{"id":6951,"date":"2005-07-01T00:00:29","date_gmt":"2005-06-30T22:00:29","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=6951"},"modified":"2022-07-26T14:24:29","modified_gmt":"2022-07-26T12:24:29","slug":"imperiale-traume","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2005\/07\/imperiale-traume\/","title":{"rendered":"&#8222;Imperiale Tr\u00e4ume&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>Eine Arbeitsgruppe des ehemaligen finnischen Pr\u00e4sidenten Martti Ahtisaari rechnete vor, dass nach einem Beitritt der T\u00fcrkei langfristig 2,7 Millionen Menschen aus der T\u00fcrkei in die Europ\u00e4ische Union einwandern w\u00fcrden und dies eine Islamisierung Europas zur Folge h\u00e4tte &#8211; ein Argument, was schon angesichts der Zahl von 450 Millionen EinwohnerInnen in den 25 EU-Mitgliedsl\u00e4ndern reichlich absurd ist.<\/p>\n<p>Unstrittig ist hingegen bei Regierenden aller Couleur, dass die T\u00fcrkei st\u00e4rker in die EU eingebunden werden soll. Schon jetzt sind die wirtschaftlichen und milit\u00e4rischen Beziehungen (\u00fcber die NATO) eng gekn\u00fcpft. Das soll gest\u00e4rkt werden. Die Bef\u00fcrworterInnen eines Beitritts zur EU sehen Europa schon als &#8222;Global Player&#8220;, der den USA in der islamischen Welt eine eigene Sicherheitspolitik f\u00fcr den Nahen und Mittleren Osten entgegensetzen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich w\u00fcrde die EU mit einer in 20 Jahren anvisierten Mitgliedschaft der T\u00fcrkei weit in den S\u00fcdosten reichen, um ihre strategischen Interessen bis in die Region des Kaukasus zu verfolgen.<\/p>\n<p>Hinter diesen Interessen tritt die Durchsetzung notwendiger Ver\u00e4nderungen in der T\u00fcrkei weit zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Besonders augenf\u00e4llig wurde dies im Vorfeld der Entscheidung der EU-Regierungschefs. Da sprach der Erweiterungskommissar Verheugen davon, dass es keine systematische Folter mehr in der T\u00fcrkei g\u00e4be.<\/p>\n<p>Die t\u00fcrkische Menschenrechtsstiftung sieht das anders. Sie listete in ihrem Bericht f\u00fcr 2003 detailliert auf, welche Foltermethoden angewandt worden sind, und erl\u00e4utert: &#8222;Wir k\u00f6nnen nicht zu dem Schluss kommen, dass die Zahl der F\u00e4lle von Folter abgenommen hat. Herauszustellen ist vielmehr, dass sich die Foltermethoden ge\u00e4ndert haben. Beispiele zeigen, dass sich die Sicherheitskr\u00e4fte bem\u00fchen, keine sichtbaren Zeichen zu hinterlassen, eine Folge der k\u00fcrzlich verabschiedeten Gesetze.&#8220; ((1))<\/p>\n<p>Auch andere von der t\u00fcrkischen Regierung in Gang gesetzte Reformen sind mehr Schein als Sein. So wurde mit Blick auf die EU im Jahre 2002 das Verbot der kurdischen Sprache aufgehoben. Seitdem d\u00fcrfen Fernseh- und Radiosendungen in Kurdisch ausgestrahlt werden, an privaten Schulen ist Kurdischunterricht zul\u00e4ssig, nicht hingegen an \u00f6ffentlichen Schulen und in Universit\u00e4ten. Aber selbst diese eingeschr\u00e4nkten M\u00f6glichkeiten werden durch administrative Ma\u00dfnahmen verhindert, so dass die Menschenrechtsstiftung folgert: &#8222;Kurdisch oder andere Minderheitensprachen sind aufgrund b\u00fcrokratischer Widerst\u00e4nde bislang nicht garantiert.&#8220; ((2))<\/p>\n<p>Die Ausgrenzung gro\u00dfer Teile der Bev\u00f6lkerung wird also fortgesetzt, und weiter wird das Milit\u00e4r im Osten der T\u00fcrkei eingesetzt, um jeden Widerstand mit Gewalt zu beenden.