf\u00e4hig sein, die bis zu 60.000 Mann f\u00fcr einen Einsatz aufbringen kann; Deutschland wird daf\u00fcr mit 18.000 einsatzf\u00e4higen Soldatinnen und Soldaten das gr\u00f6\u00dfte Kontingent stellen. Zudem sollen sogenannte Battle Groups neu gegr\u00fcndet werden, sieben bis neun Gefechtsgruppen mit je etwa 1.500 Mann, die innerhalb von 15 Tagen f\u00fcr Milit\u00e4reins\u00e4tze auf der ganzen Welt mobilisiert werden k\u00f6nnen. Hinzu kommt das &#8222;Europ\u00e4ische Amt f\u00fcr R\u00fcstung, Forschung und milit\u00e4rische F\u00e4higkeiten&#8220;, das bereits auf einem EU-Gipfel Ende 2003 beschlossen wurde. Und selbst die Aufr\u00fcstungsverpflichtung findet sich im Strategiepapier der Europ\u00e4ischen Union, das auf dem selben Gipfel verabschiedet wurde. ((3))<\/p>\n<p>Der Einigungsprozess der Europ\u00e4ischen Union, der von neoliberalen Interessen f\u00fcr die Freiheit des Kapitals, der Waren und der Dienstleistungen motiviert war, vollzieht sich nun auch ganz offenkundig auf milit\u00e4rischem Gebiet. Das ist verbunden mit entscheidenden Schritten f\u00fcr eine eigenst\u00e4ndige Milit\u00e4rpolitik der Europ\u00e4ischen Union, abseits von den USA.<\/p>\n<p>Dass es von europ\u00e4ischen Regierungen Ans\u00e4tze gibt, die hegemoniale Rolle der USA in Frage zu stellen, hat der &#8222;Widerstand&#8220; der deutschen und franz\u00f6sischen Regierung gegen den Irakkrieg gezeigt. Die Regierung unter Schr\u00f6der und Fischer bediente sich dabei des Arguments, dass ein Krieg einer v\u00f6lkerrechtlichen Legitimation bed\u00fcrfe, was im Umkehrschluss selbstverst\u00e4ndlich jeden vom Sicherheitsrat akzeptierten Krieg legitimieren w\u00fcrde. Praktisch setzte die deutsche Bundesregierung eine Doppelstrategie um, die sowohl Elemente der Konkurrenz, als auch der Kooperation beinhaltete. Sie stellte sich auf diplomatischer Ebene gegen den Krieg, tat aber alles daf\u00fcr, dass er stattfinden konnte und die Besatzung bewerkstelligt werden kann. Sie gew\u00e4hrte \u00dcberfluggenehmigungen und eine umfangreiche Nutzung der milit\u00e4rischen Infrastruktur in Deutschland, stellte die Bundeswehr f\u00fcr Wachdienste zur Verf\u00fcgung, setzte ABC-Abwehrsoldaten in Kuwait ein und lie\u00df Soldaten in den AWACS-Aufkl\u00e4rungsfliegern \u00fcber der T\u00fcrkei an der Grenze zum Irak zu. Nach dem offiziellen Kriegsende wurde diese Politik fortgesetzt. &#8222;Die Bundesregierung hat &#8211; wie Frankreich und Russland &#8211; der UN-Resolution 1511 zugestimmt, in der den Besatzungsm\u00e4chten USA, Gro\u00dfbritannien, Polen u.a. volle Handlungsfreiheit gegeben wird.&#8220; ((4)) Neben einer Reihe von Hilfsorganisationen sind bereits auch Polizisten der GSG 9 und auch Bundeswehrsoldaten von sogenannten Verbindungsteams im Irak stationiert.<\/p>\n<p>Auch das Sozialwissenschaftliche Institut der Bundeswehr macht sich Gedanken \u00fcber die Ziele einer eigenst\u00e4ndigen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europ\u00e4ischen Union. Ulrich vom Hagen kommt in einem Aufsatz aus dem Jahre 2003 zu dem Resultat, dass &#8222;man sich in Europa dar\u00fcber klar werden&#8220; m\u00fcsse, &#8222;welche Rolle man in der Welt zu spielen gedenkt. Wenn man in der Lage sein will, als EU mit den USA ernsthaft zu diskutieren, w\u00e4re eine europ\u00e4ische Globalstrategie eine wichtige Voraussetzung f\u00fcr einen zuk\u00fcnftigen Dialog auf gleicher Augenh\u00f6he.