{"id":6611,"date":"2005-02-01T00:00:41","date_gmt":"2005-01-31T22:00:41","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=6611"},"modified":"2022-07-26T13:06:01","modified_gmt":"2022-07-26T11:06:01","slug":"die-falle-der-rettungsfolter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2005\/02\/die-falle-der-rettungsfolter\/","title":{"rendered":"Die Falle der &#8222;Rettungsfolter&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>Die Androhung reichte. Magnus Gaefgen gab preis, wo die Leiche des von ihm entf\u00fchrten elfj\u00e4hrigen Bankierssohn Jakob von Metzler zu finden war.<\/p>\n<p>Dies war sicherlich nicht der erste Fall, dass Polizeibeamte in einer Vernehmung Gewalt androhten oder anwendeten, um den Willen einer Person zu brechen. Sicher war es jedoch das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass eine Folterandrohung schriftlich in den Akten festgehalten und von dem verantwortlichen Beamten \u00f6ffentlich politisch und juristisch gerechtfertigt wurde.<\/p>\n<p>Am 20. Dezember 2004, \u00fcber zwei Jahre nach dem eigentlichen Vorfall, hat das Frankfurter Landgericht mit seinem Urteil im Fall Daschner einen juristischen Eiertanz sonder gleichen vorgef\u00fchrt. Wolfgang Daschner habe sich der &#8222;Verleitung zur N\u00f6tigung in einem schweren Fall&#8220; schuldig gemacht, der Kriminalbeamte Ortwin Ennigkeit habe diese N\u00f6tigung ausgef\u00fchrt. Bestraft wurden die beiden hingegen nicht. Das Gericht fand wie schon zuvor die Staatsanwaltschaft &#8222;massive Milderungsgr\u00fcnde&#8220;. Eine Geldstrafe wurde zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt. &#8222;Verwarnung mit Strafvorbehalt&#8220; nennt sich diese mildeste aller denkbaren strafrechtlichen Sanktionen.<\/p>\n<p>Das Urteil belegt zun\u00e4chst die alte Erkenntnis, dass vor dem Gesetz einige gleicher sind als andere. Einer s\u00fcdamerikanischen Drogenkurierin beispielsweise, die mit dem Transport von einigen Kilos Koks ihre Familie vor dem Absturz in die Armut retten will, w\u00fcrde das Landgericht wohl kaum &#8222;ehrenwerte Motive&#8220; zubilligen.<\/p>\n<p>Selbst wenn es &#8211; ein unwahrscheinlicher Fall &#8211; am unteren Ende des Strafrahmens bliebe, m\u00fcsste die Frau ins Gef\u00e4ngnis. Bei einer Mindeststrafe von zwei Jahren kann sie nicht auf Bew\u00e4hrung hoffen. Im Falle Daschner\/Ennigkeit wagte das Gericht nicht einmal, die Mindeststrafe &#8211; hier: ein halbes Jahr, immer zur Bew\u00e4hrung &#8211; auszusprechen. Und das, obwohl die Beamten keine disziplinarischen Konsequenzen h\u00e4tten bef\u00fcrchten m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Die ungleiche Verteilung von Milde und entschlossener &#8222;Verteidigung der Rechtsordnung&#8220; ist aber l\u00e4ngst nicht alles: Das ganze Verfahren demonstriert, dass die Strafjustiz nicht in der Lage war, mit diesem Fall und d.h. mit der politischen und juristischen Verharmlosung der Folter umzugehen. Das zeigte sich bereits an der Langsamkeit, mit der sie das Verfahren anging: Erst am 15. Januar 2003, mehr als ein Vierteljahr nach den Ereignissen, nahm die Staatsanwaltschaft von Daschners Aktennotiz f\u00f6rmlich Kenntnis. Sie begr\u00fcndete diese Versp\u00e4tung mit der ferien- und krankheitsbedingten Abwesenheit der zust\u00e4ndigen Herren. Am 27. Januar er\u00f6ffnete sie die Ermittlungen &#8211; noch wegen Aussageerpressung. ((1))<\/p>\n<p>Als die Folterdrohung \u00f6ffentlich wurde, erntete Daschner nur bei den notorisch linken und linksliberalen Kreisen Entsetzen. In den Leserbriefspalten wurde er jedoch zum Helden, zum &#8222;beherzten Polizisten&#8220;, der das Leben des entf\u00fchrten Kindes retten wollte. Der Held durfte sich in einer Vielzahl von Interviews rechtfertigen und darlegen, dass die &#8222;Zuf\u00fcgung von Schmerz&#8220; eben keine Folter gewesen sei: Verletzungen seien ausgeschlossen gewesen, \u00e4rztliche Kontrolle und professionelle Ausf\u00fchrung &#8211; nicht durch einen Folterspezialisten, sondern durch einen &#8222;Polizeibeamten mit \u00dcbungslizenz des deutschen Sportbundes&#8220; &#8211; seien gew\u00e4hrleistet gewesen. Und schlie\u00dflich sei es nicht um ein Gest\u00e4ndnis, sondern nur um die Rettung des Jungen gegangen &#8211; keine strafprozessuale Angelegenheit, sondern &#8222;unmittelbarer Zwang&#8220; zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr f\u00fcr Leib und Leben.