<\/p>\n<p>Die Verhandlungen mit der EU f\u00fchrten auch dazu, dass die Stellung des &#8222;Nationalen Sicherheitsrates&#8220; beschnitten wurde. Er war vom Milit\u00e4r gef\u00fchrt worden und hatte der Regierung immer wieder Beschl\u00fcsse diktiert. Das Generalsekretariat des Sicherheitsrates, von einem Milit\u00e4r gef\u00fchrt, konnte geheime Verordnungen erlassen. Das erm\u00f6glichte dem leitenden Sekret\u00e4r, wie ein zweiter Premierminister hinter den Kulissen zu agieren. Mit der Reform soll der Nationale Sicherheitsrat nur noch eine beratende Funktion aus\u00fcben.<\/p>\n<p>Die Zahl der zivilen Mitglieder wurde erh\u00f6ht, die Vollmachten des Generalsekretariats wurden erheblich eingeschr\u00e4nkt, geheime Verordnungen sind nicht mehr zul\u00e4ssig. Aber das Milit\u00e4r besitzt nach wie vor gesetzliche, wirtschaftliche und politische M\u00f6glichkeiten, um seine Macht zu erhalten. ((3))<\/p>\n<p>Coskun \u00dcsterci, lange Jahre in antimilitaristischen Gruppen in der T\u00fcrkei aktiv, schreibt dazu: &#8222;Mit einem Beitritt zur Europ\u00e4ischen Union verbindet sich zum einen das Interesse der T\u00fcrkei, imperiale Tr\u00e4ume zu verwirklichen. Es w\u00fcrde ihre Rolle und Macht im Kaukasus und dem Nahen Osten st\u00e4rken. Zum anderen werden die mit einem Beitritt zur Europ\u00e4ischen Union verbundenen M\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine wirtschaftliche Entwicklung als Werkzeug gesehen, um in der Region auch dauerhaft wirtschaftlich eine Vorreiterrolle spielen zu k\u00f6nnen. Angesichts solcher Potentiale werden gar so l\u00e4stige Aufgaben, wie die Verbesserung von &#8218;Demokratie&#8216; und Menschenrechte in Kauf genommen. Die (&#8230;) Gesetzes\u00e4nderungen sind diesem Hintergrund zu verdanken.&#8220; ((4))<\/p>\n<p>Die mit \u00fcber 500.000 Mann zweitgr\u00f6\u00dfte Armee der NATO wird dabei nicht nur eigene machtpolitische, sondern auch wirtschaftliche Interessen im Auge haben. Schlie\u00dflich ist das Milit\u00e4r einer der gr\u00f6\u00dften Kapitaleigner des Landes. \u00dcber die 1961 gegr\u00fcndete Organisation OYAK, die eigentlich eine Hilfskasse f\u00fcr Offiziere ist, baute die Armee eine der gr\u00f6\u00dften Holdings des Landes auf. Dazu geh\u00f6ren zahlreiche Betriebe, Banken und Beteiligungen in den verschiedensten Zweigen der Wirtschaft. ((5))<\/p>\n<p>Bewegung schien es vor allem in Bezug auf Zypern zu geben. Die seit 1974 bestehende Spaltung in einen t\u00fcrkischen Norden und einen griechischen S\u00fcden sollte &#8211; so das erkl\u00e4rte Ziel &#8211; mit einem Referendum im Mai 2004, kurz vor der Aufnahme Zyperns in die EU, beendet werden. Dazu hatte der UN-Generalsekret\u00e4r Kofi Annan einen Plan vorgelegt, der zwar eine gemeinsame Bundesregierung, Flagge und Hymne vorsah, aber unter diesem Dach h\u00e4tte es zwei selbstst\u00e4ndige Staaten gegeben, mit jeweils eigener Au\u00dfen- und Wirtschaftspolitik. Das t\u00fcrkische Milit\u00e4r auf Zypern sollte von 30.000 auf 6.000 Soldaten reduziert werden. Die soziale Frustration insbesondere der jungen Generation im Norden Zyperns hatte sich im Jahre 2003 in massiven Protesten und Kundgebungen entladen. Viele setzten auf den Plan der UNO, damit auch Nordzypern Teil der EU wird. Davon versprachen sie sich ein Ende der allgegenw\u00e4rtigen Korruption und Vetternwirtschaft und einen wirtschaftlichen Aufschwung, vor allem durch Tourismus. Dementsprechend stimmte im Norden eine Mehrheit f\u00fcr den Plan, der griechische S\u00fcden hingegen lehnte ihn mit gro\u00dfer Mehrheit ab &#8211; mit vorwiegend chauvinistischen Argumenten.