&#8220; ((5))<\/p>\n<p>Noch ist &#8222;man&#8220; weit davon entfernt, diese Augenh\u00f6he mit den USA auf der sicherheitspolitischen Ebene zu erreichen. Die USA ist unbestritten die milit\u00e4rische Supermacht, die j\u00e4hrlich an die 400 Milliarden US-Dollar in ihren Milit\u00e4retat hineinsteckt. Das Strategiepapier der Europ\u00e4ischen Union spricht allerdings schon sehr offen von Multilateralit\u00e4t, also von einem Weltsystem, das von mehreren Staaten zugleich dominiert bzw. kontrolliert wird. &#8222;Eine aktive und handlungsf\u00e4hige Europ\u00e4ische Union k\u00f6nnte Einfluss im Weltma\u00dfstab aus\u00fcben. Damit w\u00fcrde sie zu einem wirksamen multilateralen System beitragen.&#8220; Die Europ\u00e4ische Union will zu einem globalen Akteur werden. Die Aufr\u00fcstung soll vorangetrieben werden, um m\u00f6glichst viel Macht und Einfluss zu erreichen, die wirtschaftliche Expansion auszubauen und Kriege f\u00fchren zu k\u00f6nnen. Im Strategiepapier hei\u00dft das so: &#8222;Wir m\u00fcssen eine Strategiekultur entwickeln, die ein fr\u00fchzeitiges, rasches und wenn n\u00f6tig robustes Eingreifen f\u00f6rdert.&#8220;<\/p>\n<h3>Fl\u00fcchtlingsabwehr<\/h3>\n<p>Die meisten der gegenw\u00e4rtig etwa 12 Millionen Fl\u00fcchtlinge sind vor Krieg und kriegerischen Auseinandersetzungen geflohen. Insgesamt gibt es derzeit \u00fcber 40 Kriege oder milit\u00e4risch ausgetragene Konflikte. Wer versucht, zu fliehen, steht allerdings vor riesigen H\u00fcrden. Laut dem Fl\u00fcchtlingskommissariat der Vereinten Nationen, dem UNHCR, leben so weit \u00fcber 80% der Fl\u00fcchtlinge unter zumeist katastrophalen Bedingungen in der jeweiligen Herkunftsregion.<\/p>\n<p>Fl\u00fcchtlinge sind aber nicht nur im Herkunftsland mit Milit\u00e4r konfrontiert, mit Zwangsrekrutierung, Zerst\u00f6rung der Lebensgrundlagen durch milit\u00e4rische Eins\u00e4tze, Auspl\u00fcnderung und Ermordungen. Wer Schutz in der Europ\u00e4ischen Union sucht, sieht sich einer Festung gegen\u00fcber. Zun\u00e4chst wurden die legalen Wege geschlossen, u.a. durch die Einf\u00fchrung von Visa-Regelungen f\u00fcr alle Herkunftsl\u00e4nder von Fl\u00fcchtlingen. Fl\u00fcchtlingen wird in der Regel jedoch kein Visum ausgestellt. Da bleibt ihnen oft nur der Weg, die Grenzen illegalisiert zu \u00fcbertreten, Fl\u00fcsse zu durchschwimmen, in abgetakelten K\u00e4hnen das Meer zu \u00fcberqueren, sich in LKWs einschlie\u00dfen zu lassen. Es ist ein lebensgef\u00e4hrliches Unterfangen, Tausende von Toten sind die Folge.