<\/p>\n<p>Die Falle der &#8222;Rettungsfolter&#8220; war aufgebaut, und die &#8222;\u00f6ffentliche Meinung&#8220; lief bereitwillig hinein: In den Kommentaren eines grossen Teils der Medien &#8211; beileibe nicht nur der Boulevardbl\u00e4tter &#8211; begann das Abw\u00e4gen: Wie viel Schmerz darf &#8222;zugef\u00fcgt&#8220; werden, wenn wom\u00f6glich das Leben eines Kindes gerettet werden k\u00f6nnte? Selbst einer taz-Kommentatorin erschien die &#8222;Androhung eines Schmerzes&#8220; in einem solchen Falle &#8222;durchaus als das kleinere \u00dcbel&#8220;. In die Reihe der Relativierer stellte sich nicht nur der stock-reaktion\u00e4re Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), sondern auch Geert Mackenrodt vom Richterbund, der nach heftigen Auseinandersetzungen in seinem Verband zur\u00fcckkrebsen musste. Daschners Dienstherr, der hessische Innenminister Volker Bouffier, bekundete &#8222;menschliches Verst\u00e4ndnis&#8220; und sah sich nicht zu disziplinarischen Konsequenzen veranlasst. BundespolitikerInnen begannen dar\u00fcber nachzudenken, welche rechtlichen Folgen aus der Folterdrohung zu ziehen seien: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hielt den &#8222;rechtfertigenden Notstand&#8220; des \u00a7 34 Strafgesetzbuch f\u00fcr ausreichend, um Daschner zu entlasten; CSU-Sprecher Norbert Geis empfahl, der Polizei &#8222;weitgehende Befugnisse f\u00fcr lebensbedrohende Situationen&#8220; einzur\u00e4umen, um den &#8222;T\u00e4ter zwingen zu k\u00f6nnen, Informationen zu geben, die unmittelbar helfen.&#8220;<\/p>\n<p>Schon zu diesem Zeitpunkt war klar, dass Daschner allenfalls mit einer symbolischen Verurteilung rechnen musste. Den Entf\u00fchrer und M\u00f6rder Gaefgen &#8211; zur Tatzeit 27 Jahre alt &#8211; traf dagegen die volle H\u00e4rte der Justiz: Lebensl\u00e4nglich, &#8222;besondere Schwere der Schuld&#8220;, lautete das Urteil.<\/p>\n<p>Gaefgen wird auch nach f\u00fcnfzehn Jahren nicht freikommen. Das Gericht hat zwar seine urspr\u00fcnglichen Gest\u00e4ndnisse nicht gewertet, aber ein Verfahrenshindernis wollte es nicht sehen. Damit hatte es die einzige ernstzunehmende Sanktionsm\u00f6glichkeit gegen die Polizei verspielt.<\/p>\n<p>Erst im Februar 2004 legte die Staatsanwaltschaft ihre Klage gegen Daschner und Ennigkeit vor &#8211; aus der &#8222;Aussageerpressung&#8220; war N\u00f6tigung bzw. Verleitung zur N\u00f6tigung geworden. Bouffier versetzte Daschner zwar nun ins Innenministerium, die Gefahr einer Verurteilung mit beamtenrechtlichen Folgen war durch die Herabstufung des Tatvorwurfs jedoch gebannt. Im Juni lie\u00df das Landgericht die Anklage zu, der Prozess begann am 18. November.<\/p>\n<p>Einen Monat bevor das Landgericht sein Urteil f\u00e4llte, hatte das Fernsehgericht unter Vorsitz von Richterin Sabine Christiansen bereits seinen Freispruch formuliert. Vier Millionen ZuschauerInnen beobachteten am 21. November, wie die (politische) Minderheit dieses Gerichts kl\u00e4glich untergebuttert wurde. Der Fraktionsvize der CDU\/CSU Wolfgang Bosbach und der BDK-Scharfmacher Rolf Jaeger dominierten die Diskussion. &#8222;Hat die Frankfurter Polizei mit der Anordnung von Folter richtig gehandelt, um das Leben des entf\u00fchrten Kindes zu retten?&#8220;, lautete die anschliessende QuickVote-Frage: Ja, sagten 53,6 Prozent der 806 Antwortenden.<\/p>\n<p>Das Urteil des Landgerichts war vor diesem Hintergrund nur noch von nachrangiger Bedeutung. In der politischen Diskussion haben Daschner und Komplizen einen Erfolg davon getragen. Sie haben gezeigt, dass das in internationalen Vertr\u00e4gen, im Grundgesetz, in der Strafprozessordnung und in den Polizeigesetzen verankerte &#8222;absolute&#8220; Folterverbot auch in der BRD nur relativ ist. &#8222;Wir leben nicht mehr im Jahr 1950, wo die europ\u00e4ischen Menschenrechtskonventionen abgeschlossen wurden&#8220;, erkl\u00e4rte Fernsehrichter Jaeger. &#8222;Wir leben in Zeiten der Bedrohung durch internationalen Terrorismus.&#8220; Da darf auch im Rechtsstaat ein bisschen gefoltert werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Androhung reichte. Magnus Gaefgen gab preis, wo die Leiche des von ihm entf\u00fchrten elfj\u00e4hrigen Bankierssohn Jakob von Metzler zu finden war. Dies war sicherlich nicht der erste Fall, dass Polizeibeamte in einer Vernehmung Gewalt androhten oder anwendeten, um den Willen einer Person zu brechen. Sicher war es jedoch das erste Mal in der Geschichte &hellip; <a href=\"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2005\/02\/die-falle-der-rettungsfolter\/\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"slim_seo":{"title":"Die Falle der \"Rettungsfolter\" - graswurzelrevolution","description":"Die Androhung reichte. Magnus Gaefgen gab preis, wo die Leiche des von ihm entf\u00fchrten elfj\u00e4hrigen Bankierssohn Jakob von Metzler zu finden war. Dies war sicherl"},"footnotes":""},"categories":[405,1030],"tags":[],"class_list":["post-6611","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-296-februar-2005","category-es-wird-ein-laecheln-sein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6611","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6611"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6611\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6611"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6611"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6611"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}