<\/p>\n<p>Das t\u00fcrkische Milit\u00e4r hatte gegen den UN-Plan zwar Bedenken ge\u00e4u\u00dfert, ihn aber nicht abgelehnt. Die t\u00fcrkische Regierung unterst\u00fctzte den Annan-Plan, um die Chancen der T\u00fcrkei auf einen EU-Beitritt zu erh\u00f6hen. ((6))<\/p>\n<p>Die Zur\u00fcckhaltung des Milit\u00e4rs mag zun\u00e4chst erstaunen. Die vermeintliche milit\u00e4rische Bedrohung durch Griechenland wurde immer mit der Situation in Zypern in Verbindung gesetzt. Hier wurden nationalistische Forderungen bedient, und die Armee konnte sich als H\u00fcterin der Nation, als Schutz aller T\u00fcrken darstellen. Gleichzeitig sprach aber wohl wenig gegen den Plan der UN, w\u00e4re doch damit der Zugang zur EU erkauft worden &#8211; zu einem guten Preis: Die Pr\u00e4senz des t\u00fcrkischen Milit\u00e4rs in Zypern h\u00e4tte fortbestehen und gerade im wirtschaftlichen Bereich ausgebaut werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>So m\u00fcssen alle Reformen auf dem Hintergrund macht- und wirtschaftspolitischer Interessen gesehen werden. Sicher gibt es an einigen Stellen Ver\u00e4nderungen, die nicht nur kosmetischer Natur sind. Aber letztlich wird insbesondere das t\u00fcrkische Milit\u00e4r bei allem darauf achten, dass die eigene Stellung zumindest gewahrt bleibt.<\/p>\n<h3>Situation der KriegsgegnerInnen<\/h3>\n<p>In besonderer Weise trifft diese Situation KriegsgegnerInnen in der T\u00fcrkei. In der Vergangenheit wurde wiederholt \u00f6ffentliche Kritik des Milit\u00e4rapparates strafrechtlich verfolgt, als &#8222;Distanzierung des Volkes vom Milit\u00e4r&#8220; oder als &#8222;Beleidigung des Milit\u00e4rs und der Sicherheitskr\u00e4fte&#8220;. Zum anderen wurden Kriegsdienstverweigerer von Milit\u00e4rgerichten wegen Befehlsverweigerung oder Desertion auch mehrmals bestraft, weil sie sich z.B. dem Tragen einer Uniform widersetzten oder nicht zum Dienst erschienen. Ihre Verfolgung stellte sich als ein nicht endender Kreislauf von Verweigerung, Anklage und Verurteilung dar, da die Wehrpflicht erst erlischt, wenn der Milit\u00e4rdienst vollst\u00e4ndig abgeleistet worden ist.<\/p>\n<p>Mit der Reform des Strafgesetzbuches, die im Juni 2005 in Kraft trat, wurden die wesentlichen Strafverfolgungsgr\u00fcnde erneut in das Strafgesetzbuch mit aufgenommen. Der neue Art. 301 besagt, dass die &#8222;Beleidigung der T\u00fcrken, der Republik und \u00f6ffentlicher Institutionen&#8220; unter Strafe gestellt wird. Der Straftatbestand der &#8222;Distanzierung des Volkes vom Milit\u00e4r&#8220; findet sich nun in Art. 318, wonach &#8222;Aktivit\u00e4ten, Aufforderungen und Empfehlungen, die das Volk vom Milit\u00e4rdienst distanzieren, oder entsprechende Propaganda mit sechs Monaten bis zu zwei Jahren Haft bestraft&#8220; werden. Und schlie\u00dflich stellt Art. 319 die &#8222;Aufwiegelung zum Ungehorsam&#8220; unter Strafe, also z.B. die Aufforderung an Soldaten, bestimmten Befehlen nicht nachzukommen oder den Kriegsdienst zu verweigern.<\/p>\n<p>Der neue Artikel 305 stellt zudem Verst\u00f6\u00dfe &#8222;gegen die grunds\u00e4tzlichen nationalen Interessen&#8220; unter Strafe. Darunter werden u.a. die Unteilbarkeit des Landes wie auch die nationale Sicherheit verstanden. H\u00fclya \u00dccpinar, Rechtsanw\u00e4ltin aus Izmir, schreibt dazu: &#8222;Jede Behinderung der Kriegf\u00fchrung wird unter diesen Artikel fallen. Es k\u00f6nnen somit \u00c4u\u00dferungen darunter fallen, die den R\u00fcckzug der t\u00fcrkischen Streitkr\u00e4fte aus Zypern fordern oder f\u00fcr eine L\u00f6sung des Konflikts werben, wie auch \u00c4u\u00dferungen zum V\u00f6lkermord an den Armeniern w\u00e4hrend des 1. Weltkrieges.&#8220; ((7))<\/p>\n<p>Somit ist weiterhin damit zu rechnen, dass \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferungen von KriegsgegnerInnen, die sich f\u00fcr die Kriegsdienstverweigerung einsetzen, andere zur Verweigerung aufrufen oder eine friedliche L\u00f6sung anmahnen, strafrechtlich verfolgt werden.