<\/p>\n<p>Mit massiven Mitteln wird versucht, illegalisierte Grenz\u00fcbertritte zu verhindern. Die Fl\u00fcchtlingsabwehr nimmt dabei durchaus milit\u00e4rische Qualit\u00e4ten an. Fregatten der verschiedenen Marineverb\u00e4nde patrouillieren in den Gew\u00e4ssern im Mittelmeer, beobachten bei der Gelegenheit Fl\u00fcchtlingsrouten und greifen Fl\u00fcchtlinge auf, verschiedentlich wurde von EU-Staaten Milit\u00e4r eingesetzt, um die Au\u00dfengrenzen zu bewachen. Der Grenzschutz wurde aufger\u00fcstet: Radart\u00fcrme, Nachtsichtger\u00e4te, W\u00e4rmebildkameras, Kohlendioxydsonden und vieles mehr kommen zum Einsatz. ((6))<\/p>\n<p>Wenn Fl\u00fcchtlinge in der N\u00e4he der Grenze aufgegriffen werden, droht ihnen via Drittstaatenregelung die sofortige Zur\u00fcckschiebung in das n\u00e4chstgelegene Transitland, ohne die M\u00f6glichkeit, einen Asylantrag zu stellen.<\/p>\n<p>So nimmt es nicht Wunder, dass die rigorose Abriegelung der Europ\u00e4ischen Union Wirkung zeigt: Die Zahl der Asylgesuche hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als halbiert. Im Jahre 2003 wurden nur noch 288.000 Asylantr\u00e4ge gestellt. In Deutschland sank die Zahl auf 50.000 &#8211; der niedrigste Stand seit 1984.<\/p>\n<p>Die Verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr greifen das auf. In ihnen werden Fl\u00fcchtlinge und MigrantInnen kurzerhand zu einer Bedrohung erkl\u00e4rt: &#8222;Ungel\u00f6ste politische, ethnische, religi\u00f6se, wirtschaftliche und gesellschaftliche Konflikte wirken sich im Verbund mit dem internationalen Terrorismus, mit der international operierenden Organisierten Kriminalit\u00e4t und den zunehmenden Migrationsbewegungen unmittelbar auf die deutsche und europ\u00e4ische Sicherheit aus.&#8220; ((7)) Das l\u00e4sst aufhorchen. Was haben eigentlich Milit\u00e4rpolitik und Fl\u00fcchtlingsabwehr der Europ\u00e4ischen Union miteinander zu tun?<\/p>\n<h3>Fluchtursachenbek\u00e4mpfung durch milit\u00e4rische Intervention?<\/h3>\n<p>Der Krieg um den Kosovo, der humanit\u00e4r begr\u00fcndet wurde, war f\u00fcr die Europ\u00e4ische Union ein Testfall zum Umgang mit Fl\u00fcchtlingen. Der Milit\u00e4reinsatz der NATO wurde mit einem System der &#8222;Regionalisierung&#8220; und einen Konzept verbunden, das lediglich einen &#8222;vor\u00fcbergehenden Schutz&#8220; f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge vorsieht. Zun\u00e4chst versuchten die EU-Staaten, die Fl\u00fcchtlinge nicht aus der Region kommen zu lassen. Sie wurden &#8222;heimatnah untergebracht&#8220;, wie Innenminister Schily es formulierte. Das bedeutete die Aufnahme in Fl\u00fcchtlingslagern in Mazedonien und Albanien, den Nachbarstaaten des Kosovo. Die Lager waren zum gro\u00dfen Teil von NATO-Truppen aufgebaut worden. Gleichzeitig sollte verhindert werden, dass Fl\u00fcchtlinge in andere L\u00e4nder weiter reisen k\u00f6nnen: sch\u00e4rfere Kontrollen an den Grenzen, tempor\u00e4re Aussetzung der Visaerteilung und anderes mehr. Die Folge war: Die Nachbarstaaten wurden destabilisiert. &#8222;Erst nach dramatischen Appellen des UNHCR begann die Europ\u00e4ische Union, Fl\u00fcchtlinge zu evakuieren. Die Aufnahmel\u00e4nder entschieden nach politischem Ermessen, wie viele Fl\u00fcchtlinge sie f\u00fcr wie lange aufnahmen &#8211; insgesamt waren es knapp 80.000. Diese Schutzsuchenden erhielten in den meisten europ\u00e4ischen L\u00e4ndern keinen asylrechtlichen Schutz, sondern lediglich einen zeitlich befristeten Schutz minderer Qualit\u00e4t. Dreh- und Angelpunkt dieses politischen Schutzkonzeptes ist die Ersetzung der in der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention niedergelegten individuellen Rechte durch das Ermessen des Aufnahmelandes.