<\/p>\n<h3>Kriegsdienstverweigerer in Haft<\/h3>\n<p>Seit April 2005 spitzt sich die Situation zu. Am 8. April wurde der Kriegsdienstverweigerer Mehmet Tarhan festgenommen und einberufen (vgl. nebenstehenden Artikel). Da er jede Zusammenarbeit mit dem Milit\u00e4r verweigert, wurde er wegen &#8222;Ungehorsam vor versammelter Mannschaft&#8220; angeklagt. Der Prozess dauert noch an, dennoch wurde er am 9. Juni vom Milit\u00e4rstaatsanwalt aus der Haft entlassen. Das Zentralb\u00fcro f\u00fcr Rekrutierung in Ankara, mithin der Generalstab, lie\u00df ihn jedoch nicht gehen, sondern schickte ihn sofort erneut zu &#8222;seiner&#8220; Einheit, womit der Kreislauf von Einberufung, Verweigerung, Anklage und Haft ein zweites Mal eingel\u00e4utet worden ist.<\/p>\n<p>Zudem trug die Gef\u00e4ngnisleitung des Milit\u00e4rgef\u00e4ngnisses in Sivas dazu bei, dass Mehmet Tarhan von Mitgefangenen misshandelt wurde. Den Mitgefangenen wurde erz\u00e4hlt, dass er ein Terrorist sei. Der gewaltfreie Anarchist wurde anschlie\u00dfend ohne Begleitung in die Zelle gebracht, wo ihn die anderen Gefangenen zusammenschlugen, ihn mit dem Tode drohten und erpressten. Hier wollten sich die W\u00e4rter offensichtlich nicht selbst die H\u00e4nde schmutzig machen &#8211; auch eine Form der staatlich legitimierten Folter.<\/p>\n<p>Mehmet Tarhan ist schwul und hat dies auch wiederholt \u00f6ffentlich erkl\u00e4rt. Das allein w\u00e4re f\u00fcr das t\u00fcrkische Milit\u00e4r eine gute Gelegenheit gewesen, ihn auszumustern und damit eine politische Auseinandersetzung zu vermeiden. Das t\u00fcrkische Milit\u00e4r geht nach wie vor davon aus, dass Homosexualit\u00e4t eine psychosexuelle Pathologie ist. Das M\u00e4nnerbild der T\u00fcrkei sieht Homosexualit\u00e4t als unsoldatisch, abweichend, weibisch, &#8222;andersartig, fremd und ausl\u00e4ndisch&#8220; an, was eben keinem t\u00fcrkischen Mann gut zu Gesicht stehe. ((8))<\/p>\n<p>&#8222;Homosexuelle, die mit einem Attest wegen &#8218;psychosexueller St\u00f6rung&#8216; abgestempelt werden, sind in ihrem k\u00fcnftigen Arbeits- und sozialen Leben materieller und moralischer Diskriminierung sowie Rechts\u00fcberschreitungen ausgesetzt&#8220; ((9)), schreibt die schwul-lesbische Organisation KAOS GL.<\/p>\n<p>In der T\u00fcrkei gibt es inzwischen etwa 50 erkl\u00e4rte Kriegsdienstverweigerer. Nur einige von ihnen wurden in den letzten Jahren einberufen und strafrechtlich verfolgt. In anderen F\u00e4llen zog es das Milit\u00e4r vor, selbst keine Initiative zu ergreifen, um damit auch zu vermeiden, das Thema st\u00e4rker in die \u00d6ffentlichkeit zu bringen. Mit Mehmet Tarhan soll offensichtlich ein abschreckendes Exempel statuiert werden: Er kann vom Milit\u00e4r sehr leicht als &#8222;andersartig und fremd&#8220; stigmatisiert werden.<\/p>\n<p>Darauf k\u00f6nnte auch hindeuten, dass andere Kriegsdienstverweigerer, die am Rande seines Prozesses vorl\u00e4ufig festgenommen worden waren, bislang nicht in \u00e4hnlicher Weise behandelt werden. Dennoch steht diese Drohung immer im Raum und kann jederzeit Realit\u00e4t werden.<\/p>\n<h3>Europarat und Kriegsdienstverweigerung in der T\u00fcrkei<\/h3>\n<p>Bislang ist nicht absehbar, dass sich an der beschriebenen Situation mit der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen irgendetwas \u00e4ndern w\u00fcrde, zumal die EU-Kommission gegen\u00fcber der t\u00fcrkischen Regierung die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung nicht als Bedingung formuliert hat.<\/p>\n<p>Auch die Zugeh\u00f6rigkeit der T\u00fcrkei zum Europarat und wiederholte Aufforderungen des Europarates, ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung einzuf\u00fchren, werden ablehnend beschieden. Zuletzt hatte der Generalstab des t\u00fcrkischen Milit\u00e4rs im Fr\u00fchjahr 2004 noch einmal ausdr\u00fccklich klargestellt, dass die T\u00fcrkei das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht anerkennen wolle.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus wird diese Frage nun auch vor dem Europ\u00e4ischen Menschenrechtsgerichtshof thematisiert. Im Juni 2004 nahm er nach \u00fcber sieben Jahren eine Klage des t\u00fcrkischen Kriegsdienstverweigerers Osman Murat \u00dclke an.<\/p>\n<p>Osman Murat \u00dclke hatte am 1. September 1995 \u00f6ffentlich verweigert und seine Einberufungspapiere verbrannt. Ein Jahr sp\u00e4ter wurde er zwangsweise einberufen und zum Milit\u00e4r gebracht. Nun war er vom Kreislauf der Einberufung, Verweigerung, Verurteilung und erneuter Einberufung betroffen. So wurde er sieben Mal zu insgesamt mehr als 60 Monaten Haft verurteilt. Inzwischen wird er vom Milit\u00e4r in Ruhe gelassen, kann aber jederzeit erneut einberufen und bestraft werden.<\/p>\n<p>Osman Murat \u00dclke hatte in seiner Klage vor allem ausgef\u00fchrt, dass seine Gewissensfreiheit verletzt worden sei und die wiederholten Bestrafungen ein Versto\u00df der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) darstellten.<\/p>\n<p>Der Europ\u00e4ische Menschenrechtsgerichtshof beschloss nun, sich nur mit der Frage der Gewissensfreiheit auseinander zu setzen, also mit dem Artikel 9 der EMRK: &#8222;Jedermann hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.&#8220;<\/p>\n<p>\u00dcber alle anderen von Osman Murat \u00dclke eingebrachten Argumente wird damit nicht verhandelt werden. ((10))<\/p>\n<p>Noch ist keineswegs sicher, wie das Gericht entscheidet. Die g\u00e4ngige Praxis ist n\u00e4mlich, dass mit der Gedanken- und Gewissensfreiheit eben nicht das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgr\u00fcnden gemeint ist. So jedenfalls interpretieren es alle Staaten, die sich darauf berufen, dass nach Artikel 4 der Konvention Zwangsdienstleistungen milit\u00e4rischen Charakters ausdr\u00fccklich gestattet sind, jeder Staat mithin eine Wehrpflicht durchsetzen darf. Deshalb sind die Beschl\u00fcsse der Parlamentarischen Versammlung des Europarates oder der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen noch nicht einklagbare Empfehlungen an die Staaten.<\/p>\n<p>Wenn das Gericht dieser Praxis folgt, wird es die Klage von Osman Murat \u00dclke ablehnen. Nur wenn es anders entscheidet, erg\u00e4ben sich daraus weitere Konsequenzen: Andere t\u00fcrkische Kriegsdienstverweigerer h\u00e4tten die M\u00f6glichkeit, sich darauf zu berufen.<\/p>\n<h3>Asyl und Kriegsdienstverweigerung<\/h3>\n<p>Im M\u00e4rz 2005 kamen \u00fcber 11 % der Asylsuchenden aus der T\u00fcrkei. Angesichts der dort immer noch vorherrschenden kulturellen und sprachlichen Unterdr\u00fcckung und zahlreicher Menschenrechtsverletzungen ist dies nicht erstaunlich. Ihre Chancen, in Deutschland Asyl zu erhalten, sind \u00e4u\u00dferst gering. Mit Verweis auf innerstaatliche Fluchtalternativen und auf die positiven \u00c4u\u00dferungen der EU-Kommission lehnen deutsche Beh\u00f6rden und Gerichte ab. Vielfach findet noch nicht einmal mehr eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Asylgr\u00fcnden statt.