&#8220; ((8)) Das Konzept der Regionalisierung wurde auch in anderen F\u00e4llen \u00e4hnlich umgesetzt.<\/p>\n<h3>N\u00fctzliche versus unn\u00fctze MigrantInnen<\/h3>\n<p>Die Auseinandersetzung um das Zuwanderungsgesetz in Deutschland zeigt, dass es Interessen gibt, bestimmte Gruppen von Einwanderern ins Land zu lassen. Weiter fortgeschritten ist diese Entwicklung bereits in Spanien. Einerseits wurde das spanische Ausl\u00e4nderrecht extrem versch\u00e4rft, andererseits werden billige Arbeitskr\u00e4fte ins Land gelassen. Sie arbeiten in den Nischen des Arbeitsmarktes unter sklaven\u00e4hnlichen Bedingungen: in der Schuhproduktion, Landwirtschaft, Lederverarbeitung, auf Baustellen, bei Reinigungsbetrieben, in der Prostitution sowie im Hausarbeitssektor. Oft erhalten sie bei 10 bis 13 Stunden Arbeit pro Tag lediglich einen Hungerlohn, ohne Arbeitsvertrag und ohne Sozialversicherung. So lie\u00df das spanische Innenministerium zwar im Jahre 2003 einerseits \u00fcber 90.000 Menschen abschieben. Andererseits wurden im selben Zeitraum mehr als 320.000 Aufenthaltspapiere ausgestellt, so viel wie nie zuvor. ((9)) &#8222;Dies zeigt eines der bedeutendsten Elemente der Ausl\u00e4nderpolitik: Auf der einen Seite wird gegen die &#8218;illegale Einwanderung&#8216; aufger\u00fcstet und Stimmung gemacht, um abzuschieben; auf der anderen Seite wird selektiv das Aufenthaltsrecht erteilt. (&#8230;) Die Menschen werden im neoliberalen Politikverst\u00e4ndnis nach wirtschaftlich N\u00fctzlichen und Unn\u00fctzen eingeteilt.&#8220; ((10))<\/p>\n<p>Ein anderes Beispiel daf\u00fcr ist der Umgang mit Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern. Beispielsweise hatte ein Jahr nach dem Kosovokrieg das Innenministerium unter Schily erkl\u00e4rt, dass &#8222;Deserteure und Wehrdienstverweigerer&#8220; aus der Bundesrepublik Jugoslawien dann &#8222;mit einer positiven Entscheidung&#8220; in ihren Asylverfahren rechnen k\u00f6nnten, &#8222;(wenn sie) beweisen bzw. glaubhaft vortragen, ab Herbst 1998 bis zur Beendigung des Kriegszustandes nach dem 26. Juni 1999 den Wehrdienst verweigert zu haben bzw. desertiert zu sein&#8220;. ((11)) Als Grund f\u00fcr diese Ma\u00dfnahme gab das Innenministerium die drohende harte Bestrafung bei R\u00fcckkehr in die Bundesrepublik Jugoslawien an sowie die Ungewissheit, ob die Betroffenen faire Verfahren zu erwarten h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Obwohl sich der Regierungsbeschluss auf die Rechtsprechung bezog, gab es unverkennbar politische Motive f\u00fcr die Entscheidung. 1999 hatte die NATO \u00fcber dem Kriegsgegner Serbien Flugbl\u00e4tter abgeworfen, in denen sie jugoslawische Soldaten aufrief, &#8222;Einheit und Kriegsger\u00e4t zu verlassen und aus dem Kosovo zu fliehen&#8220;. Sie wurden in gewisser Weise als \u00dcberl\u00e4ufer betrachtet, die die Seite gewechselt hatten. Die Deserteure der gegnerischen Armee waren die good guys, die n\u00fctzlichen Verweigerer, und nur daher wurde ihnen ein Schutz angeboten.