<\/p>\n<p>Das spiegelt sich auch in den Verfahren von Kriegsdienstverweigerern aus der T\u00fcrkei wider, die Asyl beantragt haben. Eine g\u00e4ngige Begr\u00fcndung der deutschen Beh\u00f6rden ist, dass die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerung keinen Asylgrund darstellt. Aber auch eine zus\u00e4tzliche Verfolgung wegen \u00f6ffentlicher \u00c4u\u00dferungen &#8211; selbst die Vorlage von Unterlagen, dass in der T\u00fcrkei deshalb eine Anklage anh\u00e4ngig ist &#8211; reicht den Gerichten nicht mehr aus.<\/p>\n<p>Insgesamt hatten etwa 300 Wehrpflichtige mit t\u00fcrkischer Staatsb\u00fcrgerschaft in den letzten Jahren in Deutschland, den Niederlanden, D\u00e4nemark und England \u00f6ffentlich den Kriegsdienst verweigert. Sie fordern die Anerkennung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung in der T\u00fcrkei wie auch Asyl f\u00fcr Kriegsdienstverweigerer.<\/p>\n<p>Mehrere Aktionen waren von der Gruppe der t\u00fcrkisch\/kurdischen Verweigerer in Deutschland mit Unterst\u00fctzung der DFG-VK, und von Connection e.V. durchgef\u00fchrt worden, auch zur Unterst\u00fctzung von Mehmet Tarhan. Anfang 2004 richtete die Gruppe zudem eine Unterschriftenkampagne an das Bundesamt, um damit die Forderung auf Asyl f\u00fcr Kriegsdienstverweigerer zu unterst\u00fctzen. Das Bundesamt lehnte eine n\u00e4here Auseinandersetzung damit ab.<\/p>\n<h3>Schluss<\/h3>\n<p>Soll die T\u00fcrkei der EU beitreten (k\u00f6nnen) oder nicht? Das ist schon vom Grundsatz her die falsche Frage. Wie sich zeigt, verbinden sich mit dem Beitritt in erster Linie macht- und wirtschaftspolitische Interessen auf beiden Seiten, die an verschiedenen Konfliktpunkten austariert werden. Zugest\u00e4ndnisse an eine kritische \u00d6ffentlichkeit, die die Durchsetzung der Menschenrechte zum Pr\u00fcfstein machen will, dienen eher der Legitimierung &#8211; auch wenn sie positive Auswirkungen haben werden.<\/p>\n<p>Das ist der Hintergrund f\u00fcr die weiterhin dringend notwendigen Aktivit\u00e4ten gegen Krieg und Nationalismus. Die Auseinandersetzung muss weiter gef\u00fchrt werden, in Deutschland wie in der T\u00fcrkei. Letztlich wird es nur dann eine Chance auf Ver\u00e4nderungen geben, wenn auch ein st\u00e4rkerer Druck von unten mobilisiert und \u00f6ffentlich gemacht werden kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Arbeitsgruppe des ehemaligen finnischen Pr\u00e4sidenten Martti Ahtisaari rechnete vor, dass nach einem Beitritt der T\u00fcrkei langfristig 2,7 Millionen Menschen aus der T\u00fcrkei in die Europ\u00e4ische Union einwandern w\u00fcrden und dies eine Islamisierung Europas zur Folge h\u00e4tte &#8211; ein Argument, was schon angesichts der Zahl von 450 Millionen EinwohnerInnen in den 25 EU-Mitgliedsl\u00e4ndern reichlich absurd &hellip; <a href=\"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2005\/07\/imperiale-traume\/\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"slim_seo":{"title":"\"Imperiale Tr\u00e4ume\" - graswurzelrevolution","description":"Eine Arbeitsgruppe des ehemaligen finnischen Pr\u00e4sidenten Martti Ahtisaari rechnete vor, dass nach einem Beitritt der T\u00fcrkei langfristig 2,7 Millionen Menschen a"},"footnotes":""},"categories":[421,1025],"tags":[],"class_list":["post-6951","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-301-sommer-2005","category-die-waffen-nieder"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6951","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6951"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6951\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6951"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6951"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6951"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}