<\/p>\n<h3>Zivilmilit\u00e4risch<\/h3>\n<p>Von einigen Organisationen ist zu h\u00f6ren, dass der Verfassungsentwurf der Europ\u00e4ischen Union sicherlich an verschiedenen Punkten zu kritisieren sei. Allerdings sei es doch gelungen, z.B. den Hinweis auf zivile Ma\u00dfnahmen verfassungsrechtlich abzusichern. So finde sich im Artikel III-210 der Verweis auf &#8222;Missionen, bei deren Durchf\u00fchrung die Union auf zivile und milit\u00e4rische Mittel zur\u00fcckgreifen kann&#8220;. Die Liste der dort genannten Ma\u00dfnahmen reicht von Abr\u00fcstungsma\u00dfnahmen, \u00fcber humanit\u00e4re Aufgaben und Rettungseins\u00e4tze, Aufgaben der Konfliktverh\u00fctung, bis zu Frieden schaffenden Ma\u00dfnahmen, Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten und &#8222;Unterst\u00fctzung f\u00fcr Drittstaaten bei der Bek\u00e4mpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet&#8220;. Das bedeutet in der Tat: Das Mandat f\u00fcr milit\u00e4rische Eins\u00e4tze wird extrem weit gefasst.<\/p>\n<p>Der Einsatz von zivilen Mitteln wird im Verfassungsentwurf immer im Zusammenhang mit milit\u00e4rischen Mitteln genannt, nicht als eigenst\u00e4ndige M\u00f6glichkeit. Zivile und milit\u00e4rische Ma\u00dfnahmen werden so vermischt. In der Praxis geschah dies schon in der Vergangenheit, wie Beispiele zeigen. Das Milit\u00e4r baute in der N\u00e4he des Kosovo Fl\u00fcchtlingslager auf und bewachte diese, Fl\u00fcchtlingshilfsorganisationen waren in den Lagern t\u00e4tig. Das Milit\u00e4r besetzte Landesteile oder L\u00e4nder, die zivilen Hilfsorganisationen sollen als Teil der Besatzungspolitik beim Wiederaufbau helfen. In Kundus, Afghanistan, machten die zivilen Helfer deutlich, was sie davon halten. Deutsche Hilfsorganisationen, wie &#8222;Caritas International&#8220; oder &#8222;\u00c4rzte ohne Grenzen&#8220;, die dort bislang gut arbeiten konnten, meinten einhellig: &#8222;In Kundus brauchen wir die Bundeswehr nicht.&#8220; ((12))<\/p>\n<p>Sie st\u00f6re eher, da sie unn\u00f6tig die zivilen Helfer gef\u00e4hrde. Etwaige Angreifer w\u00fcrden zwischen zivilen und milit\u00e4rischen Akteuren aus dem Ausland keinen Unterschied machen. Aber nicht nur das: Die zivilen Eins\u00e4tze werden damit zum verl\u00e4ngerten Arm der milit\u00e4rpolitischen Strategien.<\/p>\n<p>Die &#8222;Verfassung f\u00fcr Europa&#8220; soll nach dem Willen der EU-Regierungen die Europ\u00e4ische Union zu einem &#8222;Vorbild in der neuen Weltordnung&#8220; machen.<\/p>\n<p>Sie wird kein Vorbild, dem es nachzustreben g\u00e4lte. Es zeichnen sich gravierende Konsequenzen bei der Militarisierung und Fl\u00fcchtlingsabwehr der Europ\u00e4ischen Union ab. Stattdessen gilt es, f\u00fcr Entmilitarisierung, ein offenes Europa und einen umfassenden Fl\u00fcchtlingsschutz zu streiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Und eine Diskussion dar\u00fcber ist dringend geboten. Wird diese Verfassung beschlossen und schlie\u00dflich auch ratifiziert, wird sie einen rechtlich h\u00f6heren Stellenwert erhalten, als er den nationalstaatlichen Verfassungen der Mitgliedsl\u00e4nder der Europ\u00e4ischen Union beigemessen wird. 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